Textversion
Wer bietet was Recht Markt Produkte Services Whitepapers Fachartikel Compliance-Kiosk Schwerpunkte Branchen Videothek Schulungen Literatur Governance Webinare Compliance-Lexikon Success Stories Specials Security-Telegramm SaaS / Cloud-Telegramm Compliance-Archiv Security & Safety
Home Markt Kommentare, Meinungen, Stellungnahmen

Markt


Hintergrund Hinweise & Tipps Interviews Invests Kommentare, Meinungen, Stellungnahmen Nachrichten Personen Studien, Umfragen, Untersuchungen Meinungsumfragen Unternehmen

Events / Veranstaltungen Datenschutzerklärung Newsletter Marktübersichten Stellenanzeigen - Jobsuche Compliance-Shop Shopping-Portal & Shopping Mall Impressum Kontakt: Pressemitteilungen Links RSS: Compliance-Magazin.de-News Feed abonnieren RSS: IT SecCity.de-News Feed abonnieren Geschäftsbedingungen Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen Compliance-Magazin für Mobile Devices Sitemap Suche Mediadaten

Kritik an Vorabwiderspruchsmöglichkeit


Bitkom zu Geodatendiensten: Vorabwiderspruch für deutsche Mittelständler kaum umsetzbar
Datenschützer würden Verbrauchern einen Bärendienst erweisen


Anzeige

(15.06.11) - Microsoft bietet Verbrauchern ab sofort ein Vorabwiderspruchsrecht bei ihrem Geodatendienst "Bing". Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer, Präsident des Bitkom, äußert sich zu der Thematik wie folgt:

"Wir haben Verständnis dafür, dass Microsoft nunmehr auf Druck von Datenschützern und Politikern auf freiwilliger Basis eine Vorabwiderspruchsmöglichkeit bei seinem Geodatendienst Bing anbietet.

Große, international aufgestellte Unternehmen sind durchaus in der Lage, einen Vorabwiderspruch für Panoramadienste im Internet einzurichten, wie nach Google nun auch Microsoft zeigt. Mittelständische deutsche Anbieter können den enormen Aufwand, der sich mit einem Vorabwiderspruch verbindet, faktisch aber nicht stemmen. Diese mit Nachdruck von Datenschützern und Politikern vorgetragene Forderung führt dazu, dass innovative Mittelständler aus Deutschland kaum noch entsprechende Angebote in den Markt bringen können.

Denn die Bearbeitung von Vorabwidersprüchen in größerer Zahl ist ausgesprochen aufwändig und damit für kleinere Unternehmen einfach nicht zu bewältigen. Es müssen die über verschiedene Medien (Post, Fax, Email) eingehenden Widersprüche teils sehr umständlich von Hand bearbeitet werden. Oft sind Rückfragen notwendig. Außerdem sind neben der Adresse viele weitere detaillierte Angaben notwendig, um ein Haus vorab auf dem Bildmaterial eindeutig identifizieren zu können. Die postalische Adresse kann nicht ohne weiteres der Geo-Koordinate zugeordnet werden.

Nach dem selbstverpflichtenden Datenschutz-Kodex der ITK-Branche werden Widersprüche demgegenüber im laufenden Betrieb sehr kurzfristig umgesetzt. Dieses Verfahren erlaubt es auch kleineren Anbietern, dem Kodex beizutreten und entsprechende Dienste anzubieten.

Datenschützer und Politiker lassen bei ihrer mantraartig vorgetragenen Forderung nach einem Vorabwiderspruch völlig außer acht, dass dabei unvermeidlich große Mengen persönlicher Daten anfallen. Dem Datenschutz erweist man damit einen Bärendienst.

Nach dem Datenschutz-Kodex des Bitkom kann über die vorgesehene zentrale Webseite vorhandenes Bildmaterial leicht gefunden werden. Mit den Online-Tools der Anbieter können Widersprüche exakt, schnell und ohne Speicherung großer Datenmengen bearbeitet werden. Damit schaffen wir Regelungen, die über die gesetzlichen Forderungen hinaus gehen, gleichzeitig verbraucherfreundlich sind, zusätzliches Datenaufkommen vermeiden und jungen deutschen Unternehmen eine Chance geben.

Die ITK-Branche hat den Kodex in sehr kurzer Zeit vorgelegt und die beteiligten Unternehmen arbeiten nun mit Hochdruck an der Umsetzung der Vorgaben. Auch Microsoft trägt die Vorgaben des Kodex weiterhin in vollem Umfang mit. Die zentrale Website soll im Herbst an den Start gehen." (Bitkom: ra)

Lesen Sie auch:
Geodatendienste und Datenschutz

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

- Anzeigen -


Meldungen: Kommentare und Meinungen

Vorratsdatenspeicherung und Grundrechte Der Bitkom begrüßt, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gemäß einer aktuellen Entscheidung der Bundesregierung erst nach Überprüfung einer entsprechenden EU-Richtlinie neu geregelt werden soll. Der Hightech-Verband hat wiederholt betont, dass eine deutsche Regelung langfristig mit EU-Recht vereinbar sein muss.

Teuer: Umsetzung des verfassungswidrigen Gesetzes Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco begrüßt die Absicht der Bundesregierung, bei der Vorratsdatenspeicherung nicht voreilig Fakten zu schaffen. Die Wirtschaftsverbände eco, BDI, Bitkom, Anga, VATM, Brebo und der DIHK sprechen sich gegen eine nationale Zwischenlösung aus. Diese Position haben die Verbände in einem gemeinsamen Schreiben der zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malmström mitgeteilt: Sinnvoll sei es, zunächst die aktuelle Neuregelung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie abzuschließen, bevor in Deutschland ein neues Gesetz erarbeitet wird.

