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Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen


Zehn-Punkte-Plan zum Verbraucherschutz im Finanzmarkt
Verbesserung der Qualität der Finanzberatung und der Qualifikation der Finanzvermittler


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(02.03.11) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Blaupause für mehr Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen vorgelegt. vzbv-Vorstand Gerd Billen fordert mehr Courage von der Bundesregierung: "Der Verbraucherschutz im Finanzmarkt muss national endlich institutionell verankert werden."

Während in Europa der Verbraucherschutz im Finanzmarkt seit Jahresbeginn großgeschrieben werde, hinke Deutschland weiter hinterher. Die Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner habe mit Vertretern aus Verbraucherschutz und Wirtschaft eine Zwischenbilanz zu der von ihr ausgerufenen Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen. Ziel der Offensive sei es, den Verbraucherschutz bei Finanzdienstleitungen und die Qualität der Finanzberatung zu verbessern. Billen: "Wird unser Zehn-Punkte-Plan konsequent angepackt, wird dieses Ziel erreicht."

Bisher wurden die vom Bundesverbraucherministerium (BMELV) im Juli 2009 vorgelegten Vorschläge zur Verbesserung der Qualität der Finanzberatung und der Qualifikation der Finanzvermittler nur zum Teil angegangen, wie etwa die Pflicht zur Erstellung und Aushändigung eines Beratungsprotokolls in der Anlageberatung. Gerd Billen: "Will die Bundesregierung in der Gunst der durch die Finanzkrise geprellten und verunsicherten Verbraucher wieder an Boden gewinnen, muss sie nachlegen und endlich für den erforderlichen Verbraucherschutz auf dem Finanzmarkt sorgen". Entscheidende Maßnahmen blieben bis dato von der Regierung unangetastet.

Zu den zentralen Maßnahmen gehören:

Ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Finanzvermittlung
Im Zeitalter des Allfinanzvertriebs ist ein konsistentes Finanzdienstleistungsrecht erforderlich, durch das die Qualifikation von Finanzvermittlern, ihre Zulassung, Registrierung, Wohlverhaltenspflichten sowie die Haftungs- und Aufsichtsregeln vereinheitlicht werden. Wer nicht weiß, wie der Bedarf der Verbraucher zu ermitteln ist und wie man zu einer für die Verbraucher optimalen Lösung kommt, darf keine Zulassung erhalten.

Die Förderung der provisionsfreien Finanzberatung
Der Begriff des Beraters ist zu schützen. Berater darf sich nur derjenige nennen, dem gesetzlich verboten ist, Provisionen bei der Finanzberatung gegen Honorar einzubehalten. Mischformen - auch produktübergreifend - sind zu verbieten. Zu verankern sind umfassende Informations- und Aufklärungspflichten über Status und Vergütung. Zusätzlich ist eine Honorarberatung ohne Provision im Wertpapiergeschäft zu ermöglichen.

Die Verbesserung der Beweislage für Verbraucher
Inhalt und Struktur der Beratungsdokumentation sind gesetzlich genau vorzuschreiben. Zusätzlich ist es erforderlich, zumindest bei fehlender, fehlerhafter, nicht vollständiger oder nicht rechtzeitiger Anfertigung des Protokolls, eine Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers einzuführen.
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Markt-Nachrichten

Transparenz der Zahlungsströme Die Organisationen Transparency International Deutschland, ONE, Global Witness, Misereor sowie Brot für die Welt und das Global Policy Forum Europe erwarten von der Bundesregierung, den Widerstand gegen verbindliche Transparenzstandards im Rohstoffsektor aufzugeben. Um die negativen Auswirkungen der Ausbeutung mineralischer und fossiler Rohstoffe zu mindern, sollen Unternehmen Zahlungen an Regierungen rohstoffreicher Länder für jede Mine und jedes andere Projekt offenlegen. Dieser Vorschlag der EU-Kommission werde von einer anfänglichen Positionierung des Europäischen Parlaments nun unterstützt. Deutschland sei daher mit seiner ablehnenden Haltung auf europäischer Ebene einen Schritt weiter in die Isolation geraten.

Kritik: Änderung von § 19a Absatz 5 Parteiengesetz Die Piratenpartei hat beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die 2011 beschlossene Änderung der staatlichen Parteienfinanzierung eingereicht. Bereits die alten Regelungen des Parteiengesetzes seien nach Ansicht der Piraten umstritten gewesen, da sie kleine und unterfinanzierte Parteien benachteiligt hätten. Die Ungleichbehandlung großer und kleiner Parteien werde mit den neuen Regelungen noch weiter verschärft. Nach Ansicht der Piraten stehen diese im klaren Widerspruch zu dem im Parteiengesetz verankerten Grundsatz, Parteien gemessen an ihrer gesellschaftlichen Bedeutung zu fördern.

