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Terrorismus-Kampf und Embargo-Liste


Compliance-Anwendung zur Umsetzung der EU-Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001
Nicht nur die Im- und Export-Wirtschaft ist nun von diesen Regelungen betroffen, sondern auch inländische Unternehmen


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(27.04.10) - Gracefulsoft bietet seit Anfang 2008 eine laut eigenen Angaben lizenzkostenfreie Anwendung zur Umsetzung der EU-Verordnungen Nr. 881/2002 und Nr. 2580/2001 an, die nun nochmals verbessert und erweitert wurde. Zusätzlich hat Gracefulsoft seit Kurzem auch alternativ eine kostenpflichtige Variante im Programm, die dem Kunden weitere Erleichterungen bietet, z.B. eine automatische Vervollständigung der Eingaben auf Basis der vorherigen Suchvorgänge.

Die europäische Union hat die Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 auf Basis der UN-Resolutionen zum Kampf gegen den internationalen Terrorismus im Angesicht der verheerenden Anschläge des 11. September 2001 erlassen. Die Verordnungen wurden mit ihrer Veröffentlichung in allen Mitgliedsländern unmittelbar geltendes Recht. Es ist nunmehr unter Strafandrohung verboten, den gelisteten Personen und Organisationen wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Im Gegensatz zu länderabhängigen Sanktionen sind diese Regelungen an die Person gebunden - das Embargo "folgt" den gelisteten Personen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort.

Dies hat weitreichende Konsequenzen:
Nicht nur die Im- und Export-Wirtschaft ist nun von diesen Regelungen betroffen, sondern auch inländische Unternehmen - denn wie das Merkblatt des BAFA ausführt, bezieht sich der Begriff der wirtschaftlichen Ressource in diesem Fall auf alles, "was gegen Entgelt veräußert oder überlassen werden kann".

Bis zum Jahre 2004 stellte sich die Situation so dar, dass drakonischen Strafandrohungen eine in der Praxis so gut wie nicht umsetzbare Regelung gegenüberstand. So wurde offenbar erwartet, dass die betroffenen Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen auf Basis der Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU überprüfen sollten - ein Unterfangen das selbst bei einer geringen Anzahl von Kunden zum Scheitern verurteilt ist.

Verschärft wird dieser Umstand noch durch die fortgesetzten Änderungen der Listen, einerseits aufgrund neuer und aktualisierter Einträge, andererseits durch Streichungen von Personen und Organisationen von der Liste - so ist die Verordnung 881/2002 bereits zum 122. Mal geändert worden (am 24.03.2010).

Die von den Verordnungen betroffene Banken- und Versicherungswirtschaft war durch die schiere Anzahl der Kundenkontakte realistisch betrachtet nicht in der Lage, diese Verordnung umzusetzen. Es kam daher nach Bemühungen durch europäische Bankenvereinigungen schließlich im Jahre 2004 zur Erstellung einer konsolidierten Liste, die sich zur elektronischen Datenverarbeitung eignet und damit im Grundsatz eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht. Diese konsolidierte Liste bildet auch die Datenbasis der Compliance-Anwendung von Gracefulsoft.

Die anhaltende Kritik an den Sanktionslisten und -regelungen zeigt allerdings, daß die Problematik auch mit der konsolidierten Liste nach wie vor nicht zufriedenstellend gelöst werden konnte. So gilt nun die Aufmerksamkeit der Datenqualität der Listen - denn leider handelt es sich um "zum großen Teil äußerst unpräzise Listeneinträge".

Entsprechend legt Gracefulsoft den Fokus zurzeit auf den manuellen Abgleich der Daten und hat die Compliance-Anwendung nun um eine Reporting-Funktionalität erweitert, der den Nachweis der Kontrollen gegenüber den Behörden erleichtern soll. (Gracefulsoft: ra)

Gracefulsoft: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Screening-Lösungen

Erfüllung der gesetzlichen Compliance-Pflichten Die Tonbeller AG kündigt gemeinsam mit ihrem spanischen Partner TAC3 - Tecnologías Avanzadas de Cumplimiento - die Verfügbarkeit der spanischen Version der "Siron Compliance Solutions" an.

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Verwaltung internationaler PEP-Compliance Norkom Technologies gab die Markteinführung des "Norkom Watch List Smart Update" bekannt, einem gänzlich neuen Analyseprozess. Dieser soll bei der Ermittlung von Finanzdelikten die Quote falschpositiver Treffer verringern, was für die führenden Finanzinstitute zu beträchtlichen finanziellen und zeitlichen Einsparungen führen kann. Dagegen soll das Risiko, dass ein wichtiger Treffer nicht angezeigt wird, laut Herstellerangaben nicht erhöht werden.

Lösung für vorgeschriebene Sanktionsprüfungen Bislang konnte gerade von Zeitersparnis keine Rede sein, wenn es um die US-amerikanischen Nonproliferationsanordnungen ging. Auf scheinbar endlosen Textseiten verzeichnet das Federal Register, vergleichbar mit dem deutschen Bundesanzeiger, diejenigen Unternehmen und Personen, die sich der Verbreitung und Herstellung atomarer, chemischer oder sonstiger Waffen schuldig oder verdächtig gemacht haben.

Verhinderung der Terrorismusfinanzierung Group 1 Software stellte die Compliance-Lösung "Global Sentry" in Europa vor. Die automatisierte Lösung lässt sich mit den vorhandenen Applikationen von Unternehmen integrieren und unterstützt so die Prüfung eingehender Transaktionen.

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Abgleich der Datenbestände mit Sanktionslisten Änderungen im EU-Zollkodex schaffen Brisanz für alle Unternehmen, die im großen Stil mit grenzüberschreitendem Warenverkehr beschäftigt sind. Firmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, erhalten bevorzugte Abfertigungsmodalitäten. Zu den Grundforderungen gehört unter anderem die Absicherung des Warenverkehrs gegenüber Terrorverdächtigen.

Lösung zum Sanktionslisten-Screening In allen Ländern achten Gesetzgeber und Behörden besonders bei grenzüberschreitenden Transaktionen auf die Einhaltung immer umfangreicher werdender Bestimmungen. Die Compliance-Lösungen von AEB helfen, gesetzliche Bestimmungen einzuhalten. Ohne IT ist Compliance nicht wirtschaftlich machbar.

Geldwäsche und Sorgfaltspflicht Seit dem 1. Juli 2003 ist in der Schweiz das Geldwäschereigesetz (GWG) in Kraft. Danach müssen Finanzinstitute und Finanzintermediäre gezielte Kunden- und Mandatsabklärungen über politisch exponierte Personen (PEP), terroristische Organisationen u.a. treffen. In Liechtenstein verpflichtet das Gesetz zur Sorgfaltspflicht (SPG) die Finanzdienstleister ebenfalls zu weitreichenden Identifizierungs-, Abklärungs-, Mitteilungs- und Kontrollpflichten.

Identifizierung des Schuldnerrisikos Viele kleine Schuldner mit jeweils eigener Kreditlinie können tatsächlich ein einziges Unternehmen oder eine einzige Person betreffen. Im täglichen Geschäft gibt es drei verschiedene Risikoarten: Kredit-, Markt- und Geschäftsrisiko. Jegliche dieser Risiken beeinflussen Prozesse, Systeme, externe Elemente und Menschen. Nur wenn man weiß, wie Systeme zu integrieren (einheitliche Kundensicht) sind, können Unterschiede darin festgestellt und Prozessrisiken kontrolliert werden.

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Erfüllung der gesetzlichen Compliance-Pflichten Verwaltung internationaler PEP-Compliance