Textversion
Wer bietet was Recht Markt Produkte Services Whitepapers Fachartikel Compliance-Kiosk Schwerpunkte Branchen Videothek Schulungen Literatur Governance Webinare Compliance-Lexikon Success Stories Specials Security-Telegramm SaaS / Cloud-Telegramm Compliance-Archiv Security & Safety
Home Markt Kommentare, Meinungen, Stellungnahmen

Markt


Hintergrund Hinweise & Tipps Interviews Invests Kommentare, Meinungen, Stellungnahmen Nachrichten Personen Studien, Umfragen, Untersuchungen Meinungsumfragen Unternehmen

Events / Veranstaltungen Datenschutzerklärung Newsletter Marktübersichten Stellenanzeigen - Jobsuche Compliance-Shop Shopping-Portal & Shopping Mall Impressum Kontakt: Pressemitteilungen Links RSS: Compliance-Magazin.de-News Feed abonnieren RSS: IT SecCity.de-News Feed abonnieren Geschäftsbedingungen Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen Compliance-Magazin für Mobile Devices Sitemap Suche Mediadaten

Zinswetten: Anschein der Neutralität vermittelt


Die Kanzlei Baum, Reiter & Collegen kommentiert die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: XI ZR 33/10) im Zins-Swap-Verfahren, in dem ein deutsches Kreditinstitut zum Schadensersatz verurteilt wurde
"Man hat den Kunden Autos ohne Bremsen verkauft und vorgegaukelt, dass man das Auto dennoch zum Halten bringen könne, ohne dass sich ein Unfall ereigne"


Anzeige

(29.03.11) - Der BGH hat in einem Grundsatzurteil (Az.: XI ZR 33/10) über so genannte Zins-Swaps (Zinsaustauschverträge) entschieden und dabei sehr hohe Anforderungen an die Beratungspflichten der Bank gestellt: Sie muss den Kunden rückhaltlos über ihre interne Risikobewertung informieren und ihn gleichsam auf Augenhöhe bringen, damit er die Zinswette voll verantwortlich abschließen kann. Wenn die Bank diese Risikobewertung vorenthält – wie es in der Vergangenheit sehr häufig geschehen ist – haftet sie dem Kunden auf Schadenersatz, egal ob es sich um eine Gemeinde, ein mittelständisches Unternehmen oder eine Privatperson handelt.

Zudem hat der BGH eine Verletzung der Beratungspflicht darin gesehen, dass die Bank nicht auf den zum Abschlusszeitpunkt für den Kunden negativen Marktwert hingewiesen hat. Dieser bewusst von der Bank strukturierte negative Marktwert sei nämlich Ausdruck eines schwer wiegenden Interessenkonfliktes der Bank gewesen.

Die Zinsswapgeschäfte wurden den Kunden in den letzten Jahren als Zinsoptimierungsgeschäfte verkauft. Betroffen waren Kommunen, öffentlich- rechtliche Körperschaften und Verbände, mittelständische Unternehmen und auch Privatkunden.

Die Swap-Verträge, die von vielen Banken synthetisch und unter Anwendung von internen Risikomodellen konstruiert wurden, ließen sich im Hinblick auf ihren spekulativen Charakter und ihre Risikostruktur nur mit solchen bankinternen Risikomodellen zutreffend erfassen und beurteilen. Dies wurde den Kunden aber verschwiegen.

"Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofes gegen die … Bank ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem Kulturwandel in der Bankberatung", sagte Rechtsanwalt Julius Reiter von der auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Baum, Reiter & Collegen in Düsseldorf, die eine Vielzahl betroffener Kommunen, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen in diesen Swap-Verfahren gegen die beratenden Banken vertritt. "Man hat den Kunden Autos ohne Bremsen verkauft und vorgegaukelt, dass man das Auto dennoch zum Halten bringen könne, ohne dass sich ein Unfall ereigne."

Tatsächlich konstruierten die Banken aber in ihren Swap-Produkten Optionen, die die Kunden mit völlig neuen Risiken belasteten. Diese versteckten Risiken waren den Kunden tatsächlich genauso fremd wie Wetten auf das Risiko von steigenden Rohstoffpreisen in Asien, sinkenden Währungskursen in Lateinamerika oder auf die Regenhäufigkeit in Mitteleuropa. Diese interne Risikostruktur und Risikobewertung der Bank wurde den Kunden vorenthalten. Stattdessen wurde den Kunden für die Beratung oftmals ein zusätzliches Honorar berechnet, das den Kunden den Anschein der Neutralität vermittelte.

