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Compliance beim Cloud Computing


BSA will regulatorische Klarheit schaffen, um Investitionen in Cloud Computing-Projekte der EU attraktiv zu machen
Strategiepapier zum Thema Cloud Computing der EU vorgelegt


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(18.02.11) - Als Antwort auf einen Aufruf der Europäischen Kommission hat die Business Software Alliance (BSA) einen Maßnahmenkatalog zur Förderung von Cloud Computing Services vorgelegt. Die "Cloud Computing Policy Agenda for Europe" führt zehn Empfehlungen für ein geeignetes politisches, rechtliches und technisches Umfeld an. Es ist das erste Strategiepapier, das sich umfassend mit politischen Fragestellungen zum Cloud Computing auseinandersetzt.

Vor dem Hintergrund der europäischen Gesetzgebungs-Agenda 2011 bis 2012 hat die BSA zehn Maßnahmen herausgearbeitet, darunter auch einige gesetzgeberische. Sie sollen die Privatsphäre der Nutzer in der Cloud stärken, dem Betrug und der Erschleichung von Leistungen entgegenwirken, die Entwicklung der nötigen Standards und Infrastrukturen fördern sowie ein adäquates Maß an regulatorischer Klarheit schaffen, um Investitionen in Cloud Computing-Projekte der EU attraktiv zu machen.

Die Cloud Computing Agenda der BSA für Europa im Überblick:

1. Förderung der Transparenz von Sicherheitsmaßnahmen in der Cloud

2. Verbesserung der Gesetzgebung zur Datensicherheit

3. Schaffung von Rechten, die Dritten Maßnahmen gegen Cyber-Attacken ermöglichen

4. Abschreckung von Hackern durch empfindliche Strafen auf nationaler Ebene

5. Harmonisierung des europäischen Datenschutzrahmens auf Ebene der
Mitgliedsstaaten

6. EU-weite Klärung der Regeln zur Vorratsdatenspeicherung

7. Bi- oder multilaterale Kooperationen zum Schutz internationaler Datentransfers und Überprüfung heute eingesetzter Bearbeitungsmechanismen

8. Klärung der Frage, ob bestehende Handelskonventionen wie etwa das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) der WTO das Bereitstellen von Cloud Computing-Services betreffen

9. Förderung der Übertragbarkeit von Daten durch marktbestimmte, technologieneutrale Richtlinien

10. Bekämpfung des Diebstahls geistigen Eigentums über Cloud Services durch die entschlossene Durchsetzung rechtlicher Vorgaben und transparente Vorgaben zu Rechten und Behelfsmitteln

Die BSA hat das Dokument am 9. Februar 2011 bei einer Veranstaltung in den Räumen des Europäischen Parlaments vorgestellt. Zu den Teilnehmern der Diskussionsrunde zählten der bulgarische Abgeordnete Ivailo Kalfin, Dr. Udo Helmbrecht, Executive Director bei ENISA (European Network and Information Security Agency), Carl-Christian Buhr aus dem Stab von Kommissarin Neelie Kroes, sowie Vertreter der BSA-Mitglieder Symantec und Dell. Anwesend waren zudem hochrangige Vertreter des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission, der Mitgliedsstaaten sowie verschiedener Branchen, um gemeinsam an einer Cloud Computing-Vision für Europa zu arbeiten.

In einer Rede in Davos hatte EU-Kommissarin Neelie Kroes zuvor betont, dass Maßnahmen zur leichteren Einführung von Cloud Computing eine Top-Priorität für Europa seien. So könnten völlig neue Serviceangebote für EU-Bürger entstehen und wirtschaftliches Wachstum in vielen Bereichen unterstützt werden. Jedoch müssten zuerst die komplexen rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Fragen geklärt werden, die der Entwicklung von Cloud Computing hinderlich sein könnten. Es müsse eine EU-weite Strategie ausgearbeitet werden, so die Politikerin.

Francisco Mingorance, Senior Director of Government Affairs, EMEA der BSA: "Der im Cloud Computing erkennbare technologische Fortschritt bietet für Unternehmen, Regierungen und Bürger der EU weitreichende Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Kostenreduktion. Es ist an der Zeit, die vielen scheinbar zusammenhangslosen Dossiers der europäischen Agenda unter dem Gesichtspunkt des Cloud Computing zu betrachten. Nur so kann ein regulatorisches Umfeld geschaffen werden, in dem die Vorteile der Cloud der gesamten Europäischen Union zugute kommen." (BSA: ra)

Business Software Alliance: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Markt-Nachrichten

Transparenz der Zahlungsströme Die Organisationen Transparency International Deutschland, ONE, Global Witness, Misereor sowie Brot für die Welt und das Global Policy Forum Europe erwarten von der Bundesregierung, den Widerstand gegen verbindliche Transparenzstandards im Rohstoffsektor aufzugeben. Um die negativen Auswirkungen der Ausbeutung mineralischer und fossiler Rohstoffe zu mindern, sollen Unternehmen Zahlungen an Regierungen rohstoffreicher Länder für jede Mine und jedes andere Projekt offenlegen. Dieser Vorschlag der EU-Kommission werde von einer anfänglichen Positionierung des Europäischen Parlaments nun unterstützt. Deutschland sei daher mit seiner ablehnenden Haltung auf europäischer Ebene einen Schritt weiter in die Isolation geraten.

