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Ist Kapitalismuskritik verfassungswidrig?


Innenausschuss beriet über Beobachtung von Linke-Abgeordneten durch Verfassungsschutz
Auflistung von 27 beobachteten Mitgliedern der Linksfraktion nannte die SPD-Fraktion "nicht erklärlich"


Heinz Fromm rechtfertigte das Handeln seiner Behörde.

Ein Vertreter des Bundesinnenministeriums betonte, dass Die Linke vom BfV seit Jahren im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben beobachtet werde und dies auch unter der rot-grünen Bundesregierung der Fall gewesen sei. Diese Beobachtung sei aufgrund von Anhaltspunkten für linksextremistische Bestrebungen in der Partei gerechtfertigt. Er verwies zugleich auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2010, das das Vorgehen des Bundesamtes bestätigt hatte. Gleichwohl habe Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) eine Überprüfung der Liste der vom BfV beobachteten Abgeordneten der Linksfraktion veranlasst.

Fromm wies Vorwürfe zurück, seine Mitarbeiter handelten rechtswidrig. "Das BfV hält sich an Recht und Gesetz", sagte er. Die Rechtsposition des Bundesamtes sei vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Niemand könne von einer Behörde verlangen, dass sie Gesetze nicht anwende. Fromm kritisierte in diesem Zusammenhang, dass in der öffentlichen Diskussion über die Beobachtung von Linke-Abgeordneten durch das Bundesamt die Rechtslage keine Rolle spiele. Er verwies zudem darauf, dass das BfV bei der Beobachtung von Abgeordneten der Linksfraktion keine nachrichtendienstlichen Mittel einsetze.

Die SPD-Fraktion sagte, sie vertrete nicht die Auffassung, dass es überhaupt keine Beobachtung von Abgeordneten geben dürfe. Es müsse aber klar sein, dass es nur ausnahmsweise und mit guter Begründung zu einer solchen Beobachtung kommen dürfe. Die Auflistung von 27 beobachteten Mitgliedern der Linksfraktion nannte die SPD-Fraktion "nicht erklärlich".

Die Linksfraktion warf die Frage auf, wie der Begriff "extremistisch" definiert werde. Zugleich betonte die Fraktion, dass Kapitalismuskritik nicht verfassungswidrig sei. Zudem wollte sie wissen, ob ausgeschlossen werden könne, dass es im Umfeld von Abgeordneten V-Leute gibt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte, man könne dem BfV nicht vorwerfen, jenseits des Rechts zu agieren. Dennoch halte man das Vorgehen des Bundesamtes für falsch. Die Fraktion plädierte zugleich für eine gesetzliche Regelung bei der Beobachtung von Abgeordneten durch den Verfassungsschutz und verwies auf Überlegungen, eine solche Beobachtung analog zum Immunitätsrecht bei Strafverfahren zu regeln.

Die CDU/CSU-Fraktion gab zu bedenken, dass eine Beobachtung von Abgeordneten zu einer Frage der Mehrheitsverhältnisse würde, wenn ein Bundestagsgremium einer solchen Maßnahme zustimmen müsste. Sie verwies zudem darauf, dass das Gesetz kein Abgeordnetenprivileg kenne.

Die FDP-Fraktion argumentierte, für die Entscheidung, ob Abgeordnete zu beobachten sind, habe man das BfV. Die Fraktion wandte sich zugleich dagegen, mit Begriffen wie "Überwachung" einen Zusammenhang zwischen dem Bundesamt und der DDR-Staatssicherheit herzustellen. Dies sei "absolut unzulässig". (Deutscher Bundestag: ra)

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Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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  • Jetziges Mietminderungsrecht beibehalten - Um eine gerechte Umsetzung der Vorgaben für die energetische Sanierung zu gewährleisten, müsse verhindert werden, dass Mietererhöhungen mit zusätzlichen Kosten durch Modernisierungsmaßnahmen zusammenfallen. Unter diesen Voraussetzungen sei das Mietminderungsrecht in seiner bestehenden Form beizubehalten. Das macht ein Antrag der SPD-Fraktion (17/9559) deutlich. Die Bundesregierung soll ferner eine Regelung vorlegen, durch die den Kommunen ein Interventionsrecht gegen Maßnahmen zur Wohnwertsteigerung eingeräumt wird, um prekäre Mietsituationen in bestimmten Wohnbereichen zu vermeiden.
  • Meldepflicht für Nanoprodukte gefordert - Die Nanotechnologie gilt derzeit als eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Sie birgt ein großes Potential in der Umwelttechnik, in der Materialeffizienz und kommt in der Kommunikations- und Medizintechnik zum Einsatz, schreiben die Grünen in ihrem Antrag "Nanotechnologie - Chancen nutzen und Risiken minimieren" (17/9569). Nanoprodukte werden aber auch in vielen Materialien des alltäglichen Lebens eingesetzt. Dazu gehören Verpackungen, Kosmetik und Spielzeuge.
  • Einhaltung grundlegender Menschenrechtskriterien - Unternehmen sollen gesetzlich verpflichtet werden, Informationen zu sozialen und ökologischen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit zu veröffentlichen. Das fordern Bündnis 90/Die Grünen und haben dazu einen Antrag (17/9567) vorgelegt. Zu prüfen sei, inwieweit insbesondere Informationen unter anderem über Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz, die über die bereits bestehenden Offenlegungspflichten hinausgehen, und Arbeitnehmerrechte bekanntgemacht werden.
  • Keine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags - Der Bundesrat hat in seiner 896. Sitzung am 11. Mai 2012 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 29. März 2012 beschlossenen Gesetz zum Abbau der kalten Progression (17/8683, 17/9201, 17/9202) nicht zuzustimmen. Dies wird als Unterrichtung durch den Bundesrat (17/9644) mitgeteilt.
  • Rettung des europäischen Finanzsystems - Die Europäische Zentralbank (EZB) soll mehr Daten über ihre Aktivitäten veröffentlichen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/9585), dazu müsse auch eine nach Staaten gegliederte Übersicht über die Höhe der jeweiligen Kredite gehören.
  • Beteiligung von Lebensversicherungskunden - Ob Versicherte an Bewertungsreserven und Überschüssen einer Lebensversicherung angemessen beteiligt wurden, hängt nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung immer von den Umständen des Einzelfalls ab. In einer Antwort der Bundesregierung (17/9327) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9237) heißt es zur Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, der Gesetzgeber habe versucht, die Interessen der betroffenen Versicherungsnehmer in Einklang zu bringen. Das Gericht hatte entschieden, dass aus einer Lebensversicherung ausscheidende Versicherungsnehmer auch an den stillen Reserven des Versicherungsunternehmens zu beteiligen seien.
  • Berufshaftpflicht von Hebammen - Auch angesichts steigender Beiträge für Berufshaftpflichtversicherungen von Hebammen und in anderen medizinischen Berufen hält die Bundesregierung am bestehenden System des Haftungsrechts fest. Dieses habe sich bewährt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9336) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9242).
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  • "db Kompass Life 3": Makabre Wette auf den Tod - Finanzanlagen müssen sich nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung auch an den guten Sitten und den Grundsätzen einer ethischen Nachhaltigkeit messen lassen. Im Rahmen des Hinterlegungsverfahrens des Verkaufsprospekts des geschlossenen Fonds "db Kompass Life 3" habe keine inhaltliche Prüfung und Bewertung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stattfinden müssen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9464) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9125) mit.

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