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Welche Banken von Basel III profitieren


Kommentar von Felitas Aguilar, ACI Worldwide in Deutschland, zu den unbeabsichtigten Folgen von Basel III
Basel III wird die Banken dazu zwingen, sich über die Übernachtliquidität hinaus mit Innertagesliquidität auseinanderzusetzen


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(08.02.11) - Liquiditätsmanagement ist eine der wichtigsten Dienstleistungen, die Banken anbieten. Die Liquiditätsengpässe, zu denen es während der Finanzkrise gekommen ist, haben dies noch einmal deutlich vor Augen geführt. Mit der Einführung der neuen, strengeren Liquiditätsrichtlinien als Teil der Basel III-Regularien steht das Thema wieder ganz oben auf der Agenda der Banken.

Ein wichtiger Bestandteil des Liquiditätsmanagements ist die Steuerung von Zahlungsströmen. Doch gerade kleinere Banken, die in Nischenmärkten tätig sind und ein formalisiertes Liquiditätsmanagement nicht zu ihren Kernkompetenzen zählen, werden sich in dieser Hinsicht Herausforderungen stellen müssen. Die Auflage, Vermögenswerte mit höherer Liquidität zu halten, wird zudem allgemein Kosten erhöhen und Renditen schmälern.

Vor allem zwei unbeabsichtigte Folgen von Basel III sind zu erwarten:

1. Kleinere Anbieter von Zahlungsdienstleistungen werden aus dem Markt gedrängt
Einige Banken werden zunehmend in Frage stellen, ob sie weiterhin im Zahlungsdienstleistungsmarkt aktiv sein können, vor allem wenn es sich dabei nicht um eine ihrer Haupteinnahmequellen handelt. Wenn Liquiditätsmanagement zu höheren Kosten führt, werden in diesem Segment hauptsächlich Banken erfolgreich sein, die im Vergleich zu ihren Wettbewerbern zu den Low-Cost-Anbietern gehören. Die anderen werden schlicht nicht mehr konkurrenzfähig sein.

2. Zahlungsdienstleistungen werden teurer
Basel III wird die Banken dazu zwingen, sich über die Übernachtliquidität hinaus mit Innertagesliquidität auseinanderzusetzen. Zahlungsvorgänge können zu erheblichen Belastungen für die Innertagesliquidität führen – Belastungen, die die Banken wiederum in Form von Gebühren an ihre Unternehmenskunden weitergeben könnten.

Während also die Absicht von Regulierungsbehörden und Politik gerade darin besteht, die Kosten für Zahlungsdienstleistungen vor allem innerhalb der Europäischen Union zu verringern, könnte Basel III in dieser Hinsicht genau das Gegenteil bewirken. Profitieren werden von dieser Entwicklung die großen Finanzmarkt-Akteure: Sie haben die Möglichkeit, weitaus mehr Transaktionen – auch länderübergreifende – als bankinterne Umbuchungen durchzuführen, bei denen die Bank als Ganzes keine Liquidität verliert. Für sie fallen dabei also niedrigere Kosten an als für kleinere Banken.
(ACI Worldwide: ra)

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Meldungen: Kommentare und Meinungen

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Teuer: Umsetzung des verfassungswidrigen Gesetzes Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco begrüßt die Absicht der Bundesregierung, bei der Vorratsdatenspeicherung nicht voreilig Fakten zu schaffen. Die Wirtschaftsverbände eco, BDI, Bitkom, Anga, VATM, Brebo und der DIHK sprechen sich gegen eine nationale Zwischenlösung aus. Diese Position haben die Verbände in einem gemeinsamen Schreiben der zuständigen EU-Kommissarin Cecilia Malmström mitgeteilt: Sinnvoll sei es, zunächst die aktuelle Neuregelung der zugrunde liegenden EU-Richtlinie abzuschließen, bevor in Deutschland ein neues Gesetz erarbeitet wird.

Vorratsdatenspeicherung & Datensicherheit Die Frist der EU für eine Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ist abgelaufen und eine Einigung der Koalition ist nicht in Sicht. Nun droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Steve Durbin, Global Vice President des herstellerunabhängigen Information Security Forums (ISF), fordert in einem Kommentar eine schnelle Entscheidung in der Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung.

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Musterverfahren zwischen Gema und YouTube Das Landgericht Hamburg hat in einem Musterverfahren zwischen der Verwertungsgesellschaft Gema und der Musikplattform YouTube ein Urteil gefällt. Demnach muss YouTube u.a. mehrere in dem Verfahren strittige Musikstücke aus dem Web entfernen. YouTube wird jedoch nicht verpflichtet, von Nutzern eingestellte Inhalte von sich aus vorab jeweils urheberrechtlich zu prüfen.

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