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Keine größeren Veränderungen auf dem Markt


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme von Motorola Mobility durch Google
Europäische Kommission hat geprüft, ob es wahrscheinlich wäre, dass Google die Wettbewerber von Motorola daran hindern werde, Googles Betriebssystem Android zu nutzen


Joaquín Almunia, Vizepräsident der Kommission, zuständig für Wettbewerbspolitik, erklärte hierzu: "Wir haben für die Übernahme von Motorola Mobility durch Google grünes Licht gegeben, weil wir nach einer eingehenden Untersuchung zu dem Schluss gekommen sind, dass diese Übernahme keine wettbewerbsrechtlichen Probleme aufwirft. Natürlich wird die Kommission das Verhalten aller Marktteilnehmer weiterhin aufmerksam verfolgen, insbesondere in Bezug auf die zunehmend strategische Nutzung von Patenten."

Alle Smartphones und Tablets benötigen ein Betriebssystem. Die Kommission hat daher geprüft, ob es wahrscheinlich wäre, dass Google die Wettbewerber von Motorola daran hindern werde, Googles Betriebssystem Android zu nutzen. Sie kam zu dem Ergebnis, dass das Betriebssystem Android dazu beiträgt, die Verbreitung der übrigen Google-Dienste voranzutreiben. Angesichts der Tatsache, dass das Kerngeschäft von Google darin besteht, ihre Online- und mobilen Dienste an ein möglichst breites Publikum zu bringen, ist es folglich unwahrscheinlich, dass Google den Einsatz von Android allein auf Motorola – einen im Vergleich zu Unternehmen wie Samsung und HTC verhältnismäßig unbedeutenden Akteur im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) – beschränken würde.

Alle Smartphones müssen zudem bestimmte Mobilfunkstandards wie 3G oder 4G/LTE nutzen. Motorola besitzt wie einige andere Marktteilnehmer Patente, die für die Implementierung dieser Standards unerlässlich sind. Der Zugang zu solchen sogenannten "Standard-essenziellen" Patenten ist für Akteure auf dem Smartphone-Markt ausschlaggebend. Die Kommission kam jedoch zu dem Schluss, dass die geplante Übernahme die bestehende Marktsituation in dieser Hinsicht nicht in erheblichem Maße verändern würde.

Schließlich hat die Kommission auch geprüft, ob Google in der Lage wäre, die "Standard-essenziellen" Patente von Motorola zu nutzen, um für ihre Dienste, einschließlich Suchdienste und Werbung eine Vorzugsbehandlung, zu erlangen. Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass Google bereits auf vielen verschiedenen Wegen Anreize für Kunden schafft, ihre Dienste zu nutzen und dass der Erwerb von Motorola hier keine größeren Veränderungen mit sich bringen würde.

Die Kommission schloss daher, dass der wirksame Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum noch in einem wesentlichen Teil desselben durch die Übernahme erheblich beeinträchtigt wird.

Dieser Beschluss lässt potenzielle kartellrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung "Standard-essentieller" Patente auf dem Markt generell unberührt. Etwaige Probleme in diesem Bereich wären nicht unmittelbar eine Folge der geplanten Übernahme.

Das Vorhaben wurde am 25. November 2011 bei der Kommission angemeldet. Bei ihrer Untersuchung arbeitete die Kommission mit mehreren Wettbewerbsbehörden, sowie insbesondere mit dem US-Justizministerium zusammen.

"Standard-essenzielle Patente"
Zugang zu sogenannten "Standard-essenziellen" Patenten ist für alle Marktteilnehmer unerlässlich. Daher verlangen die Normenorganisationen von den Inhabern "Standard-essenzieller" Patente, dass sie hierfür allen interessierten Dritten Lizenzen zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen erteilen (Frand-Grundsatz). Würden solche Lizenzen nicht erteilt, so wäre dies ein Hindernis nicht nur für die Wettbewerber sondern für den gesamten Sektor, was zu Lasten der Verbraucher und der Innovation ginge. In den Vorschriften über horizontale Vereinbarungen, die die Kommission letztes Jahr angenommen hat, wird deutlich gemacht, dass die Verpflichtung zur Erteilung von Lizenzen nach "Frand"-Bedingungen unerlässlich ist, um sicherzustellen, dass alle Interessierten Zugang zu standardisierter Technologie haben.

