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Ende eines Mietverhältnisses


Fehler bei der Wohnungsübergabe vermeiden: So scheitert die Wohnungsübergabe
Wer schwerwiegende Fehltritte also vermeidet und die Wohnung in einen sachgemäßen Zustand zurückversetzt, hat große Chancen, die eingezahlte Kaution zurückzubekommen


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(28.06.11) - Zum Ende eines Mietverhältnisses ist immer noch einmal das große Zittern angesagt: Die Wohnungsübergabe steht ins Haus. Sind die Wände wirklich weiß? Sind alle Mängel beseitigt oder wenigstens gut genug kaschiert? kautionsfrei.de zeigt die Albträume eines jeden Vermieters.

Mit nachfolgenden Fehltritten können Mieter ihre Kaution in jedem Fall vergessen:

1. Mit dem Kopf durch die Wand:
Verursacht der Mieter einen Schaden, der auf unsachgemäße Benutzung zurückzuführen ist, haftet er. Das können große Löcher in den Wänden, der Decke oder im Boden sein. Wer eigenhändig versucht, Wände einzureißen, zahlt. Das gilt natürlich nicht, wenn vorher eine offizielle Genehmigung für die Umbauten beim Vermieter eingeholt wurde.

2. Swimmingpool im Badezimmer:
Wer schon immer einen eigenen Swimmingpool haben wollte und das eigene Badezimmer deshalb fahrlässig unter Wasser setzt, um ein Bad im großen Stil zu nehmen, haftet beim Auszug für den entstandenen Wasserschaden. Tipp: Zuverlässigen Schutz bietet in solchen Situationen eine Hausrat- oder Privathaftpflichtversicherung.

3. Zahl der Schlüssel:
Die Anzahl der Haustür- und Wohnungsschlüssel muss bei der Übergabe mit der des Einzugs übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, müssen verloren gegangene Schlüssel grundsätzlich aus der eigenen Tasche ersetzt werden. Bei Wohnhäusern mit zentraler Schließanlage liegen die Kosten pro Schlüssel dabei schnell bei 50 – 70 Euro. Müssen im schlimmsten Fall sogar die Schlösser ausgetauscht werden, kommen auf den Mieter mitunter Kosten zwischen 400 und 600 Euro zu, je nachdem, wie viele Wohnungen der Austausch betrifft.

4. Partys, Sit-ins, Kaffeekränzchen:
Freunde sind etwas Wunderbares – beim Umzug können sie allerdings zum Problem werden, denn der Mieter haftet auch, wenn Freunde, Bekannte oder Verwandte in der Wohnung ihr Unwesen getrieben haben und über keine entsprechende Privathaftpflichtversicherung verfügen.

5. Lass es fließen:
Ein verstopfter Siphon ist vom Mieter zu reinigen, eine verstopfte Leitung – also ab der Wand – vom Vermieter. Wer vor Abnahme nicht noch einmal überprüft, ob das Wasser fehlerfrei abfließt, riskiert eine teure Handwerkerrechnung.

6. Auf Durchzug schalten:
Wer es in den eigenen vier Wänden schön warm und muffig mag, das Fenster deshalb nur im äußersten Notfall öffnet und damit Feuchtigkeitsschäden wie Schimmel riskiert, erlebt beim Auszug mit großer Wahrscheinlichkeit ein böses Erwachen. Anders als gemeinhin angenommen, ist der Mieter laut BGH-Urteil dazu verpflichtet, seine Wohnung ordnungsgemäß zu lüften und zu beheizen.

Generell gilt: Nur für unsachgemäße Benutzung beziehungsweise böswillig entstandene Schäden muss der Mieter Verantwortung übernehmen. Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt wurden, hat der Mieter – laut § 538 BGB – nicht zu vertreten.

Wer schwerwiegende Fehltritte also vermeidet und die Wohnung in einen sachgemäßen Zustand zurückversetzt, hat große Chancen, die eingezahlte Kaution zurückzubekommen. Aber Achtung: Wer davon ausgeht, die Summe direkt zu erhalten und für die neue Wohnung nutzen zu können, täuscht sich. Der Vermieter kann die Kaution zurückhalten, bis die komplette Betriebs- und Nebenkostenabrechnung beglichen und die Wohnung abschließend abgenommen ist – ein Vorgang der bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen kann. (kautionsfrei.de: ra)

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Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

Neues Telekommunikationsgesetz in Kraft Das neue Telekommunikationsgesetz ist in Kraft getreten. "Die Novelle trägt dazu bei, den Ausbau schneller Internetzugänge überall in Deutschland voranzutreiben", sagt Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. So werden Gas- und Stromversorger verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Internetkabel gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Dadurch werden unnötige Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden. Aber auch für Verbraucher ergeben sich Änderungen. Neue Regeln für Verträge und Tarife sorgen für einheitlichere Rechte der Kunden.

Insolvenzverfahren im Insolvenzverfahren Wird über das Vermögen eines Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist es nicht selten, dass das schuldnerische Unternehmen zunächst durch den Verwalter fortgeführt wird. Damit geht in der Regel die Bitte des Verwalters einher, das schuldnerische Unternehmen doch möglichst weiterhin zu beliefern, um eine Betriebsfortführung nicht zu gefährden. "Bei Weiterbelieferung des schuldnerischen Unternehmens ist jedoch äußerste Vorsicht geboten", erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. "Es ist nämlich keineswegs so, dass man sich sicher sein kann, dass die Rechnungen auch tatsächlich bezahlt werden. Neben den Rechnungen, die man vor dem Insolvenzverfahren erteilt hat, besteht nämlich weiter die Gefahr, auch noch die Rechnungen für solche Lieferungen als uneinbringlich ausbuchen zu müssen, die erst auf Veranlassung des Insolvenzverwalters vorgenommen wurden. Und das, obwohl es sich dabei um vorrangig zu befriedigende 'Masseverbindlichkeiten' handelt."

