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E-Bilanz verlangt detailliertere Pflichtangaben


Neue Pflicht zur digitalen Übermittlung der Jahresabschlüsse: Schon jetzt solltensich Unternehmen gezielt auf die E-Bilanz vorbereiten
Veränderungen im Rechnungswesen: Die von der Finanzverwaltung vorgesehene Gliederungstiefe des Jahresabschlusses kann Auswirkungen auf das bisherige Buchungsverhalten und vorgelagerte Unternehmensprozesse haben

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(14.11.11) - Nun ist es amtlich: Die E-Bilanz kommt spätestens für die Abschlüsse des Geschäftsjahres 2013. Für Unternehmen bedeutet dies, dass es einiges zu tun gibt. Denn die neue Pflicht zur digitalen Übermittlung der Jahresabschlüsse ist nicht mit einem Knopfdruck erledigt. Da die Finanzämter zusätzliche Informationen und differenziertere Gliederungen im Jahresabschluss verlangen, gilt es bereits bei der unterjährigen Erstellung der Finanzbuchführungen einiges zu beachten. Darauf weist jetzt die Datev hin.

Hoffnungen auf weitere Verschiebungen der E-Bilanz wurden mit der Veröffentlichung des Schreibens des Bundesministeriums für Finanzen vom 28.09.2011 beiseitegeschoben. Lediglich für das erste Geschäftsjahr nach dem 31.12.2011 wurde eine so genannte "Nichtbeanstandungsregelung der Papiereinreichung" vereinbart. Für die nachfolgenden Geschäftsjahre ist die elektronische Übermittlung von steuerlichen Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen für alle bilanzierenden Unternehmen ohne Größenklassenunterschiede verpflichtend.

Die E-Bilanz verändert nicht nur die Art und Weise der Übermittlung. Die von der Finanzverwaltung künftig vorgesehene Gliederungstiefe des Jahresabschlusses, die weit über die für den handelsrechtlichen Abschluss hinausgeht, kann Auswirkungen auf das bisherige Buchungsverhalten und vorgelagerte Unternehmensprozesse haben. Deshalb sollten auch bilanzierungspflichtige Unternehmen, die die Buchhaltung komplett vom Steuerberater erledigen lassen, sich vor Beginn des betroffenen Geschäftsjahres mit dem Thema beschäftigen.

Künftig müssen im Rahmen der Steuererklärung entweder Handelsbilanzen mit Überleitungsrechnung oder Steuerbilanzen elektronisch nach einem fest vorgegebenen Schema – Fachleute sprechen hier von Taxonomie – an das Finanzamt übertragen werden. Dieses Schema basiert auf XBRL, die "extensible Business Reporting Language", einem international akzeptierten Standard für den Austausch von Unternehmensdaten, der unter anderem auch schon für die Offenlegung beim elektronischen Bundesanzeiger Verwendung findet.

Für die E-Bilanz hat die Finanzverwaltung im Rahmen dieses Standards Pflichtfelder definiert und ergänzt, die für jeden Jahresabschluss ausgefüllt werden müssen. Das dadurch entstehende größenklassen-unabhängige Normschema ist deutlich detaillierter als etwa die Handelsgesetzbuch-Gliederung für große Kapitalgesellschaften. Dies erzwingt eine Überprüfung und Umstellung des betrieblichen Rechnungswesens: Kontenrahmen und Bilanztabellen werden künftig zwangsläufig differenzierter, weil sie sich an den Pflichtangaben orientieren sollten, die von der Finanzverwaltung gefordert werden.

Veränderungen betreffen nicht nur die Buchführung
"Im ersten Schritt sollten selbstbuchende Unternehmen beziehungsweise die Steuerberater die Finanzbuchführung so einstellen, dass die von der Finanzverwaltung geforderten Informationen in der entsprechenden Detailtiefe möglichst schon in der Buchführung gesammelt werden", erklärt Lars Meyer-Pries, bei der Datev Leiter in der Entwicklung der Rechnungswesen-Programme. Dadurch können aufwändige Nacharbeiten zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung und Steuererklärung vermieden werden. Die Datev beobachtet seit Jahren die laufenden E-Government-Projekte und bringt zusammen mit den berufsständischen Organisationen ihrer Mitglieder Praxisaspekte in die Umsetzung ein. Dadurch ist sie für die notwendigen Umstellungen bestens gerüstet. Sie unterstützt mit Software und berät zusammen mit dem jeweiligen Steuerberater Unternehmen bei der Vorbereitung auf die E-Bilanz.

