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Sicherheit in Geschäftsprozesse integrieren


Neue EU-Datenschutzrichtlinie ein Meilenstein für die Transparenz in der IT-Sicherheit
Gegenwärtig investieren Unternehmen hohe Budgets, um gesetzlich vorgeschriebene Compliance-Audits zu absolvieren


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(02.03.12) - Ende Januar 2012 hat die Europäische Kommission eine umfangreiche Reform der EU-Datenschutzrichtlinie vorgeschlagen, die das Recht auf Schutz der Privatsphäre im Internet verstärken und der digitalen Wirtschaft weiteren Schub verleihen soll. Einige Details dieser neuen Regularien werden sich gravierend auf die künftigen IT- und Sicherheitskonzepte der Unternehmen auswirken und fordern mehr Transparenz der Aktivitäten im Firmennetz.

Die neue EU-Datenschutzrichtlinie könnte sich als Meilenstein auf dem Weg zur Transparenz in der IT-Sicherheit erweisen – ähnlich den gesetzlichen Auflagen für Compliance nach dem Fall Enron. Treten die neuen Direktiven in Kraft, werden sie auch die Umsetzung von IT-Sicherheitsrichtlinien im Unternehmen massiv verändern.

Gegenwärtig investieren Unternehmen hohe Budgets, um gesetzlich vorgeschriebene Compliance-Audits zu absolvieren. Die Compliance-Abteilung wurde hierzu vom IT-Sicherheitsteam strikt getrennt. Dabei wurde jedoch vernachlässigt, dass auch die IT-Sicherheit und der IT-Betrieb von diesem Invest profitieren. So kann es nun passieren, dass ein Unternehmen zwar ein Audit erfolgreich absolviert, im täglichen Betrieb aber persönliche Daten verloren gehen. Denn ein Audit prüft in der Regel nur, ob bestimmte Prozesse vorhanden sind und ob die Beschreibung eines eingeführten Prozesses plausibel und sicher ist. Die praktische Überprüfung bleibt aus Kapazitätsgründen meist aus.

Die neue Richtlinie kann nun endlich dazu führen, dass IT-Sicherheitsprozesse tiefer in die Geschäftsprozesse integriert werden. Denn sie fordern Transparenz, eine Offenlegung und den Nachweis, ob, wann und wie Sicherheitsverstöße stattfinden. Und es folgen Konsequenzen bei Nichtbeachtung.

Die Beantwortung der Frage in Echtzeit "Wer hat im IT-System was getan” wird immer wichtiger. Auch wenn bisher niemand genau weiß, wie die künftige Definition von "schwerwiegende Sicherheitsverstöße" lauten wird, auf die sich die neue Richtlinie bezieht. Unternehmen sollten sich darauf einrichten, dass es sich sowohl um die Art, wie auch um die Anzahl verloren gegangener privater Datensätze handeln könnte.

Die Forderung, Verstöße "so schnell wie möglich" zu melden, bedeutet im Grunde: "Sobald man von einem Sicherheitsverstoß erfährt". Die Frage ist jedoch, wann und wer im Unternehmen zuerst informiert wird – der Systemadministrator, der IT-Leiter, der Datenschutzbeauftragte, die Geschäftsleitung oder vielleicht der Dienstleister, der die IT im Outsourcing betreut? Idealerweise erfahren alle zur selben Zeit davon – nämlich über Monitoring-Tools.

Interne und externe Vorfälle in Echtzeit erfassen
Die Erfassung von internen und externen Vorfällen in Echtzeit ist generell wichtig. Ein Schlüsselbereich ist jedoch das Monitoring der Aktivitäten von Anwendern wie IT-Administratoren, die privilegierten Zugang zu sensiblen, geschäftskritischen Daten haben. Um deren Zugriffe zu überwachen und sicher zu stellen, dass die aufgezeichneten Aktivitäten im Nachhinein nicht verändert oder gelöscht werden können, sind Monitoring-Tools unabdingbar.