Weniger staatlicher Zugriff auf Kundendaten Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einer Verfassungsbeschwerde des Mitglieds der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer gegen Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Kundendaten im Telekommunikationsgesetz teilweise stattgegeben. So wurden die eindeutige Identifizierung von Internetnutzern und die staatliche Abfrage von PINs und Passwörtern in der bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Bislang konnten solche Zugriffscodes von Ermittlungsbehörden und anderen staatlichen Stellen selbst bei Verdacht einer Bagatellstraftat und ohne richterliche Genehmigung angefordert werden.

DTA-Verfahren wird abgeschaltet Nach einer Entscheidung des EU-Parlaments gilt ab Februar 2014 im Zahlungsverkehr des gesamten Euro-Raums der Single Euro Payment Area (SEPA). Sowohl Überweisungen als auch Lastschriften werden darüber abgewickelt. Das bisherige deutsche DTA-Verfahren wird abgeschaltet. Das hat Konsequenzen für Banken, Unternehmen und Verbraucher.

Handel startet Klimaschutzinitiative Acht große deutsche Handels- und Markenunternehmen (HSE24, KiK, Otto Group, QVC, Reno, s.Oliver, Tchibo und Tom Tailor) haben unter dem Schirm des Außenhandelsverbandes AVE eine Klimaschutzinitiative gestartet. Ziel ist es, in der weltweiten Lieferkette von Importprodukten jährlich mehrere Millionen Tonnen CO2 einzusparen. Die "Carbon Performance Improvement Initiative" (CPI2) wird vom Umweltbundesamt fachlich begleitet und von der DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH aus Mitteln des Programms "Klimapartnerschaften mit der Wirtschaft" des Bundesumweltministeriums (BMU) unterstützt.

Anspruch an eine wirksame Antikorruptionspolitik Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland hat den Nationalen Integritätsbericht Deutschland vorgestellt. Der Bericht untersucht den Stand der Korruptionsbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland. 13 Institutionen wurden danach bewertet, wie gut sie ausgestattet sind, ob sie Antikorruptionsmaßnahmen etabliert haben und inwieweit sie zur allgemeinen Korruptionsbekämpfung in Deutschland beitragen. Insgesamt wird Deutschland ein gutes bis sehr gutes Zeugnis zur Korruptionsprävention und -repression ausgestellt.

Informationsfreiheit beim Zensus 2011 Die Gruppe "11 gegen Zensus 11", eine Bürgerinitiative aus dem Umfeld des "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung", hat nach eigenen Angaben am 11.11.2011 Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gegen mehrere Landes- und Bundesstatistikbehörden erhoben, da diese - so die Ansicht der Bürgerinitiative - ihren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen bezüglich des Auskunftsbegehrens über die von Mitgliedern der Gruppe erhobenen Daten nicht nachgekommen sind.

Arzneimittelanwendungen und Informationsfreiheit Transparency International Deutschland hat Klage auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erhoben. Mit der Klage will Transparency erreichen, Informationen zu Art und Umfang der durchgeführten Anwendungsbeobachtungen zu erhalten. Dazu gehören Informationen über verschriebene Medikamente, über die Anzahl der betroffenen Patienten, über die verschreibenden Ärzte, die an sie gezahlten Honorare und über eventuelle Missbrauchsfälle. Bisher habe sich die KBV geweigert, diese Informationen offenzulegen.

Auch der Kunde eines Dienstleisters kann haften Ein Ingenieurbüro aus Rheinland-Pfalz hat erfolglos versucht, die Haftung für unlizenzierte Software auf seinen Arbeitsplätzen an seinen IT-Dienstleister auszulagern. Nach langem Rechtsstreit zahlte das inhabergeführte Unternehmen nun 45.000 Euro Schadensersatz an die Business Software Alliance und ihre Mitglieder. Der Dienstleister, der dubiose Lizenzen über eBay bezogen und die Software auf den Computern des Ingenieurbüros installiert hatte, zahlte weitere 15.000 Euro. Zusätzlich wurde er deswegen in einem Strafverfahren zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Darauf wies jetzt die Business Software Alliance (BSA) hin.

Wo bleibt Transparenz und vollständige Aufklärung? Transparency International Deutschland hat die Teilnahme ihrer Vorsitzenden, Prof. Dr. Edda Müller, am Neujahrsempfang des Bundespräsidenten für Repräsentanten des öffentlichen Lebens abgesagt. Der Neujahrsempfang fand am Donnerstag, den 12.01.2012, in Schloss Bellevue statt. Transparency Deutschland wird seit mehreren Jahren zu diesem Empfang eingeladen und war bisher stets durch die Vorsitzende vertreten.

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Zu Guttenberg kein Sponsor der Uni Bayreuth Plagiats-Affäre: Vorläufiges Ende