Textversion
Wer bietet was Recht Markt Produkte Services Whitepapers Fachartikel Compliance-Kiosk Schwerpunkte Branchen Videothek Schulungen Literatur Governance Webinare Compliance-Lexikon Success Stories Specials Security-Telegramm SaaS / Cloud-Telegramm Compliance-Archiv Security & Safety
Home Markt Kommentare, Meinungen, Stellungnahmen

Markt


Hintergrund Hinweise & Tipps Interviews Invests Kommentare, Meinungen, Stellungnahmen Nachrichten Personen Studien, Umfragen, Untersuchungen Meinungsumfragen Unternehmen

Events / Veranstaltungen Datenschutzerklärung Newsletter Marktübersichten Stellenanzeigen - Jobsuche Compliance-Shop Shopping-Portal & Shopping Mall Impressum Kontakt: Pressemitteilungen Links RSS: Compliance-Magazin.de-News Feed abonnieren RSS: IT SecCity.de-News Feed abonnieren Geschäftsbedingungen Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen Compliance-Magazin für Mobile Devices Sitemap Suche Mediadaten

Deckelung der Transparenzpflicht nach oben


Nichtregierungsorganisationen kritisieren: "Gravierende Verschleierung der Einkünfte aus Einzeleinnahmen unter 10.000 Euro"
Lobbyismus: Geplante Neuregelung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten sei intransparent


Anzeige

(13.05.11) - Die Nichtregierungsorganisationen Campact, LobbyControl, Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie haben die Aktion gestartet: "Wir wollen wissen, wer bezahlt". Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, bis Donnerstag (12. Mai) gegen eine geplante Neuregelung des Bundestags zu protestieren. Danach müssen Abgeordnete einzelne Nebenverdienste unter 10.000 Euro nicht mehr offen legen, auch wenn sie zusammengezählt hohe Summen ergeben.

Die vier Organisationen forderten die Abgeordneten auf, Nebeneinkünfte anders als geplant weiterhin ab einer Untergrenze von 1.000 Euro für die Öffentlichkeit transparent zu machen. Unter www.wer-bezahlt.de kann ein entsprechender Appell an die Mitglieder des Geschäftsordnungsausschusses unterschrieben werden.

Erfuhr die Öffentlichkeit bisher nichts darüber, was Abgeordnete oberhalb von 7.000 Euro verdienen, sollen sie zukünftig in sieben Stufen bis 150.000 Euro jährlich Angaben über ihre Nebeneinkünfte machen.

Zugleich müssen einzelne Einkünfte unter 10.000 Euro nicht mehr angegeben werden, auch wenn sich in der Summe daraus hohe Nebenverdienste ergeben.

Jochen Bäumel von Transparency International Deutschland, erklärte: "Die geplante Neuregelung, die der Ältestenrat des Bundestags im April vorgeschlagen hat, würde zwar mehr Transparenz für Einzelzahlungen über 10.000 Euro und hohe regelmäßige Nebeneinkünfte schaffen. Diesem begrüßenswerten Erkenntnisgewinn steht jedoch die gravierende Verschleierung der Einkünfte aus Einzeleinnahmen unter 10.000 Euro gegenüber. Viele der Angaben, die Abgeordnete heute veröffentlichen müssen, blieben nach der neuen Regelung im Dunkeln. Man könnte fast denken, hier soll der Öffentlichkeit hinsichtlich bestimmter Einkünfte Sand in die Augen gestreut werden."

Nina Katzemich von LobbyControl sagte: "Die neue Regelung ist eine Mogelpackung. Danach können Abgeordnete im Jahr diverse Vorträge oder Beratungsaufträge verschiedener Unternehmen für jeweils 9.999 Euro annehmen, ohne diese offen zu legen. Die Einkünfte unter der 'Bagatellgrenze' können sich so zu stolzen Summen aufaddieren, ohne dass die Öffentlichkeit davon erfährt. Besonders brisant wird das, wenn die Aufträge von verschiedenen Unternehmen, aber aus der gleichen Branche kommen. Gut bezahlte Vorträge oder Beratungsaufträge sind heute schon ein beliebtes Lobbyinstrument. Die Transparenzlücke unter 10.000 Euro macht dieses Instrument noch attraktiver. Sie erleichtert Abgeordneten, einen engen Kontakt zu einer bestimmten Branche zu verschleiern."

