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Übermäßige Manager-Boni rechtlich bedenklich


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert Managervergütung stärker zu reglementieren: "Persönliche Gier gefährdet das System der Selbstregulierung"
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erinnert daran: Der Deutsche Corporate Governance Kodex sehe vor, dass die Vergütungsvereinbarung für nicht vorhergesehene Entwicklungen einer Begrenzungsmöglichkeit unterliegen solle


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(18.02.09) - Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk hält die Ankündigung vieler Banken trotz Finanzmarktkrise Boni in Millionenhöhe an ihre Manager auszahlen, für "schlicht unfassbar". "Es kann nicht sein, dass der Staat mit Milliarden an Steuergeldern zur Hilfe gerufen wird, Arbeitsplätze verloren gehen, Manager aber keine persönlichen Konsequenzen ziehen und weiterhin rücksichtslos und selbstgerecht die privaten Schatullen füllen. Dies sei nicht nur eine Frage der Moral und des Anstands, sondern es geht um die Einstellung zum Wirtschaftsleben selbst. Die Verantwortung für das Unternehmen und die Arbeitnehmer", stellte Merk klar.

Merk hält die übermäßige Boni auch für rechtlich bedenklich. § 87 des Aktiengesetzes (AktG), der die Grundsätze für die Bezüge von Vorstandsmitgliedern regelt, sehe dem klaren Wortlaut nach vor, dass der Aufsichtsrat die vereinbarten Vorstandsbezüge angemessen herabsetzen kann, wenn eine so wesentliche Verschlechterung in der Gesellschaft eintritt, dass eine Weitergewährung eine schwere Unbilligkeit darstelle. Warum die Aufsichtsräte die entsprechenden Maßnahmen offenbar nicht ergreifen, sei unverständlich.

Merk gibt hierbei jedoch zu bedenken, dass die Frage, ob auch bereits "verdiente" Boni von dieser Vorschrift noch erfasst werden, noch nicht gerichtlich geklärt sei. Sollte man der Auffassung sein, dass § 87 AktG nur Änderungen für die Zukunft zulässt, sei der Gesetzgeber gefordert. "Wenn der hinter dieser Vorschrift stehende Rechtsgedanke im Wirtschaftsleben nicht ausreichend durchdringt, muss das Parlament nachbessern" so Merk und "die vielgepriesene Selbstverpflichtung der Unternehmen über gesetzliche Vorgaben hinaus, mit der der Gesetzgeber davon abgehalten werden soll, tätig zu werden, scheint offenbar dort zu enden, wo es den Akteuren finanziell weh tut".

Zum Hintergrund:
Der Deutsche Corporate Governance Kodex sieht vor, dass die Vergütungsvereinbarung für nicht vorhergesehene Entwicklungen einer Begrenzungsmöglichkeit, neudeutsch: "cap" unterliegen soll. Nicht nur Merk fragt sich, warum von dieser Empfehlung augenscheinlich nicht oder nicht ausreichend Gebrauch gemacht wurde. "Tatsachen wie diese zeigen deutlich die Schwächen des Systems der Selbstregulierung der Unternehmen. Das ist schade, denn dieses System hat unbestreitbare Vorteile und entspricht dem Grunde nach unserer Philosophie der sozialen Marktwirtschaft. Eine Wirtschaftsordnung, die nachhaltig materielle Werte, sozialen Frieden und gesellschaftlichen Zusammenhalt schafft. Persönliche Gier gefährdet diese Wirtschaftsordnung. Wenn das so ist, müssen die Empfehlungen künftig als zwingende gesetzliche Vorschriften ausgestaltet werden".

Merk, die einer Länderarbeitsgruppe der Justizministerkonferenz zum Thema "Managerverantwortlichkeit" vorsitzt, sieht sich erneut darin bestätigt, dass - entgegen erbitterter Widerstände aus der Wirtschaft - der Gesetzgeber prüfen müsse, ob man die Vereinbarung der Managervergütung weiterhin dem "Old-Boys-Network" von Vorstand und Aufsichtsrat überlassen darf. "Offenbar sind viele Aufsichtsräte unter dem Eindruck der derzeitigen Rechtslage nicht in der Lage, sich in dieser entscheidenden Frage gegen den Vorstand zu stellen, was jedoch ihre Pflicht wäre." (Bayerisches StmJV: ra)

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