Wachsender globaler Wettbewerb: Unternehmen müssen stärker auf Innovation setzen Antonio Tajani: "Deutliches Warnsignal dafür, dass wir mehr Anstrengungen zur Förderung der Innovation unternehmen müssen"
Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani erklärte: "Die diesjährigen Ergebnisse sind ein deutliches Warnsignal dafür, dass wir mehr Anstrengungen zur Förderung der Innovation unternehmen müssen. Wenn wir zu unseren wichtigsten Handelspartnern aufschließen und die aktuelle Krise überwinden wollen, gilt es, unsere ganze Kraft auf die Innovation zu richten. Hierbei zähle ich insbesondere auf die Unternehmen, die sich als Schlüssel zum Innovationserfolg erwiesen haben. Erfolgreiche Firmengründungen in anderen Weltregionen zeigen jedoch, dass Europa immer noch Lernbedarf hat."
"Wir benötigen ausgewogene nationale Systeme für Forschung und Innovation, die innovationsfördernde Rahmenbedingungen für die Unternehmen schaffen. Die Daten des Leistungsanzeigers belegen auch einen Rückstand zu den USA im Bereich Spitzenforschung. Wir brauchen dringend einen Europäischen Forschungsraum, mit dem ein stärkerer Wettbewerb angeregt, Spitzenleistungen erbracht und den herausragendsten Forschungstalenten weltweit attraktive Bedingungen nachhaltig geboten werden können", sagte die für Forschung, Innovation und Wissenschaft verantwortliche EU-Kommissarin Máire Geoghegan-Quinn.
Was macht den Erfolg der Innovationsführer aus? Die Länder auf den Spitzenpositionen des zusammengesetzten Innovationsindikators weisen eine Reihe gemeinsamer Stärken ihrer Forschungs- und Innovationssysteme auf, wobei die Unternehmenstätigkeit und die öffentlich-private Zusammenarbeit eine Schlüsselrolle spielen. Obgleich es nicht nur einen Weg zur Spitzenleistung bei der Innovation gibt, zeigen alle Innovationsführer, Finnland, Schweden, Dänemark und Deutschland, deutlich sehr gute Leistungen in der Kategorie FuE-Aufwendungen, darunter auch Aufwendungen von Unternehmen.
Die meisten Innovationsführer schneiden auch bei anderen Innovationsindikatoren im Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit sehr gut ab. Schweden, der EU-Spitzenreiter bei der Innovation, dominiert das Feld in drei der acht Innovationsdimensionen: Humanressourcen, Finanzierung und Unterstützung und Unternehmensinvestitionen. Deutschland und Dänemark sind dagegen jeweils in zwei Innovationsdimensionen führend (Vernetzung und unternehmerische Initiative sowie intellektuelles Kapital bzw. Innovatoren und wirtschaftliche Auswirkungen). Die europäischen Spitzeninnovatoren brillieren zudem bei der Vermarktung ihres technologischen Wissens.
Die EU im internationalen Vergleich Wie im Vorjahr ist die größte Diskrepanz in der Kategorie Tätigkeit der Unternehmen festzustellen. Hier schneidet die EU-27 allgemein schlechter ab in den Bereichen FuE-Aufwendungen von Unternehmen und öffentlich-private Kopublikationen sowie, in Bezug auf die USA, im Bereich hervorragende und attraktive Forschungssysteme. Bessere Rahmenbedingungen für die Innovation allein werden allerdings nicht ausreichen, wenn die EU nicht in der Lage sein wird, attraktive Bedingungen für wesentlich mehr Spitzenforscher und die besten jungen Wissenschaftler weltweit zu bieten.
Hintergrund Grundlage des Leistungsanzeigers der Innovationsunion 2011 bilden gegenwärtig 24 Indikatoren, die in drei Hauptkategorien und acht Dimensionen unterteilt sind:
>> "Grundlagen": grundlegende Bausteine zur Förderung der Innovation ("Humanressourcen", "Offene, hervorragende und attraktive Forschungssysteme" und "Finanzierung und Förderung"); >> "Unternehmenstätigkeiten": Erfassung der Innovationsbemühungen in den europäischen Unternehmen ("Unternehmensinvestitionen", "Vernetzung und unternehmerische Initiative" sowie "Intellektuelles Kapital"); und >> "Outputs": Vorteile für die Wirtschaft als Ganzes (Innovatoren und wirtschaftliche Auswirkungen, einschließlich Beschäftigung).
Kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken
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Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung von Trelleborg Vibracoustic, einem Joint Venture zwischen dem deutschen Unternehmen Freudenberg und dem schwedischen Unternehmen Trelleborg in der Geschäftssparte Kfz?Antivibrationssysteme nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, insbesondere da eine Reihe von starken Wettbewerbern weiterhin auf dem Markt präsent sein wird. Die Verbraucher werden folglich weiterhin aus einer ausreichend großen Zahl von Anbietern auf allen betroffenen Märkten auswählen können.
Kostengünstiger Weg zur Emissionsminderung
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Die Emissionen von Treibhausgasen aus Industrieanlagen, die am EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) teilnehmen, sind im letzten Jahr um mehr als 2 Prozent zurückgegangen, wie aus den Informationen hervorgeht, die die Register der Mitgliedstaaten bereitgestellt haben.
Zuckerpreise und der Zuckerknappheit
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Nach einer eingehenden Prüfung hat die Europäische Kommission den geplanten Kontrollerwerb über das britische Unternehmen ED&F MAN, das als weltweit zweitgrößter Zuckerhändler und in der Zuckerherstellung tätig ist, durch das deutsche Unternehmen Südzucker, Europas größten Zuckerhersteller, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass ED&F MAN ihre Beteiligungen an der Zuckerraffinerie Brindisi, der größten und modernsten Produktionsanlage in Italien, veräußert.
Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln
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Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung, beispielsweise über die Rolle von Kalzium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem, sind inzwischen ein äußerst wirksames Verkaufsargument. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU erwarten deshalb, dass die Angaben über die von ihnen gekauften Produkte korrekt sind, vor allem wenn es um deren angeblichen gesundheitlichen Nutzen geht.
Wettbewerb auf dem Online-Einzelhandelsmarkt
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Die Europäische Kommission hat den Erwerb von Flevo Deelnemingen III B.B. durch Koninklijke Ahold N.V. (beide Niederlande) nach der EU?Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.
Out: Sektorspezifisches Kartellrecht
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Die Leitlinien über die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen laufen im September 2013 aus. Daher hat die Europäische Kommission die Stakeholders des Seeverkehrs aufgefordert, sich dazu zu äußern, wie sie sich die künftige Anwendung der Leitlinien vorstellen. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt vorerst die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich sind. Die Stellungnahmen müssen bis zum 27. Juli 2012 eingehen.
Freier Verkehr audiovisueller Inhalte
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Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).
Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren
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In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.
Recht auf faires Verfahren
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"Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.
De-minimis-Verordnung zu DAWI
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Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.