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Beurteilungsgespräche: Eine stressvolle Erfahrung


Wie man sich bei einem Leistungsbeurteilungsgespräch verhalten sollte
Erinnern Sie sich vor allem daran, dass ein Leistungsbeurteilungsgespräch eine Business-Unterhaltung ist - Vermeiden sie emotionale Sprache und Antworten auf ein konstruktives Feedback, das Sie erhalten"


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(30.01.12) - Beurteilungsgespräche können für manche Leute eine stressvolle Erfahrung sein, während andere diese als eine Chance wahrnehmen, ihre Leistung zu diskutieren und den Wert ihrer Arbeit im vergangenen Jahr zu beleuchten. Sie stellen ebenfalls eine gute Möglichkeit dar, Zukunftspläne und potenzielle Möglichkeiten für persönliches Wachstum und Entwicklung im kommenden Jahr zu diskutieren. Till Rodheudt, Managing Director der Personalunternehmensberatung Robert Walters Germany, sagt Ihnen, wie man sich bei einem Leistungsbeurteilungsgespräch verhalten sollte.

Vorbereitung auf Ihr Leistungsbeurteilungsgespräch
Wenn Sie gut auf ihr Beurteilungsgespräch vorbereitet sind, werden Sie sich sehr viel selbstbewusster fühlen. Stellen Sie also sicher, dass Sie sich sorgfältig mit Beispielen Ihrer Arbeit und Leistung vorbereiten und alle relevanten Daten gesammelt haben, bevor Sie in Ihr Meeting gehen. Beurteilungen können entscheidende Momente in Ihrer Karriere sein, sodass es unerlässlich ist, sich wie auf ein Examen oder ein wichtiges Interview auf sie vorzubereiten.

Was wollen Sie erreichen?
Denken Sie darüber nach, was Sie in den nächsten Jahren in Ihrer Karriere erreichen wollen und wie Ihr aktueller Arbeitgeber Sie darin unterstützen kann. Nehmen Sie sich die Zeit, über mögliche Trainingsoptionen oder zusätzliche Industriequalifikationen, an denen Sie interessiert sind, nachzudenken oder wie Sie weitere Erfahrungen sammeln können, die Ihre Fähigkeiten weiter ergänzen. All dies sind Dinge, die Ihnen im weiteren Verlauf Ihrer Karriere von Nutzen sein können.

Kompromisse eingehen
Seien Sie darauf vorbereitet, dass Ihr Arbeitgeber möglicherweise nicht dazu in der Lage sein wird, all Ihre Forderungen zu erfüllen und denken Sie daher darüber nach, was Sie bereit sind zu akzeptieren. Erwägen Sie Kompromisse, die eine Win-Win-Situation für das Beurteilungsgespräch bewirken. Akzeptieren Sie zum Beispiel Leistungsziele im Ausgleich für die Möglichkeit, Zugang zu speziellen Trainingsprogrammen zu erhalten.

Sagen Sie Ihre Meinung
Wenn Sie Ideen haben, die Ihre Rolle, das Team oder einen bestimmten Prozess im Unternehmen verbessern können, dann ist dies die Chance, Ihre Meinung zu äußern. Sie sollten diese Gelegenheit nutzen, Ihr Interesse an mehr Verantwortungsübernahme auszudrücken – dies ist ein sicherer Weg, um voran zu kommen, wahrgenommen zu werden und Ihr Engagement für das Unternehmen und Ihre Position zu zeigen.

Bleiben Sie sachlich
Erinnern Sie sich vor allem daran, dass ein Leistungsbeurteilungsgespräch eine Business-Unterhaltung ist. Vermeiden sie emotionale Sprache und Antworten auf ein konstruktives Feedback, das Sie erhalten. Fokussieren Sie sich auf sachliche Gründe, warum Sie für eine Gehaltserhöhung oder eine Beförderung berücksichtigt werden sollten. Dies ist Ihre beste Möglichkeit Ihren Arbeitgeber vom Wert, den Sie dem Unternehmen gestiftet haben, zu überzeugen und aufzuzeigen, wie Sie dies auch in Zukunft erfolgreich tun können.

Alles, was in einem Beurteilungsgespräch besprochen wird, sollte keine Überraschung für eine der beiden Parteien darstellen – warten Sie mit Beschwerden nicht bis zu diesem Gespräch – sie sollten immer dann diskutiert werden, wenn sie auftreten. Es besteht jedoch die Gelegenheit, Probleme noch einmal zu nennen, die während des vergangenen Jahres aufgetreten sind.

Leistungsbeurteilungsgespräche sollten eine positive Erfahrung sein und eine Möglichkeit für Sie, ehrlich mit Ihrem Vorgesetzten über Ihren Karrierefortschritt zu diskutieren. (Robert Walters Germany: ra)

Robert Walters Germany: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

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Steuerliche Abzugsmöglichkeiten von Reisekosten Fahrten zu der regelmäßigen Arbeitsstätte des Arbeitnehmers können nur mit der sogenannten Entfernungspauschale mit € 0,30 je Entfernungskilometer steuerlich geltend gemacht werden. Findet die beruflich veranlasste Fahrt zu einem anderen Ziel statt, können € 0,30 je gefahrenen Kilometer - alternativ tatsächlich angefallene Kosten - steuerlich zum Ansatz gebracht werden, zusätzlich sogenannter Verpflegungsmehraufwand oder Übernachtungskosten.

