Textversion
Wer bietet was Recht Markt Produkte Services Whitepapers Fachartikel Compliance-Kiosk Schwerpunkte Branchen Videothek Schulungen Literatur Governance Webinare Compliance-Lexikon Success Stories Specials Security-Telegramm SaaS / Cloud-Telegramm Compliance-Archiv Security & Safety
Home Markt Hinweise & Tipps

Markt


Hintergrund Hinweise & Tipps Interviews Invests Kommentare, Meinungen, Stellungnahmen Nachrichten Personen Studien, Umfragen, Untersuchungen Meinungsumfragen Unternehmen

Events / Veranstaltungen Datenschutzerklärung Newsletter Marktübersichten Stellenanzeigen - Jobsuche Compliance-Shop Shopping-Portal & Shopping Mall Impressum Kontakt: Pressemitteilungen Links RSS: Compliance-Magazin.de-News Feed abonnieren RSS: IT SecCity.de-News Feed abonnieren Geschäftsbedingungen Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen Compliance-Magazin für Mobile Devices Sitemap Suche Mediadaten

Unternehmen brauchen explizite Kennzahlensysteme


Fünf Regeln zur Einführung eines Kennzahlensystems: Unternehmensstrategien und Kennzahlensystem klar kommunizieren
Erst Kennzahlen, die mit BI-Anwendungen ermittelt werden, machen Geschäftsprozesse messbar und damit steuerbar

Anzeige

(30.05.11) - Will die Geschäftsleitung ein Unternehmen wirksam steuern, braucht sie betriebswirtschaftliche Kennzahlen. Um diese zu ermitteln und aufzubereiten sind Business-Intelligence (BI)-Applikationen notwendig. Information Builders hat die fünf wichtigsten Grundregeln bei der Einführung eines betriebswirtschaftlichen Kennzahlensystems zusammengestellt.

Viele Unternehmen schaffen sich BI-Tools an, ohne eine klare strategische Zielsetzung damit zu verfolgen. In den meisten Fällen wird BI-Software aus taktischen Gründen eingesetzt - beispielsweise weil der Abteilungsleiter eine bestimmte Auswertung haben will. Taktische Erwägungen, die nur auf den Bedarf einer einzelnen Abteilung zugeschnitten sind, führen lediglich zu isolierten Anwendungen, die weit davon entfernt sind, das Potenzial von BI auszuschöpfen. Dann werden vereinzelt Auswertungen erstellt und einem begrenzten Kreis von Managern mitgeteilt, aber es entsteht kein vollständiges Bild der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Unternehmens.

Statt Insellösungen brauchen Unternehmen explizite Kennzahlensysteme. Mit ihnen legen sie Unternehmensziele fest und kontrollieren deren Erreichung. Erst Kennzahlen, die mit BI-Anwendungen ermittelt werden, machen Geschäftsprozesse messbar und damit steuerbar. Information Builders hat die wichtigsten Aspekte zur erfolgreichen Einführung eines Kennzahlensystems in fünf Grundregeln zusammengefasst.

Regel 1:
Anwender verstehen. Informationsnutzer in den Unternehmen lassen sich in vier Gruppen einteilen: Anwender in den Fachabteilungen, Business-Analysten (Controller), technisch versierte Anwender (Power-User) und Entwickler. Mit Ausnahme der Entwickler wollen sich alle anderen nicht intensiv mit einem BI-Tool befassen. Die Informationsinfrastruktur muss daher die Bedürfnisse der großen Mehrheit der Anwender in den Vordergrund stellen. Bei Bedarf kann eine BI-Lösung durch anspruchsvollere Reporting-, Statistik- oder Simulationsfunktionen ergänzt werden. Dieser Ansatz maximiert die Zahl der möglichen BI-Anwender im Unternehmen.

Regel 2:
Klicks minimieren. Je weniger Klicks für den Zugriff auf Informationen erforderlich sind, desto geringer ist der Aufwand für den Benutzer. Business-Analysten, Power-User und Entwickler verwenden relativ komplexe Werkzeuge, mit denen sie die Ist-Werte von Standardkennzahlen auf Trends und Datenbeziehungen prüfen können. Bei der Einführung einer BI-Lösung muss darauf geachtet werden, dass möglichst viele Benutzer die benötigten Informationen mit maximal zwei Klicks erhalten. Eine für möglichst viele Anwender geeignete Lösung später funktional zu erweitern, ist deutlich einfacher als eine komplexe Applikation zu "verschlanken".

