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Kritik an Umsetzung des Geldwäschegesetzes


Prepaid-Forum Deutschland: Die vorgesehene generelle Identifizierungspflicht aller Kunden beim Kauf von E-Geld an der Verkaufsstelle im Handel und an Tankstellen wird zum Ende des Verkaufs der Prepaid-Zahlungsmittel in diesem Marktsegment führen
Weniger als 1 Prozent der Geldwäsche-Verdachtsfälle entfallen auf elektronische Zahlungssysteme

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(26.09.11) - In einer gemeinsamen Pressekonferenz des Bundeskriminalamts (BKA) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde unter anderem auf einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Optimierung des Geldwäschegesetzes eingegangen. Kritik äußert das Prepaid-Forum Deutschland am aktuell vorliegende Entwurf zur Änderung des Geldwäschegesetzes. Es folge einem radikalen und europaweit einzigartigen Kurs, der den Vertrieb von Prepaid-Zahlungsprodukten (E-Geld), welche die EU als besonders förderungswürdig erachte, unwirtschaftlich machen würde.

Die vorgesehene generelle Identifizierungspflicht aller Kunden beim Kauf von E-Geld an der Verkaufsstelle im Handel und an Tankstellen würde wohl zum Ende des Verkaufs der Prepaid-Zahlungsmittel in diesem Marktsegment führen, sagt das Prepaid-Forum. Diese würde nicht nur den Verbraucherschutz aufgrund mangelnder Datensicherheit massiv senken, es würde auch einen Wachstumsmarkt mit einem jährlichen Transaktionsumsatz von 850 Mio. Euro in Deutschland extrem beschneiden und mehrere Tausend Arbeitsplätze gefährden.

Das Prepaid-Forum Deutschland (PFD), eine Interessensvertretung von Prepaid-Zahlungsmittelanbietern, Processing-Unternehmen und deren Distributoren, die nicht zuletzt anlässlich des Gesetzentwurfs zur Optimierung der Geldwäscheprävention gegründet wurde, begrüßt zwar die Bemühungen der Bundesregierung, des BKA und der BaFin, Geldwäsche zu bekämpfen sehr, sieht aber in dem jetzigen Gesetzentwurf den falschen Weg.

Prepaid-Zahlungsmittel würden sich zunehmender Beliebtheit erfreuen. Die Branche weise hohe Wachstumsraten auf, die sich unter anderem damit begründen, dass Kunden aus Sicherheitsgründen vermehrt auf Prepaid-Zahlungsmittel setzten.

Aus den von BKA und BaFin veröffentlichten Zahlen geht hervor, dass 2010 insgesamt 14.000 Meldungen zum Geldwäscheverdacht bei der zuständigen Behörde eingegangen sind. Davon waren lediglich 94 als Verdachtsanzeigen registriert worden, bei denen Tatverdächtige ein internetbasiertes Zahlungssystem benutzten. Das entspricht einem Prozentsatz von 0,67. Eine Identifizierungspflicht mit den damit einhergehenden Konsequenzen für die Verkaufsstellen und Konsumenten sei somit laut Prepaid-Forum als unverhältnismäßig anzusehen.

Ein Positionspapier, welches vom PFD verabschiedet wurde, zeige marktkonforme Mittel auf, mit welchen das Ziel der Eindämmung der Geldwäsche ebenso gut erreicht werde, ohne dabei zu stark zu regulieren. Diese seien die aufsichtsrechtliche Gleichbehandlung aller Unternehmen, die E-Geld-Produkte herausgeben, die Konzentration der Geldwäscheprävention bei den dafür technisch und personell ausgerüsteten E-Geld-Emittenten und vor allem die Identifizierung beim Rücktausch in Bargeld (Monetarisierung) des E-Geldes. Dr. Hugo Godschalk, Geschäftsführer der Unternehmensberatung PaySys Consultancy und Mit-Initiator des PFD, sagte: "Diese Möglichkeiten der Verhinderung eines Missbrauchs der Prepaid-Zahlungsmittel sind sowohl effizient als auch effektiv und entsprechen in vollem Umfang dem, was EU-rechtlich und kriminalpolitisch gefordert ist." (Prepaid-Forum Deutschland: ra)

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Meldungen: Kommentare und Meinungen

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Teuer: Umsetzung des verfassungswidrigen Gesetzes Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco begrüßt die Absicht der Bundesregierung, bei der Vorratsdatenspeicherung nicht voreilig Fakten zu schaffen. Die Wirtschaftsverbände eco, BDI, Bitkom, Anga, VATM, Brebo und der DIHK sprechen sich gegen eine nationale Zwischenlösung aus. Diese Position haben die Verbände in einem gemeinsamen Schreiben der zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malmström mitgeteilt: Sinnvoll sei es, zunächst die aktuelle Neuregelung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie abzuschließen, bevor in Deutschland ein neues Gesetz erarbeitet wird.

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Musterverfahren zwischen Gema und YouTube Das Landgericht Hamburg hat in einem Musterverfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und der Musikplattform YouTube ein Urteil gefällt. Demnach muss YouTube u.a. mehrere in dem Verfahren strittige Musikstücke aus dem Web entfernen. YouTube wird jedoch nicht verpflichtet, von Nutzern eingestellte Inhalte von sich aus vorab jeweils urheberrechtlich zu prüfen.

Gesetzesänderung insgesamt unzureichend Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen die von der schwarz-gelben Koalition auf den Weg gebrachten Steuersenkungen. Damit ändern sich auch für die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins die Zahlen auf der Lohnabrechnung. Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. erläutern gemeinsam, was sich für die Steuerzahler im Norden ändert und beziehen Stellung zu den Änderungen.

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Verbraucher zahlen, Industrie verdient? Verschärfung der Abgeordnetenbestechung