Günter Metzges von Campact stellte fest: "Die geplante Verschleierung von Politiker-Nebeneinkünften schadet der Demokratie. Sie stört das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Politik und Bürger. Die Menschen wollen wissen, ob durch Nebenjobs Interessenskonflikte und politische Einflussnahme von Lobbygruppen drohen. Wir werden in den nächsten Tagen zehntausende Menschen mobilisieren, die echte Transparenz von ihren Abgeordneten fordern. Vor der Ausschusssitzung am Donnerstag werden wir mit einer öffentlichkeitswirksamen Aktion deutlich machen, dass wir den Abgeordneten sehr genau auf die Finger schauen. Wir wollen wissen, wer bezahlt und keine Augenwischerei."

Michael Efler von Mehr Demokratie wies darauf hin: "Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch darauf zu wissen, von wem und in welcher Größenordnung ihre Vertreter und Vertreterinnen Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Grundsatzurteil zu den Nebeneinkünften 2007 bestätigt. Nur durch umfassende Transparenz können Wählerinnen und Wähler Interessenkonflikte und Abhängigkeiten erkennen und ihre Wahl danach ausrichten. Zu einer solchen Transparenz gehört auch, dass es keine Deckelung der Transparenzpflicht nach oben geben darf"." (Transparency: ra)

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

- Anzeigen -


Meldungen: Kommentare und Meinungen

Vorratsdatenspeicherung und Grundrechte Der Bitkom begrüßt, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gemäß einer aktuellen Entscheidung der Bundesregierung erst nach Überprüfung einer entsprechenden EU-Richtlinie neu geregelt werden soll. Der Hightech-Verband hat wiederholt betont, dass eine deutsche Regelung langfristig mit EU-Recht vereinbar sein muss.

Teuer: Umsetzung des verfassungswidrigen Gesetzes Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco begrüßt die Absicht der Bundesregierung, bei der Vorratsdatenspeicherung nicht voreilig Fakten zu schaffen. Die Wirtschaftsverbände eco, BDI, Bitkom, Anga, VATM, Brebo und der DIHK sprechen sich gegen eine nationale Zwischenlösung aus. Diese Position haben die Verbände in einem gemeinsamen Schreiben der zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malmström mitgeteilt: Sinnvoll sei es, zunächst die aktuelle Neuregelung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie abzuschließen, bevor in Deutschland ein neues Gesetz erarbeitet wird.

Vorratsdatenspeicherung & Datensicherheit Die Frist der EU für eine Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist abgelaufen und eine Einigung der Koalition ist nicht in Sicht. Nun droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Steve Durbin, Global Vice President des herstellerunabhängigen Information Security Forums (ISF), fordert in einem Kommentar eine schnelle Entscheidung in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung.

Bankenverband: Wirtschaft braucht Universalbanken "Ein Trennbankensystem bietet keinen wirksamen Schutz vor Ansteckungseffekten im Falle einer Krise. Die deutsche Wirtschaft braucht Universalbanken", sagte Andreas Schmitz, Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken. Seit Jahresbeginn arbeitet eine von EU-Kommissar Barnier eingesetzte Expertengruppe an Ideen zur Reform der Struktur des EU-Bankensektors, um das Finanzsystem zukünftig stabiler zu machen und gleichzeitig den Steuerzahler im Falle einer neuen Krise nicht zur Kasse bitten zu müssen. Nach dem Vorbild der britischen Vickers-Kommission wird dabei auch an eine Aufspaltung von Banken in einen schützenswerten Bereich mit Privat- und Firmenkundengeschäft und einen nicht schützenswerten Teil mit Investmentbanking-Geschäft gedacht.

