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SmartPhone als Ortungsgerät


Standortdatenspeicherung auf iPhones für Fachleute nicht neu - TeleTrusT fordert eine nachhaltige Debatte
Geodatenerfassung als Geschäftsmodell: Problematisch, wenn der Nutzer nicht darüber aufgeklärt wird und die Daten auch dann erfasst werden, wenn er die standortbezogenen Dienste nicht nutzen will


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(06.05.11) - Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Standortdatenspeicherung auf iPhones ruft der IT-Sicherheitsverband TeleTrusT Deutschland zu einer sachlichen und nachhaltigen Auseinandersetzung auf.

Die Nachricht, dass iPhones die Bewegungsdaten der Nutzer aufzeichnen, hat die Politik alarmiert. Kommunikationsunternehmen, insbesondere Google und Apple, wollen in wachsendem Maße standortbezogene Dienste anbieten. Dazu ist es notwendig, dass sie den Standort ihrer Kunden kennen. Dafür ist ein SmartPhone als Ortungsgerät bzw. als Sammelinstrument für Geodaten ideal geeignet. Ein SmartPhone kann zum einen mit Hilfe der GSM-Positionsdaten den Standort mit einer Genauigkeit von 25 m oder besser bestimmen und zum anderen, sofern es über einen GPS-Empfänger verfügt, eine Positionsbestimmung auf einige Meter genau durchführen. Zunehmend werden auch die WLAN-Kennungen der näheren Umgebung berücksichtigt, die dann helfen, die Positionierung noch weiter zu optimieren.

Entsprechend dem Geschäftsmodell "Bezahlen mit persönlichen Daten" können Kunden bestimmte SmartPhone-Applikationen nutzen, ohne dafür mit Geld bezahlen zu müssen. Der Kunde "zahlt" gewissermaßen mit seinen persönlichen Daten und ermöglicht auf diese Weise die Standortbestimmung, die die Anbieter dann nutzen, um gezielte Werbung für standortbezogenen Dienste zu verkaufen.

Sofern Telekommunikationskunden standortbezogene Dienste nutzen möchten, ist dieser Ansatz sicherlich von beiderseitigem Vorteil. Problematisch ist dieses Modell dann, wenn der Nutzer nicht darüber aufgeklärt wird und die Daten auch dann erfasst werden, wenn er die standortbezogenen Dienste nicht nutzen will. Technisch genügt es außerdem in den meisten Fällen, wenn nur der momentane Standort mitgeteilt und nicht das gesamte Bewegungsprofil abgebildet wird.
Prof. Dr. Norbert Pohlmann, TeleTrusT-Vorsitzender: "Ein wichtige Herausforderung sind in diesem Zusammenhang sicherlich die kulturell bedingten Akzeptanzunterschiede wie beispielsweise im aktuellen Fall zwischen den USA und Deutschland. Die großen amerikanischen Hersteller sind aufgefordert, sich an unserem Schutzverständnis von Privatsphäre zu orientieren".

Hier ist auch die Politik gefragt. Nutzer von SmartPhones sollten sich mit der Funktionsweise der Geräte und deren Konfigurationen auseinandersetzen, um solche Datenerfassungsfunktionen erforderlichenfalls deaktivieren zu können. Die Hersteller von SmartPhones und Anbieter von 'Apps' müssen besser darüber aufklären, welche Daten zu welchem Verwendungszweck erfasst werden und den Nutzern eine freie Entscheidung ermöglichen. Politik und Gesetzgebung können hier den Rahmen setzen.

IT-Sicherheitsunternehmen können von der deutschen "Datenschutzkultur" und der Entwicklung dafür erforderlicher Komponenten durchaus profitieren.

TeleTrusT sieht die Politik in der Pflicht, erprobte deutsche datenschutzfördernde Technologien als Standards bei Geräteherstellern und Dienstleistern einzufordern. (TeleTrust: ra)

TeleTrust: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Kommentare und Meinungen

Vorratsdatenspeicherung und Grundrechte Der Bitkom begrüßt, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gemäß einer aktuellen Entscheidung der Bundesregierung erst nach Überprüfung einer entsprechenden EU-Richtlinie neu geregelt werden soll. Der Hightech-Verband hat wiederholt betont, dass eine deutsche Regelung langfristig mit EU-Recht vereinbar sein muss.

Teuer: Umsetzung des verfassungswidrigen Gesetzes Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco begrüßt die Absicht der Bundesregierung, bei der Vorratsdatenspeicherung nicht voreilig Fakten zu schaffen. Die Wirtschaftsverbände eco, BDI, Bitkom, Anga, VATM, Brebo und der DIHK sprechen sich gegen eine nationale Zwischenlösung aus. Diese Position haben die Verbände in einem gemeinsamen Schreiben der zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malmström mitgeteilt: Sinnvoll sei es, zunächst die aktuelle Neuregelung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie abzuschließen, bevor in Deutschland ein neues Gesetz erarbeitet wird.

Vorratsdatenspeicherung & Datensicherheit Die Frist der EU für eine Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist abgelaufen und eine Einigung der Koalition ist nicht in Sicht. Nun droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Steve Durbin, Global Vice President des herstellerunabhängigen Information Security Forums (ISF), fordert in einem Kommentar eine schnelle Entscheidung in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung.

