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Das Risiko des Online-Identitätsdiebstahl


Ein Online-Identitätsdiebstahl kann sich auf alle Lebensbereiche auswirken, nicht nur online
Tipps: Obwohl übertriebene Vorsicht den Spaß daran nehmen könnte, kann schon eine Reihe von einfachen Schutzmaßnahmen sicherstellen, kein Ziel eines Angriffes im Web zu werden


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(27.09.11) - Wer das Internet nutzt, macht sich selten Gedanken über einen möglichen Identitätsdiebstahl. Durch unvorsichtige Handhabung und Veröffentlichung personenbezogener Daten können Online-User sehr leicht Opfer von Betrügereien oder Rufschädigung werden. Schon wenige Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse reichen aus, um es Betrügern zu ermöglichen, Identitätsmissbrauch in Form von kriminellen Doppelgängern zu betreiben. Da Passwörter sehr häufig Bezug zu persönlichen Daten aufweisen, ist dies besonders für Bankzugangsdaten gefährlich und kann schnell finanzielle Folgen für die User haben. Eine im Frühjahr 2011 von BullGuard durchgeführte Umfrage unter 2.000 Briten weist auf genau diese Problematik - vor allem in sozialen Netzwerken - hin.

Das veränderte Kommunikationsverhalten betrifft nicht nur junge Online-User, auch ältere Menschen veröffentlichen gerade in sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter viele personenbezogene Daten freiwillig, obwohl dies für die Registrierung gar nicht notwendig wäre. Neben den bereits erwähnten Daten sind dies oftmals auch Namen der Haustiere, Namen der eigenen Kinder, Fotos von Luxusgütern wie Autos oder Fernseher oder die eigene Adresse.

"Obwohl das Teilen dieser Art von Informationen zunächst harmlos erscheint, sollte man bedenken, dass diese Informationen oft auch als Sicherheitsfragen beim Online-Banking oder bei der Bestätigung der eigenen Identität über das Telefon verwendet werden", sagt Claus Villumsen, Internet Security Experte bei BullGuard. Böswillige Angreifer können mit diesen gesammelten Daten ein sehr umfangreiches Profil der Person erstellen und dies für eigene Zwecke ausnutzen. Auch das Posten längerer Abwesenheiten sollte laut Villumsen vermieden werden. Dies könnte potenziellen Einbrechern entscheidende Informationen zuspielen. Laut der Studie speichern außerdem 14 Prozent der Befragten Ihre Bankzugangsdaten in ihren Browsern. Einbrecher, die den PC oder Laptop entwenden, erhalten dadurch die Möglichkeit, Bankkonten leerzuräumen und den Betroffenen weitere Unannehmlichkeiten zu bereiten.

Bundesminister Friedrich warnt vor Gefahren
Ende Mai 2011 stellte das Bundesministerium des Inneren die polizeiliche Kriminalstatistik 2010 vor. Hier konnte ein Anstieg der Internetstraftaten um 8,1 Prozent festgestellt werden. Im Vergleich zu 2009 ist dies mit 223.642 registrierten Fällen der höchste bislang ermittelte Wert. Bei der Vorstellung der Kriminalstatistik erklärte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, dass "die nahezu ungebremsten Möglichkeiten, die das Internet eröffnet, spiegelbildlich auch mehr Anreize und Möglichkeiten zu ihrer missbräuchlichen Nutzung schaffen.

Es seien aber "nicht nur Sicherheitsbehörden und der Gesetzgeber gefordert. Gerade auch Anbieter und Nutzer des Internets sind zum sicheren und sorgfältigen Umgang mit diesem Medium aufgerufen. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum werden!", meint Friedrich weiter.

Gefahrenpotenzial durch Aufbau einer digitalen Persönlichkeit
Die Anziehungskraft von sozialen Netzwerken rührt anscheinend vor allem durch die Möglichkeit her, durch das Teilen von Informationen Gespräche zu beginnen und sich dadurch eine "digitale Persönlichkeit" aufzubauen. Genau dessen sind sich allerdings auch böswillige Angreifer im Netz bewusst, für die es somit ein Leichtes darstellt, individuelle Profile zu kopieren. Obwohl übertriebene Vorsicht den Spaß daran nehmen könnte, kann schon eine Reihe von einfachen Schutzmaßnahmen sicherstellen, kein Ziel eines Angriffes im Web zu werden.

8 Punkte für sichereres Surfen
BullGuard empfiehlt die folgenden Sicherheitsvorkehrungen, damit User ohne Risiko ihren Spaß in sozialen Netzwerken behalten:

>> Keine Freundschaftsanfragen von Fremden annehmen: Akzeptieren Sie niemals Freundschaftsanfragen von Personen, die Sie nicht kennen oder die nicht leicht durch Verknüpfungen mit anderen Freunden zu identifizieren sind.

>> Mit Privatsphäre-Einstellungen auseinandersetzten: Bevor Sie Webseiten wie Facebook nutzen, investieren Sie zunächst etwas Zeit in das Lernen der jeweiligen Sicherheitseinstellungen der jeweiligen Plattform, um sicherzustellen, dass Beiträge und Bilder nicht für jedermann zugänglich sind. Es ist oft sehr einfach die Sichtbarkeit von Informationen auf direkte Freunde oder auch auf Freunde von Freunden zu beschränken. Auch wenn sich beides sicher anhört, kann man nicht garantieren, wem es Freunde ermöglichen, die Beiträge zu lesen. Daher ist die erste Variante, Informationen ausschließlich mit direkten Freunden zu teilen, die sicherste.

