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Basel II - Anleitung zur Risikoberechnung


Basel II: Anleitung zur Risikoberechnung (Kredit-, Markt- und Betriebsrisiko) für Banken
Die Informationssicherheit wird nicht direkt erwähnt


Die Informationssicherheit wird nicht direkt erwähnt: Für eine Risikoberechnung ist aber die Identifizierung, die Bewertung und das Risiko-Management erforderlich. Bei der Handhabung des Betriebsrisikos müssen Risiken, die durch Sicherheitsbedrohungen und durch Versagen der Sicherheitskontrollumgebung entstehen, berücksichtigt werden. Aus diesem Grund stehen sowohl die Effektivität der Sicherheitskontrollen als auch das Endergebnis für die Bank in einer direkten und potentiell vorteilhaften Beziehung.

Basel II: Wie kreditwürdig sind Unternehmen?

Basel II ist ein komplexes Regelwerk, das die Eigenkapitalanforderungen bei der Kreditvergabe verschärft, die Risiken im Kreditgeschäft besser erfasst und somit die Stabilität des internationalen Finanzsystems zu erhöhen sucht. Die erweiterten Offenlegungsvorschriften zwingen Banken dazu, für die unbeschränkte Verfügbarkeit relevanter Informationen zu sorgen. Zugleich spielen bei der Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Unternehmen die IT sowie die Minimierung der mit der IT verbundenen Risiken eine Rolle.

Hintergrund:

"Im Jahr 2001 hat in Basel der Ausschuss für Bankenaufsicht der Bank for International Settlements (Bank für internationalen Zahlungsausgleich) beschlossen , möglichst weltweite einheitliche Standards zur Risikovorsorge bei Bankgeschäften durchzusetzen. Zu diesem Zweck erarbeitete er Richtlinien. Basel II ist der Entwurf einer solchen Richtlinie. Er hat die Regelung der Eigenkapitalbindung der Banken bei der Kreditvergabe zum Inhalt.

Basel II wird er deshalb genannt, weil es seit 1992 bereits eine heute noch geltende Eigenkapitalvereinbarung gibt (Basel I). Diese hat ganz grob gesagt zum Inhalt, dass das Eigenkapital der Bank wenigstens 8 Prozent der Kreditsumme betragen muss.
Im Ausschuss für Bankenaufsicht sitzen Vertreter der wichtigsten Industriestaaten sitzen (USA, Kanada, Großbritannien, Deutschland, Japan, Frankreich, Italien, Schweiz, Schweden , Belgien und Luxemburg)."
(Quelle: Marc Brede, Institut für Rechtsinformatik, Saarbrücken, ra)