Vorratsdatenspeicherung & Datensicherheit Die Frist der EU für eine Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist abgelaufen und eine Einigung der Koalition ist nicht in Sicht. Nun droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Steve Durbin, Global Vice President des herstellerunabhängigen Information Security Forums (ISF), fordert in einem Kommentar eine schnelle Entscheidung in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung.

Bankenverband: Wirtschaft braucht Universalbanken "Ein Trennbankensystem bietet keinen wirksamen Schutz vor Ansteckungseffekten im Falle einer Krise. Die deutsche Wirtschaft braucht Universalbanken", sagte Andreas Schmitz, Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken. Seit Jahresbeginn arbeitet eine von EU-Kommissar Barnier eingesetzte Expertengruppe an Ideen zur Reform der Struktur des EU-Bankensektors, um das Finanzsystem zukünftig stabiler zu machen und gleichzeitig den Steuerzahler im Falle einer neuen Krise nicht zur Kasse bitten zu müssen. Nach dem Vorbild der britischen Vickers-Kommission wird dabei auch an eine Aufspaltung von Banken in einen schützenswerten Bereich mit Privat- und Firmenkundengeschäft und einen nicht schützenswerten Teil mit Investmentbanking-Geschäft gedacht.

Musterverfahren zwischen Gema und YouTube Das Landgericht Hamburg hat in einem Musterverfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und der Musikplattform YouTube ein Urteil gefällt. Demnach muss YouTube u.a. mehrere in dem Verfahren strittige Musikstücke aus dem Web entfernen. YouTube wird jedoch nicht verpflichtet, von Nutzern eingestellte Inhalte von sich aus vorab jeweils urheberrechtlich zu prüfen.

Gesetzesänderung insgesamt unzureichend Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen die von der schwarz-gelben Koalition auf den Weg gebrachten Steuersenkungen. Damit ändern sich auch für die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins die Zahlen auf der Lohnabrechnung. Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. erläutern gemeinsam, was sich für die Steuerzahler im Norden ändert und beziehen Stellung zu den Änderungen.

Kritik an Insolvenzverwalter-Vergütung Befindet sich ein Kunde im Insolvenzverfahren, bleibt den Lieferanten oft nur die Hoffnung, dass am Ende wenigstens noch eine nennenswerte Quote auf die Forderung gezahlt wird. Dabei müssen sie unter anderem auf die Geschicke des bestellten Insolvenzverwalters vertrauen. "Ob am Ende viel oder wenig zur Verteilung an die Gläubiger übrig ist, hängt aber auch maßgeblich von den Kosten des Verfahrens ab", sagte Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. "Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Einzigen, die in Deutschland von einem Insolvenzverfahren profitieren, die Insolvenzverwalter selbst sind; die Lieferanten hingegen erhalten am Ende oft nur eine solch geringe Quote, dass so manches Mal nicht einmal die bei der Bank - durch die Überweisung der Quote - entstehenden Buchungskosten gedeckt sind", gibt Drumann zu bedenken.

Kommunen brauchen neue Finanzierungsstrategien "Die europäische Staatsschuldenkrise hat den Blick der Banken für Ausfallrisiken auch im Kommunalkreditgeschäft geschärft. Dies und die hohen Schulden vieler Städte und Gemeinden werden nicht ohne Folge für ihre Finanzierungssituation bleiben", erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken. Das neue Regelwerk Basel III und die Erfahrungen der Staatsschuldenkrise hätten auch Konsequenzen für die Kreditvergabepraxis. So sei langfristig nicht damit zu rechnen, dass die sogenannte Nullgewichtung von öffentlichen Finanzierungen - ob Anleihen von oder Kredite an Bund, Länder oder Gemeinden - aufrecht erhalten bleiben könne. "Höhere Eigenkapital- und Refinanzierungskosten zwingen die Banken, ihre Geschäftsmodelle zu überprüfen und Kredit- und Liquiditätsrisiken neu zu bewerten", sagte Kemmer.

Zeichen verfehlter Beschäftigungspolitik "Menschen mit Behinderung bleiben am Arbeitsmarkt abgehängt", so kommentierte Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, den aktuellen Bericht der "Saarbrücker Zeitung", nach dem nur jeder sechste Schwerbehinderte 2011 aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufnehmen konnte. Die VdK-Präsidentin nannte es "einen Skandal", dass angesichts des akuten Fachkräftemangels ein großes Potenzial auch an qualifizierten Arbeitskräften nicht zum Zuge komme, "nur weil sie mit einer Behinderung leben müssen". Mascher: "Das ist ein Zeichen verfehlter Beschäftigungspolitik, aber auch ein Zeichen für die Barrieren in den Köpfen der Personalverantwortlichen in vielen Betrieben."

EU-Pläne zur Bekämpfung von Cyberkriminalität Die Europäische Union hat die Bildung eines Einsatzzentrums gegen Cyberkriminalität an. Die Pläne sehen vor, Hacker-Attacken EU-weit künftig härter zu bestrafen. Eugene Kaspersky, CEO und Mitgründer von Kaspersky Lab, begrüßt den politischen Vorstoß der Europäischen Union: "Diese Initiative ist ein elementarer Baustein bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität, der seit Jahren fehlt, obwohl unser Leben immer mobiler, vernetzter und digitaler wird."

Druckbare Version

Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Reform des Urheberrechts vorrantreiben