Geldvernichtung durch fehlerhafte Anlageberatung Jedem, der im Jahr 2002 Geld etwa in einen Geschlossenen Fonds investiert hat, droht im Verlauf des Jahres 2012 der Verlust möglicher Schadenersatzansprüche, die aus der seinerzeit fehlerhaften oder unzureichenden Anlageberatung resultieren. Verantwortlich dafür ist die so genannte taggenaue Verjährung, die seit Jahresbeginn gilt. Denn Schadenersatzansprüche verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Vertragsabschluss beim jeweiligen Investment. In dem Falle blieben Investoren auf ihren - teils sehr hohen - Verlusten sitzen, selbst wenn sie ihren Beratern mangelhafte Arbeit eindeutig nachweisen könnten.

Dokumentation von Urheberrechtsverletzungen Online-Tauschbörsen sind im Internet sehr beliebt. In "Peer-to-Peer-Netzwerken" werden allerdings auch urheberrechtlich geschützte Dateien illegal angeboten und beim Herunterladen automatisch als Download für andere bereitgestellt. Hier muss zwischen legalen und illegalen Angeboten unterschieden werden. Strafbar macht sich derjenige, der urheberrechtlich geschützte Inhalte zur Verfügung stellt. Dieses kann bewusst passieren, dennoch treten immer häufiger Fälle auf, bei denen Personen unberechtigt beschuldigt werden. Denn die eingesetzte Software und das Vorgehen zum Nachweis von Urheberrechtsverstößen sind meist fehlerhaft und technisch nicht mehr auf dem neuesten Stand.

Firmengeschenke: 35,00 Euro ist personenbezogen "Geschenke erhalten die Freundschaft". Deshalb überreicht man gerne an Geschäftsfreunde und Mitarbeiter z.B. ein Buch, eine Flasche Wein, einen Präsentkorb, einen Blumenstrauß, einen Taschenkalender. Ob diese Kosten von der Steuer absetzbar sind, hängt nach Aussage von Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen, davon ab, wer beschenkt wird und zu welcher Gelegenheit.

Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle Eine strengere EU-Datenschutzrichtlinie könnte Unternehmen in ganz Europa schon bald dazu zwingen, ihre Informationsmanagement-Prozesse neu aufzusetzen oder zu verbessern. Darauf weist Iron Mountain hin. Die Pläne für die neuen Bestimmungen waren Ende 2011 durchgesickert und sollen die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46 ablösen, die seit 13 Jahren für europäische Unternehmen gilt. Zwar wird sich wohl der Bürokratie-Aufwand zur Einhaltung von Compliance-Richtlinien durch die neue Regelung reduzieren - gleichzeitig werden Unternehmen aber mit großer Wahrscheinlichkeit stärker in die Pflicht genommen, ihre Daten zu schützen und Sicherheitsvorfälle zu bestätigen beziehungsweise zu melden. Zudem kommen mit der neuen Richtlinie härtere Strafen auf diejenigen zu, die gegen die Bestimmungen verstoßen.

Soziale Netze & unternehmensschädliche Äußerungen Soziale Netzwerke erfreuen sich in Deutschland reger Beliebtheit. Hierzulande gibt es bereits 23 Millionen Facebook-Accounts. Der Agad-Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. warnt davor, dass bei steigender Nutzung Sozialer Netzwerke auch die arbeitsrechtlichen Probleme z.B. bei beleidigenden, diffamierenden oder den Arbeitgeber anderweitig schädigenden Facebook-Postings zunehmen. Nach Auffassung von Dr. Nils Helmke, Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter der Agad Service GmbH, kann mangels höchstrichterlicher Entscheidungen auf allgemeine Prinzipien des Arbeitsrechts zurückgegriffen werden: "Unternehmensschädliche Äußerungen müssten keinesfalls durch den Arbeitgeber hingenommen werden und können sogar eine außerordentliche Kündigung begründen".

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Steueranmeldungen rechtzeitig abgeben Härtere Zeiten drohen Unternehmern, die ihre regelmäßigen Steueranmeldungen, etwa bei der Umsatzsteuer oder Lohnsteuer, nicht rechtzeitig abgeben. Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie (namentlich AStBV, hier Nr. 132 Abs. 1 - Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2012) für die Finanzämter sollen künftig solche verspäteten Erklärungen sogleich an die Strafsachenstelle zugeleitet werden. Damit droht für viele Steuerpflichtige eine erhebliche Eskalation des Steuerverfahrens. "Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzverwaltung weiterhin in kleinen Fällen mit Augenmaß vorgeht", appelliert der Präsident des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V. Lars-Michael Lanbin.

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