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Garantiebedingungen in der Solarstrom-Branche


Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sieht "unlautere Garantieversprechen bei Photovoltaik-Modulherstellern" und mahnt betreffende Unternehmen ab
Wer Produktfehler oder Minderleistung reklamieren will, dem sei die Garantieleistung keinesfalls sicher


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(26.05.11) - Bis zu 30 Jahre lang sollen Photovoltaik-Module nach den Versprechungen der Hersteller garantiert maximalen Ertrag aus der Sonnenenergie einfahren. Wer in diesem Zeitraum jedoch Produktfehler oder Minderleistung reklamieren will, dem ist die Garantieleistung keinesfalls sicher, sagt die Verbraucherzentrale NRW. Die Verbraucherzentrale NRW hat daher fünf der Marktführer der Modul-Branche jetzt wegen ihres Kleingedruckten abgemahnt.

Der Markt boomt: Sinkende Anlagenpreise, eine gesetzlich geregelte Vergütung für jede Kilowattstunde Strom, die der Erzeuger ins öffentliche Netz einspeist, und nicht zuletzt die aktuelle Diskussion um den Atomkraft-Ausstieg lassen Photovoltaik (PV) als Hoffnungsträger-Technologie erstrahlen. Allein im ersten Quartal 2011 erzeugten PV-Anlagen hierzulande so viel Strom, wie für die Versorgung aller Haushalte in München und Köln erforderlich ist. Rund 700.000 Photovoltaik-Module nutzen bereits auf Ein- und Mehrfamilienhäusern die Energie der Sonne zur Stromerzeugung – Tendenz steigend.

Mit langjährigen Leistungsgarantien befeuere das Marketing von Modulherstellern und Installateuren die Kaufentscheidung von Hausbesitzern: Versprochen werde ein maximaler Stromertrag dank optimaler Leistung der Module auf dem Dach. Bis zu 30 Jahre wollen sie angeblich für Mindestleistungen ihrer PV-Module geradestehen, für bis zu zehn Jahre garantieren sie, dass Module über die zweijährige gesetzliche Gewährleistung hinaus frei von Fehlern in Material und Verarbeitung sind. Für Neukunden, die sich auf die Sonnenseite der Stromproduktion begeben wollen, seien dies zwei zentrale Versprechen, da sie den Stromertrag und die Investitionskosten der PV-Anlage absichern.

"Doch wenig sonnig sind die Aussichten für Anlagen-Besitzer, die ihre Garantieansprüche im Fall der Fälle in der Praxis durchsetzen wollen", berichtet NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller von Schatten im Kleingedruckten von fünf führenden Unternehmen. "So werden in den Garantiebedingungen etwa alle Abwicklungskosten auf den Verbraucher abgewälzt. Im Klartext heißt das: Kosten für die Prüfung durch einen Fachmann vor Ort, für den Ausbau, Transport und die Prüfung durch ein Prüfinstitut sowie für den Transport und den Einbau neuer Module hat der Kunde zu tragen", konstatiert er bei der Durchsetzung von Garantieansprüchen tiefe Sonnenfinsternis: "Angesichts der zu erwartenden hohen Kosten hierfür verkommt das Garantieversprechen zur Nullnummer."

Zudem: Drei Unternehmen behalten sich nach Erkenntnis der Verbraucherzentrale in den Klauseln vor, nach eigenem Ermessen zu entscheiden, ob ein Garantiefall bzw. Ausschlussgründe vorliegen oder nicht. "Es lässt sich jedoch stets technisch nach- und beweisen, ob es sich um Material- oder Verarbeitungsfehler bzw. eine Minderleistung handelt", rügt Müller dieses Vetorecht, das Willkür des Garanten in den Garantiebedingungen Tür und Tor öffne.

Im Garantiefall wollen alle Unternehmen nach eigenem Ermessen über die konkrete Leistung für den Kunden befinden: So soll bei drei Unternehmen nur der Kaufpreis bzw. Restwert des mangelhaften Moduls erstattet, jedoch keine Entschädigung für die geringere Leistung der Anlage aufgrund des mangelhaften Moduls gezahlt werden. "Eine Restwerterstattung ist von einer Leistungsgarantie jedoch weit entfernt", rechnet der NRW-Verbraucherzentralenvorstand vor, "denn der Restwert des Moduls ist wesentlich geringer als der Betrag, der dem Eigentümer an verlorener Einspeisevergütung bzw. eingesparten Stromkosten entgeht, wenn die Anlage nicht für den garantierten Zeitraum die maximale Leistung erbringt."

Nicht zuletzt drohe Garantieansprüchen durch unzulässige Fristen ein Schattendasein. Denn zum einen knüpfen die Hersteller diese an – nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW – eindeutig intransparente Begriffe wie etwa "Umstände" oder "Auftreten des Ereignisses, welches die Ansprüche auslöst". Zum anderen könnten Verbraucher mögliche Fehler innerhalb der unangemessen kurzen Fristen von teilweise nur zehn Tagen gar nicht eindeutig feststellen. Auch dass der Garantiefall per Einschreiben oder gar in englischer Sprache gemeldet werden soll, lasse die Chance zur Durchsetzung von Kundenrechten wenig verbraucherfreundlich erstrahlen.

