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Mutmaßliche Steuerzahler unter Druck


WikiLeaks will Daten von Steuersündern veröffentlichen und kann damit auch ehrliche Steuerbürger unter Verdacht bringen
Wie es sich momentan abzeichnet, bleibt Steuersündern bis zu einer möglichen Veröffentlichung eine Gnadenfrist


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(11.02.11) - Wenn WikiLeaks die Prüfung der Datensätze der ca. 2000 Bankkunden abgeschlossen hat, könnte es tatsächlich zur Veröffentlichung des Informationsbestandes kommen. Bei den relevanten Personen handelt es sich offenbar um vermögende Prominente, Wirtschaftsführer und Abgeordnete aus den USA, Großbritannien und Asien. Auch deutsche Steuerbürger könnten unter Druck geraten, denn die Finanzverwaltung liest sicher mit. Die Daten stammen aus dem Zeitraum 1990 bis 2009.

Die mutmaßlichen Steuersünder kommen entsprechend in Bedrängnis. Aber auch die Veröffentlichung der Daten von Steuerehrlichen durch WikiLeaks ist immerhin möglich. Woher soll WikiLeaks auch wissen, wer seine Erträge auf Auslandskonten ordnungsgemäß versteuert hat und wer nicht. Momentan ist aber noch gar nicht klar, wie stark die Daten durch die Prüfung von WikiLeaks am Ende nach welchen Kriterien gefiltert veröffentlicht werden. Ein Risiko besteht aber immerhin, als Steuerehrlicher in einem Atemzug zusammen mit Steuerhinterziehern genannt zu werden.

Die Rolle von WikiLeaks als Enthüllungsplattform steht auf einem anderen Blatt. "Das eine ist die Veröffentlichung von Dingen, die Regierungsangelegenheiten betreffen und somit im öffentlichen Interesse stehen; etwas qualitativ anderes wäre die Veröffentlichung von Privatdaten unbescholtener Steuerpflichtiger, die ihr Vermögen in der Schweiz haben", meint Dr. Tom Offerhaus von der WTS.

Wie es sich momentan abzeichnet, bleibt Steuersündern bis zu einer möglichen Veröffentlichung eine Gnadenfrist: "Die Einschläge kommen näher und das nicht nur aufgrund von WikiLeaks; daher sollten sich Betroffene ernsthaft mit der Möglichkeit einer Selbstanzeige auseinandersetzen", so Dr. Offerhaus.

Der Verkauf von CDs mit Bankdaten an deutsche Finanzbehörden war der Auslöser eines Prozesses, der nun neue Ausmaße angenommen hat. So wird der Gesetzgeber wohl in Kürze ein neues Gesetz zur Selbstanzeige verabschieden. Das sog. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz soll im April 2011 in Kraft treten. Die Neuregelung soll laut Gesetzentwurf der CDU/CSU und FDP dazu dienen, dass Steuerhinterzieher nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt werden, wenn sie Selbstanzeige bei drohender Aufdeckung erstatten. Teilselbstanzeigen sollen nicht zu Teilstrafbefreiungen führen, sondern es soll das Prinzip gelten: ganz oder gar nicht.

Entgegen der Gesetzesvorlage will der Finanzausschuss des Bundesrates die Erlangung einer Straffreiheit nach Selbstanzeige mit einem Zuschlag auf hinterzogene Steuern verknüpfen: Am 27. Januar 2011 empfahl eine klare Mehrheit im Bundesrats-Finanzausschuss die Nachbesserung gegenüber dem Regierungsentwurf. Im konkreten Fall bedeutet dies: Der reuige Steuersünder, der sich selbst anzeigt, soll einen fünfprozentigen Zuschlag auf die hinterzogenen Steuern entrichten, um einer Strafe zu entgehen.

Im Weiteren spricht sich die Mehrheit für Änderungen in den Ausschlussgründen für eine strafbefreiende Selbstanzeige aus. In den kommenden Tagen wird sich zeigen, ob die Empfehlungen des Finanzausschusses in die Stellungnahme des Bundesrates aufgenommen werden. Die finale Entscheidung über den Inhalt der Stellungnahme findet am 11. Februar 2011 statt.

