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Eingriffe in die Grundrechte Unbeteiligter?


Erhebliches Misstrauen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten bei den Gegnern der Funkzellenabfrage - Experten uneinig über künftiges Verfahren bei der Funkzellenabfrage
Soll die Funkzellenabfrage als Ermittlungsmaßnahme grundgesetzkonform und rechtstaatlich reguliert werden? - Fraktion Die Linke möchte die Möglichkeit der Funkzellenabfrage durch Ermittlungsbehörden abschaffen


17/7335) der Fraktion Die Linke. Die Fraktion möchte die Möglichkeit der Funkzellenabfrage durch Ermittlungsbehörden abschaffen. Eine entsprechende Vorschrift aus der Strafprozessordnung sei zu streichen, nach der im Falle einer Straftat von "erheblicher Bedeutung" eine solche Maßnahme zum Einsatz kommen kann. Voraussetzung ist, dass die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

Wie die Abgeordneten in dem Entwurf weiter ausführen, hatte die Dresdener Polizei bei einer Demonstration von Rechtsextremen im Februar 2011 eine Funkzellenabfrage damit begründet, es sei nicht auszuschließen, dass mehrere Gegendemonstranten schweren Landfriedensbruch begehen würden. Die fast 139.000 Verkehrsdatensätze enthielten schließlich mehr als 66.000 verschiedene Anschlussnummern, insbesondere von friedlichen Demonstrationsteilnehmern sowie von Anwohnern. Die Linke schlussfolgert: "Dieser massive Eingriff ist in Bezug auf die unberechenbar hohe Vielzahl an von der FZA betroffenen Unbeteiligten nicht verhältnismäßig." Der "Dresdner Datenskandal", so die Fraktion weiter, verdeutlichte, dass es im Hinblick auf die Streubreite und die damit verbundenen schweren Eingriffe in die Grundrechte Unbeteiligter nicht ausreiche, "legislativ Sicherungen" einzubauen, die ihre Benutzung erträglich machen. Erforderlich sei vielmehr die ersatzlose Streichung dieser Maßnahme aus dem Katalog möglicher Verfolgungsinstrumente.

In der Anhörung diskutierten die Sachverständigen zudem den Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Nach Meinung dieser Fraktion soll die Funkzellenabfrage als Ermittlungsmaßnahme grundgesetzkonform und rechtstaatlich reguliert werden. Um Daten von unbeteiligten Dritten zu schützen, hat die Fraktion einen Gesetzentwurf (17/7033) vorgelegt. Dieser sieht vor, die richterliche Begründungspflicht auszuweiten, um Eingriffe in das Grundrecht zu begrenzen. Nach Angaben der Fraktion hätten Polizeibeamte am 19. Februar dieses Jahres in Dresden bei einer FZA zum großen Teil Daten von unbeteiligten Personen erhoben. Diese Daten seien in Ermittlungen verwendet worden, für die keine Genehmigung vorgelegen habe. Da sich die FZA nur gegen den Beschuldigten oder dessen Nachrichtenmittler richten dürfe, soll der Entwurf die Funkzellenabfrage erschweren. Die Änderung der Strafprozessordnung diene außerdem einer besseren parlamentarischen Kontrolle.

Experte Wilhelm Achelpöhler, vom Deutschen Anwaltsverein erklärte, dass der "Vorschlag der Grünen in die richtige Richtung" gehe, er sei "aber nicht weit genug." Insofern halte er den Entwurf der Linksfraktion "für die beste Lösung".

Auch Bernhard Bannasch, Referatsleiter Justiz, Sicherheit, Grundsatzfragen beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten in Dresden, sah im Entwurf der Grünen-Fraktion "einen Schritt in die richtige Richtung", er sei aber noch zu präzisieren. Im Gegensatz zur Linksfraktion halte er die Funkzellenabfrage an sich für akzeptabel, sagte Bannasch weiter.

Ulf Buermann, Richter am Landgericht Berlin, betonte, dass er sich seinem Vorredner anschließe. Seiner Ansicht nach werde die aktuelle Gesetzgebung den verfassungsrechtlichen Ansprüchen nicht gerecht. Es nehme in Kauf, "dass Richter Fehlentscheidungen treffen."

Der Berliner Rechtsanwalt Johannes Eisenberg merkte an, dass es nicht zulässig sei, potenzielle Zeugen per Funkzellenabfrage zu ermitteln, um an Informationen über mögliche Täter zu kommen. Derartige Vorkommnisse müssten künftig ausgeschlossen werden.

Dr. Thomas Giesen, Rechtsanwalt aus Dresden, steht eigenen Angaben zufolge "beiden Entwürfen kritisch gegenüber". Keiner der beiden sei weiter zu verfolgen, beide seien "schädlich", sagte er.

Sowohl Hans Strobel, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Leipzig, als auch Dr. Stefan Studenroth, Oberstaatsanwalt und Leiter Betäubungsmittel/Organisierte Kriminalität der Staatsanwaltschaft Göttingen betonten, dass auch das Ansehen der Justiz in der Öffentlichkeit zu berücksichtigen sei. "Man müsste auch mal Vertrauen in die Justiz haben, denn ich denke, sie hat es verdient", sagte Strobl.

