Auslandsbeteiligungen: Betriebsprüfer ahnden Verletzung der Anzeigepflichten konsequent Meldepflichtig ist jede Gründung oder der Erwerb einer Betriebsstätte im Ausland - Gleiches gilt für eine Beteiligung oder die Aufgabe einer Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft
Bis 5.000 Euro Buße kann diese Steuerordnungswidrigkeit kosten. "Dabei reicht ein leichtfertiger Verstoß wie die Abgabe einer unvollständigen Mitteilung", erläutert Jakoby, deren Kanzlei Mitglied in der internationalen Beratungsallianz Geneva Group International (GGI) ist. Ist das Ganze gar mit einer leichtfertigen Steuerverkürzung gemäß § 378 Abgabenordnung verbunden, können bis zu 50.000 Euro fällig werden. Dabei ist die Meldepflicht relativ leicht mit dem entsprechenden Formular (BZSt 2) der Finanzbehörden zu erfüllen.
Meldepflichtig ist jede Gründung oder der Erwerb einer Betriebsstätte im Ausland. Gleiches gilt für eine Beteiligung oder die Aufgabe einer Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft. Der Erwerb einer unmittelbaren Beteiligung an einer Körperschaft, einer Personenvereinigung oder an einer Vermögensmasse muss ab einer Grenze von zehn Prozent angezeigt werden. Bei einer mittelbaren Beteiligung erhöht sich die Grenze auf 25 Prozent. Zusätzlich gibt es noch die Anzeigepflicht bei einem Beteiligungsvolumen von mehr als 150.000 Euro. Jakoby ergänzt: "Zu beachten ist auch, dass mittelbare Beteiligungen nur zu berücksichtigen sind, wenn die Beteiligung über eine ausländische Gesellschaft besteht. Läuft die mittelbare Beteiligung dagegen über eine inländische Gesellschaft, sind andere Meldepflichten zu berücksichtigen." Und wenn für sich gerechnet eine mittelbare und eine unmittelbare Beteiligung keine Anzeigepflicht auslösen, tun sie das auch zusammen nicht, da sie nicht addiert werden dürfen.
Erfreulich ist, dass die Anzeigepflicht nur einmal pro Beteiligung zu erfüllen ist. Würden also durch Aufstockung bei einer Beteiligung andere Schwellenwerte berührt, löst dies keine neue Anzeigepflicht und damit auch kein neues Bußgeldrisiko aus. Wurde die Anzeigefrist hingegen überschritten, rät GGI-Expertin Jakoby: Ist die Ordnungswidrigkeit noch nicht durch Ablauf von fünf Jahren verjährt, muss die Anzeige trotz versäumter Frist unbedingt nachgeholt werden, soll nicht bei einer möglichen Betriebsprüfung ein volles Bußgeld ausgelöst werden. Und gegebenenfalls darf, wer den ordnungsgemäßen Zustand aus eigenem Antrieb herstellt, darauf hoffen, dass auf ein Bußgeld ganz verzichtet wird." (Kanzlei Jakoby Dr. Baumhof: ra)
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Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps
Neues Telekommunikationsgesetz in Kraft
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Das neue Telekommunikationsgesetz ist in Kraft getreten. "Die Novelle trägt dazu bei, den Ausbau schneller Internetzugänge überall in Deutschland voranzutreiben", sagt Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. So werden Gas- und Stromversorger verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Internetkabel gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Dadurch werden unnötige Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden. Aber auch für Verbraucher ergeben sich Änderungen. Neue Regeln für Verträge und Tarife sorgen für einheitlichere Rechte der Kunden.
Insolvenzverfahren im Insolvenzverfahren
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Wird über das Vermögen eines Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist es nicht selten, dass das schuldnerische Unternehmen zunächst durch den Verwalter fortgeführt wird. Damit geht in der Regel die Bitte des Verwalters einher, das schuldnerische Unternehmen doch möglichst weiterhin zu beliefern, um eine Betriebsfortführung nicht zu gefährden. "Bei Weiterbelieferung des schuldnerischen Unternehmens ist jedoch äußerste Vorsicht geboten", erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. "Es ist nämlich keineswegs so, dass man sich sicher sein kann, dass die Rechnungen auch tatsächlich bezahlt werden. Neben den Rechnungen, die man vor dem Insolvenzverfahren erteilt hat, besteht nämlich weiter die Gefahr, auch noch die Rechnungen für solche Lieferungen als uneinbringlich ausbuchen zu müssen, die erst auf Veranlassung des Insolvenzverwalters vorgenommen wurden. Und das, obwohl es sich dabei um vorrangig zu befriedigende 'Masseverbindlichkeiten' handelt."
Verschiedene Steueränderungen 2012
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Ein Unternehmen gilt bei einer Betriebsunterbrechung oder Betriebsverpachtung im Ganzen bis zur ausdrücklichen Aufgabeerklärung als fortgeführt. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner, weist darauf hin, dass bei Betriebsaufgaben ab dem 05. November 2011 die Betriebsaufgabeerklärung ab dem vom Steuerpflichtigen gewählten Zeitpunkt anerkannt wird, wenn sie spätestens drei Monate danach dem Finanzamt vorliegt. Darüber hinaus macht Steuerberaterin Rau-Franz auf weitere Steueränderungen 2012 aufmerksam.
