Textversion
Wer bietet was Recht Markt Produkte Services Whitepapers Fachartikel Compliance-Kiosk Schwerpunkte Branchen Videothek Schulungen Literatur Governance Webinare Compliance-Lexikon Success Stories Specials Security-Telegramm SaaS / Cloud-Telegramm Compliance-Archiv Security & Safety
Home Markt Nachrichten

Markt


Hintergrund Hinweise & Tipps Interviews Invests Kommentare, Meinungen, Stellungnahmen Nachrichten Personen Studien, Umfragen, Untersuchungen Meinungsumfragen Unternehmen

Events / Veranstaltungen Datenschutzerklärung Newsletter Marktübersichten Stellenanzeigen - Jobsuche Compliance-Shop Shopping-Portal & Shopping Mall Impressum Kontakt: Pressemitteilungen Links RSS: Compliance-Magazin.de-News Feed abonnieren RSS: IT SecCity.de-News Feed abonnieren Geschäftsbedingungen Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen Compliance-Magazin für Mobile Devices Sitemap Suche Mediadaten

Plagiats-Affäre: Vorläufiges Ende


Universität Bayreuth erkennt Freiherr Theodor zu Guttenberg den Doktorgrad ab - Frage des Täuschungsvorsatzes nicht erörtert
Plagiatsvorwurf hat sich bestätigt: Freiherr zu Guttenberg habe gegen wissenschaftlichen Pflichten in erheblichem Umfang verstoßen


Anzeige

(28.02.11) - Die Promotionskommission der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth hat am 22. und 23. Februar getagt und beschlossen, den an Freiherr zu Guttenberg verliehenen Doktorgrad zurückzunehmen.

In der Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät heiße es ausdrücklich: "Die benutzte Literatur und sonstige Hilfsquellen sind vollständig anzugeben; wörtlich oder nahezu wörtlich dem Schrifttum entnommene Stellen sind kenntlich zu machen".

Die Kommission, darauf weisen die Mitglieder einstimmig hin, habe sich davon überzeugt, dass Herr Freiherr zu Guttenberg gegen diese wissenschaftlichen Pflichten in erheblichem Umfang verstoßen hat. Dies hat er auch selbst eingeräumt.

Die wörtliche oder sinngemäße Übernahme von Textstellen ohne hinreichende Kennzeichnung verstoße nach der Rechtsprechung gegen die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens und schließt die Annahme einer Arbeit als Dissertation im Regelfall aus. Stellten sich solche Mängel, wie im vorliegenden Fall, erst nachträglich heraus, könne der Doktorgrad auf der Grundlage des Artikels 48 Verwaltungsverfahrensgesetz zurückgenommen werden.

Universität Bayreuth verzichtet auf den Nachweis des Täuschungsvorsatzes
Der Frage eines möglichen Täuschungsvorsatzes ging die Kommission nicht nach. Für die Kommission war entscheidend, dass unabdingbare wissenschaftliche Standards objektiv nicht eingehalten worden sind. Im Fall ihrer Verletzung ermächtigt Artikel 48 Verwaltungsverfahrensgesetz zur Rücknahme des Doktorgrades, ohne dass ein Täuschungsvorsatz nachgewiesen werden muss.

Das Verfahren der Promotionskommission der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, die ausschließlich über die promotionsrechtlichen Konsequenzen zu entscheiden hatte, ist für die Uni Bayreuth damit beendet.

Die weitere Arbeit der Universitätskommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" bleibe hiervon jedoch unberührt; sie befasse sich mit Fragen wissenschaftlichen Fehlverhaltens, die sich aus dem Fall Guttenberg ergeben, und einer Weiterentwicklung der Standards guter wissenschaftlicher Praxis. (Universität Bayreuth: ra)

Lesen Sie auch:
Liegt Urheberrechtsverletzung vor?
Plagiatsaffäre um Karl-Theodor zu Guttenberg
Plagiieren sei kein Bagatelldelikt
Ein Plagiat ist kein Amtsversagen
Arm an Scham, aber mit Freude im Amt
Zu Guttenberg kein Sponsor der Uni Bayreuth

Universität Bayreuth: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

- Anzeigen -


Meldungen: Markt-Nachrichten

Transparenz der Zahlungsströme Die Organisationen Transparency International Deutschland, ONE, Global Witness, Misereor sowie Brot für die Welt und das Global Policy Forum Europe erwarten von der Bundesregierung, den Widerstand gegen verbindliche Transparenzstandards im Rohstoffsektor aufzugeben. Um die negativen Auswirkungen der Ausbeutung mineralischer und fossiler Rohstoffe zu mindern, sollen Unternehmen Zahlungen an Regierungen rohstoffreicher Länder für jede Mine und jedes andere Projekt offenlegen. Dieser Vorschlag der EU-Kommission werde von einer anfänglichen Positionierung des Europäischen Parlaments nun unterstützt. Deutschland sei daher mit seiner ablehnenden Haltung auf europäischer Ebene einen Schritt weiter in die Isolation geraten.