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Meldungen: EU und Europa

  • PSI: Schutzmaßnahmen für den Datenschutz - Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat seine Stellungnahme zum Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission zu offenen Daten angenommen. Dieses Paket beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen zur Erleichterung einer breiteren und innovativen Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (public sector information, PSI). Die Stellungnahme betont den Bedarf an spezifischen Schutzmaßnahmen für den Datenschutz, wenn PSI personenbezogenen Daten beinhalten. Sie empfiehlt, dass öffentliche Stellen einen "pro-aktiven Ansatz" wählen sollten, wenn sie personenbezogene Daten für weitergehende Nutzungen bereitstellen. Dies würde, unter Berücksichtigung von Schutzvorschriften und Bedingungen, ermöglichen, auf Einzelfallbasis Daten im Einklang mit den Datenschutzregeln öffentlich zugänglich zu machen.
  • Bewertungen des Finanzbedarfs von KMU - Der Europäische Rechnungshof (EuRH) gelangt in seinem Sonderbericht Nr. 2/2012 zu der Schlussfolgerung, dass Wirksamkeit und Effizienz der im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) getätigten Ausgaben für Finanzinstrumente zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) beeinträchtigt wurden, weil der verordnungsrechtliche Rahmen keine angemessene Grundlage für den Einsatz der verschiedenen Arten von Finanzinstrumenten bot. In vielen Fällen erreichten die Mittel die begünstigten KMU erst nach beträchtlichen Verzögerungen. Außerdem waren die geförderten Maßnahmen im Hinblick auf die Einwerbung privater Investitionen unwirksam. Wenn Bewertungen des Finanzbedarfs von KMU überhaupt vorgenommen wurden, wiesen sie gravierende Mängel auf. Überdies wurden einigen begünstigten KMU von den eingeschalteten Finanzintermediären ungerechtfertigte Verwaltungskosten in Rechnung gestellt.
  • Bessere Informationen & Hilfestellung am Flughafen - Fluggesellschaften sollen festsitzenden Passagieren klare Informationen und unmittelbare Hilfeleistungen zukommen lassen, heißt es in der verabschiedeten Entschließung des Parlaments. Die Abgeordneten rufen die Kommission auf, Ansprüche der Passagiere auf Assistenz- und Kompensationsleistungen im Fall von Flugannullierungen oder -verspätungen sowie bei über sechsstündigen Verspätungen von Gepäck eindeutig zu regeln.
  • Handel mit Derivaten wird rigoros geregelt - Eine neue Verordnung, die den außerbörslichen Derivatehandel sicherer und transparenter machen soll, wurde am Donnerstag vom Parlament mit überwältigender Mehrheit verabschiedet. Der Handel mit Derivaten gilt als einer der Hauptauslöser der weltweiten Finanzkrise. Rat und Parlament haben sich schon am 9. Februar auf den Verordnungsentwurf geeinigt. Der Entwurf sieht vor, dass außerbörsliche oder OCT-Derivate über als zentrale Kontrahenten (Gegenparteien) fungierende Clearinghäuser (CCP) abgewickelt werden müssen, um das Risiko eines einseitigen Kreditausfalls für Anleger zu verringern.
  • Reform der EU-Regeln zum Datenschutz - Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat seine Stellungnahme zu dem Paket von Vorschlägen für eine Reform der EU-Regeln zum Datenschutz abgegeben. Das Paket wurde von der Europäischen Kommission am 25. Januar 2012 angenommen und enthält eine Verordnung mit allgemeinen Regeln zum Datenschutz sowie eine Richtlinie mit speziellen Datenschutzregeln für den Bereich der Strafverfolgung.
  • ACTA-Ratifizierung verweigern - Rund 2,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger aus nahezu allen Staaten der Welt haben eine Petition an das Europäische Parlament unterzeichnet und damit ihren Unwillen gegen ACTA ausgedrückt. Die Petition fordert die Europa-Abgeordneten auf, "zu einem offenen und freien Internet zu stehen und die Ratifizierung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) zu verweigern."
  • Gesellschaftsrecht und Rechtssicherheit - Die Europäische Kommission hat eine eingehende Konsultation zur Zukunft des europäischen Gesellschaftsrechts eingeleitet. Europa braucht einen gesellschaftsrechtlichen Rahmen, der den aktuellen gesellschaftlichen Anforderungen und neuen Entwicklungen im wirtschaftlichen Umfeld gerecht wird. Das Gesellschaftsrecht der EU war für die Schaffung des Binnenmarkts von zentraler Bedeutung. Jetzt sollte jedoch überprüft werden, ob der bestehende Rechtsrahmen noch den aktuellen Erfordernissen entspricht. Die Kommission hat daher im Internet ein Konsultationspapier veröffentlicht, um Stellungnahmen aller beteiligten Akteure einzuholen. Die Frist für die Einreichung von Beiträgen endet am 14. Mai 2012.
  • Reform des Finanzsektors und Datenschutz - Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat ein Paket von vier Stellungnahmen zu Kommissionsvorschlägen zur Reform des Finanzsektors in der EU vorgelegt. Die vier Vorschläge betreffen allesamt die Überwachung von Finanzdaten, was erhebliche Auswirkungen auf das Grundrecht auf Datenschutz hat.
  • Steuer auf alle Währungstransaktionen - Der Ausschuss der Regionen (AdR) drängt auf das rasche Inkrafttreten der EU-Richtlinie über das gemeinsame Finanztransaktionssteuersystem (FTS), ggf. im Zuge des Instruments der verstärkten Zusammenarbeit zumindest in der Eurozone.
  • Regieren in einem Mehrebenensystem - Die aktuelle Krise Europas, die zugleich eine Finanzkrise und eine Vertrauenskrise in seine Institutionen ist, ist ein Grund mehr, das Regieren in einem Mehrebenensystem in den Mitgliedstaaten Realität werden zu lassen. Eine bessere Teilhabe der Regionen und Städte an der Erarbeitung, Durchführung und Bewertung von EU-Maßnahmen, die für sie bedeutsam sind, ist das Fundament für den Erfolg der Maßnahmen. Das erklärten die Mitglieder des Ausschusses der Regionen auf ihrer Plenartagung in Brüssel bei der einstimmigen Verabschiedung der Stellungnahme von Luc Van den Brande (BE/EVP), Präsident des Verbindungsbüros Flandern-Europa.

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