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Auskunftsrecht gegenüber Unternehmen


Auskunftsrecht-Portal: Unternehmen soll die Abwicklung von Auskunftsanfragen erleichtert werden
Forschungsprojekt zielt darauf ab, den Aufwand für Verbraucher deutlich zu verringern, wenn sie ihr Auskunftsrecht nutzen wollen


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(05.09.11) - Für Verbraucher ist es – auch nach der Erweiterung des Auskunftsrechts im Zuge der letzten Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – noch immer schwierig, von ihrem Auskunftsrecht gegenüber Unternehmen Gebrauch zu machen. Das im August 2011 begonnene und von Consist Software Solutions koordinierte Forschungsprojekt zielt darauf ab, den Aufwand für Verbraucher deutlich zu verringern, wenn sie ihr Auskunftsrecht nutzen wollen.

Verbraucher sollen darin unterstützt werden, ihr Auskunftsrecht wahrzunehmen, vor allem durch die Formulierung der Auskunftsanfragen und die Adressierung der Anfragen an die unterschiedlichen am Portal teilnehmenden Unternehmen. Sie sollen über die Internetplattform außerdem allgemeine Informationen zum Auskunftsrecht einerseits und zu den Datenschutz-Standards der Unternehmen erhalten.

Zugleich soll Unternehmen die Abwicklung von Auskunftsanfragen erleichtert werden. So sollen Tools konzipiert werden, mit denen Unternehmen die Bearbeitung der Auskunftsersuchen prozessgestützt abbilden. Dadurch können Aufwand und Kosten auf Unternehmensseite reduziert werden.

Das Projekt wird gemeinsam von Consist, ConPolicy und ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) durchgeführt. Consist bringt seine Expertise in der Erstellung moderner IT-Systeme ein und übernimmt das Projektmanagement. ConPolicy verfügt über breites Know-how in Verbraucherschutz-Themen. Das ULD ist projekterfahrene Datenschutzbehörde.

Die Förderung des Vorhabens erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung.

Aufbau des Forschungsprojekts
Das Projekt wird innerhalb von 15 Monaten durchgeführt.

Im Rahmen der Recherche wird u. a. untersucht, welche Kriterien zu einer Akzeptanz des Portals bei Verbrauchern beitragen und welche Informationen sowie Services es für eine hohe Benutzerfreundlichkeit bieten muss. Dazu werden ausgewählte Experten aus Unternehmen, dem Verbraucher- und Datenschutz und der Politik befragt. Die Rechercheergebnisse spiegeln sich auch im späteren Anforderungskatalog wider. Im Zuge der Validierung wird u. a. ein Labormuster entwickelt, dessen Schwerpunkt auf dem Internetportal und der Interaktion mit dem Verbraucher liegt. Nach Beendigung des Forschungsprojekts ist geplant, auf Basis der Ergebnisse ein Internetportal zu konkretisieren und zu realisieren, das Verbrauchern und Unternehmen als Schnittstelle für Anfragen zum Datenschutz dient.

Hintergrundinformationen zum Auskunftsrecht
Nur 8 Prozent der Bevölkerung vertrauen Unternehmen, wenn es um den Umgang mit persönlichen Daten geht. Dies geht aus den im Oktober 2009 veröffentlichten Ergebnissen einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach hervor (Institut für Demoskopie Allensbach, "Zu wenig Datenschutz? Die meisten sind mit persönlichen Daten vorsichtig geworden", Allensbacher Bericht Nr. 6/2009).

Das Auskunftsrecht der Verbraucher gegenüber Unternehmen nimmt im Datenschutz eine zentrale Stellung ein: Selbstauskünfte erhöhen die Transparenz datenverarbeitender Prozesse und stellen die Basis für die Wahrnehmung anderer Rechte, z. B. Berichtigung und Löschung, dar. Nach wie vor ist es aber für Verbraucher nicht einfach, dieses Recht zu nutzen. So wissen Verbraucher beispielsweise bislang oftmals gar nicht, welche Unternehmen ihre personenbezogenen Daten speichern oder verarbeiten. Und sie müssen erst aufwändig recherchieren, an welchen Ansprechpartner sie ihr Auskunftsersuchen richten müssen. Zudem weiß ein Laie in der Regel nicht, wie ein solches Ersuchen richtig formuliert wird, um die gewünschten Informationen zu erhalten. Auch dauert es Verbrauchern manchmal zu lange, bis sie die Antwort auf ihr Auskunftsersuchen vom Unternehmen erhalten. (Consist Software Solutions: ra)

Consist Software Solutions: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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