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Einsatz der elektronischen Rechnung


Steuervereinfachungsgesetzentwurf verunsichert Unternehmer
Reicht die E-Mail-Rechnung künftig aus für den Vorsteuerabzug?


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(21.03.11) - Der aktuelle Entwurf des Steuervereinfachungsgesetzes der Bundesregierung lässt künftig das Übermitteln von Rechnungen per E-Mail und ohne Signatur grundsätzlich zu. Darauf weist die SGH Service AG. Allerdings warnt SGH Service gleichzeitig: "Elektronisch übermittelte Rechnungen können jedoch bei Betriebsprüfungen zu bösem Erwachen führen: Fehlt die Berechtigung zum Vorsteuerabzug, drohen beträchtliche Steuerrückforderungen."

Die qualifizierte elektronische Signatur und EDIFACT seien die in der Praxis etablierten Verfahren zum Austausch elektronischer Rechnungen. Sie werden weiterhin anerkannt und sichern die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs.

Die geplanten Neuregelungen des Steuervereinfachungsgesetzes gelten ab 1. Juli 2011. Sie betreffen Rechnungen mit Umsätzen, die nach dem 30. Juni 2011 ausgeführt werden. Alle Rechnungen für Leistungen aus dem ersten Halbjahr 2011 benötigen unverändert eine elektronische Signatur oder erfordern den Versand mit dem standardisierten EDI-Verfahren.

Der Gesetzgeber beabsichtigt diesen standardisierten Verfahren eine weitere technisch neutrale Möglichkeit zur Seite zu stellen. Die Unternehmer gewährleisten hierbei die Authentizität, die Integrität sowie die Lesbarkeit ihrer Rechnung künftig selbst. Jedes innerbetriebliche Steuerungsverfahren soll dafür geeignet sein.

Das Prüfen der Echtheit der Herkunft, der Unversehrtheit des Inhalts sowie der Lesbarkeit muss jedoch verlässlich dokumentiert werden. Der Steuerpflichtige trägt dabei das Risiko, dass sein Verfahren die rechtlichen Anforderungen tatsächlich erfüllt.

Der Gesetzestext gibt jedoch die Anforderungen an die Dokumentation zum Prüfen der Integrität und Authentizität sowie der Lesbarkeit nicht vor. Beim Einsatz eines neuen Verfahrens ist daher bislang unsicher, ob der Vorsteuerabzug berechtigt ist. Nach derzeitigem Stand beabsichtigt der Bundesfinanzminister, flankierend zum geplanten neuen Gesetz, ein Schreiben herauszugeben. Darin wird er seine Auffassung zu weiteren Details der elektronischen Rechnung darstellen.

Prof. Dr. Michael H. Breitner, Leiter des Instituts für Wirtschaftsinformatik der Leibniz Universität Hannover, stellt fest: "Die neue Richtline kann als Schritt in die richtige Richtung verstanden werden und zum Verbreiten elektronischer Rechnungen beitragen. Aber die Zahl der Regelungen und Gesetze in Deutschland ist hoch. Aus ihnen ergibt sich ein umfangreicher Anforderungskatalog an die Unternehmen sowie die einzusetzende Hard- und Software. Insbesondere die Administration und die Rollenkonzepte sind davon betroffen."

Beim elektronischen Rechnungsaustausch und besonders beim Erstellen und Prüfen der Signatur bietet ein Outsourcing auf externe Dienstleister allerdings einen messbaren Mehrwert. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand für den Kunden durch das Führen einer Dokumentation entfällt. (SGH Service: ra)

SGH Service: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

Neues Telekommunikationsgesetz in Kraft Das neue Telekommunikationsgesetz ist in Kraft getreten. "Die Novelle trägt dazu bei, den Ausbau schneller Internetzugänge überall in Deutschland voranzutreiben", sagt Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. So werden Gas- und Stromversorger verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Internetkabel gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Dadurch werden unnötige Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden. Aber auch für Verbraucher ergeben sich Änderungen. Neue Regeln für Verträge und Tarife sorgen für einheitlichere Rechte der Kunden.

Insolvenzverfahren im Insolvenzverfahren Wird über das Vermögen eines Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist es nicht selten, dass das schuldnerische Unternehmen zunächst durch den Verwalter fortgeführt wird. Damit geht in der Regel die Bitte des Verwalters einher, das schuldnerische Unternehmen doch möglichst weiterhin zu beliefern, um eine Betriebsfortführung nicht zu gefährden. "Bei Weiterbelieferung des schuldnerischen Unternehmens ist jedoch äußerste Vorsicht geboten", erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. "Es ist nämlich keineswegs so, dass man sich sicher sein kann, dass die Rechnungen auch tatsächlich bezahlt werden. Neben den Rechnungen, die man vor dem Insolvenzverfahren erteilt hat, besteht nämlich weiter die Gefahr, auch noch die Rechnungen für solche Lieferungen als uneinbringlich ausbuchen zu müssen, die erst auf Veranlassung des Insolvenzverwalters vorgenommen wurden. Und das, obwohl es sich dabei um vorrangig zu befriedigende 'Masseverbindlichkeiten' handelt."