Musterverfahren zwischen Gema und YouTube Das Landgericht Hamburg hat in einem Musterverfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und der Musikplattform YouTube ein Urteil gefällt. Demnach muss YouTube u.a. mehrere in dem Verfahren strittige Musikstücke aus dem Web entfernen. YouTube wird jedoch nicht verpflichtet, von Nutzern eingestellte Inhalte von sich aus vorab jeweils urheberrechtlich zu prüfen.

Gesetzesänderung insgesamt unzureichend Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen die von der schwarz-gelben Koalition auf den Weg gebrachten Steuersenkungen. Damit ändern sich auch für die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins die Zahlen auf der Lohnabrechnung. Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. erläutern gemeinsam, was sich für die Steuerzahler im Norden ändert und beziehen Stellung zu den Änderungen.

Kritik an Insolvenzverwalter-Vergütung Befindet sich ein Kunde im Insolvenzverfahren, bleibt den Lieferanten oft nur die Hoffnung, dass am Ende wenigstens noch eine nennenswerte Quote auf die Forderung gezahlt wird. Dabei müssen sie unter anderem auf die Geschicke des bestellten Insolvenzverwalters vertrauen. "Ob am Ende viel oder wenig zur Verteilung an die Gläubiger übrig ist, hängt aber auch maßgeblich von den Kosten des Verfahrens ab", sagte Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. "Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Einzigen, die in Deutschland von einem Insolvenzverfahren profitieren, die Insolvenzverwalter selbst sind; die Lieferanten hingegen erhalten am Ende oft nur eine solch geringe Quote, dass so manches Mal nicht einmal die bei der Bank - durch die Überweisung der Quote - entstehenden Buchungskosten gedeckt sind", gibt Drumann zu bedenken.

Kommunen brauchen neue Finanzierungsstrategien "Die europäische Staatsschuldenkrise hat den Blick der Banken für Ausfallrisiken auch im Kommunalkreditgeschäft geschärft. Dies und die hohen Schulden vieler Städte und Gemeinden werden nicht ohne Folge für ihre Finanzierungssituation bleiben", erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken. Das neue Regelwerk Basel III und die Erfahrungen der Staatsschuldenkrise hätten auch Konsequenzen für die Kreditvergabepraxis. So sei langfristig nicht damit zu rechnen, dass die sogenannte Nullgewichtung von öffentlichen Finanzierungen - ob Anleihen von oder Kredite an Bund, Länder oder Gemeinden - aufrecht erhalten bleiben könne. "Höhere Eigenkapital- und Refinanzierungskosten zwingen die Banken, ihre Geschäftsmodelle zu überprüfen und Kredit- und Liquiditätsrisiken neu zu bewerten", sagte Kemmer.

Zeichen verfehlter Beschäftigungspolitik "Menschen mit Behinderung bleiben am Arbeitsmarkt abgehängt", so kommentierte Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, den aktuellen Bericht der "Saarbrücker Zeitung", nach dem nur jeder sechste Schwerbehinderte 2011 aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufnehmen konnte. Die VdK-Präsidentin nannte es "einen Skandal", dass angesichts des akuten Fachkräftemangels ein großes Potenzial auch an qualifizierten Arbeitskräften nicht zum Zuge komme, "nur weil sie mit einer Behinderung leben müssen". Mascher: "Das ist ein Zeichen verfehlter Beschäftigungspolitik, aber auch ein Zeichen für die Barrieren in den Köpfen der Personalverantwortlichen in vielen Betrieben."

EU-Pläne zur Bekämpfung von Cyberkriminalität Die Europäische Union hat die Bildung eines Einsatzzentrums gegen Cyberkriminalität an. Die Pläne sehen vor, Hacker-Attacken EU-weit künftig härter zu bestrafen. Eugene Kaspersky, CEO und Mitgründer von Kaspersky Lab, begrüßt den politischen Vorstoß der Europäischen Union: "Diese Initiative ist ein elementarer Baustein bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität, der seit Jahren fehlt, obwohl unser Leben immer mobiler, vernetzter und digitaler wird."

Druckbare Version

Einzelhandel: Reform der Zollrabatte halbherzig Drohende Altersarmut in Deutschland bekämpfen