Daneben wurden gerade die Auskunftsklauseln in den Doppelbesteuerungsabkommen mit den Nachbarstaaten Österreich und der Schweiz überarbeitet. Die Bankgeheimnisse dieser Länder werden künftig keine Hürde mehr sein bei konkreten Ersuchen zu steuererheblichen Bankinformationen. Betroffen sind jeweils Veranlagungszeiträume ab dem 1. Januar 2011.

"Es ist allerdings trügerisch, wenn man meint, dass man den Schutz des Bankgeheimnisses einer dieser Staaten für die Vorjahre genießt, weil bei Auslandssachverhalten den Kunden erhöhte Beweispflichten treffen, d. h. der Kunde muss widerlegen, dass er nicht etwa undeklarierte Einnahmen auch in der Vergangenheit im Ausland hatte", so Dr. Offerhaus. (WTS AG Steuerberatungsgesellschaft: ra)

WTS Steuerberatungsgesellschaft: Steckbrief

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Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

Neues Telekommunikationsgesetz in Kraft Das neue Telekommunikationsgesetz ist in Kraft getreten. "Die Novelle trägt dazu bei, den Ausbau schneller Internetzugänge überall in Deutschland voranzutreiben", sagt Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. So werden Gas- und Stromversorger verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Internetkabel gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Dadurch werden unnötige Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden. Aber auch für Verbraucher ergeben sich Änderungen. Neue Regeln für Verträge und Tarife sorgen für einheitlichere Rechte der Kunden.

Insolvenzverfahren im Insolvenzverfahren Wird über das Vermögen eines Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist es nicht selten, dass das schuldnerische Unternehmen zunächst durch den Verwalter fortgeführt wird. Damit geht in der Regel die Bitte des Verwalters einher, das schuldnerische Unternehmen doch möglichst weiterhin zu beliefern, um eine Betriebsfortführung nicht zu gefährden. "Bei Weiterbelieferung des schuldnerischen Unternehmens ist jedoch äußerste Vorsicht geboten", erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. "Es ist nämlich keineswegs so, dass man sich sicher sein kann, dass die Rechnungen auch tatsächlich bezahlt werden. Neben den Rechnungen, die man vor dem Insolvenzverfahren erteilt hat, besteht nämlich weiter die Gefahr, auch noch die Rechnungen für solche Lieferungen als uneinbringlich ausbuchen zu müssen, die erst auf Veranlassung des Insolvenzverwalters vorgenommen wurden. Und das, obwohl es sich dabei um vorrangig zu befriedigende 'Masseverbindlichkeiten' handelt."

Verschiedene Steueränderungen 2012 Ein Unternehmen gilt bei einer Betriebsunterbrechung oder Betriebsverpachtung im Ganzen bis zur ausdrücklichen Aufgabeerklärung als fortgeführt. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner, weist darauf hin, dass bei Betriebsaufgaben ab dem 05. November 2011 die Betriebsaufgabeerklärung ab dem vom Steuerpflichtigen gewählten Zeitpunkt anerkannt wird, wenn sie spätestens drei Monate danach dem Finanzamt vorliegt. Darüber hinaus macht Steuerberaterin Rau-Franz auf weitere Steueränderungen 2012 aufmerksam.

Fondsbeteiligung & elektronische Datenübermittlung In dem Bestreben nach Vereinfachung im Steuerverfahren forciert die Finanzverwaltung seit geraumer Zeit in allen Bereichen die Datenübermittlung auf elektronischem Wege. Für Steuerpflichtige und deren Berater geht dies jedoch selten mit einer Erleichterung einher. Darauf weist der SteuerberaterVerband e. V. Schleswig-Holstein hin. Nun müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 auch Steuerpflichtige, die "Gewinneinkünfte" erzielen, ihre Einkommensteuererklärung mittels Internet übermitteln. Auf dem ersten Blick trifft diese Pflicht Gewerbetreibende und Freiberufler im Hauptberuf. Aber auch in dieser Neuerung steckt die Tücke im Detail.