Verschiedene Steueränderungen 2012 Ein Unternehmen gilt bei einer Betriebsunterbrechung oder Betriebsverpachtung im Ganzen bis zur ausdrücklichen Aufgabeerklärung als fortgeführt. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner, weist darauf hin, dass bei Betriebsaufgaben ab dem 05. November 2011 die Betriebsaufgabeerklärung ab dem vom Steuerpflichtigen gewählten Zeitpunkt anerkannt wird, wenn sie spätestens drei Monate danach dem Finanzamt vorliegt. Darüber hinaus macht Steuerberaterin Rau-Franz auf weitere Steueränderungen 2012 aufmerksam.

Fondsbeteiligung & elektronische Datenübermittlung In dem Bestreben nach Vereinfachung im Steuerverfahren forciert die Finanzverwaltung seit geraumer Zeit in allen Bereichen die Datenübermittlung auf elektronischem Wege. Für Steuerpflichtige und deren Berater geht dies jedoch selten mit einer Erleichterung einher. Darauf weist der SteuerberaterVerband e. V. Schleswig-Holstein hin. Nun müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 auch Steuerpflichtige, die "Gewinneinkünfte" erzielen, ihre Einkommensteuererklärung mittels Internet übermitteln. Auf dem ersten Blick trifft diese Pflicht Gewerbetreibende und Freiberufler im Hauptberuf. Aber auch in dieser Neuerung steckt die Tücke im Detail.

Achtung bei der elektronischen Rechnung Der elektronische Verkehr gewinnt immer mehr an Bedeutung und hat insbesondere als E-Mail-Korrespondenz und in anderen Formen der Kommunikation die herkömmlichen Geschäftsformen verdrängt oder ersetzt. Diese Entwicklung macht auch vor der alltäglichen Buchhaltung nicht halt. Martin Ziemba, Vorstandsmitglied des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e. V. erklärt: "Elektronische Rechnungen sind gleichwertig zu Papierrechnungen." Auch Ein- und Ausgangsrechnungen sind hiervon betroffen. "Dies führt unter anderem dazu, dass die Schriftform vieler Rechnungen, die für die Einkommenssteuererklärung aufbewahrt werden müssen, durch eine elektronische Fassung der Rechnung ersetzt werden kann", erläutert Ziemba die Konsequenzen.

Asset-Deal und Share-Deal Jedem Gesellschafter-Geschäftsführer sollte regelmäßig bekannt sein, dass im Falle eines Betriebsübergangs im Sinne von § 613a BGB sowohl eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer als auch eine Kündigung unwirksam ist. Doch die alles entscheidende Frage, ob tatsächlich ein Betriebsübergang vorliegt, kann regelmäßig ohne die Hinzuziehung eines rechtlichen Beraters nicht beantwortet werden, da insbesondere die Anzahl der zu dieser Thematik ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen für den juristischen Laien nicht zu überblicken sind.

Was man beachten muss: Verträge unter Verwandten Wenn man sich gegenseitig innerhalb der Familie etwas Gutes tun kann, dann wird man das in aller Regel auch machen. Das gilt für immaterielle Güter ebenso wie für materielle. Dabei kann der Fiskus eine positive Rolle spielen. Erkennt er doch Verträge unter Verwandten grundsätzlich dann an, wenn sie auch unter Fremden abgeschlossen sein könnten. Das gilt zum Beispiel für Darlehen innerhalb der Familien, für Arbeitsverträge und schließlich auch für Mietverträge. So bietet die Vermietung von Wohneigentum an Kinder oder Eltern durchaus Sparpotenzial, von dem beide Seiten profitieren: die eine von günstigeren Mieten und die andere von einer geringeren Steuerbelastung.

Längerer Arbeitsweg kann günstiger sein Arbeitnehmer können auch dann den längeren Weg zur Arbeit steuerlich geltend machen, wenn sie dadurch keinen erheblichen Zeitvorteil gegenüber der kürzesten Strecke haben. Grundsätzlich kann für die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte immer nur der kürzeste Weg berücksichtigt werden. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn eine andere Verbindung "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig genutzt wird. Der Ansicht der Finanzämter, die längere Strecke müsse mindestens eine Zeitersparnis von 20 Minuten einbringen, ist jetzt der Bundesfinanzhof mit zwei Urteilen (Az. VI R 19/11 und Az. VI R 46/10) entgegengetreten. Darauf wies der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein jetzt hin.

Compliance-Leitfaden für Social Enterprises Axway stellte einen Leitfaden für Social Enterprises vor. Darin erfahren CIOs, welche wichtigen Schritte sie bei der Einbindung sozialer Technologien in die Wege leiten sollten, um für ein hohes Maß an Sicherheit, Compliance und Visualisierung ihrer geschäftlichen Interaktionen zu sorgen.

Finanzierung von "Steuersparimmobilien" Nicht nur in den klassischen Schrottimmobilienfällen der Neunziger Jahre, sondern gerade auch bei den seit dem Jahr 2002 vielfach vertriebenen sogenannten "Steuersparimmobilien" besteht oftmals dringender Handlungsbedarf. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der auf Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg, raten: "Bei Unregelmäßigkeiten bezüglich ihrer Steuersparimmobilien sollten betroffene Anleger frühzeitig qualifizierten Rat suchen."

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Pfändung von Arbeitslöhnen und Pensionen Rollenmanagement als strategische Aufgabe