Neuausrichtung der Pflegefinanzierung
Sozialverband VdK will zusätzliche Pflegeleistungen durch Rücklagen der privaten Pflegeversicherung finanziert sehen
Die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Pflegezusatzversicherung lehnt der VdK ab
(15.02.11) - "Wir fordern die Bundesregierung auf, die Rücklagen der privaten Pflegeversicherung in Höhe von circa 19 Milliarden Euro in einen Solidarausgleich zur Finanzierung zusätzlicher Pflegeleistungen für alle gesetzlich und privat Pflegeversicherten einfließen zu lassen", sagte die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher, zum Start der bundesweiten VdK-Kampagne "Pflege geht jeden an".
Die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Pflegezusatzversicherung lehnt der VdK ab. Mit der Einführung der Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung sei den gesetzlich Versicherten schon genug zugemutet worden, sagte Mascher. Ein Sozialausgleich für Geringverdiener wäre auch hier kompliziert und bürokratisch. Außerdem würden die Arbeitgeber einmal mehr ein Stück weit aus der Verantwortung entlassen werden, kritisierte die VdK-Präsidentin.
Hinzu komme, dass man, um einen nennenswerten Betrag ansparen zu können, jahrzehntelang beträchtliche Summen in solch eine private Zusatzversicherung einbezahlen müsste. "Es ist mir unverständlich, wie man angesichts der letzten Finanzkrise noch auf Kapitaldeckung zur Finanzierung eines allgemeinen Lebensrisikos setzen kann. Schon heute müssen viele Lebensversicherer ihre Zinsversprechen von Jahr zu Jahr nach unten korrigieren. Statt die Entsolidarisierung der sozialen Sicherungssysteme voranzutreiben, müssen die Ressourcen des Systems genutzt werden", forderte die VdK-Präsidentin.
Die private Pflegeversicherung habe seit ihrer Einführung 1994 jährlich zwischen 1 und 1,5 Milliarden Euro Rücklagen bilden können, weil die privat Pflegeversicherten mit ihren oft höheren Einkommen ein geringeres Pflegefallrisiko aufweisen als die Normal- und Geringverdiener in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
"Für die privat Pflegeversicherten würde sich durch diesen Ausgleich der unterschiedlichen Risiken nichts ändern, da die Versicherten in der gesetzlichen wie in der privaten Pflegeversicherung im Pflegefall völlig identische Leistungen bekommen, die gesetzlich festgelegt sind", erläuterte Mascher. "Durch eine Heranziehung der Rücklagen für einen Risikoausgleich könnte man die steigenden Pflegekosten auf lange Sicht solide finanzieren."
Der Sozialverband VdK will mit seiner Kampagne "Pflege geht jeden an" Politik, Medien und die breite Öffentlichkeit mit seinen Forderungen konfrontieren. Dafür stellt er umfangreiches Info-Material über Fakten und Hintergründe zur gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland und zur derzeitigen Situation von pflegenden Angehörigen zur Verfügung. Die Website zur Kampagne www.pflege-geht-jeden-an.de wird laufend aktualisiert. (Sozialverband VdK: ra)
Sozialverband VdK Deutschland: Steckbrief
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