Achtung bei der elektronischen Rechnung Der elektronische Verkehr gewinnt immer mehr an Bedeutung und hat insbesondere als E-Mail-Korrespondenz und in anderen Formen der Kommunikation die herkömmlichen Geschäftsformen verdrängt oder ersetzt. Diese Entwicklung macht auch vor der alltäglichen Buchhaltung nicht halt. Martin Ziemba, Vorstandsmitglied des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e. V. erklärt: "Elektronische Rechnungen sind gleichwertig zu Papierrechnungen." Auch Ein- und Ausgangsrechnungen sind hiervon betroffen. "Dies führt unter anderem dazu, dass die Schriftform vieler Rechnungen, die für die Einkommenssteuererklärung aufbewahrt werden müssen, durch eine elektronische Fassung der Rechnung ersetzt werden kann", erläutert Ziemba die Konsequenzen.

Asset-Deal und Share-Deal Jedem Gesellschafter-Geschäftsführer sollte regelmäßig bekannt sein, dass im Falle eines Betriebsübergangs im Sinne von § 613a BGB sowohl eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer als auch eine Kündigung unwirksam ist. Doch die alles entscheidende Frage, ob tatsächlich ein Betriebsübergang vorliegt, kann regelmäßig ohne die Hinzuziehung eines rechtlichen Beraters nicht beantwortet werden, da insbesondere die Anzahl der zu dieser Thematik ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen für den juristischen Laien nicht zu überblicken sind.

Was man beachten muss: Verträge unter Verwandten Wenn man sich gegenseitig innerhalb der Familie etwas Gutes tun kann, dann wird man das in aller Regel auch machen. Das gilt für immaterielle Güter ebenso wie für materielle. Dabei kann der Fiskus eine positive Rolle spielen. Erkennt er doch Verträge unter Verwandten grundsätzlich dann an, wenn sie auch unter Fremden abgeschlossen sein könnten. Das gilt zum Beispiel für Darlehen innerhalb der Familien, für Arbeitsverträge und schließlich auch für Mietverträge. So bietet die Vermietung von Wohneigentum an Kinder oder Eltern durchaus Sparpotenzial, von dem beide Seiten profitieren: die eine von günstigeren Mieten und die andere von einer geringeren Steuerbelastung.

Längerer Arbeitsweg kann günstiger sein Arbeitnehmer können auch dann den längeren Weg zur Arbeit steuerlich geltend machen, wenn sie dadurch keinen erheblichen Zeitvorteil gegenüber der kürzesten Strecke haben. Grundsätzlich kann für die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte immer nur der kürzeste Weg berücksichtigt werden. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn eine andere Verbindung "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig genutzt wird. Der Ansicht der Finanzämter, die längere Strecke müsse mindestens eine Zeitersparnis von 20 Minuten einbringen, ist jetzt der Bundesfinanzhof mit zwei Urteilen (Az. VI R 19/11 und Az. VI R 46/10) entgegengetreten. Darauf wies der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein jetzt hin.

Compliance-Leitfaden für Social Enterprises Axway stellte einen Leitfaden für Social Enterprises vor. Darin erfahren CIOs, welche wichtigen Schritte sie bei der Einbindung sozialer Technologien in die Wege leiten sollten, um für ein hohes Maß an Sicherheit, Compliance und Visualisierung ihrer geschäftlichen Interaktionen zu sorgen.

Finanzierung von "Steuersparimmobilien" Nicht nur in den klassischen Schrottimmobilienfällen der Neunziger Jahre, sondern gerade auch bei den seit dem Jahr 2002 vielfach vertriebenen sogenannten "Steuersparimmobilien" besteht oftmals dringender Handlungsbedarf. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der auf Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg, raten: "Bei Unregelmäßigkeiten bezüglich ihrer Steuersparimmobilien sollten betroffene Anleger frühzeitig qualifizierten Rat suchen."

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Compliance bei der E-Mail-Archivierung China: Klassisches Inkasso offiziell verboten