Weil sich beim Check des Kleingedruckten der Eindruck aufdränge, dass es Hersteller mit ihren Garantieversprechen nicht wirklich ernst meinen, hat die Verbraucherzentrale NRW die fünf Marktführer hierzulande abgemahnt: Beanstandete Klauseln in neuen Verträgen dürfen nicht mehr verwendet werden oder man dürfe sich bei Altverträgen nicht mehr darauf berufen, so die Aufforderung. Die Reaktionen hierauf würden Licht und Schatten zeigen: Ein Unternehmen habe eine Teil-Unterlassungserklärung abgegeben. Drei andere hättenn zwar Änderungen angekündigt, aber keine Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung signalisiert. Und ein Unternehmen verharre trotz massiver Verstöße bislang regungslos "im Schatten der chinesischen Mauern des Unternehmenssitzes".

"Die Verbraucherzentrale NRW wird jetzt alle noch offenen Beanstandungen gerichtlich klären lassen", kündigte Klaus Müller an, für mehr Verbraucherrechte im expandierenden Markt der Nutzung erneuerbarer Energien kämpfen zu wollen, "denn es steht zu befürchten, dass strittige Garantiefälle künftig zunehmen, wenn immer mehr PV-Anlagen aus dem aktuellen Boom in die Jahre kommen und anfälliger werden." (Verbraucherzentrale NRW: ra)

Verbraucherzentrale NRW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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Meldungen: Markt-Nachrichten

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Weniger staatlicher Zugriff auf Kundendaten Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einer Verfassungsbeschwerde des Mitglieds der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer gegen Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Kundendaten im Telekommunikationsgesetz teilweise stattgegeben. So wurden die eindeutige Identifizierung von Internetnutzern und die staatliche Abfrage von PINs und Passwörtern in der bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Bislang konnten solche Zugriffscodes von Ermittlungsbehörden und anderen staatlichen Stellen selbst bei Verdacht einer Bagatellstraftat und ohne richterliche Genehmigung angefordert werden.

DTA-Verfahren wird abgeschaltet Nach einer Entscheidung des EU-Parlaments gilt ab Februar 2014 im Zahlungsverkehr des gesamten Euro-Raums der Single Euro Payment Area (SEPA). Sowohl Überweisungen als auch Lastschriften werden darüber abgewickelt. Das bisherige deutsche DTA-Verfahren wird abgeschaltet. Das hat Konsequenzen für Banken, Unternehmen und Verbraucher.

Handel startet Klimaschutzinitiative Acht große deutsche Handels- und Markenunternehmen (HSE24, KiK, Otto Group, QVC, Reno, s.Oliver, Tchibo und Tom Tailor) haben unter dem Schirm des Außenhandelsverbandes AVE eine Klimaschutzinitiative gestartet. Ziel ist es, in der weltweiten Lieferkette von Importprodukten jährlich mehrere Millionen Tonnen CO2 einzusparen. Die "Carbon Performance Improvement Initiative" (CPI2) wird vom Umweltbundesamt fachlich begleitet und von der DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH aus Mitteln des Programms "Klimapartnerschaften mit der Wirtschaft" des Bundesumweltministeriums (BMU) unterstützt.

Anspruch an eine wirksame Antikorruptionspolitik Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland hat den Nationalen Integritätsbericht Deutschland vorgestellt. Der Bericht untersucht den Stand der Korruptionsbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland. 13 Institutionen wurden danach bewertet, wie gut sie ausgestattet sind, ob sie Antikorruptionsmaßnahmen etabliert haben und inwieweit sie zur allgemeinen Korruptionsbekämpfung in Deutschland beitragen. Insgesamt wird Deutschland ein gutes bis sehr gutes Zeugnis zur Korruptionsprävention und -repression ausgestellt.

Informationsfreiheit beim Zensus 2011 Die Gruppe "11 gegen Zensus 11", eine Bürgerinitiative aus dem Umfeld des "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung", hat nach eigenen Angaben am 11.11.2011 Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gegen mehrere Landes- und Bundesstatistikbehörden erhoben, da diese - so die Ansicht der Bürgerinitiative - ihren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen bezüglich des Auskunftsbegehrens über die von Mitgliedern der Gruppe erhobenen Daten nicht nachgekommen sind.

Arzneimittelanwendungen und Informationsfreiheit Transparency International Deutschland hat Klage auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erhoben. Mit der Klage will Transparency erreichen, Informationen zu Art und Umfang der durchgeführten Anwendungsbeobachtungen zu erhalten. Dazu gehören Informationen über verschriebene Medikamente, über die Anzahl der betroffenen Patienten, über die verschreibenden Ärzte, die an sie gezahlten Honorare und über eventuelle Missbrauchsfälle. Bisher habe sich die KBV geweigert, diese Informationen offenzulegen.

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Wo bleibt Transparenz und vollständige Aufklärung? Transparency International Deutschland hat die Teilnahme ihrer Vorsitzenden, Prof. Dr. Edda Müller, am Neujahrsempfang des Bundespräsidenten für Repräsentanten des öffentlichen Lebens abgesagt. Der Neujahrsempfang fand am Donnerstag, den 12.01.2012, in Schloss Bellevue statt. Transparency Deutschland wird seit mehreren Jahren zu diesem Empfang eingeladen und war bisher stets durch die Vorsitzende vertreten.

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Kein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis? Nach Mitgliederschwund: Aus für City BKK