Fondsbeteiligung & elektronische Datenübermittlung
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In dem Bestreben nach Vereinfachung im Steuerverfahren forciert die Finanzverwaltung seit geraumer Zeit in allen Bereichen die Datenübermittlung auf elektronischem Wege. Für Steuerpflichtige und deren Berater geht dies jedoch selten mit einer Erleichterung einher. Darauf weist der SteuerberaterVerband e. V. Schleswig-Holstein hin. Nun müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 auch Steuerpflichtige, die "Gewinneinkünfte" erzielen, ihre Einkommensteuererklärung mittels Internet übermitteln. Auf dem ersten Blick trifft diese Pflicht Gewerbetreibende und Freiberufler im Hauptberuf. Aber auch in dieser Neuerung steckt die Tücke im Detail.
Achtung bei der elektronischen Rechnung
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Der elektronische Verkehr gewinnt immer mehr an Bedeutung und hat insbesondere als E-Mail-Korrespondenz und in anderen Formen der Kommunikation die herkömmlichen Geschäftsformen verdrängt oder ersetzt. Diese Entwicklung macht auch vor der alltäglichen Buchhaltung nicht halt. Martin Ziemba, Vorstandsmitglied des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e. V. erklärt: "Elektronische Rechnungen sind gleichwertig zu Papierrechnungen." Auch Ein- und Ausgangsrechnungen sind hiervon betroffen. "Dies führt unter anderem dazu, dass die Schriftform vieler Rechnungen, die für die Einkommenssteuererklärung aufbewahrt werden müssen, durch eine elektronische Fassung der Rechnung ersetzt werden kann", erläutert Ziemba die Konsequenzen.
Asset-Deal und Share-Deal
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Jedem Gesellschafter-Geschäftsführer sollte regelmäßig bekannt sein, dass im Falle eines Betriebsübergangs im Sinne von § 613a BGB sowohl eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer als auch eine Kündigung unwirksam ist. Doch die alles entscheidende Frage, ob tatsächlich ein Betriebsübergang vorliegt, kann regelmäßig ohne die Hinzuziehung eines rechtlichen Beraters nicht beantwortet werden, da insbesondere die Anzahl der zu dieser Thematik ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen für den juristischen Laien nicht zu überblicken sind.
Was man beachten muss: Verträge unter Verwandten
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Wenn man sich gegenseitig innerhalb der Familie etwas Gutes tun kann, dann wird man das in aller Regel auch machen. Das gilt für immaterielle Güter ebenso wie für materielle. Dabei kann der Fiskus eine positive Rolle spielen. Erkennt er doch Verträge unter Verwandten grundsätzlich dann an, wenn sie auch unter Fremden abgeschlossen sein könnten. Das gilt zum Beispiel für Darlehen innerhalb der Familien, für Arbeitsverträge und schließlich auch für Mietverträge. So bietet die Vermietung von Wohneigentum an Kinder oder Eltern durchaus Sparpotenzial, von dem beide Seiten profitieren: die eine von günstigeren Mieten und die andere von einer geringeren Steuerbelastung.
Längerer Arbeitsweg kann günstiger sein
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Arbeitnehmer können auch dann den längeren Weg zur Arbeit steuerlich geltend machen, wenn sie dadurch keinen erheblichen Zeitvorteil gegenüber der kürzesten Strecke haben. Grundsätzlich kann für die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte immer nur der kürzeste Weg berücksichtigt werden. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn eine andere Verbindung "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig genutzt wird. Der Ansicht der Finanzämter, die längere Strecke müsse mindestens eine Zeitersparnis von 20 Minuten einbringen, ist jetzt der Bundesfinanzhof mit zwei Urteilen (Az. VI R 19/11 und Az. VI R 46/10) entgegengetreten. Darauf wies der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein jetzt hin.
Compliance-Leitfaden für Social Enterprises
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Axway stellte einen Leitfaden für Social Enterprises vor. Darin erfahren CIOs, welche wichtigen Schritte sie bei der Einbindung sozialer Technologien in die Wege leiten sollten, um für ein hohes Maß an Sicherheit, Compliance und Visualisierung ihrer geschäftlichen Interaktionen zu sorgen.
Finanzierung von "Steuersparimmobilien"
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Nicht nur in den klassischen Schrottimmobilienfällen der Neunziger Jahre, sondern gerade auch bei den seit dem Jahr 2002 vielfach vertriebenen sogenannten "Steuersparimmobilien" besteht oftmals dringender Handlungsbedarf. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der auf Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg, raten: "Bei Unregelmäßigkeiten bezüglich ihrer Steuersparimmobilien sollten betroffene Anleger frühzeitig qualifizierten Rat suchen."