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Zweifel am Nutzen von Tamiflu im Pandemiefall

Transparency unterstützt die Forderung der Cochrane Collaboration nach Offenlegung der Tamiflu-Studiendaten
Epidemiologe Ulrich Keil: "Der Fall Tamiflu würde, wenn es kein Einlenken des Herstellers Roche gibt, den Ausverkauf der Prinzipien des integeren wissenschaftlichen Verhaltens zugunsten der Verkaufsinteressen bedeuten"



Nun lassen aktuelle Ergebnisse der Cochrane Collaboration - so sagt Transparency - auch am bisher von den zuständigen Behörden und Expertengremien attestierten Nutzen von Tamiflu im Pandemiefall schwere Zweifel aufkommen. Aufgrund eines Informationsfreiheitsantrages hätte eine Forschergruppe um Tom Jefferson 25.453 Seiten klinische Studienprotokolle und 2.700 Seiten mit Kommentaren der europäischen Zulassungsbehörde EMA erhalten. Von den jeweils fünf Module umfassenden klinischen Studienprotokollen wären aber nur jeweils Modul 1 und 2 (ca. 60 Prozent des tatsächlichen Umfangs) der Zulassungsbehörde EMA ausgehändigt worden. Auch auf mehrfaches Drängen der Cochrane-Forschergruppe auf vollständige Dokumenteneinsicht wäre ihnen diese angeblich vom Hersteller Roche verweigert worden.

Die Auswertungen der verfügbaren Zulassungsdaten stünden laut Cochrane Collaboration im Widerspruch zu den veröffentlichten Studien und amtlichen Informationen, die Tamiflu eine hohe Wirksamkeit bei der Vorbeugung von schweren Komplikationen und der Verbreitung der Grippeinfektion bescheinigen. Jefferson und Kollegen hätten lediglich Beweise für eine Verkürzung der grippalen Symptome um 21 Stunden gefunden, jedoch keine Beweise für die Verhinderung von schweren Komplikationen oder Ansteckung. Zudem hätten sie Diskrepanzen zwischen dem ihnen vorliegenden Datenmaterial und den hierzu in wissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlichten Artikeln aufgedeckt.

Wolfgang Wodarg, Sprecher der AG Gesundheit, sagte: "Zur unabhängigen und nicht verzerrten Beurteilung der Wirksamkeit eines Medikamentes für die Zulassung ist die vollständige Offenlegung aller Studienunterlagen notwendig. Tamiflu ist ein von nationalen Institutionen und Behörden zum vorsorglichen Schutz gegen befürchtete Pandemien zu hohen Kosten eingekauftes, in großen Mengen gelagertes und aufgrund der kurzen Haltbarkeit ständig neu zu beschaffendes Medikament. Wirksamkeit und Unschädlichkeit müssen durch wissenschaftliche Evidenz hinreichend belegt werden, sonst ist eine Zulassung, erst recht eine Vorratsanschaffung auf nationaler Ebene, nicht zu rechtfertigen. Durch die Geheimhaltung wird der fatale Eindruck, dass wissenschaftliche Forschung und Zulassung nicht aufgrund der Evidenz, sondern von wirtschaftlichen Interessen gesteuert werden, bestärkt. Roche muss diesem Eindruck sofort und entschlossen entgegentreten."

Transparency ruft die europäische Behörde EMA, die Tamiflu im Jahr 2002 für den europäischen Arzneimittelmarkt zuließ, alle zuständigen nationalen Behörden, wissenschaftlichen Fachgesellschaften und zuständigen Gremien zur Unterstützung der Forderung nach Offenlegung aller Studiendaten durch den Hersteller auf. Die 2012 anstehende Verlängerung der Zulassung für Tamiflu sollte laut Transparency nur erfolgen, wenn alle Daten auf dem Tisch liegen. Ebenso sollte der vorsorgliche Ankauf und die weitere Lagerung von Tamiflu durch Regierungen oder Behörden bis zur Offenlegung aller Daten und Neubewertung der Wirksamkeit eingestellt werden.

Der Epidemiologe Ulrich Keil unterstreicht die Bedeutung der Auseinandersetzung um die Offenlegung der Studiendaten: "Der Fall Tamiflu würde, wenn es kein Einlenken des Herstellers Roche gibt, den Ausverkauf der Prinzipien des integeren wissenschaftlichen Verhaltens zugunsten der Verkaufsinteressen bedeuten. Ein immenser Vertrauensverlust in Wissenschaft, Pharmaindustrie, aber auch Gesundheitsbehörden und -Institutionen wäre die Folge. Hersteller und Behörden im Gesundheitsbereich müssen sich ihrer Verantwortung stellen." (Transparency: ra)

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken - Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung von Trelleborg Vibracoustic, einem Joint Venture zwischen dem deutschen Unternehmen Freudenberg und dem schwedischen Unternehmen Trelleborg in der Geschäftssparte Kfz?Antivibrationssysteme nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, insbesondere da eine Reihe von starken Wettbewerbern weiterhin auf dem Markt präsent sein wird. Die Verbraucher werden folglich weiterhin aus einer ausreichend großen Zahl von Anbietern auf allen betroffenen Märkten auswählen können.
  • Kostengünstiger Weg zur Emissionsminderung - Die Emissionen von Treibhausgasen aus Industrieanlagen, die am EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) teilnehmen, sind im letzten Jahr um mehr als 2 Prozent zurückgegangen, wie aus den Informationen hervorgeht, die die Register der Mitgliedstaaten bereitgestellt haben.
  • Zuckerpreise und der Zuckerknappheit - Nach einer eingehenden Prüfung hat die Europäische Kommission den geplanten Kontrollerwerb über das britische Unternehmen ED&F MAN, das als weltweit zweitgrößter Zuckerhändler und in der Zuckerherstellung tätig ist, durch das deutsche Unternehmen Südzucker, Europas größten Zuckerhersteller, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass ED&F MAN ihre Beteiligungen an der Zuckerraffinerie Brindisi, der größten und modernsten Produktionsanlage in Italien, veräußert.
  • Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln - Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung, beispielsweise über die Rolle von Kalzium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem, sind inzwischen ein äußerst wirksames Verkaufsargument. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU erwarten deshalb, dass die Angaben über die von ihnen gekauften Produkte korrekt sind, vor allem wenn es um deren angeblichen gesundheitlichen Nutzen geht.
  • Wettbewerb auf dem Online-Einzelhandelsmarkt - Die Europäische Kommission hat den Erwerb von Flevo Deelnemingen III B.B. durch Koninklijke Ahold N.V. (beide Niederlande) nach der EU?Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.
  • Out: Sektorspezifisches Kartellrecht - Die Leitlinien über die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen laufen im September 2013 aus. Daher hat die Europäische Kommission die Stakeholders des Seeverkehrs aufgefordert, sich dazu zu äußern, wie sie sich die künftige Anwendung der Leitlinien vorstellen. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt vorerst die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich sind. Die Stellungnahmen müssen bis zum 27. Juli 2012 eingehen.
  • Freier Verkehr audiovisueller Inhalte - Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).
  • Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren - In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.
  • Recht auf faires Verfahren - "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.
  • De-minimis-Verordnung zu DAWI - Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

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