Programmlösung zur Erstellung und sicheren Übertragung
"Natürlich wird die Datev rechtzeitig zum Jahreswechsel 2011/2012 die an die gültige Taxonomie angepassten Standardkontenrahmen (SKR03 und SKR04) zur Verfügung stellen", sagt Meyer-Pries. "Bereits jetzt kann die Datev Anwender in Unternehmen und Kanzleien auf die geänderten Kontenrahmen und Kontierungsrichtlinien sowie auf die gegebenenfalls notwendige Adaptierung der Abläufe vorbereiten." Diese Veränderungen können sich bisweilen durch das gesamte Unternehmen ziehen. Eine frühzeitige Analyse der Auswirkungen und Anpassung der Prozesse ist daher deutlich vor Beginn des betroffenen Geschäftsjahres geboten.

Da der Steuerberater meist auch bei selbstbuchenden Unternehmen die Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz übernimmt, ist er darauf angewiesen, dass diese Unternehmen die buchungsrelevanten Sachverhalte entsprechend differenziert darstellen. Eine manuelle Nachbearbeitung wäre sonst mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Die eigentliche Übertragung an die Finanzbehörden ist dann der kleinere Part, der bei den Datev-Programmen in die bestehenden Abschlusserstellungsprozesse integriert ist.

Die Datev stellt für die Übermittlung der E-Bilanzen – wie derzeit etwa auch schon für Steuererklärungen oder die Offenlegung – sichere Übertragungswege zur Verfügung. Das ist bei diesem Thema entscheidend, da es sich bei der E-Bilanz um vertrauliche Steuerdaten handelt, die nicht von Dritten eingesehen werden sollen. Auch die Archivierung der Daten übernimmt die Genossenschaft. Das Datev-Rechenzentrum dient dabei als Informations- und Datendrehscheibe sowie als digitales Archiv auf höchstem Sicherheitsniveau.

Sonderbilanzen erst nach 2014 zwingend
Die meisten mittelständischen Unternehmen brauchen bei Einsatz einer professionellen Rechnungswesen-Software keinen zu großen Aufwand für die Umstellung auf die E-Bilanz zu fürchten. Die Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen in getrennten Buchungskreisen, die auch durch das BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) schon notwendig wurde, wird durch die E-Bilanz weiter forciert. Durch die E-Bilanz dürfte darüber hinaus insbesondere bei verschachtelten und mehrstöckigen Personengesellschaften die Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen jedoch sehr aufwändig werden. Diese werden aber erst für Geschäftsjahre gefordert, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Wo die Anwendung eines Standardkontenrahmens nicht möglich ist oder internationale Rechnungslegungsstandards wie IFRS oder US-GAAP angewendet werden, gilt Ähnliches. (Datev: ra)

Datev: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

Neues Telekommunikationsgesetz in Kraft Das neue Telekommunikationsgesetz ist in Kraft getreten. "Die Novelle trägt dazu bei, den Ausbau schneller Internetzugänge überall in Deutschland voranzutreiben", sagt Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. So werden Gas- und Stromversorger verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Internetkabel gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Dadurch werden unnötige Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden. Aber auch für Verbraucher ergeben sich Änderungen. Neue Regeln für Verträge und Tarife sorgen für einheitlichere Rechte der Kunden.

Insolvenzverfahren im Insolvenzverfahren Wird über das Vermögen eines Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist es nicht selten, dass das schuldnerische Unternehmen zunächst durch den Verwalter fortgeführt wird. Damit geht in der Regel die Bitte des Verwalters einher, das schuldnerische Unternehmen doch möglichst weiterhin zu beliefern, um eine Betriebsfortführung nicht zu gefährden. "Bei Weiterbelieferung des schuldnerischen Unternehmens ist jedoch äußerste Vorsicht geboten", erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. "Es ist nämlich keineswegs so, dass man sich sicher sein kann, dass die Rechnungen auch tatsächlich bezahlt werden. Neben den Rechnungen, die man vor dem Insolvenzverfahren erteilt hat, besteht nämlich weiter die Gefahr, auch noch die Rechnungen für solche Lieferungen als uneinbringlich ausbuchen zu müssen, die erst auf Veranlassung des Insolvenzverwalters vorgenommen wurden. Und das, obwohl es sich dabei um vorrangig zu befriedigende 'Masseverbindlichkeiten' handelt."

Verschiedene Steueränderungen 2012 Ein Unternehmen gilt bei einer Betriebsunterbrechung oder Betriebsverpachtung im Ganzen bis zur ausdrücklichen Aufgabeerklärung als fortgeführt. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner, weist darauf hin, dass bei Betriebsaufgaben ab dem 05. November 2011 die Betriebsaufgabeerklärung ab dem vom Steuerpflichtigen gewählten Zeitpunkt anerkannt wird, wenn sie spätestens drei Monate danach dem Finanzamt vorliegt. Darüber hinaus macht Steuerberaterin Rau-Franz auf weitere Steueränderungen 2012 aufmerksam.

