Daten-Backup und Compliance
Iron Mountain, Anbieterin von Information Management Services, unterstützt in ihrer neuen Version der Datensicherungslösung "Connected Backup for PC" nun auch Microsoft Windows 7. Das neue Release enthält zusätzliche Funktionalitäten für die Administration und Litigation-Support-Funktionen für Recherchezwecke bei Rechtsstreitigkeiten. Die Version 8.4 steht Lizenzkunden ab sofort zur Verfügung. Ab März 2010 ist sie auch als Miet-Service erhältlich.
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Im Überblick
Compliance und ILM-Strategie
Mit dem neuen Tool "CRT4ILM" bietet die IT Advisory Group Unternehmensberatung (ITAG) (Halle 1,Stand H 99 bei d.velop AG) einen Einstieg in ein unternehmensweites Information Lifecycle Management (ILM).
Einhaltung von Vorschriften zur Datenspeicherung
In den vergangenen zehn Jahren haben sich E-Mails zur wichtigsten Form der Unternehmenskommunikation entwickelt und dabei sowohl Telefonate als auch Faxmitteilungen überholt. Laut aktuellen Schätzungen werden täglich mehr als 16 Millionen geschäftliche E-Mails versendet. Regierungen und andere Regulierungsbehörden zählen E-Mails deshalb immer mehr zu der Art von elektronischen Datensätzen, die den Vorschriften zu Datenschutz und Aufbewahrung unterliegen.
Daten- und Storage-Ressourcenmanagement
Julie Ryan, LSI Logic, ist der Meinung, "dass die explosionsartige Entwicklung der Anforderungen im Datenspeicherumfeld zusammen mit neuen Compliance-Vorschriften die IT-Gemeinde dazu zwingen, nach effektiveren Wegen für Daten- und Storage-Ressourcen-Management Ausschau zu halten".
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Im Außenhandel spielen heute über die reine Einfuhr- und Ausfuhranmeldung hinaus zahlreiche steuerliche und rechtliche Aspekte eine Rolle. Sanktionsverordnungen und Präferenzkalkulation sind hierfür nur zwei Beispiele. Hinzu kommt, dass Einfuhren, Ausfuhren und alle weiteren zollrechtlich relevanten Vorgänge zukünftig ausschließlich elektronisch über das ATLAS-Verfahren abgewickelt werden sollen. Zoll und Außenhandel sind heute derart komplex, dass Unternehmen sie - ähnlich wie Steuerangelegenheiten - nur noch mit Hilfe erfahrener Experten und einer leistungsstarken Software effizient und konform mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen abwickeln können.
Der III. Zivilsenat des BGH hatte unlängst über die Frage zu entscheiden, ob bzw. nach welchen Maßgaben eine Kapitalanlage-Vertriebsorganisation für strafbare Handlungen eines von ihr eingesetzten Handelsvertreters dem geschädigten Anleger gegenüber haftbar gemacht werden kann (BGH, Urteil v. 15.03.2012 - III ZR 148/11).