Textversion
Wer bietet was Recht Markt Produkte Services Whitepapers Fachartikel Compliance-Kiosk Schwerpunkte Branchen Videothek Schulungen Literatur Governance Webinare Compliance-Lexikon Success Stories Specials Security-Telegramm SaaS / Cloud-Telegramm Compliance-Archiv Security & Safety
Home Markt Kommentare, Meinungen, Stellungnahmen

Markt


Hintergrund Hinweise & Tipps Interviews Invests Kommentare, Meinungen, Stellungnahmen Nachrichten Personen Studien, Umfragen, Untersuchungen Meinungsumfragen Unternehmen

Events / Veranstaltungen Datenschutzerklärung Newsletter Marktübersichten Stellenanzeigen - Jobsuche Compliance-Shop Shopping-Portal & Shopping Mall Impressum Kontakt: Pressemitteilungen Links RSS: Compliance-Magazin.de-News Feed abonnieren RSS: IT SecCity.de-News Feed abonnieren Geschäftsbedingungen Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen Compliance-Magazin für Mobile Devices Sitemap Suche Mediadaten

BGH legt "usedSoft"-Fall dem EuGH vor


BGH strebt europaweit gültige Regeln für den Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen an
Nach Jahren des juristischen Tauziehens wird diese endlich Rechtssicherheit für Unternehmen und Anwender bringen


Anzeige

(10.02.11) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Rechtsstreit zum Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Der EuGH wird die vom BGH gestellten Fragen zur Auslegung der EU-Software-Richtlinie beantworten und strebt damit eine europaweit einheitliche Beurteilung des Handels mit gebrauchter Software an.

Bis zu dieser Entscheidung hat das Urteil des OLG München aus dem Jahr 2008 Gültigkeit, dass den Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen von der Zustimmung des Herstellers abhängig macht. Bei der Verkündung der BGH-Entscheidung erklärte der vorsitzende Richter laut einer Mitteilung der BSA (Business Software Alliance), dass der BGH dieses Urteil des OLG München bestätigt und die Revision von usedSoft zurückgewiesen hätte, wenn es nicht auf die Auslegung europäischen Rechts angekommen wäre, für die der EuGH zuständig ist.

Für die meisten Privatkunden ändere sich deshalb wenig: Die Lizenzbedingungen vieler Produkte auf dem Endanwendermarkt enthielten Klauseln, die den Weiterverkauf regeln.

Georg Herrnleben, Director Zentral-, Osteuropa, Naher Osten und Afrika der BSA, kommentiert: "Diese Entscheidung des BGH legt den Grundstein für eine endgültige, europaweit gültige Reglung. Nach Jahren des juristischen Tauziehens wird diese endlich Rechtssicherheit für Unternehmen und Anwender bringen. Die Transparenz und Sicherheit, die geschaffen wird, kommt Anwendern wie Herstellern gleichermaßen zu Gute."

Dr. Oliver Wolff-Rojczyk, Rechtsanwalt der BSA, sagte: "Wir erwarten, dass der EuGH den Fall genauso beurteilt wie zuvor das OLG München. Der Erschöpfungsgrundsatz, auf den sich usedSoft immer wieder beruft, gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Software-Richtlinie und des erst kürzlich in Kraft getretenen Urheberrechtsabkommens WCT nur für die Verbreitung von körperlichen Werkstücke und nicht für die Weiterübertragung des sogenannten Vervielfältigungsrechts, also des Rechts, die Software zu installieren und zu verwenden.

Dies hat die EU und die Bundesrepublik Deutschland in einer Zusatzerklärung zum WCT ausdrücklich geregelt. Dementsprechend können Nutzungsrechte nur mit Zustimmung des Rechteinhabers weiterübertragen werden. Dies steht ausdrücklich im Gesetz (§ 34 UrhG). Darauf hatten die zuvor mit der Sache befasste Münchner Justiz und auch andere Gerichte schon mehrfach hingewiesen.

Die BSA hatte in der Vergangenheit in ihrem Rechtsprogramm bereits Fälle behandelt, in denen Unternehmen "gebrauchte" Lizenzen als Nachweis für die Legalität Ihrer Software vorgebracht hatten. Sie endeten meist in außergerichtlichen Vereinbarungen mit der Zahlung von Schadenersatz seitens der Anwender und der Verpflichtung, sich zukünftig ordnungsgemäß zu lizenzieren.

Wichtig wäre in diesem Zusammenhang auch das Verbot der irreführenden Werbung mit selbst gedruckten Lizenzzertifikaten und Notartestaten.

Bereits das OLG Frankfurt hatte usedSoft die Verwendung dieser Dokumente wegen ihrer irreführenden Wirkung verboten."
(OLG Frankfurt am Main, Entscheidung vom
22.06.2010, Az.: 11 U 13/10).
(BSA: ra)

Lesen sie mehr:
Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen
BGH und Vertrieb "gebrauchter" Software
Weiterverkauf von Softwarelizenzen an Dritte

BSA: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

- Anzeigen -


Meldungen: Kommentare und Meinungen

Vorratsdatenspeicherung und Grundrechte Der Bitkom begrüßt, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gemäß einer aktuellen Entscheidung der Bundesregierung erst nach Überprüfung einer entsprechenden EU-Richtlinie neu geregelt werden soll. Der Hightech-Verband hat wiederholt betont, dass eine deutsche Regelung langfristig mit EU-Recht vereinbar sein muss.