Die Unternehmen
Google ist ein Anbieter von Internetsuchdiensten und Online-Werbediensten. Das Unternehmen bietet ferner eine Reihe weiterer Online-Dienste und Software-Produkte an. Einnahmen erzielt Google vor allem aus der Online-Werbung und in geringerem Umfang auch aus der mobilen Online-Werbung. Zudem entwickelt Google mit "Android" ein Open-Source-Betriebssystem für Mobilfunkgeräte und ist führendes Mitglied der Open Handset Alliance ("OHA"), ein Zusammenschluss von 84 in den Bereichen Mobilfunk und Technologie tätigen Unternehmen.

Motorola bietet Mobilgeräte, Set-Top-Boxen für den digitalen Fernsehempfang, End-to-End-Videolösungen und Produkte für den Kabel-Breitbandzugang an.

Weitere Informationen unter:
http://europa.eu.int/comm/competition/mergers/cases/index/m83.html#m_6381
(Europäische Kommission: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken - Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung von Trelleborg Vibracoustic, einem Joint Venture zwischen dem deutschen Unternehmen Freudenberg und dem schwedischen Unternehmen Trelleborg in der Geschäftssparte Kfz?Antivibrationssysteme nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, insbesondere da eine Reihe von starken Wettbewerbern weiterhin auf dem Markt präsent sein wird. Die Verbraucher werden folglich weiterhin aus einer ausreichend großen Zahl von Anbietern auf allen betroffenen Märkten auswählen können.
  • Kostengünstiger Weg zur Emissionsminderung - Die Emissionen von Treibhausgasen aus Industrieanlagen, die am EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) teilnehmen, sind im letzten Jahr um mehr als 2 Prozent zurückgegangen, wie aus den Informationen hervorgeht, die die Register der Mitgliedstaaten bereitgestellt haben.
  • Zuckerpreise und der Zuckerknappheit - Nach einer eingehenden Prüfung hat die Europäische Kommission den geplanten Kontrollerwerb über das britische Unternehmen ED&F MAN, das als weltweit zweitgrößter Zuckerhändler und in der Zuckerherstellung tätig ist, durch das deutsche Unternehmen Südzucker, Europas größten Zuckerhersteller, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass ED&F MAN ihre Beteiligungen an der Zuckerraffinerie Brindisi, der größten und modernsten Produktionsanlage in Italien, veräußert.
  • Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln - Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung, beispielsweise über die Rolle von Kalzium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem, sind inzwischen ein äußerst wirksames Verkaufsargument. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU erwarten deshalb, dass die Angaben über die von ihnen gekauften Produkte korrekt sind, vor allem wenn es um deren angeblichen gesundheitlichen Nutzen geht.
  • Wettbewerb auf dem Online-Einzelhandelsmarkt - Die Europäische Kommission hat den Erwerb von Flevo Deelnemingen III B.B. durch Koninklijke Ahold N.V. (beide Niederlande) nach der EU?Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.
  • Out: Sektorspezifisches Kartellrecht - Die Leitlinien über die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen laufen im September 2013 aus. Daher hat die Europäische Kommission die Stakeholders des Seeverkehrs aufgefordert, sich dazu zu äußern, wie sie sich die künftige Anwendung der Leitlinien vorstellen. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt vorerst die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich sind. Die Stellungnahmen müssen bis zum 27. Juli 2012 eingehen.
  • Freier Verkehr audiovisueller Inhalte - Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).
  • Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren - In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.
  • Recht auf faires Verfahren - "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.
  • De-minimis-Verordnung zu DAWI - Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

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