Kinderbetreuungskosten neu geregelt
Ab 2012 entfällt bei volljährigen Kindern die Voraussetzung, dass bestimmte Verdienstgrenzen einzuhalten sind - dies ist eine zum Jahr 2012 eingetretene steuerliche Veränderung. Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge werden also insbesondere gewährt, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet. Nunmehr sind Kindergeld und Kinderfreibeträge für alle sich in der Berufsausbildung befindlichen volljährigen Kindern zu gewähren, unabhängig von den Einkünften des Kindes. Zum anderen wurden auch die Kinderbetreuungskosten neu geregelt. Die bisher geregelten Tatbestandsvoraussetzungen für den Abzug von Kinderbetreuungskosten entfallen.
Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Reisekosten
Fahrten zu der regelmäßigen Arbeitsstätte des Arbeitnehmers können nur mit der sogenannten Entfernungspauschale mit € 0,30 je Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden. Findet die beruflich veranlasste Fahrt zu einem anderen Ziel statt, können € 0,30 je gefahrenen Kilometer - alternativ tatsächlich angefallene Kosten - steuerlich zum Ansatz gebracht werden, zusätzlich sogenannter Verpflegungsmehraufwand oder Übernachtungskosten.
Geldvernichtung durch fehlerhafte Anlageberatung
Jedem, der im Jahr 2002 Geld etwa in einen Geschlossenen Fonds investiert hat, droht im Verlauf des Jahres 2012 der Verlust möglicher Schadenersatzansprüche, die aus der seinerzeit fehlerhaften oder unzureichenden Anlageberatung resultieren. Verantwortlich dafür ist die so genannte taggenaue Verjährung, die seit Jahresbeginn gilt. Denn Schadenersatzansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Vertragsabschluss beim jeweiligen Investment. In dem Falle blieben Investoren auf ihren - teils sehr hohen - Verlusten sitzen, selbst wenn sie ihren Beratern mangelhafte Arbeit eindeutig nachweisen könnten.
Dokumentation von Urheberrechtsverletzungen
Online-Tauschbörsen sind im Internet sehr beliebt. In "Peer-to-Peer-Netzwerken" werden allerdings auch urheberrechtlich geschützte Dateien illegal angeboten und beim Herunterladen automatisch als Download für andere bereitgestellt. Hier muss zwischen legalen und illegalen Angeboten unterschieden werden. Strafbar macht sich derjenige, der urheberrechtlich geschützte Inhalte zur Verfügung stellt. Dieses kann bewusst passieren, dennoch treten immer häufiger Fälle auf, bei denen Personen unberechtigt beschuldigt werden. Denn die eingesetzte Software und das Vorgehen zum Nachweis von Urheberrechtsverstößen sind meist fehlerhaft und technisch nicht mehr auf dem neuesten Stand.
Firmengeschenke: 35,00 Euro ist personenbezogen
"Geschenke erhalten die Freundschaft". Deshalb überreicht man gerne an Geschäftsfreunde und Mitarbeiter z.B. ein Buch, eine Flasche Wein, einen Präsentkorb, einen Blumenstrauß, einen Taschenkalender. Ob diese Kosten von der Steuer absetzbar sind, hängt nach Aussage von Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen, davon ab, wer beschenkt wird und zu welcher Gelegenheit.
Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle
Eine strengere EU-Datenschutzrichtlinie könnte Unternehmen in ganz Europa schon bald dazu zwingen, ihre Informationsmanagement-Prozesse neu aufzusetzen oder zu verbessern. Darauf weist Iron Mountain hin. Die Pläne für die neuen Bestimmungen waren Ende 2011 durchgesickert und sollen die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46 ablösen, die seit 13 Jahren für europäische Unternehmen gilt. Zwar wird sich wohl der Bürokratie-Aufwand zur Einhaltung von Compliance-Richtlinien durch die neue Regelung reduzieren - gleichzeitig werden Unternehmen aber mit großer Wahrscheinlichkeit stärker in die Pflicht genommen, ihre Daten zu schützen und Sicherheitsvorfälle zu bestätigen beziehungsweise zu melden. Zudem kommen mit der neuen Richtlinie härtere Strafen auf diejenigen zu, die gegen die Bestimmungen verstoßen.
Soziale Netze & unternehmensschädliche Äußerungen
Soziale Netzwerke erfreuen sich in Deutschland reger Beliebtheit. Hierzulande gibt es bereits 23 Millionen Facebook-Accounts. Der Agad-Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. warnt davor, dass bei steigender Nutzung Sozialer Netzwerke auch die arbeitsrechtlichen Probleme z.B. bei beleidigenden, diffamierenden oder den Arbeitgeber anderweitig schädigenden Facebook-Postings zunehmen. Nach Auffassung von Dr. Nils Helmke, Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter der Agad Service GmbH, kann mangels höchstrichterlicher Entscheidungen auf allgemeine Prinzipien des Arbeitsrechts zurückgegriffen werden: "Unternehmensschädliche Äußerungen müssten keinesfalls durch den Arbeitgeber hingenommen werden und können sogar eine außerordentliche Kündigung begründen".
Beurteilungsgespräche: Eine stressvolle Erfahrung
Beurteilungsgespräche können für manche Leute eine stressvolle Erfahrung sein, während andere diese als eine Chance wahrnehmen, ihre Leistung zu diskutieren und den Wert ihrer Arbeit im vergangenen Jahr zu beleuchten. Sie stellen ebenfalls eine gute Möglichkeit dar, Zukunftspläne und potenzielle Möglichkeiten für persönliches Wachstum und Entwicklung im kommenden Jahr zu diskutieren. Till Rodheudt, Managing Director der Personalunternehmensberatung Robert Walters Germany, sagt Ihnen, wie man sich bei einem Leistungsbeurteilungsgespräch verhalten sollte.
Verdacht auf Verjährung bei Schrottimmobilien
Das Neue Jahr ist da - und damit eine wichtige Frist oftmals verstrichen: In zahlreichen Fällen gescheiterter Immobilienkapitalanlagen kann zum 31.12.2011 die Verjährung eingetreten sein. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der auf Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg, machen jedoch Hoffnung: "Gerade jetzt sollten betroffene Anleger qualifizierten Rat suchen."
Steueranmeldungen rechtzeitig abgeben
Härtere Zeiten drohen Unternehmern, die ihre regelmäßigen Steueranmeldungen, etwa bei der Umsatzsteuer oder Lohnsteuer, nicht rechtzeitig abgeben. Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie (namentlich AStBV, hier Nr. 132 Abs. 1 - Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2012) für die Finanzämter sollen künftig solche verspäteten Erklärungen sogleich an die Strafsachenstelle zugeleitet werden. Damit droht für viele Steuerpflichtige eine erhebliche Eskalation des Steuerverfahrens. "Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzverwaltung weiterhin in kleinen Fällen mit Augenmaß vorgeht", appelliert der Präsident des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V. Lars-Michael Lanbin.