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Strompreiserhöhungen ab Januar


Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz: Dutzende Stromversorger haben zum 01. Januar 2011 die Preise erhöht
Jetzt durch Wechsel von Tarif oder Anbieter deutlich sparen


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(11.01.11) - Dutzende Stromversorger haben zum 01. Januar 2011 die Preise erhöht. Darauf hat jetzt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein aufmerksam gemacht. Die Aufschläge von rund 2 Cent pro Kilowattstunde begründen die Gesellschaften mit gestiegenen Kosten bei der Umlage aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (Stromerzeugung etwa durch Windkraft und Photovoltaik). Ein Durchschnittshaushalt zahlt durch die Anhebung bis zu 65 Euro mehr im Jahr.

Wer den Strom in der teuren Standard-Grundversorgung seines lokalen Energielieferanten bezieht, kann durch den Umstieg auf einen günstigeren Tarif sparen. Oder der Stromkunde wechselt zu einem neuen – preiswerteren – Stromanbieter. So lassen sich im Vergleich zur Grundversorgung, je nach Verbrauch, bis zu 150 Euro im Jahr einsparen.

Die folgenden Tipps helfen beim Wechsel

Kündigungsmodalitäten:
Stromkunden in der Grundversorgung, die von ihrem örtlichen Anbieter zu allgemeinen Preisen versorgt werden, können unabhängig von einer Preiserhöhung jederzeit mit Monatsfrist zum Monatsende kündigen. Alle Stromsonderkunden, die entweder Strom von ihrem örtlichen Versorger zu einem besonderen Tarif oder von einem überregionalen Versorger beziehen, müssen die vertragliche Kündigungsfrist beachten. Die Kündigung sollte der neue Anbieter übernehmen.

Wenn der Wechsel nicht termingerecht funktioniert, geht keineswegs das Licht aus. In diesem Fall beliefert der örtliche Grundversorger den Kunden bis zum erfolgreichen Wechsel zu (etwas höheren) allgemeinen Preisen. Fürs Wechseln dürfen auch keine Entgelte verlangt werden. Ein Austausch von Zählern ist nicht erforderlich. Der bisherige Versorger schickt eine Schlussrechnung über die bis zum Wechsel erbrachte Stromversorgung.

Eigene Stromrechnung als Richtschnur:
Um das individuell günstigste Angebot zu finden, ist der eigene Stromverbrauch pro Jahr eine wichtige Orientierungsgröße. Der Blick auf die letzte Jahres-Stromabrechnung hilft, die Preise anderer Anbieter zu vergleichen: Wer den Jahresstromverbrauch aus der Vorjahresabrechnung sowie seine Postleitzahl bei Tarifrechnern im Internet (zum Beispiel bei verivox.de, bei stromtarife.de oder bei energieverbraucherportal.de) eingibt, erhält eine persönliche Angebotsübersicht.

Online-Tarifrechner zu nutzen erfordert jedoch etwas Übung: So sollten zum Beispiel die Häkchen für Vorkasse- und Kautionsangebote weggeklickt werden, um nicht zu risikoreichen Ergebnissen zu gelangen.

Details im Vertrag beachten:
Je kürzer die Vertragsbindung, umso flexibler ist der Stromkunde. Empfehlenswert sind Vertragslaufzeiten von nicht mehr als einem Jahr, damit schnell auf aktuelle Preisentwicklungen reagiert und eventuell zu einem neuen Anbieter gewechselt werden kann. Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen. Für den Fall, dass der Strompreis steigt, muss der neue Versorger ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Geht man von steigenden Strompreisen aus, kann eine Preisgarantie sinnvoll sein.

Doch aufgepasst: Festpreis ist selten Bestpreis! Vorsicht ist vor allem geboten, wenn sich Garantien nur auf bestimmte Preisbestandteile beziehen. Wechselwillige sollten zudem Angeboten die kalte Schulter zeigen, bei denen sie sich zu einer höheren Vorauszahlung verpflichten – zum Beispiel in Höhe des Jahresbetrages. Denn wenn der Anbieter Pleite geht, kann die Vorauszahlung futsch sein.