Die Meldung über Vorfälle soll "falls machbar innerhalb von 24 Stunden” erfolgen, fordert die neue Richtlinie. Laut der jüngsten Studie von Verizon, dem Data Breach Investigation Report 2011, bleiben in Unternehmen Sicherheitslücken oft Wochen oder sogar Jahre lang unbemerkt offen. Die Ermittlung kleiner Vorfälle und Stichproben hat keine Priorität. Durch die neue EU-Richtlinie sind Unternehmen gezwungen, diese Haltung zu ändern – zumindest im Hinblick auf den Verlust von Personendaten. Logs und Log-Management sind die Grundlage jeder Monitoring-Methode. An Bedeutung gewinnen jetzt Log-Systeme, die große Datenmassen schnell und ohne Verluste bewältigen und lückenlose Ergebnisse liefern können.

Verschlüsselte Log-Dateien, in denen Firmen die Anwendernamen, Passwörter und andere sensible Daten speichern, sind ein Schlüsselelement, wenn es darum geht, den Verlust von Daten zu vermeiden, da diese Dateien nicht einfach zu dechiffrieren sind. (BalaBit IT Security: ra)

BalaBit IT Security: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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Meldungen: Kommentare und Meinungen

Vorratsdatenspeicherung und Grundrechte Der Bitkom begrüßt, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland gemäß einer aktuellen Entscheidung der Bundesregierung erst nach Überprüfung einer entsprechenden EU-Richtlinie neu geregelt werden soll. Der Hightech-Verband hat wiederholt betont, dass eine deutsche Regelung langfristig mit EU-Recht vereinbar sein muss.

Teuer: Umsetzung des verfassungswidrigen Gesetzes Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco begrüßt die Absicht der Bundesregierung, bei der Vorratsdatenspeicherung nicht voreilig Fakten zu schaffen. Die Wirtschaftsverbände eco, BDI, Bitkom, Anga, VATM, Brebo und der DIHK sprechen sich gegen eine nationale Zwischenlösung aus. Diese Position haben die Verbände in einem gemeinsamen Schreiben der zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malmström mitgeteilt: Sinnvoll sei es, zunächst die aktuelle Neuregelung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie abzuschließen, bevor in Deutschland ein neues Gesetz erarbeitet wird.

Vorratsdatenspeicherung & Datensicherheit Die Frist der EU für eine Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist abgelaufen und eine Einigung der Koalition ist nicht in Sicht. Nun droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Steve Durbin, Global Vice President des herstellerunabhängigen Information Security Forums (ISF), fordert in einem Kommentar eine schnelle Entscheidung in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung.

Bankenverband: Wirtschaft braucht Universalbanken "Ein Trennbankensystem bietet keinen wirksamen Schutz vor Ansteckungseffekten im Falle einer Krise. Die deutsche Wirtschaft braucht Universalbanken", sagte Andreas Schmitz, Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken. Seit Jahresbeginn arbeitet eine von EU-Kommissar Barnier eingesetzte Expertengruppe an Ideen zur Reform der Struktur des EU-Bankensektors, um das Finanzsystem zukünftig stabiler zu machen und gleichzeitig den Steuerzahler im Falle einer neuen Krise nicht zur Kasse bitten zu müssen. Nach dem Vorbild der britischen Vickers-Kommission wird dabei auch an eine Aufspaltung von Banken in einen schützenswerten Bereich mit Privat- und Firmenkundengeschäft und einen nicht schützenswerten Teil mit Investmentbanking-Geschäft gedacht.

Musterverfahren zwischen Gema und YouTube Das Landgericht Hamburg hat in einem Musterverfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und der Musikplattform YouTube ein Urteil gefällt. Demnach muss YouTube u.a. mehrere in dem Verfahren strittige Musikstücke aus dem Web entfernen. YouTube wird jedoch nicht verpflichtet, von Nutzern eingestellte Inhalte von sich aus vorab jeweils urheberrechtlich zu prüfen.