Zu Recht hatte der Vorsitzende BGH-Richter bereits in der mündlichen Verhandlung zum vorliegenden Verfahren am 08.02.2011 der betreffenden Bank die rhetorische Frage gestellt: "Hätte es hier nicht einfach heißen müssen: 'Finger weg'?" "Diese Frage haben sich die beteiligten Banken in allen uns bekannten Fällen stellen zu lassen", so Reiter.

Gerade gegenüber öffentlich-rechtlichen Kunden hält Reiter den Verkauf der Swap-Produkte für unverantwortlich. "Die Kommunen sind zur sparsamen Haushaltsführung vom Gesetz her verpflichtet und wurden, wie auch gewerbliche Bankkunden, teilweise unter Druck gesetzt Zins-Swap-Geschäfte abzuschließen." Dabei wurde in der Beratung der Eindruck erweckt, dass diese Geschäfte von der Bank durch deren fachkundige Beratung voll beherrschbar seien und Risiken eliminiert wurden. Tatsächlich waren diese Zins-Swap-Geschäfte jedoch ungeeignet zur Zinsoptimierung, weil die versteckten Risiken enthalten waren.

Die Grundsatzentscheidung des BGH zur Aufklärungspflicht bei Swap-Geschäften hat über den Einzelfall hinaus gehende Bedeutung für alle derartigen Zinswetten und verpflichtet die beteiligten Banken zur Rückabwicklung dieser verlustreichen Geschäfte. Rechtsanwalt Reiter erwartet aufgrund dieser Sanktionierung zudem eine Verbesserung der zukünftigen Finanzberatung im Interesse des Marktes: "Wenn Falschberatung nicht teuer wird, wird sich eine Beratungskultur im Kundeninteresse nicht etablieren können." Auch die staatliche Finanzaufsicht BaFin müsse sich fragen lassen, ob sie nicht versagt hat, indem sie solche Geschäfte zugelassen hat. Es sollten zumindest jetzt noch Sonderermittlungen durchgeführt werden, um festzustellen, ob die Banken systematisch ihre Kunden benachteiligt haben. (Rechtsanwälte Baum, Reiter & Collegen: ra)

Lesen Sie auch:
Wetten auf zukünftige Zinsentwicklung

Rechtsanwälte Baum, Reiter & Collegen: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

- Anzeigen -


Meldungen: Kommentare und Meinungen

Vorratsdatenspeicherung und Grundrechte Der Bitkom begrüßt, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gemäß einer aktuellen Entscheidung der Bundesregierung erst nach Überprüfung einer entsprechenden EU-Richtlinie neu geregelt werden soll. Der Hightech-Verband hat wiederholt betont, dass eine deutsche Regelung langfristig mit EU-Recht vereinbar sein muss.

Teuer: Umsetzung des verfassungswidrigen Gesetzes Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco begrüßt die Absicht der Bundesregierung, bei der Vorratsdatenspeicherung nicht voreilig Fakten zu schaffen. Die Wirtschaftsverbände eco, BDI, Bitkom, Anga, VATM, Brebo und der DIHK sprechen sich gegen eine nationale Zwischenlösung aus. Diese Position haben die Verbände in einem gemeinsamen Schreiben der zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malmström mitgeteilt: Sinnvoll sei es, zunächst die aktuelle Neuregelung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie abzuschließen, bevor in Deutschland ein neues Gesetz erarbeitet wird.

Vorratsdatenspeicherung & Datensicherheit Die Frist der EU für eine Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist abgelaufen und eine Einigung der Koalition ist nicht in Sicht. Nun droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Steve Durbin, Global Vice President des herstellerunabhängigen Information Security Forums (ISF), fordert in einem Kommentar eine schnelle Entscheidung in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung.

Bankenverband: Wirtschaft braucht Universalbanken "Ein Trennbankensystem bietet keinen wirksamen Schutz vor Ansteckungseffekten im Falle einer Krise. Die deutsche Wirtschaft braucht Universalbanken", sagte Andreas Schmitz, Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken. Seit Jahresbeginn arbeitet eine von EU-Kommissar Barnier eingesetzte Expertengruppe an Ideen zur Reform der Struktur des EU-Bankensektors, um das Finanzsystem zukünftig stabiler zu machen und gleichzeitig den Steuerzahler im Falle einer neuen Krise nicht zur Kasse bitten zu müssen. Nach dem Vorbild der britischen Vickers-Kommission wird dabei auch an eine Aufspaltung von Banken in einen schützenswerten Bereich mit Privat- und Firmenkundengeschäft und einen nicht schützenswerten Teil mit Investmentbanking-Geschäft gedacht.