Versorgungssicherheit:
Niemand muss fürchten, im Dunkeln zu sitzen. Sollte der neue Versorger aus irgendwelchen Gründen ausfallen, erfolgt – so die Vorschrift – die nahtlose Belieferung durch den örtlichen Grundversorger. Es bleiben dann drei Monate Zeit, um sich einen neuen Stromlieferanten zu suchen.

Ökostrom:
Zertifizierter Ökostrom war in den zurückliegenden Jahren oft etwa 10 bis 15 Prozent teurer als Normalstrom. Doch dieser Nachteil ist weitgehend weggefallen. Mehr noch: Heutzutage können Verbraucher fast überall ein Ökostromangebot auswählen, das nachweislich einen positiven Umwelteffekt hat und trotzdem preiswerter ist als das Grundversorgungsangebot des örtlichen Stromanbieters. Wer sein Konto schonen und gleichzeitig doppelten Nutzen für die Umwelt stiften möchte, der verwendet Strom sparsam und deckt den verbleibenden Strombedarf beispielsweise durch zertifizierten Ökostrom ab. (Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein: ra)

Verbraucherzentrale NDS: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

Neues Telekommunikationsgesetz in Kraft Das neue Telekommunikationsgesetz ist in Kraft getreten. "Die Novelle trägt dazu bei, den Ausbau schneller Internetzugänge überall in Deutschland voranzutreiben", sagt Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. So werden Gas- und Stromversorger verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Internetkabel gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Dadurch werden unnötige Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden. Aber auch für Verbraucher ergeben sich Änderungen. Neue Regeln für Verträge und Tarife sorgen für einheitlichere Rechte der Kunden.

Insolvenzverfahren im Insolvenzverfahren Wird über das Vermögen eines Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist es nicht selten, dass das schuldnerische Unternehmen zunächst durch den Verwalter fortgeführt wird. Damit geht in der Regel die Bitte des Verwalters einher, das schuldnerische Unternehmen doch möglichst weiterhin zu beliefern, um eine Betriebsfortführung nicht zu gefährden. "Bei Weiterbelieferung des schuldnerischen Unternehmens ist jedoch äußerste Vorsicht geboten", erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. "Es ist nämlich keineswegs so, dass man sich sicher sein kann, dass die Rechnungen auch tatsächlich bezahlt werden. Neben den Rechnungen, die man vor dem Insolvenzverfahren erteilt hat, besteht nämlich weiter die Gefahr, auch noch die Rechnungen für solche Lieferungen als uneinbringlich ausbuchen zu müssen, die erst auf Veranlassung des Insolvenzverwalters vorgenommen wurden. Und das, obwohl es sich dabei um vorrangig zu befriedigende 'Masseverbindlichkeiten' handelt."

Verschiedene Steueränderungen 2012 Ein Unternehmen gilt bei einer Betriebsunterbrechung oder Betriebsverpachtung im Ganzen bis zur ausdrücklichen Aufgabeerklärung als fortgeführt. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner, weist darauf hin, dass bei Betriebsaufgaben ab dem 05. November 2011 die Betriebsaufgabeerklärung ab dem vom Steuerpflichtigen gewählten Zeitpunkt anerkannt wird, wenn sie spätestens drei Monate danach dem Finanzamt vorliegt. Darüber hinaus macht Steuerberaterin Rau-Franz auf weitere Steueränderungen 2012 aufmerksam.

Fondsbeteiligung & elektronische Datenübermittlung In dem Bestreben nach Vereinfachung im Steuerverfahren forciert die Finanzverwaltung seit geraumer Zeit in allen Bereichen die Datenübermittlung auf elektronischem Wege. Für Steuerpflichtige und deren Berater geht dies jedoch selten mit einer Erleichterung einher. Darauf weist der SteuerberaterVerband e. V. Schleswig-Holstein hin. Nun müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 auch Steuerpflichtige, die "Gewinneinkünfte" erzielen, ihre Einkommensteuererklärung mittels Internet übermitteln. Auf dem ersten Blick trifft diese Pflicht Gewerbetreibende und Freiberufler im Hauptberuf. Aber auch in dieser Neuerung steckt die Tücke im Detail.