Gesetzesänderung insgesamt unzureichend Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages beschlossen die von der schwarz-gelben Koalition auf den Weg gebrachten Steuersenkungen. Damit ändern sich auch für die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins die Zahlen auf der Lohnabrechnung. Steuerberaterkammer und Steuerberaterverband Schleswig-Holstein e. V. erläutern gemeinsam, was sich für die Steuerzahler im Norden ändert und beziehen Stellung zu den Änderungen.

Kritik an Insolvenzverwalter-Vergütung Befindet sich ein Kunde im Insolvenzverfahren, bleibt den Lieferanten oft nur die Hoffnung, dass am Ende wenigstens noch eine nennenswerte Quote auf die Forderung gezahlt wird. Dabei müssen sie unter anderem auf die Geschicke des bestellten Insolvenzverwalters vertrauen. "Ob am Ende viel oder wenig zur Verteilung an die Gläubiger übrig ist, hängt aber auch maßgeblich von den Kosten des Verfahrens ab", sagte Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. "Manchmal habe ich den Eindruck, dass die Einzigen, die in Deutschland von einem Insolvenzverfahren profitieren, die Insolvenzverwalter selbst sind; die Lieferanten hingegen erhalten am Ende oft nur eine solch geringe Quote, dass so manches Mal nicht einmal die bei der Bank - durch die Überweisung der Quote - entstehenden Buchungskosten gedeckt sind", gibt Drumann zu bedenken.

Kommunen brauchen neue Finanzierungsstrategien "Die europäische Staatsschuldenkrise hat den Blick der Banken für Ausfallrisiken auch im Kommunalkreditgeschäft geschärft. Dies und die hohen Schulden vieler Städte und Gemeinden werden nicht ohne Folge für ihre Finanzierungssituation bleiben", erklärt Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken. Das neue Regelwerk Basel III und die Erfahrungen der Staatsschuldenkrise hätten auch Konsequenzen für die Kreditvergabepraxis. So sei langfristig nicht damit zu rechnen, dass die sogenannte Nullgewichtung von öffentlichen Finanzierungen - ob Anleihen von oder Kredite an Bund, Länder oder Gemeinden - aufrecht erhalten bleiben könne. "Höhere Eigenkapital- und Refinanzierungskosten zwingen die Banken, ihre Geschäftsmodelle zu überprüfen und Kredit- und Liquiditätsrisiken neu zu bewerten", sagte Kemmer.

Zeichen verfehlter Beschäftigungspolitik "Menschen mit Behinderung bleiben am Arbeitsmarkt abgehängt", so kommentierte Ulrike Mascher, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, den aktuellen Bericht der "Saarbrücker Zeitung", nach dem nur jeder sechste Schwerbehinderte 2011 aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufnehmen konnte. Die VdK-Präsidentin nannte es "einen Skandal", dass angesichts des akuten Fachkräftemangels ein großes Potenzial auch an qualifizierten Arbeitskräften nicht zum Zuge komme, "nur weil sie mit einer Behinderung leben müssen". Mascher: "Das ist ein Zeichen verfehlter Beschäftigungspolitik, aber auch ein Zeichen für die Barrieren in den Köpfen der Personalverantwortlichen in vielen Betrieben."

EU-Pläne zur Bekämpfung von Cyberkriminalität Die Europäische Union hat die Bildung eines Einsatzzentrums gegen Cyberkriminalität an. Die Pläne sehen vor, Hacker-Attacken EU-weit künftig härter zu bestrafen. Eugene Kaspersky, CEO und Mitgründer von Kaspersky Lab, begrüßt den politischen Vorstoß der Europäischen Union: "Diese Initiative ist ein elementarer Baustein bei der Bekämpfung von Cyberkriminalität, der seit Jahren fehlt, obwohl unser Leben immer mobiler, vernetzter und digitaler wird."

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E-Mail-Überwachung müsse gestoppt werden Abbau der "kalten Progression"