Teuer: Umsetzung des verfassungswidrigen Gesetzes Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco begrüßt die Absicht der Bundesregierung, bei der Vorratsdatenspeicherung nicht voreilig Fakten zu schaffen. Die Wirtschaftsverbände eco, BDI, Bitkom, Anga, VATM, Brebo und der DIHK sprechen sich gegen eine nationale Zwischenlösung aus. Diese Position haben die Verbände in einem gemeinsamen Schreiben der zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malmström mitgeteilt: Sinnvoll sei es, zunächst die aktuelle Neuregelung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie abzuschließen, bevor in Deutschland ein neues Gesetz erarbeitet wird.

Vorratsdatenspeicherung & Datensicherheit Die Frist der EU für eine Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist abgelaufen und eine Einigung der Koalition ist nicht in Sicht. Nun droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Steve Durbin, Global Vice President des herstellerunabhängigen Information Security Forums (ISF), fordert in einem Kommentar eine schnelle Entscheidung in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung.

Bankenverband: Wirtschaft braucht Universalbanken "Ein Trennbankensystem bietet keinen wirksamen Schutz vor Ansteckungseffekten im Falle einer Krise. Die deutsche Wirtschaft braucht Universalbanken", sagte Andreas Schmitz, Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken. Seit Jahresbeginn arbeitet eine von EU-Kommissar Barnier eingesetzte Expertengruppe an Ideen zur Reform der Struktur des EU-Bankensektors, um das Finanzsystem zukünftig stabiler zu machen und gleichzeitig den Steuerzahler im Falle einer neuen Krise nicht zur Kasse bitten zu müssen. Nach dem Vorbild der britischen Vickers-Kommission wird dabei auch an eine Aufspaltung von Banken in einen schützenswerten Bereich mit Privat- und Firmenkundengeschäft und einen nicht schützenswerten Teil mit Investmentbanking-Geschäft gedacht.

Musterverfahren zwischen Gema und YouTube Das Landgericht Hamburg hat in einem Musterverfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und der Musikplattform YouTube ein Urteil gefällt. Demnach muss YouTube u.a. mehrere in dem Verfahren strittige Musikstücke aus dem Web entfernen. YouTube wird jedoch nicht verpflichtet, von Nutzern eingestellte Inhalte von sich aus vorab jeweils urheberrechtlich zu prüfen.

Gesetzesänderung insgesamt unzureichend Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen die von der schwarz-gelben Koalition auf den Weg gebrachten Steuersenkungen. Damit ändern sich auch für die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins die Zahlen auf der Lohnabrechnung. Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. erläutern gemeinsam, was sich für die Steuerzahler im Norden ändert und beziehen Stellung zu den Änderungen.

Kritik an Insolvenzverwalter-Vergütung Befindet sich ein Kunde im Insolvenzverfahren, bleibt den Lieferanten oft nur die Hoffnung, dass am Ende wenigstens noch eine nennenswerte Quote auf die Forderung gezahlt wird. Dabei müssen sie unter anderem auf die Geschicke des bestellten Insolvenzverwalters vertrauen. "Ob am Ende viel oder wenig zur Verteilung an die Gläubiger übrig ist, hängt aber auch maßgeblich von den Kosten des Verfahrens ab", sagte Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. "Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Einzigen, die in Deutschland von einem Insolvenzverfahren profitieren, die Insolvenzverwalter selbst sind; die Lieferanten hingegen erhalten am Ende oft nur eine solch geringe Quote, dass so manches Mal nicht einmal die bei der Bank - durch die Überweisung der Quote - entstehenden Buchungskosten gedeckt sind", gibt Drumann zu bedenken.

Kommunen brauchen neue Finanzierungsstrategien "Die europäische Staatsschuldenkrise hat den Blick der Banken für Ausfallrisiken auch im Kommunalkreditgeschäft geschärft. Dies und die hohen Schulden vieler Städte und Gemeinden werden nicht ohne Folge für ihre Finanzierungssituation bleiben", erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken. Das neue Regelwerk Basel III und die Erfahrungen der Staatsschuldenkrise hätten auch Konsequenzen für die Kreditvergabepraxis. So sei langfristig nicht damit zu rechnen, dass die sogenannte Nullgewichtung von öffentlichen Finanzierungen - ob Anleihen von oder Kredite an Bund, Länder oder Gemeinden - aufrecht erhalten bleiben könne. "Höhere Eigenkapital- und Refinanzierungskosten zwingen die Banken, ihre Geschäftsmodelle zu überprüfen und Kredit- und Liquiditätsrisiken neu zu bewerten", sagte Kemmer.

Zeichen verfehlter Beschäftigungspolitik "Menschen mit Behinderung bleiben am Arbeitsmarkt abgehängt", so kommentierte Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, den aktuellen Bericht der "Saarbrücker Zeitung", nach dem nur jeder sechste Schwerbehinderte 2011 aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufnehmen konnte. Die VdK-Präsidentin nannte es "einen Skandal", dass angesichts des akuten Fachkräftemangels ein großes Potenzial auch an qualifizierten Arbeitskräften nicht zum Zuge komme, "nur weil sie mit einer Behinderung leben müssen". Mascher: "Das ist ein Zeichen verfehlter Beschäftigungspolitik, aber auch ein Zeichen für die Barrieren in den Köpfen der Personalverantwortlichen in vielen Betrieben."

EU-Pläne zur Bekämpfung von Cyberkriminalität Die Europäische Union hat die Bildung eines Einsatzzentrums gegen Cyberkriminalität an. Die Pläne sehen vor, Hacker-Attacken EU-weit künftig härter zu bestrafen. Eugene Kaspersky, CEO und Mitgründer von Kaspersky Lab, begrüßt den politischen Vorstoß der Europäischen Union: "Diese Initiative ist ein elementarer Baustein bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität, der seit Jahren fehlt, obwohl unser Leben immer mobiler, vernetzter und digitaler wird."

Druckbare Version

BGH und Vertrieb "gebrauchter" Software Einstieg in die Vorratsdatenspeicherung?