Musterverfahren zwischen Gema und YouTube Das Landgericht Hamburg hat in einem Musterverfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und der Musikplattform YouTube ein Urteil gefällt. Demnach muss YouTube u.a. mehrere in dem Verfahren strittige Musikstücke aus dem Web entfernen. YouTube wird jedoch nicht verpflichtet, von Nutzern eingestellte Inhalte von sich aus vorab jeweils urheberrechtlich zu prüfen.

Gesetzesänderung insgesamt unzureichend Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen die von der schwarz-gelben Koalition auf den Weg gebrachten Steuersenkungen. Damit ändern sich auch für die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins die Zahlen auf der Lohnabrechnung. Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. erläutern gemeinsam, was sich für die Steuerzahler im Norden ändert und beziehen Stellung zu den Änderungen.

Kritik an Insolvenzverwalter-Vergütung Befindet sich ein Kunde im Insolvenzverfahren, bleibt den Lieferanten oft nur die Hoffnung, dass am Ende wenigstens noch eine nennenswerte Quote auf die Forderung gezahlt wird. Dabei müssen sie unter anderem auf die Geschicke des bestellten Insolvenzverwalters vertrauen. "Ob am Ende viel oder wenig zur Verteilung an die Gläubiger übrig ist, hängt aber auch maßgeblich von den Kosten des Verfahrens ab", sagte Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. "Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Einzigen, die in Deutschland von einem Insolvenzverfahren profitieren, die Insolvenzverwalter selbst sind; die Lieferanten hingegen erhalten am Ende oft nur eine solch geringe Quote, dass so manches Mal nicht einmal die bei der Bank - durch die Überweisung der Quote - entstehenden Buchungskosten gedeckt sind", gibt Drumann zu bedenken.

Kommunen brauchen neue Finanzierungsstrategien "Die europäische Staatsschuldenkrise hat den Blick der Banken für Ausfallrisiken auch im Kommunalkreditgeschäft geschärft. Dies und die hohen Schulden vieler Städte und Gemeinden werden nicht ohne Folge für ihre Finanzierungssituation bleiben", erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken. Das neue Regelwerk Basel III und die Erfahrungen der Staatsschuldenkrise hätten auch Konsequenzen für die Kreditvergabepraxis. So sei langfristig nicht damit zu rechnen, dass die sogenannte Nullgewichtung von öffentlichen Finanzierungen - ob Anleihen von oder Kredite an Bund, Länder oder Gemeinden - aufrecht erhalten bleiben könne. "Höhere Eigenkapital- und Refinanzierungskosten zwingen die Banken, ihre Geschäftsmodelle zu überprüfen und Kredit- und Liquiditätsrisiken neu zu bewerten", sagte Kemmer.

Zeichen verfehlter Beschäftigungspolitik "Menschen mit Behinderung bleiben am Arbeitsmarkt abgehängt", so kommentierte Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, den aktuellen Bericht der "Saarbrücker Zeitung", nach dem nur jeder sechste Schwerbehinderte 2011 aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufnehmen konnte. Die VdK-Präsidentin nannte es "einen Skandal", dass angesichts des akuten Fachkräftemangels ein großes Potenzial auch an qualifizierten Arbeitskräften nicht zum Zuge komme, "nur weil sie mit einer Behinderung leben müssen". Mascher: "Das ist ein Zeichen verfehlter Beschäftigungspolitik, aber auch ein Zeichen für die Barrieren in den Köpfen der Personalverantwortlichen in vielen Betrieben."

EU-Pläne zur Bekämpfung von Cyberkriminalität Die Europäische Union hat die Bildung eines Einsatzzentrums gegen Cyberkriminalität an. Die Pläne sehen vor, Hacker-Attacken EU-weit künftig härter zu bestrafen. Eugene Kaspersky, CEO und Mitgründer von Kaspersky Lab, begrüßt den politischen Vorstoß der Europäischen Union: "Diese Initiative ist ein elementarer Baustein bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität, der seit Jahren fehlt, obwohl unser Leben immer mobiler, vernetzter und digitaler wird."

Druckbare Version

Bundesregierung stärkt Rechte der Patienten Bürokratie belastet pflegende Angehörige