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Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

Bundesregierung stellt fest: Scheinselbständigkeit spielt bei Prüfungen weiter "nennenswerte Rolle"
Scheinselbständigkeit sei vornehmlich in den Branchen Baugewerbe , Spedition, Transport und Logistik sowie Garten- und Landschaftsbau anzutreffen


17/8444) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8214) erläutert, beschreibt Scheinselbständigkeit "die Tätigkeit einer Person, die zwar formal selbständig ist, tatsächlich aber vom vermeintlichen Auftraggeber wie ein Arbeitnehmer beschäftigt wird". Sie unterfalle als Deliktform dem Paragrafen 266a des Strafgesetzbuches (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt).

Nach Einschätzung der Dienststellen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sei Scheinselbständigkeit vornehmlich in den Branchen Baugewerbe (einschließlich Baunebengewerbe), Spedition, Transport und Logistik sowie Garten- und Landschaftsbau anzutreffen, heißt es in der Vorlage weiter. Darüber hinaus komme Scheinselbständigkeit tendenziell auch in verschiedenen Bereichen des Handwerks sowie in der Branche Sicherheitsdienstleistungen vor. Auch in anderen, nicht explizit genannten Branchen könnten sich – je nach Fallgestaltung – im Rahmen von Prüfungen und Ermittlungen Anhaltspunkte für eine Scheinselbständigkeit ergeben.

Sofern bei den Beteiligten Zweifel bestehen, ob eine selbständige Tätigkeit oder eine abhängige Beschäftigung vorliegt, können der Antwort zufolge sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer den Antrag auf Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status stellen. Die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund bestimme dann den Status des Erwerbstätigen nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles. Zusätzlich gelte seit 2005 ein obligatorisches "Statusfeststellungsverfahren für in der Praxis besonders prekäre Sachverhalte". Die Einzugsstelle in Form der zuständigen Krankenkasse habe "zwingend eine Statusfeststellung herbeizuführen, wenn sich aus der Anmeldung eines Beschäftigten ergibt, dass dieser Angehöriger des Arbeitgebers oder geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH ist".

Die Einführung von neuen Regelungen beziehungsweise Kontrollmöglichkeiten zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit ist laut Bundesregierung "gegenwärtig nicht notwendig, da sich das Statusfeststellungsverfahren in der Praxis bewährt hat und von den Beteiligten akzeptiert wird". Darüber hinaus fänden durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie durch die Betriebsprüfungen bereits heute hinreichende Kontrollen statt. (Deutsche Bundesregierung: ra)

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Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Angehörigengespräche & postmortale Organspenden - Die Deutsche Bundesregierung hält die Schaffung allgemein verbindlicher Richtlinien für den Ablauf von Angehörigengesprächen bei postmortalen Organspenden nicht für empfehlenswert. Die im Zusammenhang mit einer möglichen Organspende stehenden individuellen und komplexen Detailfragen könnten darin nicht abgebildet werden, heißt es in der Antwort (17/9334) der Regierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9240).
  • Jetziges Mietminderungsrecht beibehalten - Um eine gerechte Umsetzung der Vorgaben für die energetische Sanierung zu gewährleisten, müsse verhindert werden, dass Mietererhöhungen mit zusätzlichen Kosten durch Modernisierungsmaßnahmen zusammenfallen. Unter diesen Voraussetzungen sei das Mietminderungsrecht in seiner bestehenden Form beizubehalten. Das macht ein Antrag der SPD-Fraktion (17/9559) deutlich. Die Bundesregierung soll ferner eine Regelung vorlegen, durch die den Kommunen ein Interventionsrecht gegen Maßnahmen zur Wohnwertsteigerung eingeräumt wird, um prekäre Mietsituationen in bestimmten Wohnbereichen zu vermeiden.
  • Meldepflicht für Nanoprodukte gefordert - Die Nanotechnologie gilt derzeit als eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Sie birgt ein großes Potential in der Umwelttechnik, in der Materialeffizienz und kommt in der Kommunikations- und Medizintechnik zum Einsatz, schreiben die Grünen in ihrem Antrag "Nanotechnologie - Chancen nutzen und Risiken minimieren" (17/9569). Nanoprodukte werden aber auch in vielen Materialien des alltäglichen Lebens eingesetzt. Dazu gehören Verpackungen, Kosmetik und Spielzeuge.
  • Einhaltung grundlegender Menschenrechtskriterien - Unternehmen sollen gesetzlich verpflichtet werden, Informationen zu sozialen und ökologischen Aspekten ihrer Geschäftstätigkeit zu veröffentlichen. Das fordern Bündnis 90/Die Grünen und haben dazu einen Antrag (17/9567) vorgelegt. Zu prüfen sei, inwieweit insbesondere Informationen unter anderem über Menschenrechte, Umwelt- und Klimaschutz, die über die bereits bestehenden Offenlegungspflichten hinausgehen, und Arbeitnehmerrechte bekanntgemacht werden.
  • Keine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags - Der Bundesrat hat in seiner 896. Sitzung am 11. Mai 2012 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 29. März 2012 beschlossenen Gesetz zum Abbau der kalten Progression (17/8683, 17/9201, 17/9202) nicht zuzustimmen. Dies wird als Unterrichtung durch den Bundesrat (17/9644) mitgeteilt.
  • Rettung des europäischen Finanzsystems - Die Europäische Zentralbank (EZB) soll mehr Daten über ihre Aktivitäten veröffentlichen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/9585), dazu müsse auch eine nach Staaten gegliederte Übersicht über die Höhe der jeweiligen Kredite gehören.
  • Beteiligung von Lebensversicherungskunden - Ob Versicherte an Bewertungsreserven und Überschüssen einer Lebensversicherung angemessen beteiligt wurden, hängt nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung immer von den Umständen des Einzelfalls ab. In einer Antwort der Bundesregierung (17/9327) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9237) heißt es zur Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, der Gesetzgeber habe versucht, die Interessen der betroffenen Versicherungsnehmer in Einklang zu bringen. Das Gericht hatte entschieden, dass aus einer Lebensversicherung ausscheidende Versicherungsnehmer auch an den stillen Reserven des Versicherungsunternehmens zu beteiligen seien.
  • Berufshaftpflicht von Hebammen - Auch angesichts steigender Beiträge für Berufshaftpflichtversicherungen von Hebammen und in anderen medizinischen Berufen hält die Bundesregierung am bestehenden System des Haftungsrechts fest. Dieses habe sich bewährt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9336) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9242).
  • "Vernetzte und transparente Verwaltung" - Die Deutsche Bundesregierung will nach eigenen Angaben den "offenen und partnerschaftlichen Umgang von Verwaltung und Bürgern" stärken. Im Rahmen des Projektes "Open Government" aus dem Regierungsprogramm "Vernetzte und transparente Verwaltung" würden "größere Transparenz, bessere Teilhabe und verstärkte Kooperation angestrebt", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9374) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9245). Die Basis für mehr Transparenz und Teilhabe bildeten offene Informationen und Daten. Soweit nicht rechtliche Gründe entgegenstünden, sollten diese Daten in leicht zugänglicher und standardisierter Form öffentlich bereitgestellt werden.
  • "db Kompass Life 3": Makabre Wette auf den Tod - Finanzanlagen müssen sich nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung auch an den guten Sitten und den Grundsätzen einer ethischen Nachhaltigkeit messen lassen. Im Rahmen des Hinterlegungsverfahrens des Verkaufsprospekts des geschlossenen Fonds "db Kompass Life 3" habe keine inhaltliche Prüfung und Bewertung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stattfinden müssen, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9464) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9125) mit.

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