Bankenverband: Wirtschaft braucht Universalbanken "Ein Trennbankensystem bietet keinen wirksamen Schutz vor Ansteckungseffekten im Falle einer Krise. Die deutsche Wirtschaft braucht Universalbanken", sagte Andreas Schmitz, Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken. Seit Jahresbeginn arbeitet eine von EU-Kommissar Barnier eingesetzte Expertengruppe an Ideen zur Reform der Struktur des EU-Bankensektors, um das Finanzsystem zukünftig stabiler zu machen und gleichzeitig den Steuerzahler im Falle einer neuen Krise nicht zur Kasse bitten zu müssen. Nach dem Vorbild der britischen Vickers-Kommission wird dabei auch an eine Aufspaltung von Banken in einen schützenswerten Bereich mit Privat- und Firmenkundengeschäft und einen nicht schützenswerten Teil mit Investmentbanking-Geschäft gedacht.

Musterverfahren zwischen Gema und YouTube Das Landgericht Hamburg hat in einem Musterverfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und der Musikplattform YouTube ein Urteil gefällt. Demnach muss YouTube u.a. mehrere in dem Verfahren strittige Musikstücke aus dem Web entfernen. YouTube wird jedoch nicht verpflichtet, von Nutzern eingestellte Inhalte von sich aus vorab jeweils urheberrechtlich zu prüfen.

Gesetzesänderung insgesamt unzureichend Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen die von der schwarz-gelben Koalition auf den Weg gebrachten Steuersenkungen. Damit ändern sich auch für die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins die Zahlen auf der Lohnabrechnung. Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. erläutern gemeinsam, was sich für die Steuerzahler im Norden ändert und beziehen Stellung zu den Änderungen.

Kritik an Insolvenzverwalter-Vergütung Befindet sich ein Kunde im Insolvenzverfahren, bleibt den Lieferanten oft nur die Hoffnung, dass am Ende wenigstens noch eine nennenswerte Quote auf die Forderung gezahlt wird. Dabei müssen sie unter anderem auf die Geschicke des bestellten Insolvenzverwalters vertrauen. "Ob am Ende viel oder wenig zur Verteilung an die Gläubiger übrig ist, hängt aber auch maßgeblich von den Kosten des Verfahrens ab", sagte Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. "Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Einzigen, die in Deutschland von einem Insolvenzverfahren profitieren, die Insolvenzverwalter selbst sind; die Lieferanten hingegen erhalten am Ende oft nur eine solch geringe Quote, dass so manches Mal nicht einmal die bei der Bank - durch die Überweisung der Quote - entstehenden Buchungskosten gedeckt sind", gibt Drumann zu bedenken.

Kommunen brauchen neue Finanzierungsstrategien "Die europäische Staatsschuldenkrise hat den Blick der Banken für Ausfallrisiken auch im Kommunalkreditgeschäft geschärft. Dies und die hohen Schulden vieler Städte und Gemeinden werden nicht ohne Folge für ihre Finanzierungssituation bleiben", erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken. Das neue Regelwerk Basel III und die Erfahrungen der Staatsschuldenkrise hätten auch Konsequenzen für die Kreditvergabepraxis. So sei langfristig nicht damit zu rechnen, dass die sogenannte Nullgewichtung von öffentlichen Finanzierungen - ob Anleihen von oder Kredite an Bund, Länder oder Gemeinden - aufrecht erhalten bleiben könne. "Höhere Eigenkapital- und Refinanzierungskosten zwingen die Banken, ihre Geschäftsmodelle zu überprüfen und Kredit- und Liquiditätsrisiken neu zu bewerten", sagte Kemmer.

Zeichen verfehlter Beschäftigungspolitik "Menschen mit Behinderung bleiben am Arbeitsmarkt abgehängt", so kommentierte Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, den aktuellen Bericht der "Saarbrücker Zeitung", nach dem nur jeder sechste Schwerbehinderte 2011 aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufnehmen konnte. Die VdK-Präsidentin nannte es "einen Skandal", dass angesichts des akuten Fachkräftemangels ein großes Potenzial auch an qualifizierten Arbeitskräften nicht zum Zuge komme, "nur weil sie mit einer Behinderung leben müssen". Mascher: "Das ist ein Zeichen verfehlter Beschäftigungspolitik, aber auch ein Zeichen für die Barrieren in den Köpfen der Personalverantwortlichen in vielen Betrieben."

EU-Pläne zur Bekämpfung von Cyberkriminalität Die Europäische Union hat die Bildung eines Einsatzzentrums gegen Cyberkriminalität an. Die Pläne sehen vor, Hacker-Attacken EU-weit künftig härter zu bestrafen. Eugene Kaspersky, CEO und Mitgründer von Kaspersky Lab, begrüßt den politischen Vorstoß der Europäischen Union: "Diese Initiative ist ein elementarer Baustein bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität, der seit Jahren fehlt, obwohl unser Leben immer mobiler, vernetzter und digitaler wird."

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Gleichstellung von Menschen mit Behinderung Ärzte und ihre Bestechlichkeit