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Einführung eines Unternehmensstrafrechts?


OECD-Empfehlung: Unternehmen in Deutschland für Auslandsbestechung härter bestrafen
Transparency: Maximalgrenze von 1 Mio. Euro Strafe für Unternehmen bei Korruption viel zu niedrig


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(31.03.11) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat die OECD-Empfehlung begrüßt, die Deutschland eine Verschärfung der Strafen für Korruption von juristischen Personen nahe legt. Eine solche Verschärfung fordert Transparency seit Jahren, entweder durch eine Anhebung des Strafrahmens im Ordnungswidrigkeitengesetz (§30 OWiG) oder durch Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Unternehmen können gegenwärtig allein nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz mit einer Maximalsumme von 1 Mio. Euro bestraft werden.

Max Dehmel, Leiter der Arbeitsgruppe "Internationale Konventionen" bei Transparency Deutschland: "Unserer Ansicht nach ist eine Maximalgrenze von 1 Mio. Euro Strafe für Unternehmen bei Korruption viel zu niedrig. Es ist gut, dass die OECD dies bestätigt und klargestellt hat, dass die Konfiszierung illegaler Gewinne nicht als Strafe zu betrachten ist."

Zu den weiteren Empfehlungen der OECD gehören die Einführung eines bundesweiten Korruptionsregisters; verbesserter Schutz von Hinweisgebern, die im Privatsektor beschäftigt sind; die Festlegung der Auslandsbestechung als Vortat zur Geldwäsche; sowie höhere Transparenz und klare Kriterien für die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen Bußgeldzahlung. Die OECD hob positiv hervor, dass in Deutschland in den letzten Jahren Fortschritte erzielt wurden. Die juristische Verfolgung der Bestechung ausländischer Amtsträger habe zugenommen.

Der 89-seitige Evaluationsbericht der "OECD-Arbeitsgruppe zu Bestechung" wurde jetzt in Paris veröffentlicht. Solche Berichte über die Umsetzung des "OECD-Übereinkommens gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr" in einzelnen Ländern werden regelmäßig auf der Basis von mehrtägigen Länderbesuchen durch die OECD erstellt. In zwei Jahren wird die Bundesregierung gegenüber der OECD über die Umsetzung berichten müssen.

Zum 1. März 2011 haben Island und Thailand die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert. Damit haben jetzt 150 Länder die UN-Konvention gegen Korruption ratifiziert. Die Ratifizierung durch Deutschland steht auch weiterhin aus, da der Bundestag den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht verschärft. Aus dem gleichen Grund steht ebenfalls die Ratifizierung des "Strafrechtsübereinkommens über Korruption" des Europarates durch Deutschland weiterhin aus. Die Ratifizierung dieses Europaratsübereinkommens war eine Voraussetzung für den EU-Beitritt der osteuropäischen Länder gewesen. (Transparency: ra)

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Markt-Nachrichten

Transparenz der Zahlungsströme Die Organisationen Transparency International Deutschland, ONE, Global Witness, Misereor sowie Brot für die Welt und das Global Policy Forum Europe erwarten von der Bundesregierung, den Widerstand gegen verbindliche Transparenzstandards im Rohstoffsektor aufzugeben. Um die negativen Auswirkungen der Ausbeutung mineralischer und fossiler Rohstoffe zu mindern, sollen Unternehmen Zahlungen an Regierungen rohstoffreicher Länder für jede Mine und jedes andere Projekt offenlegen. Dieser Vorschlag der EU-Kommission werde von einer anfänglichen Positionierung des Europäischen Parlaments nun unterstützt. Deutschland sei daher mit seiner ablehnenden Haltung auf europäischer Ebene einen Schritt weiter in die Isolation geraten.

Kritik: Änderung von § 19a Absatz 5 Parteiengesetz Die Piratenpartei hat beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die 2011 beschlossene Änderung der staatlichen Parteienfinanzierung eingereicht. Bereits die alten Regelungen des Parteiengesetzes seien nach Ansicht der Piraten umstritten gewesen, da sie kleine und unterfinanzierte Parteien benachteiligt hätten. Die Ungleichbehandlung großer und kleiner Parteien werde mit den neuen Regelungen noch weiter verschärft. Nach Ansicht der Piraten stehen diese im klaren Widerspruch zu dem im Parteiengesetz verankerten Grundsatz, Parteien gemessen an ihrer gesellschaftlichen Bedeutung zu fördern.