Kritik: Änderung von § 19a Absatz 5 Parteiengesetz Die Piratenpartei hat beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die 2011 beschlossene Änderung der staatlichen Parteienfinanzierung eingereicht. Bereits die alten Regelungen des Parteiengesetzes seien nach Ansicht der Piraten umstritten gewesen, da sie kleine und unterfinanzierte Parteien benachteiligt hätten. Die Ungleichbehandlung großer und kleiner Parteien werde mit den neuen Regelungen noch weiter verschärft. Nach Ansicht der Piraten stehen diese im klaren Widerspruch zu dem im Parteiengesetz verankerten Grundsatz, Parteien gemessen an ihrer gesellschaftlichen Bedeutung zu fördern.

Weniger staatlicher Zugriff auf Kundendaten Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einer Verfassungsbeschwerde des Mitglieds der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer gegen Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Kundendaten im Telekommunikationsgesetz teilweise stattgegeben. So wurden die eindeutige Identifizierung von Internetnutzern und die staatliche Abfrage von PINs und Passwörtern in der bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Bislang konnten solche Zugriffscodes von Ermittlungsbehörden und anderen staatlichen Stellen selbst bei Verdacht einer Bagatellstraftat und ohne richterliche Genehmigung angefordert werden.

DTA-Verfahren wird abgeschaltet Nach einer Entscheidung des EU-Parlaments gilt ab Februar 2014 im Zahlungsverkehr des gesamten Euro-Raums der Single Euro Payment Area (SEPA). Sowohl Überweisungen als auch Lastschriften werden darüber abgewickelt. Das bisherige deutsche DTA-Verfahren wird abgeschaltet. Das hat Konsequenzen für Banken, Unternehmen und Verbraucher.

Handel startet Klimaschutzinitiative Acht große deutsche Handels- und Markenunternehmen (HSE24, KiK, Otto Group, QVC, Reno, s.Oliver, Tchibo und Tom Tailor) haben unter dem Schirm des Außenhandelsverbandes AVE eine Klimaschutzinitiative gestartet. Ziel ist es, in der weltweiten Lieferkette von Importprodukten jährlich mehrere Millionen Tonnen CO2 einzusparen. Die "Carbon Performance Improvement Initiative" (CPI2) wird vom Umweltbundesamt fachlich begleitet und von der DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH aus Mitteln des Programms "Klimapartnerschaften mit der Wirtschaft" des Bundesumweltministeriums (BMU) unterstützt.

Anspruch an eine wirksame Antikorruptionspolitik Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland hat den Nationalen Integritätsbericht Deutschland vorgestellt. Der Bericht untersucht den Stand der Korruptionsbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland. 13 Institutionen wurden danach bewertet, wie gut sie ausgestattet sind, ob sie Antikorruptionsmaßnahmen etabliert haben und inwieweit sie zur allgemeinen Korruptionsbekämpfung in Deutschland beitragen. Insgesamt wird Deutschland ein gutes bis sehr gutes Zeugnis zur Korruptionsprävention und -repression ausgestellt.

Informationsfreiheit beim Zensus 2011 Die Gruppe "11 gegen Zensus 11", eine Bürgerinitiative aus dem Umfeld des "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung", hat nach eigenen Angaben am 11.11.2011 Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main gegen mehrere Landes- und Bundesstatistikbehörden erhoben, da diese - so die Ansicht der Bürgerinitiative - ihren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen bezüglich des Auskunftsbegehrens über die von Mitgliedern der Gruppe erhobenen Daten nicht nachgekommen sind.

Arzneimittelanwendungen und Informationsfreiheit Transparency International Deutschland hat Klage auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erhoben. Mit der Klage will Transparency erreichen, Informationen zu Art und Umfang der durchgeführten Anwendungsbeobachtungen zu erhalten. Dazu gehören Informationen über verschriebene Medikamente, über die Anzahl der betroffenen Patienten, über die verschreibenden Ärzte, die an sie gezahlten Honorare und über eventuelle Missbrauchsfälle. Bisher habe sich die KBV geweigert, diese Informationen offenzulegen.

Auch der Kunde eines Dienstleisters kann haften Ein Ingenieurbüro aus Rheinland-Pfalz hat erfolglos versucht, die Haftung für unlizenzierte Software auf seinen Arbeitsplätzen an seinen IT-Dienstleister auszulagern. Nach langem Rechtsstreit zahlte das inhabergeführte Unternehmen nun 45.000 Euro Schadensersatz an die Business Software Alliance und ihre Mitglieder. Der Dienstleister, der dubiose Lizenzen über eBay bezogen und die Software auf den Computern des Ingenieurbüros installiert hatte, zahlte weitere 15.000 Euro. Zusätzlich wurde er deswegen in einem Strafverfahren zu einer hohen Geldstrafe verurteilt. Darauf wies jetzt die Business Software Alliance (BSA) hin.

Wo bleibt Transparenz und vollständige Aufklärung? Transparency International Deutschland hat die Teilnahme ihrer Vorsitzenden, Prof. Dr. Edda Müller, am Neujahrsempfang des Bundespräsidenten für Repräsentanten des öffentlichen Lebens abgesagt. Der Neujahrsempfang fand am Donnerstag, den 12.01.2012, in Schloss Bellevue statt. Transparency Deutschland wird seit mehreren Jahren zu diesem Empfang eingeladen und war bisher stets durch die Vorsitzende vertreten.

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Zeitschrift Finanztest: Stichprobe von 104 Banken Neuausrichtung der Pflegefinanzierung