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Signal für eine bessere Streitkultur

Bayern stimmt im Bundesrat für neues Mediationsgesetz
Justizministerin Dr. Beate Merk: "Das Gesetz schafft die Streitschlichtung durch den Richter nicht ab, sondern führt die bayerische Variante ein - den Güterichter"


Der Unterschied zwischen Güterichter und Mediationsrichter besteht laut Merk darin, dass der Güterichter die Vorteile des Mediators - er nimmt sich zurück und lässt die Parteien selbst eine Lösung finden - mit denen des Richters, der die souveräne Kenntnis des Rechts sowie richterliche Autorität verkörpert und sich aktiv in die Verhandlungen mit einbringt, verbindet. Darüber hinaus kann der Güterichter auf Wunsch der Parteien einen Vergleich protokollieren und diesen für vollstreckbar erklären.

Merk sagte: "Für das Güterichtermodell sprechen die Erfolge, die wir damit in Bayern seit Jahren erzielen: Unseren Güterichtern gelingt es häufig in scheinbar hoffnungslosen Fällen, 'die Kuh vom Eis zu bringen', sprich, nicht nur den konkreten Streitfall zu lösen, sondern z. B. jahrzehntelange Nachbarstreitigkeiten endgültig zu beenden."

Merk erklärte abschließend: "Mit dem neuen Mediationsgesetz kann sich der Güterichter bei seiner Verhandlungsleitung natürlich weiterhin der Methoden und Techniken der Mediation bedienen. Die gerichtsinterne Mediation ist also nicht tot. Sie muss lediglich in das erweiterte Güterichterverfahren überführt werden. Damit wird es auch den Ländern, die derzeit erfolgreich ein Mediationsrichtermodell praktizieren, möglich sein, dieses in einer modifizierten Fassung fortzuführen. Ich sage deshalb ein klares Ja zu dem Gesetz und freue mich über die Anerkennung unseres Güterichtermodells."

Hintergrund:
Das am 15. November 2011 vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (Mediationsgesetz) stand am 10.02.2012 auf der Tagesordnung des Bundesrates. Der Bundesrat hatte zu entscheiden, ob er gegen das Gesetz den Vermittlungsausschuss anruft. Andernfalls kann das Gesetz nach Verkündung durch den Bundespräsidenten in Kraft treten.

Das Gesetz enthält Regelungen zur Förderung des Mediation, also eines Verfahrens der Streitbeilegung, bei dem es den Parteien unter Anwendung bestimmter Techniken ermöglicht wird, selbst eine Lösung für ihren Streit zu finden. Insbesondere stellt es die Vertraulichkeit der Mediation sicher und ermöglicht auch Qualitätsstandards für Mediatoren. Während im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch eine Regelung für die Mediation durch den (nicht Streit entscheidenden) Richter enthalten war, sind diese im Bundestag gestrichen und durch eine Erweiterung des bereits bisher möglichen und in Bayern und Thüringen erfolgreich praktizierten Güterichtermodells ersetzt worden. Dies wird häufig als Ende der richterlichen Streitschlichtung verstanden, was aber aus den in der Presseerklärung genannten Gründen nicht zutrifft. (Bayerisches Justizministerium: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken - Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung von Trelleborg Vibracoustic, einem Joint Venture zwischen dem deutschen Unternehmen Freudenberg und dem schwedischen Unternehmen Trelleborg in der Geschäftssparte Kfz?Antivibrationssysteme nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, insbesondere da eine Reihe von starken Wettbewerbern weiterhin auf dem Markt präsent sein wird. Die Verbraucher werden folglich weiterhin aus einer ausreichend großen Zahl von Anbietern auf allen betroffenen Märkten auswählen können.
  • Kostengünstiger Weg zur Emissionsminderung - Die Emissionen von Treibhausgasen aus Industrieanlagen, die am EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) teilnehmen, sind im letzten Jahr um mehr als 2 Prozent zurückgegangen, wie aus den Informationen hervorgeht, die die Register der Mitgliedstaaten bereitgestellt haben.
  • Zuckerpreise und der Zuckerknappheit - Nach einer eingehenden Prüfung hat die Europäische Kommission den geplanten Kontrollerwerb über das britische Unternehmen ED&F MAN, das als weltweit zweitgrößter Zuckerhändler und in der Zuckerherstellung tätig ist, durch das deutsche Unternehmen Südzucker, Europas größten Zuckerhersteller, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass ED&F MAN ihre Beteiligungen an der Zuckerraffinerie Brindisi, der größten und modernsten Produktionsanlage in Italien, veräußert.
  • Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln - Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung, beispielsweise über die Rolle von Kalzium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem, sind inzwischen ein äußerst wirksames Verkaufsargument. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU erwarten deshalb, dass die Angaben über die von ihnen gekauften Produkte korrekt sind, vor allem wenn es um deren angeblichen gesundheitlichen Nutzen geht.
  • Wettbewerb auf dem Online-Einzelhandelsmarkt - Die Europäische Kommission hat den Erwerb von Flevo Deelnemingen III B.B. durch Koninklijke Ahold N.V. (beide Niederlande) nach der EU?Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.
  • Out: Sektorspezifisches Kartellrecht - Die Leitlinien über die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen laufen im September 2013 aus. Daher hat die Europäische Kommission die Stakeholders des Seeverkehrs aufgefordert, sich dazu zu äußern, wie sie sich die künftige Anwendung der Leitlinien vorstellen. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt vorerst die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich sind. Die Stellungnahmen müssen bis zum 27. Juli 2012 eingehen.
  • Freier Verkehr audiovisueller Inhalte - Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).
  • Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren - In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.
  • Recht auf faires Verfahren - "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.
  • De-minimis-Verordnung zu DAWI - Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

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