Weniger staatlicher Zugriff auf Kundendaten Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einer Verfassungsbeschwerde des Mitglieds der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer gegen Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Kundendaten im Telekommunikationsgesetz teilweise stattgegeben. So wurden die eindeutige Identifizierung von Internetnutzern und die staatliche Abfrage von PINs und Passwörtern in der bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Bislang konnten solche Zugriffscodes von Ermittlungsbehörden und anderen staatlichen Stellen selbst bei Verdacht einer Bagatellstraftat und ohne richterliche Genehmigung angefordert werden.

DTA-Verfahren wird abgeschaltet Nach einer Entscheidung des EU-Parlaments gilt ab Februar 2014 im Zahlungsverkehr des gesamten Euro-Raums der Single Euro Payment Area (SEPA). Sowohl Überweisungen als auch Lastschriften werden darüber abgewickelt. Das bisherige deutsche DTA-Verfahren wird abgeschaltet. Das hat Konsequenzen für Banken, Unternehmen und Verbraucher.

Handel startet Klimaschutzinitiative Acht große deutsche Handels- und Markenunternehmen (HSE24, KiK, Otto Group, QVC, Reno, s.Oliver, Tchibo und Tom Tailor) haben unter dem Schirm des Außenhandelsverbandes AVE eine Klimaschutzinitiative gestartet. Ziel ist es, in der weltweiten Lieferkette von Importprodukten jährlich mehrere Millionen Tonnen CO2 einzusparen. Die "Carbon Performance Improvement Initiative" (CPI2) wird vom Umweltbundesamt fachlich begleitet und von der DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH aus Mitteln des Programms "Klimapartnerschaften mit der Wirtschaft" des Bundesumweltministeriums (BMU) unterstützt.

Anspruch an eine wirksame Antikorruptionspolitik Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland hat den Nationalen Integritätsbericht Deutschland vorgestellt. Der Bericht untersucht den Stand der Korruptionsbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland. 13 Institutionen wurden danach bewertet, wie gut sie ausgestattet sind, ob sie Antikorruptionsmaßnahmen etabliert haben und inwieweit sie zur allgemeinen Korruptionsbekämpfung in Deutschland beitragen. Insgesamt wird Deutschland ein gutes bis sehr gutes Zeugnis zur Korruptionsprävention und -repression ausgestellt.

Informationsfreiheit beim Zensus 2011 Die Gruppe "11 gegen Zensus 11", eine Bürgerinitiative aus dem Umfeld des "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung", hat nach eigenen Angaben am 11.11.2011 Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gegen mehrere Landes- und Bundesstatistikbehörden erhoben, da diese - so die Ansicht der Bürgerinitiative - ihren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen bezüglich des Auskunftsbegehrens über die von Mitgliedern der Gruppe erhobenen Daten nicht nachgekommen sind.

Arzneimittelanwendungen und Informationsfreiheit Transparency International Deutschland hat Klage auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erhoben. Mit der Klage will Transparency erreichen, Informationen zu Art und Umfang der durchgeführten Anwendungsbeobachtungen zu erhalten. Dazu gehören Informationen über verschriebene Medikamente, über die Anzahl der betroffenen Patienten, über die verschreibenden Ärzte, die an sie gezahlten Honorare und über eventuelle Missbrauchsfälle. Bisher habe sich die KBV geweigert, diese Informationen offenzulegen.

Auch der Kunde eines Dienstleisters kann haften Ein Ingenieurbüro aus Rheinland-Pfalz hat erfolglos versucht, die Haftung für unlizenzierte Software auf seinen Arbeitsplätzen an seinen IT-Dienstleister auszulagern. Nach langem Rechtsstreit zahlte das inhabergeführte Unternehmen nun 45.000 Euro Schadensersatz an die Business Software Alliance und ihre Mitglieder. Der Dienstleister, der dubiose Lizenzen über eBay bezogen und die Software auf den Computern des Ingenieurbüros installiert hatte, zahlte weitere 15.000 Euro. Zusätzlich wurde er deswegen in einem Strafverfahren zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Darauf wies jetzt die Business Software Alliance (BSA) hin.

Wo bleibt Transparenz und vollständige Aufklärung? Transparency International Deutschland hat die Teilnahme ihrer Vorsitzenden, Prof. Dr. Edda Müller, am Neujahrsempfang des Bundespräsidenten für Repräsentanten des öffentlichen Lebens abgesagt. Der Neujahrsempfang fand am Donnerstag, den 12.01.2012, in Schloss Bellevue statt. Transparency Deutschland wird seit mehreren Jahren zu diesem Empfang eingeladen und war bisher stets durch die Vorsitzende vertreten.

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Kritik an ''Bing Maps Streetside'' von Microsoft Thema E10 noch nicht aufgearbeitet