Non-Compliance in der EU: Die Europäer sind der Meinung, dass Bestechung und Machtmissbrauch in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes existiert Die wirtschaftlichen Kosten der Korruption belaufen sich schätzungsweise auf 120 Mrd. EUR pro Jahr
"Es ist enttäuschend, feststellen zu müssen, dass die tatsächlichen Ergebnisse bei der Korruptionsbekämpfung in der Europäischen Union hinter den Erwartungen zurückbleiben. Wie oft haben wir schon gesagt, es ist höchste Zeit zu handeln? Die Bürger Europas erwarten von den Regierungen ihrer Länder konkrete Schritte – sie sollen endlich etwas unternehmen", sagte Cecilia Malmström, EU-Kommissarin für Inneres.
Die Korruption bliebt eine der größten Herausforderungen für Europa. Zwar sind ihre Art und ihr Umfang in den EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich, aber sie schadet der EU als Ganzes, da das Investitionsniveau verringert und der Binnenmarkt verzerrt wird und auch negative Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen entstehen. Die wirtschaftlichen Kosten der Korruption belaufen sich schätzungsweise auf 120 Mrd. EUR pro Jahr.
"Die Korruption zerstört ein Land von innen heraus, untergräbt das Vertrauen in die demokratischen Institutionen, schwächt die Rechenschaftspflicht der politischen Führung und leistet der organisierten Kriminalität Vorschub. Sie kann nur erfolgreich bekämpft werden, wenn Politiker und Entscheidungsträger auf allen Ebenen entschlossen dahinterstehen", sagte Cecilia Malmström.
Im Juni letzten Jahres hat die Europäische Kommission ein Korruptionsbekämpfungspaket angenommen, um bei allen betroffenen EU-Strategien ein stärkeres Augenmerk auf Korruption zu legen. Es wurde auch ein besonderer EU-Beobachtungs- und Bewertungsmechanismus, der EU-Antikorruptionsbericht, eingeführt. Er soll offen über den Stand der Korruptionsbekämpfung in allen 27 Mitgliedstaaten der EU Auskunft geben. Der erste Bericht ist für 2013 geplant.
Die Kommission wird bald weitere Rechtsvorschriften vorschlagen, insbesondere über die Beschlagnahme von Vermögen aus Straftaten, die Reform der Regeln für das öffentliche Auftragswesen, genauere Kriminalitätsstatistiken und eine verstärkte Betrugsbekämpfungsstrategie auf europäischer Ebene.
Hintergrund Die Eurobarometer-Umfrage wurde in den 27 EU-Mitgliedstaaten im September 2011 durchgeführt. Die wichtigsten Ergebnisse:
>> Der Großteil (74 Prozent) der Europäer ist der Ansicht, dass Korruption in ihrem Land ein bedeutsames Problem darstellt. Fast die Hälfte (47 Prozent) glaubt, dass die Korruption in ihrem Land in den letzten drei Jahren zugenommen hat.
>> Die meisten denken, dass Korruption in Einrichtungen auf lokaler (76 Prozent), regionaler (75 Prozent) und nationaler (79 Prozent) Ebene vorkommt.
>> Die Europäer sind der Meinung, dass Bestechung und Machtmissbrauch in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes existiert. Nationalen Politikern (57 Prozent) und Beamten, die öffentliche Aufträge vergeben (47 Prozent), wird die Verwicklung in solche Aktivitäten am ehesten zugetraut.
>> 40 Prozent glauben, dass eine zu enge Verbindung zwischen Wirtschaft und Politik zur Korruption beiträgt. Faktoren, die dazu beitragen, sind: fehlende Maßnahmen der Politiker (36 Prozent) und fehlende Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Gelder (33 Prozent). Die Mehrheit (68 Prozent) ist der Ansicht, dass es nicht genügend Transparenz und Überwachung bei der Parteienfinanzierung gibt.
>> 70 Prozent glauben, dass Korruption unvermeidlich ist und dass es sie immer schon gegeben hat. Zwei Drittel (67 Prozent) glauben, dass Korruption Teil der Unternehmenskultur ihres Landes ist.
>> 67 Prozent sind nicht der Ansicht, dass sie persönlich von Korruption betroffen sind. Lediglich 29 Prozent geben an, persönlich von Korruption betroffen zu sein. Ein noch geringerer Teil (8 Prozent) der Umfrageteilnehmer wurde im vergangenen Jahr aufgefordert, Bestechungsgeld zu zahlen, oder dies wurde von ihnen erwartet.
>> Falls sie von einem Korruptionsfall betroffen wären, würden die meisten der Polizei (42 Prozent) und dem Justizsystem (41 Prozent) vertrauen und am wenigsten den politischen Vertretern (6 Prozent).
Kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken
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Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung von Trelleborg Vibracoustic, einem Joint Venture zwischen dem deutschen Unternehmen Freudenberg und dem schwedischen Unternehmen Trelleborg in der Geschäftssparte Kfz?Antivibrationssysteme nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, insbesondere da eine Reihe von starken Wettbewerbern weiterhin auf dem Markt präsent sein wird. Die Verbraucher werden folglich weiterhin aus einer ausreichend großen Zahl von Anbietern auf allen betroffenen Märkten auswählen können.
Kostengünstiger Weg zur Emissionsminderung
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Die Emissionen von Treibhausgasen aus Industrieanlagen, die am EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) teilnehmen, sind im letzten Jahr um mehr als 2 Prozent zurückgegangen, wie aus den Informationen hervorgeht, die die Register der Mitgliedstaaten bereitgestellt haben.
Zuckerpreise und der Zuckerknappheit
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Nach einer eingehenden Prüfung hat die Europäische Kommission den geplanten Kontrollerwerb über das britische Unternehmen ED&F MAN, das als weltweit zweitgrößter Zuckerhändler und in der Zuckerherstellung tätig ist, durch das deutsche Unternehmen Südzucker, Europas größten Zuckerhersteller, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass ED&F MAN ihre Beteiligungen an der Zuckerraffinerie Brindisi, der größten und modernsten Produktionsanlage in Italien, veräußert.
Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln
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Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung, beispielsweise über die Rolle von Kalzium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem, sind inzwischen ein äußerst wirksames Verkaufsargument. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU erwarten deshalb, dass die Angaben über die von ihnen gekauften Produkte korrekt sind, vor allem wenn es um deren angeblichen gesundheitlichen Nutzen geht.
Wettbewerb auf dem Online-Einzelhandelsmarkt
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Die Europäische Kommission hat den Erwerb von Flevo Deelnemingen III B.B. durch Koninklijke Ahold N.V. (beide Niederlande) nach der EU?Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.
Out: Sektorspezifisches Kartellrecht
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Die Leitlinien über die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen laufen im September 2013 aus. Daher hat die Europäische Kommission die Stakeholders des Seeverkehrs aufgefordert, sich dazu zu äußern, wie sie sich die künftige Anwendung der Leitlinien vorstellen. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt vorerst die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich sind. Die Stellungnahmen müssen bis zum 27. Juli 2012 eingehen.
Freier Verkehr audiovisueller Inhalte
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Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).
Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren
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In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.
Recht auf faires Verfahren
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"Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.
De-minimis-Verordnung zu DAWI
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Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.