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Thema E10 noch nicht aufgearbeitet


Biokraftstoff E10: Verbraucherzentrale Bundesverband und das Brandenburgische Verbraucherschutzministerium fordern gemeinsam Rechtsicherheit und eine aktive Information der Autobesitzer
Rechtsverbindlichkeit herbeiführen: "Mit dem Verweis auf die DAT-Listen und Aushänge an den Tankstellen können sich die Autofahrer nicht zufrieden geben"

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(15.03.11) - Der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) Gerd Billen und Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack fordern mit Nachdruck eine erweiterte verbindliche Garantieerklärung der Automobilhersteller und eine unmittelbare Information der Autobesitzer über das Kraftfahrt-Bundesamt. "Das Thema ist noch nicht durch", sagten beide im Anschluss an ein Treffen in Potsdam.

"Alles was die Bundesregierung jetzt zusagt, ist eine Selbstverständlichkeit, die in die Verordnung gehört hätte", so Anita Tack. "Was jetzt beraten wurde, reicht nicht und dient weder dem Verbraucher- noch dem Umweltschutz." Tack kündigte an, das Thema auf die Tagesordnung der Verbraucherschutzministerkonferenz im September zu setzen.

"Mit dem Verweis auf die DAT-Listen und Aushänge an den Tankstellen können sich die Autofahrer nicht zufrieden geben", sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen.

Verbraucher seien auch nach dem Gipfelgespräch nach wie vor verunsichert. Viele wüssten noch immer nicht, ob ihr Fahrzeug unbedenklich mit dem Kraftstoff E10 betankt werden kann. Sollten Risiken mit der Benutzung verbunden sein, ist es vertragliche Pflicht der Autohersteller, ihre Kunden auf die Gefahren hinzuweisen, die mit einer Betankung durch E10 verbunden sind.

Im Anschluss an ein Gespräch in Potsdam legten Tack und Billen einen Mustertext für eine erweiterte Garantieerklärung zur E10-Verträglichkeit vor:

"Der Hersteller des KFZ (genaue Modellbezeichnung) garantiert die Verträglichkeit des Motors mit Benzin, das mit zehn Prozent Bioethanol versetzt ist. Der Einsatz von E10-Kraftstoff ist für dieses Fahrzeug unbedenklich."

Damit die Garantieerklärung rechtsverbindlich wird, müssen nach Ansicht von Billen und Tack die Garantieerklärungen den Verbrauchern - etwa über das Kraftfahrt-Bundesamt - individuell zugehen. Dieser Vorstoß war beim gestrigen Gipfel-Gespräch zum Thema an der mangelnden Finanzierung des Portos für die Versandaktion gescheitert. "Stattdessen verweist man die Verbraucher ans Internet, Hotlines oder Listen an Tankstellen", kritisiert Billen. Die bisherigen, sehr unterschiedlichen Erklärungen der Hersteller reichen nach Einschätzung des vzbv nach wie vor nicht aus, um Rechtsverbindlichkeit herbeizuführen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

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Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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