Verschiedene Steueränderungen 2012 Ein Unternehmen gilt bei einer Betriebsunterbrechung oder Betriebsverpachtung im Ganzen bis zur ausdrücklichen Aufgabeerklärung als fortgeführt. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner, weist darauf hin, dass bei Betriebsaufgaben ab dem 05. November 2011 die Betriebsaufgabeerklärung ab dem vom Steuerpflichtigen gewählten Zeitpunkt anerkannt wird, wenn sie spätestens drei Monate danach dem Finanzamt vorliegt. Darüber hinaus macht Steuerberaterin Rau-Franz auf weitere Steueränderungen 2012 aufmerksam.

Fondsbeteiligung & elektronische Datenübermittlung In dem Bestreben nach Vereinfachung im Steuerverfahren forciert die Finanzverwaltung seit geraumer Zeit in allen Bereichen die Datenübermittlung auf elektronischem Wege. Für Steuerpflichtige und deren Berater geht dies jedoch selten mit einer Erleichterung einher. Darauf weist der SteuerberaterVerband e. V. Schleswig-Holstein hin. Nun müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 auch Steuerpflichtige, die "Gewinneinkünfte" erzielen, ihre Einkommensteuererklärung mittels Internet übermitteln. Auf dem ersten Blick trifft diese Pflicht Gewerbetreibende und Freiberufler im Hauptberuf. Aber auch in dieser Neuerung steckt die Tücke im Detail.

Achtung bei der elektronischen Rechnung Der elektronische Verkehr gewinnt immer mehr an Bedeutung und hat insbesondere als E-Mail-Korrespondenz und in anderen Formen der Kommunikation die herkömmlichen Geschäftsformen verdrängt oder ersetzt. Diese Entwicklung macht auch vor der alltäglichen Buchhaltung nicht halt. Martin Ziemba, Vorstandsmitglied des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e. V. erklärt: "Elektronische Rechnungen sind gleichwertig zu Papierrechnungen." Auch Ein- und Ausgangsrechnungen sind hiervon betroffen. "Dies führt unter anderem dazu, dass die Schriftform vieler Rechnungen, die für die Einkommenssteuererklärung aufbewahrt werden müssen, durch eine elektronische Fassung der Rechnung ersetzt werden kann", erläutert Ziemba die Konsequenzen.

Asset-Deal und Share-Deal Jedem Gesellschafter-Geschäftsführer sollte regelmäßig bekannt sein, dass im Falle eines Betriebsübergangs im Sinne von § 613a BGB sowohl eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer als auch eine Kündigung unwirksam ist. Doch die alles entscheidende Frage, ob tatsächlich ein Betriebsübergang vorliegt, kann regelmäßig ohne die Hinzuziehung eines rechtlichen Beraters nicht beantwortet werden, da insbesondere die Anzahl der zu dieser Thematik ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen für den juristischen Laien nicht zu überblicken sind.

Was man beachten muss: Verträge unter Verwandten Wenn man sich gegenseitig innerhalb der Familie etwas Gutes tun kann, dann wird man das in aller Regel auch machen. Das gilt für immaterielle Güter ebenso wie für materielle. Dabei kann der Fiskus eine positive Rolle spielen. Erkennt er doch Verträge unter Verwandten grundsätzlich dann an, wenn sie auch unter Fremden abgeschlossen sein könnten. Das gilt zum Beispiel für Darlehen innerhalb der Familien, für Arbeitsverträge und schließlich auch für Mietverträge. So bietet die Vermietung von Wohneigentum an Kinder oder Eltern durchaus Sparpotenzial, von dem beide Seiten profitieren: die eine von günstigeren Mieten und die andere von einer geringeren Steuerbelastung.

Längerer Arbeitsweg kann günstiger sein Arbeitnehmer können auch dann den längeren Weg zur Arbeit steuerlich geltend machen, wenn sie dadurch keinen erheblichen Zeitvorteil gegenüber der kürzesten Strecke haben. Grundsätzlich kann für die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte immer nur der kürzeste Weg berücksichtigt werden. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn eine andere Verbindung "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig genutzt wird. Der Ansicht der Finanzämter, die längere Strecke müsse mindestens eine Zeitersparnis von 20 Minuten einbringen, ist jetzt der Bundesfinanzhof mit zwei Urteilen (Az. VI R 19/11 und Az. VI R 46/10) entgegengetreten. Darauf wies der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein jetzt hin.

Compliance-Leitfaden für Social Enterprises Axway stellte einen Leitfaden für Social Enterprises vor. Darin erfahren CIOs, welche wichtigen Schritte sie bei der Einbindung sozialer Technologien in die Wege leiten sollten, um für ein hohes Maß an Sicherheit, Compliance und Visualisierung ihrer geschäftlichen Interaktionen zu sorgen.

Finanzierung von "Steuersparimmobilien" Nicht nur in den klassischen Schrottimmobilienfällen der Neunziger Jahre, sondern gerade auch bei den seit dem Jahr 2002 vielfach vertriebenen sogenannten "Steuersparimmobilien" besteht oftmals dringender Handlungsbedarf. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der auf Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg, raten: "Bei Unregelmäßigkeiten bezüglich ihrer Steuersparimmobilien sollten betroffene Anleger frühzeitig qualifizierten Rat suchen."

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Die Europäische Krankenversicherungskarte Von Umerziehungsphantasien verabschieden