Der Oberstaatsanwalt Dr. Robert Schnabel von der Generalstaatsanwaltschaft München resümierte, dass beide Gesetzentwürfe seiner Meinung nach "erhebliches Misstrauen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten erkennen lassen", welches jedoch keinesfalls gerechtfertigt sei. Die Aufklärung von Straftaten würde so in den Hintergrund gerückt werden. (Deutscher Bundestag: ra)

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Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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  • Jetziges Mietminderungsrecht beibehalten - Um eine gerechte Umsetzung der Vorgaben für die energetische Sanierung zu gewährleisten, müsse verhindert werden, dass Mietererhöhungen mit zusätzlichen Kosten durch Modernisierungsmaßnahmen zusammenfallen. Unter diesen Voraussetzungen sei das Mietminderungsrecht in seiner bestehenden Form beizubehalten. Das macht ein Antrag der SPD-Fraktion (17/9559) deutlich. Die Bundesregierung soll ferner eine Regelung vorlegen, durch die den Kommunen ein Interventionsrecht gegen Maßnahmen zur Wohnwertsteigerung eingeräumt wird, um prekäre Mietsituationen in bestimmten Wohnbereichen zu vermeiden.
  • Meldepflicht für Nanoprodukte gefordert - Die Nanotechnologie gilt derzeit als eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Sie birgt ein großes Potential in der Umwelttechnik, in der Materialeffizienz und kommt in der Kommunikations- und Medizintechnik zum Einsatz, schreiben die Grünen in ihrem Antrag "Nanotechnologie - Chancen nutzen und Risiken minimieren" (17/9569). Nanoprodukte werden aber auch in vielen Materialien des alltäglichen Lebens eingesetzt. Dazu gehören Verpackungen, Kosmetik und Spielzeuge.
  • Einhaltung grundlegender Menschenrechtskriterien - Unternehmen sollen gesetzlich verpflichtet werden, Informationen zu sozialen und ökologischen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit zu veröffentlichen. Das fordern Bündnis 90/Die Grünen und haben dazu einen Antrag (17/9567) vorgelegt. Zu prüfen sei, inwieweit insbesondere Informationen unter anderem über Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz, die über die bereits bestehenden Offenlegungspflichten hinausgehen, und Arbeitnehmerrechte bekanntgemacht werden.
  • Keine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags - Der Bundesrat hat in seiner 896. Sitzung am 11. Mai 2012 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 29. März 2012 beschlossenen Gesetz zum Abbau der kalten Progression (17/8683, 17/9201, 17/9202) nicht zuzustimmen. Dies wird als Unterrichtung durch den Bundesrat (17/9644) mitgeteilt.
  • Rettung des europäischen Finanzsystems - Die Europäische Zentralbank (EZB) soll mehr Daten über ihre Aktivitäten veröffentlichen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/9585), dazu müsse auch eine nach Staaten gegliederte Übersicht über die Höhe der jeweiligen Kredite gehören.
  • Beteiligung von Lebensversicherungskunden - Ob Versicherte an Bewertungsreserven und Überschüssen einer Lebensversicherung angemessen beteiligt wurden, hängt nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung immer von den Umständen des Einzelfalls ab. In einer Antwort der Bundesregierung (17/9327) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9237) heißt es zur Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, der Gesetzgeber habe versucht, die Interessen der betroffenen Versicherungsnehmer in Einklang zu bringen. Das Gericht hatte entschieden, dass aus einer Lebensversicherung ausscheidende Versicherungsnehmer auch an den stillen Reserven des Versicherungsunternehmens zu beteiligen seien.
  • Berufshaftpflicht von Hebammen - Auch angesichts steigender Beiträge für Berufshaftpflichtversicherungen von Hebammen und in anderen medizinischen Berufen hält die Bundesregierung am bestehenden System des Haftungsrechts fest. Dieses habe sich bewährt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9336) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9242).
  • "Vernetzte und transparente Verwaltung" - Die Deutsche Bundesregierung will nach eigenen Angaben den "offenen und partnerschaftlichen Umgang von Verwaltung und Bürgern" stärken. Im Rahmen des Projektes "Open Government" aus dem Regierungsprogramm "Vernetzte und transparente Verwaltung" würden "größere Transparenz, bessere Teilhabe und verstärkte Kooperation angestrebt", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9374) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9245). Die Basis für mehr Transparenz und Teilhabe bildeten offene Informationen und Daten. Soweit nicht rechtliche Gründe entgegenstünden, sollten diese Daten in leicht zugänglicher und standardisierter Form öffentlich bereitgestellt werden.
  • "db Kompass Life 3": Makabre Wette auf den Tod - Finanzanlagen müssen sich nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung auch an den guten Sitten und den Grundsätzen einer ethischen Nachhaltigkeit messen lassen. Im Rahmen des Hinterlegungsverfahrens des Verkaufsprospekts des geschlossenen Fonds "db Kompass Life 3" habe keine inhaltliche Prüfung und Bewertung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stattfinden müssen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9464) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9125) mit.

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