Kritik: Änderung von § 19a Absatz 5 Parteiengesetz Die Piratenpartei hat beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die 2011 beschlossene Änderung der staatlichen Parteienfinanzierung eingereicht. Bereits die alten Regelungen des Parteiengesetzes seien nach Ansicht der Piraten umstritten gewesen, da sie kleine und unterfinanzierte Parteien benachteiligt hätten. Die Ungleichbehandlung großer und kleiner Parteien werde mit den neuen Regelungen noch weiter verschärft. Nach Ansicht der Piraten stehen diese im klaren Widerspruch zu dem im Parteiengesetz verankerten Grundsatz, Parteien gemessen an ihrer gesellschaftlichen Bedeutung zu fördern.

Weniger staatlicher Zugriff auf Kundendaten Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einer Verfassungsbeschwerde des Mitglieds der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer gegen Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Kundendaten im Telekommunikationsgesetz teilweise stattgegeben. So wurden die eindeutige Identifizierung von Internetnutzern und die staatliche Abfrage von PINs und Passwörtern in der bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Bislang konnten solche Zugriffscodes von Ermittlungsbehörden und anderen staatlichen Stellen selbst bei Verdacht einer Bagatellstraftat und ohne richterliche Genehmigung angefordert werden.

DTA-Verfahren wird abgeschaltet Nach einer Entscheidung des EU-Parlaments gilt ab Februar 2014 im Zahlungsverkehr des gesamten Euro-Raums der Single Euro Payment Area (SEPA). Sowohl Überweisungen als auch Lastschriften werden darüber abgewickelt. Das bisherige deutsche DTA-Verfahren wird abgeschaltet. Das hat Konsequenzen für Banken, Unternehmen und Verbraucher.

Handel startet Klimaschutzinitiative Acht große deutsche Handels- und Markenunternehmen (HSE24, KiK, Otto Group, QVC, Reno, s.Oliver, Tchibo und Tom Tailor) haben unter dem Schirm des Außenhandelsverbandes AVE eine Klimaschutzinitiative gestartet. Ziel ist es, in der weltweiten Lieferkette von Importprodukten jährlich mehrere Millionen Tonnen CO2 einzusparen. Die "Carbon Performance Improvement Initiative" (CPI2) wird vom Umweltbundesamt fachlich begleitet und von der DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH aus Mitteln des Programms "Klimapartnerschaften mit der Wirtschaft" des Bundesumweltministeriums (BMU) unterstützt.

Anspruch an eine wirksame Antikorruptionspolitik Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland hat den Nationalen Integritätsbericht Deutschland vorgestellt. Der Bericht untersucht den Stand der Korruptionsbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland. 13 Institutionen wurden danach bewertet, wie gut sie ausgestattet sind, ob sie Antikorruptionsmaßnahmen etabliert haben und inwieweit sie zur allgemeinen Korruptionsbekämpfung in Deutschland beitragen. Insgesamt wird Deutschland ein gutes bis sehr gutes Zeugnis zur Korruptionsprävention und -repression ausgestellt.

Informationsfreiheit beim Zensus 2011 Die Gruppe "11 gegen Zensus 11", eine Bürgerinitiative aus dem Umfeld des "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung", hat nach eigenen Angaben am 11.11.2011 Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gegen mehrere Landes- und Bundesstatistikbehörden erhoben, da diese - so die Ansicht der Bürgerinitiative - ihren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen bezüglich des Auskunftsbegehrens über die von Mitgliedern der Gruppe erhobenen Daten nicht nachgekommen sind.

Arzneimittelanwendungen und Informationsfreiheit Transparency International Deutschland hat Klage auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erhoben. Mit der Klage will Transparency erreichen, Informationen zu Art und Umfang der durchgeführten Anwendungsbeobachtungen zu erhalten. Dazu gehören Informationen über verschriebene Medikamente, über die Anzahl der betroffenen Patienten, über die verschreibenden Ärzte, die an sie gezahlten Honorare und über eventuelle Missbrauchsfälle. Bisher habe sich die KBV geweigert, diese Informationen offenzulegen.

Auch der Kunde eines Dienstleisters kann haften Ein Ingenieurbüro aus Rheinland-Pfalz hat erfolglos versucht, die Haftung für unlizenzierte Software auf seinen Arbeitsplätzen an seinen IT-Dienstleister auszulagern. Nach langem Rechtsstreit zahlte das inhabergeführte Unternehmen nun 45.000 Euro Schadensersatz an die Business Software Alliance und ihre Mitglieder. Der Dienstleister, der dubiose Lizenzen über eBay bezogen und die Software auf den Computern des Ingenieurbüros installiert hatte, zahlte weitere 15.000 Euro. Zusätzlich wurde er deswegen in einem Strafverfahren zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Darauf wies jetzt die Business Software Alliance (BSA) hin.

Wo bleibt Transparenz und vollständige Aufklärung? Transparency International Deutschland hat die Teilnahme ihrer Vorsitzenden, Prof. Dr. Edda Müller, am Neujahrsempfang des Bundespräsidenten für Repräsentanten des öffentlichen Lebens abgesagt. Der Neujahrsempfang fand am Donnerstag, den 12.01.2012, in Schloss Bellevue statt. Transparency Deutschland wird seit mehreren Jahren zu diesem Empfang eingeladen und war bisher stets durch die Vorsitzende vertreten.

Druckbare Version

Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen Transparency wittert Spendenskandal