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Cross Compliance und Rechtsschutz für Landwirte


Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Landwirte immer komplizierter
Ein Verstoß gegen "Cross Compliance"-Anforderungen zieht oftmals die Kürzung von Direktzahlungen nach sich


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(31.08.10) - Neue Gesetze, Planfeststellungsverfahren, Cross Compliance-Anforderungen: Die Rödel OHG, Generalvertretung der Allianz, weist darauf hin, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für Landwirte immer komplizierter werden. Gerade wenn man sich gegen eine behördliche Entscheidung oder einen Vorwurf wehren wolle, sei juristischer Rat gefragt. Für diese neuen Risikosituationen habe die Allianz ihre Leistungen im Landwirtschaftsrechtsschutz erweitert.

Ein Verstoß gegen "Cross Compliance"-Anforderungen zieht oftmals die Kürzung von Direktzahlungen nach sich. Die Kosten eines Klageverfahrens wegen einer Kürzung können sich durchaus auf 5.000 Euro belaufen.

"Die neuen rechtlichen Herausforderungen für die Landwirtschaft haben wir in unserem neuen Rechtsschutz-Angebot berücksichtigt", sagte Dr. Karl-Walter Gutberlet, Vorstand der Allianz Versicherung. Im Optimal-Produkt sei jetzt im Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz die Kostenübernahme bis zu 10.000 Euro für die gerichtliche Interessenwahrnehmung integriert – bei Planfeststellungs-, Umlegungs-, Flurbereinigungs- oder Enteignungsverfahren und bei der Kürzung staatlicher Direktzahlungen wegen eines Verstoßes gegen Umweltbestimmungen oder Futtermittelvorgaben (Cross Compliance).

Rechtsschutz auch für Nebenbetriebe und die Familie
Ebenfalls neu: Gewerbesteuerpflichtige Nebenbetriebe, wie z.B. der eigene Hofladen, ein Blumenhandel oder eine Brennerei, seien (bis zu einer Nettoumsatzgrenze von 10.000 Euro) beitragsfrei mitversichert. Für größere Betriebe gebe es eine eigene Versicherungspolice.

Kostenlose telefonische Erstberatung
In vielen Fällen helfe schon ein besonderer Service der Allianz weiter: Jeder Landwirt, der bei der Allianz eine Optimal Rechtsschutzversicherung abgeschlossen habe, könne sofort eine telefonische Erstberatung durch unabhängige Rechtsanwälte rund um die Uhr in Anspruch nehmen. Ein Anruf beim gebührenfreien Allianz Rechtsschutz-Servicetelefon genüge, und der Sachbearbeiter stelle – wenn es der Kunde wünsche – für eine Erstberatung an eine unabhängige Kanzlei durch.

Dort werde der Kunde telefonisch fachkundig beraten und erhalte eine Ersteinschätzung seines Anliegens. Erfordere der Fall eine anwaltliche Vertretung vor Ort, könne dem Rechtsschutzkunden auf Wunsch ein kompetenter Anwalt in seiner Nähe vermittelt werden. Die 24-Stunden-Anwaltsberatung werde nicht auf den vereinbarten Selbstbehalt angerechnet. (Rödel OHG: ra)

Rödel OHG: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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Meldungen: sonstige

"Weiche" Migration bis voraussichtlich 31.01.2013 Der Startschuss für die Umstellung auf das neue Atlas-Release 8.4 ist offiziell gefallen: Während bisher bei der Zollabwicklung die Angabe der Zollnummer verpflichtend war, ist seit 10. März die Abfertigung von Waren im zolleigenen IT-Verfahren Atlas nur mit einer gültigen EORI-Nummer (Economic Operators' Registration and Identification System) möglich. Bis voraussichtlich Ende Januar 2013 haben Logistikunternehmen noch Zeit, ihre Zollnummer bei der Zollabwicklung durch eine EORI-Nummer, die kostenlos beim Informations- und Wissensmanagement Zoll (IWM Zoll) beantragt werden kann, zu ersetzen.

Compliance beim genehmigungspflichtigen Export AEB bietet eine Lösung zur effektiven Abwicklung von Anträgen für Ausfuhrgenehmigungen mit "ELAN-K2" an. Das neue "License Management"-Modul von AEB unterstützt den gesamten genehmigungspflichtigen Exportprozess.

Nach Prüfverfahren: Erneute Zertifizierung zetVisions AG hat ihre Lösung "zetVisions Corporate Investment Manager" ("zetVisions CIM") zum nunmehr dritten Mal von Wirtschaftsprüfern untersuchen lassen. Nach einem aufwändigen Prüfverfahren konnte erneut die "sachliche Richtigkeit der Verarbeitung" bestätigt werden. Geprüft wurde u.a. die Abbildung von Eigenkapitaltransaktionen, wie beispielsweise Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und Jahresergebnis, aber auch Änderungen im Bereich Meldewesen.

Reporting-Lösung für Solvency II Solvency II stellt deutsche Versicherer vor Herausforderungen. Um die Berichtspflichten zu erleichtern, stellte BearingPoint jetzt ihre neue Reporting-Lösung "Abacus/Solvency II" vor. Damit reagiert das Beratungsunternehmen auf die Probleme der Versicherungsbranche: Alle Versicherer innerhalb der Europäischen Union müssen ihrer nationalen EU-Aufsichtsbehörde (zum Beispiel BaFin) künftig zahlreiche komplexe Quartals- und Jahresberichte vorlegen. Die meisten Unternehmen unterschätzen jedoch die Komplexität des Solvency II-Reportings. Darüber hinaus sind bestehende IT-Systeme bisher nicht mit den Anforderungen der Regulierung kompatibel.

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