Regel 3:
Erfahrene Benutzer werden zu Informationsproduzenten. Entwickler produzieren den Großteil der Reports und Analysen, die andere Anwender im Unternehmen nutzen. Allerdings können die Entwickler nicht in allen Fällen vorhersehen, welche Informationen die Fachanwender benötigen. Die technisch versierten Anwender müssen daher eine Doppelrolle übernehmen, wenn sich die Informationsanfragen häufen. Die Power-User sind bereits Informationsverbraucher, nun können sie mit ihren BI-Tools Informationen auch für nicht-technische Benutzer produzieren. Die Einführung dieser neuen Klasse von Informationsproduzenten mit Geschäftskompetenz schafft einen Lastausgleich bei der Informationsproduktion zwischen fortgeschrittenen Benutzern und Entwicklern.

Regel 4:
Unternehmensstrategien und Kennzahlensystem klar kommunizieren. Auch heute hat das Zitat des Management-Vordenkers Peter Drucker nichts von seiner Gültigkeit verloren: "Ich kann nur das managen, was ich messen kann". Unternehmen müssen daher ein Kennzahlensystem etablieren. Das geht am einfachsten, wenn die Geschäftsstrategie kontinuierlich über das Intranet oder bei unternehmensweiten Meetings kommuniziert wird. Besser ist es, wenn die Verantwortlichen genau erklären, woran die Umsetzung der Strategie gemessen wird. Dadurch erhalten die Mitarbeiter die nötige Motivation und die Möglichkeit, selbst auf die Kennzahlen und damit auf die Erreichung der Unternehmensziele einzuwirken.

Regel 5:
BI muss eine strategische Unternehmensentscheidung sein. Damit eine BI-Investition eine nachhaltige Wirkung entfalten kann, muss die BI-Einführung eine strategische Entscheidung der Geschäftsleitung sein. Das gesamte Unternehmen steht im Fokus, nicht nur die taktischen Motive oder die Wünsche eines einzelnen Unternehmensbereichs. Alle betroffenen Mitarbeiter müssen bereits frühzeitig in den Auswahlprozess einer Lösung einbezogen werden, damit die gewünschten Änderungen und Ziele erreicht werden können. Nur so lassen sich die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass mit der BI-Software die richtigen Fragen gestellt und beantwortet werden.

"Kennzahlen dienen zur Kontrolle von geplanten und erreichten Ergebnissen. Nur wer den realen Zustand seines Unternehmens kennt, und mit Hilfe betrieblicher Kennzahlen kontinuierlich kontrolliert, hat wirksame Steuerungsmöglichkeiten in der Hand", erklärt Klaus Hofmann zur Linden, Technical Manager Germany bei Information Builders in Eschborn. (Information Builders: ra)

Landesnotarkammer Koblenz: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

- Anzeigen -


Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

Neues Telekommunikationsgesetz in Kraft Das neue Telekommunikationsgesetz ist in Kraft getreten. "Die Novelle trägt dazu bei, den Ausbau schneller Internetzugänge überall in Deutschland voranzutreiben", sagt Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. So werden Gas- und Stromversorger verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Internetkabel gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Dadurch werden unnötige Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden. Aber auch für Verbraucher ergeben sich Änderungen. Neue Regeln für Verträge und Tarife sorgen für einheitlichere Rechte der Kunden.

Insolvenzverfahren im Insolvenzverfahren Wird über das Vermögen eines Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist es nicht selten, dass das schuldnerische Unternehmen zunächst durch den Verwalter fortgeführt wird. Damit geht in der Regel die Bitte des Verwalters einher, das schuldnerische Unternehmen doch möglichst weiterhin zu beliefern, um eine Betriebsfortführung nicht zu gefährden. "Bei Weiterbelieferung des schuldnerischen Unternehmens ist jedoch äußerste Vorsicht geboten", erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. "Es ist nämlich keineswegs so, dass man sich sicher sein kann, dass die Rechnungen auch tatsächlich bezahlt werden. Neben den Rechnungen, die man vor dem Insolvenzverfahren erteilt hat, besteht nämlich weiter die Gefahr, auch noch die Rechnungen für solche Lieferungen als uneinbringlich ausbuchen zu müssen, die erst auf Veranlassung des Insolvenzverwalters vorgenommen wurden. Und das, obwohl es sich dabei um vorrangig zu befriedigende 'Masseverbindlichkeiten' handelt."

Verschiedene Steueränderungen 2012 Ein Unternehmen gilt bei einer Betriebsunterbrechung oder Betriebsverpachtung im Ganzen bis zur ausdrücklichen Aufgabeerklärung als fortgeführt. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner, weist darauf hin, dass bei Betriebsaufgaben ab dem 05. November 2011 die Betriebsaufgabeerklärung ab dem vom Steuerpflichtigen gewählten Zeitpunkt anerkannt wird, wenn sie spätestens drei Monate danach dem Finanzamt vorliegt. Darüber hinaus macht Steuerberaterin Rau-Franz auf weitere Steueränderungen 2012 aufmerksam.