Fondsbeteiligung & elektronische Datenübermittlung In dem Bestreben nach Vereinfachung im Steuerverfahren forciert die Finanzverwaltung seit geraumer Zeit in allen Bereichen die Datenübermittlung auf elektronischem Wege. Für Steuerpflichtige und deren Berater geht dies jedoch selten mit einer Erleichterung einher. Darauf weist der SteuerberaterVerband e. V. Schleswig-Holstein hin. Nun müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 auch Steuerpflichtige, die "Gewinneinkünfte" erzielen, ihre Einkommensteuererklärung mittels Internet übermitteln. Auf dem ersten Blick trifft diese Pflicht Gewerbetreibende und Freiberufler im Hauptberuf. Aber auch in dieser Neuerung steckt die Tücke im Detail.

Achtung bei der elektronischen Rechnung Der elektronische Verkehr gewinnt immer mehr an Bedeutung und hat insbesondere als E-Mail-Korrespondenz und in anderen Formen der Kommunikation die herkömmlichen Geschäftsformen verdrängt oder ersetzt. Diese Entwicklung macht auch vor der alltäglichen Buchhaltung nicht halt. Martin Ziemba, Vorstandsmitglied des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e. V. erklärt: "Elektronische Rechnungen sind gleichwertig zu Papierrechnungen." Auch Ein- und Ausgangsrechnungen sind hiervon betroffen. "Dies führt unter anderem dazu, dass die Schriftform vieler Rechnungen, die für die Einkommenssteuererklärung aufbewahrt werden müssen, durch eine elektronische Fassung der Rechnung ersetzt werden kann", erläutert Ziemba die Konsequenzen.

Asset-Deal und Share-Deal Jedem Gesellschafter-Geschäftsführer sollte regelmäßig bekannt sein, dass im Falle eines Betriebsübergangs im Sinne von § 613a BGB sowohl eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer als auch eine Kündigung unwirksam ist. Doch die alles entscheidende Frage, ob tatsächlich ein Betriebsübergang vorliegt, kann regelmäßig ohne die Hinzuziehung eines rechtlichen Beraters nicht beantwortet werden, da insbesondere die Anzahl der zu dieser Thematik ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen für den juristischen Laien nicht zu überblicken sind.

Was man beachten muss: Verträge unter Verwandten Wenn man sich gegenseitig innerhalb der Familie etwas Gutes tun kann, dann wird man das in aller Regel auch machen. Das gilt für immaterielle Güter ebenso wie für materielle. Dabei kann der Fiskus eine positive Rolle spielen. Erkennt er doch Verträge unter Verwandten grundsätzlich dann an, wenn sie auch unter Fremden abgeschlossen sein könnten. Das gilt zum Beispiel für Darlehen innerhalb der Familien, für Arbeitsverträge und schließlich auch für Mietverträge. So bietet die Vermietung von Wohneigentum an Kinder oder Eltern durchaus Sparpotenzial, von dem beide Seiten profitieren: die eine von günstigeren Mieten und die andere von einer geringeren Steuerbelastung.

Längerer Arbeitsweg kann günstiger sein Arbeitnehmer können auch dann den längeren Weg zur Arbeit steuerlich geltend machen, wenn sie dadurch keinen erheblichen Zeitvorteil gegenüber der kürzesten Strecke haben. Grundsätzlich kann für die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte immer nur der kürzeste Weg berücksichtigt werden. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn eine andere Verbindung "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig genutzt wird. Der Ansicht der Finanzämter, die längere Strecke müsse mindestens eine Zeitersparnis von 20 Minuten einbringen, ist jetzt der Bundesfinanzhof mit zwei Urteilen (Az. VI R 19/11 und Az. VI R 46/10) entgegengetreten. Darauf wies der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein jetzt hin.

Compliance-Leitfaden für Social Enterprises Axway stellte einen Leitfaden für Social Enterprises vor. Darin erfahren CIOs, welche wichtigen Schritte sie bei der Einbindung sozialer Technologien in die Wege leiten sollten, um für ein hohes Maß an Sicherheit, Compliance und Visualisierung ihrer geschäftlichen Interaktionen zu sorgen.

Finanzierung von "Steuersparimmobilien" Nicht nur in den klassischen Schrottimmobilienfällen der Neunziger Jahre, sondern gerade auch bei den seit dem Jahr 2002 vielfach vertriebenen sogenannten "Steuersparimmobilien" besteht oftmals dringender Handlungsbedarf. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der auf Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg, raten: "Bei Unregelmäßigkeiten bezüglich ihrer Steuersparimmobilien sollten betroffene Anleger frühzeitig qualifizierten Rat suchen."

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Neue Norm für CSR-Aktivitäten der Wirtschaft Checkliste für die elektronische Rechnungsstellung