Achtung bei der elektronischen Rechnung Der elektronische Verkehr gewinnt immer mehr an Bedeutung und hat insbesondere als E-Mail-Korrespondenz und in anderen Formen der Kommunikation die herkömmlichen Geschäftsformen verdrängt oder ersetzt. Diese Entwicklung macht auch vor der alltäglichen Buchhaltung nicht halt. Martin Ziemba, Vorstandsmitglied des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e. V. erklärt: "Elektronische Rechnungen sind gleichwertig zu Papierrechnungen." Auch Ein- und Ausgangsrechnungen sind hiervon betroffen. "Dies führt unter anderem dazu, dass die Schriftform vieler Rechnungen, die für die Einkommenssteuererklärung aufbewahrt werden müssen, durch eine elektronische Fassung der Rechnung ersetzt werden kann", erläutert Ziemba die Konsequenzen.

Asset-Deal und Share-Deal Jedem Gesellschafter-Geschäftsführer sollte regelmäßig bekannt sein, dass im Falle eines Betriebsübergangs im Sinne von § 613a BGB sowohl eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer als auch eine Kündigung unwirksam ist. Doch die alles entscheidende Frage, ob tatsächlich ein Betriebsübergang vorliegt, kann regelmäßig ohne die Hinzuziehung eines rechtlichen Beraters nicht beantwortet werden, da insbesondere die Anzahl der zu dieser Thematik ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen für den juristischen Laien nicht zu überblicken sind.

Was man beachten muss: Verträge unter Verwandten Wenn man sich gegenseitig innerhalb der Familie etwas Gutes tun kann, dann wird man das in aller Regel auch machen. Das gilt für immaterielle Güter ebenso wie für materielle. Dabei kann der Fiskus eine positive Rolle spielen. Erkennt er doch Verträge unter Verwandten grundsätzlich dann an, wenn sie auch unter Fremden abgeschlossen sein könnten. Das gilt zum Beispiel für Darlehen innerhalb der Familien, für Arbeitsverträge und schließlich auch für Mietverträge. So bietet die Vermietung von Wohneigentum an Kinder oder Eltern durchaus Sparpotenzial, von dem beide Seiten profitieren: die eine von günstigeren Mieten und die andere von einer geringeren Steuerbelastung.

Längerer Arbeitsweg kann günstiger sein Arbeitnehmer können auch dann den längeren Weg zur Arbeit steuerlich geltend machen, wenn sie dadurch keinen erheblichen Zeitvorteil gegenüber der kürzesten Strecke haben. Grundsätzlich kann für die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte immer nur der kürzeste Weg berücksichtigt werden. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn eine andere Verbindung "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig genutzt wird. Der Ansicht der Finanzämter, die längere Strecke müsse mindestens eine Zeitersparnis von 20 Minuten einbringen, ist jetzt der Bundesfinanzhof mit zwei Urteilen (Az. VI R 19/11 und Az. VI R 46/10) entgegengetreten. Darauf wies der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein jetzt hin.

Compliance-Leitfaden für Social Enterprises Axway stellte einen Leitfaden für Social Enterprises vor. Darin erfahren CIOs, welche wichtigen Schritte sie bei der Einbindung sozialer Technologien in die Wege leiten sollten, um für ein hohes Maß an Sicherheit, Compliance und Visualisierung ihrer geschäftlichen Interaktionen zu sorgen.

Finanzierung von "Steuersparimmobilien" Nicht nur in den klassischen Schrottimmobilienfällen der Neunziger Jahre, sondern gerade auch bei den seit dem Jahr 2002 vielfach vertriebenen sogenannten "Steuersparimmobilien" besteht oftmals dringender Handlungsbedarf. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der auf Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg, raten: "Bei Unregelmäßigkeiten bezüglich ihrer Steuersparimmobilien sollten betroffene Anleger frühzeitig qualifizierten Rat suchen."

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Nachweis von Dioxin in Eiern Compliance gilt auch in der Personalarbeit