Fondsbeteiligung & elektronische Datenübermittlung In dem Bestreben nach Vereinfachung im Steuerverfahren forciert die Finanzverwaltung seit geraumer Zeit in allen Bereichen die Datenübermittlung auf elektronischem Wege. Für Steuerpflichtige und deren Berater geht dies jedoch selten mit einer Erleichterung einher. Darauf weist der SteuerberaterVerband e. V. Schleswig-Holstein hin. Nun müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 auch Steuerpflichtige, die "Gewinneinkünfte" erzielen, ihre Einkommensteuererklärung mittels Internet übermitteln. Auf dem ersten Blick trifft diese Pflicht Gewerbetreibende und Freiberufler im Hauptberuf. Aber auch in dieser Neuerung steckt die Tücke im Detail.

Achtung bei der elektronischen Rechnung Der elektronische Verkehr gewinnt immer mehr an Bedeutung und hat insbesondere als E-Mail-Korrespondenz und in anderen Formen der Kommunikation die herkömmlichen Geschäftsformen verdrängt oder ersetzt. Diese Entwicklung macht auch vor der alltäglichen Buchhaltung nicht halt. Martin Ziemba, Vorstandsmitglied des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e. V. erklärt: "Elektronische Rechnungen sind gleichwertig zu Papierrechnungen." Auch Ein- und Ausgangsrechnungen sind hiervon betroffen. "Dies führt unter anderem dazu, dass die Schriftform vieler Rechnungen, die für die Einkommenssteuererklärung aufbewahrt werden müssen, durch eine elektronische Fassung der Rechnung ersetzt werden kann", erläutert Ziemba die Konsequenzen.

Asset-Deal und Share-Deal Jedem Gesellschafter-Geschäftsführer sollte regelmäßig bekannt sein, dass im Falle eines Betriebsübergangs im Sinne von § 613a BGB sowohl eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer als auch eine Kündigung unwirksam ist. Doch die alles entscheidende Frage, ob tatsächlich ein Betriebsübergang vorliegt, kann regelmäßig ohne die Hinzuziehung eines rechtlichen Beraters nicht beantwortet werden, da insbesondere die Anzahl der zu dieser Thematik ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen für den juristischen Laien nicht zu überblicken sind.

Was man beachten muss: Verträge unter Verwandten Wenn man sich gegenseitig innerhalb der Familie etwas Gutes tun kann, dann wird man das in aller Regel auch machen. Das gilt für immaterielle Güter ebenso wie für materielle. Dabei kann der Fiskus eine positive Rolle spielen. Erkennt er doch Verträge unter Verwandten grundsätzlich dann an, wenn sie auch unter Fremden abgeschlossen sein könnten. Das gilt zum Beispiel für Darlehen innerhalb der Familien, für Arbeitsverträge und schließlich auch für Mietverträge. So bietet die Vermietung von Wohneigentum an Kinder oder Eltern durchaus Sparpotenzial, von dem beide Seiten profitieren: die eine von günstigeren Mieten und die andere von einer geringeren Steuerbelastung.

Längerer Arbeitsweg kann günstiger sein Arbeitnehmer können auch dann den längeren Weg zur Arbeit steuerlich geltend machen, wenn sie dadurch keinen erheblichen Zeitvorteil gegenüber der kürzesten Strecke haben. Grundsätzlich kann für die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte immer nur der kürzeste Weg berücksichtigt werden. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn eine andere Verbindung "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig genutzt wird. Der Ansicht der Finanzämter, die längere Strecke müsse mindestens eine Zeitersparnis von 20 Minuten einbringen, ist jetzt der Bundesfinanzhof mit zwei Urteilen (Az. VI R 19/11 und Az. VI R 46/10) entgegengetreten. Darauf wies der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein jetzt hin.

Compliance-Leitfaden für Social Enterprises Axway stellte einen Leitfaden für Social Enterprises vor. Darin erfahren CIOs, welche wichtigen Schritte sie bei der Einbindung sozialer Technologien in die Wege leiten sollten, um für ein hohes Maß an Sicherheit, Compliance und Visualisierung ihrer geschäftlichen Interaktionen zu sorgen.

Finanzierung von "Steuersparimmobilien" Nicht nur in den klassischen Schrottimmobilienfällen der Neunziger Jahre, sondern gerade auch bei den seit dem Jahr 2002 vielfach vertriebenen sogenannten "Steuersparimmobilien" besteht oftmals dringender Handlungsbedarf. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der auf Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg, raten: "Bei Unregelmäßigkeiten bezüglich ihrer Steuersparimmobilien sollten betroffene Anleger frühzeitig qualifizierten Rat suchen."

Druckbare Version

Gefahr für die Compliance Auch "goodwill" zählt im Scheidungsfall