>> Keine persönlichen Daten in öffentlichen Profilen: Streichen Sie sämtliche persönliche Details aus Ihren Profilen, welche dort nicht wirklich notwendig sind, wie zum Beispiel Namen von Haustieren, Adressen, Mädchenname oder auch Geburtsdatum. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Sie Dienstleistungen nutzen, um Ihre Identität zu bestätigen. Dies findet häufig in Form von Sicherheitsfragen statt, falls Sie Ihr Passwort zum Login einer Webseite vergessen haben.

>> Sichere Passwörter verwenden: Stellen Sie sicher, dass alle Passwörter für wichtige Webseiten oder -services keinen Bezug zu Ihren Hobbys oder Interessen aufweisen. Ein möglicher Angreifer könnte versuchen, hierzu gebräuchliche Wörter zu verwenden, um Ihr Passwort zu knacken.

>> Nach jeder Sitzung abmelden: Achten Sie darauf, sich nach jeder Sitzung abzumelden und, wo möglich, sich immer über einen sicheren Zugang einzuloggen, wenn Sie keinen eigenen Rechner nutzen. Bei öffentlichen Computern könnte sonst der nächste Nutzer ihre Unachtsamkeit ausnutzen und auf ihr Konto zugreifen, um Informationen über Sie sammeln, wenn es ihm gerade passt.

>> Vorsicht bei der Kommunikation mit Fremden: Seien Sie vorsichtig, wenn Sie beginnen, mit fremden Menschen zu kommunizieren. Dies gilt vor allem dann, wenn diese anfangen, Sie nach persönlichen und sensiblen Daten zu fragen. In sozialen Netzwerken ist es normalerweise ziemlich einfach, diese Nutzer zu blockieren, um nicht weiter von ihnen belästigt zu werden.

>> Keine sensiblen Daten speichern: Vermeiden Sie das Speichern von Kontonummern, Kreditkartendaten und Passwörter in E-Mail-Konten oder Dokumenten auf einem Computer. Zwar könnte dies für Sie eine Gedächtnisstütze sein, aber ebenso könnte es verheerend sein, wenn diese in die falschen Hände geraten würden.

>> Pseudonym verwenden: Wo auch immer im Internet möglich, nutzen Sie ein Pseudonym, um sich zu identifizieren. Viele Seiten verlangen keinen Klarnamen bei der Registrierung. Dadurch verhindern Sie die Suche dritter Personen nach Informationen zu Ihnen.
(BullGuard: ra)

BullGuard: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

Neues Telekommunikationsgesetz in Kraft Das neue Telekommunikationsgesetz ist in Kraft getreten. "Die Novelle trägt dazu bei, den Ausbau schneller Internetzugänge überall in Deutschland voranzutreiben", sagt Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. So werden Gas- und Stromversorger verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Internetkabel gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Dadurch werden unnötige Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden. Aber auch für Verbraucher ergeben sich Änderungen. Neue Regeln für Verträge und Tarife sorgen für einheitlichere Rechte der Kunden.

Insolvenzverfahren im Insolvenzverfahren Wird über das Vermögen eines Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist es nicht selten, dass das schuldnerische Unternehmen zunächst durch den Verwalter fortgeführt wird. Damit geht in der Regel die Bitte des Verwalters einher, das schuldnerische Unternehmen doch möglichst weiterhin zu beliefern, um eine Betriebsfortführung nicht zu gefährden. "Bei Weiterbelieferung des schuldnerischen Unternehmens ist jedoch äußerste Vorsicht geboten", erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. "Es ist nämlich keineswegs so, dass man sich sicher sein kann, dass die Rechnungen auch tatsächlich bezahlt werden. Neben den Rechnungen, die man vor dem Insolvenzverfahren erteilt hat, besteht nämlich weiter die Gefahr, auch noch die Rechnungen für solche Lieferungen als uneinbringlich ausbuchen zu müssen, die erst auf Veranlassung des Insolvenzverwalters vorgenommen wurden. Und das, obwohl es sich dabei um vorrangig zu befriedigende 'Masseverbindlichkeiten' handelt."

Verschiedene Steueränderungen 2012 Ein Unternehmen gilt bei einer Betriebsunterbrechung oder Betriebsverpachtung im Ganzen bis zur ausdrücklichen Aufgabeerklärung als fortgeführt. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner, weist darauf hin, dass bei Betriebsaufgaben ab dem 05. November 2011 die Betriebsaufgabeerklärung ab dem vom Steuerpflichtigen gewählten Zeitpunkt anerkannt wird, wenn sie spätestens drei Monate danach dem Finanzamt vorliegt. Darüber hinaus macht Steuerberaterin Rau-Franz auf weitere Steueränderungen 2012 aufmerksam.

Fondsbeteiligung & elektronische Datenübermittlung In dem Bestreben nach Vereinfachung im Steuerverfahren forciert die Finanzverwaltung seit geraumer Zeit in allen Bereichen die Datenübermittlung auf elektronischem Wege. Für Steuerpflichtige und deren Berater geht dies jedoch selten mit einer Erleichterung einher. Darauf weist der SteuerberaterVerband e. V. Schleswig-Holstein hin. Nun müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 auch Steuerpflichtige, die "Gewinneinkünfte" erzielen, ihre Einkommensteuererklärung mittels Internet übermitteln. Auf dem ersten Blick trifft diese Pflicht Gewerbetreibende und Freiberufler im Hauptberuf. Aber auch in dieser Neuerung steckt die Tücke im Detail.

Achtung bei der elektronischen Rechnung Der elektronische Verkehr gewinnt immer mehr an Bedeutung und hat insbesondere als E-Mail-Korrespondenz und in anderen Formen der Kommunikation die herkömmlichen Geschäftsformen verdrängt oder ersetzt. Diese Entwicklung macht auch vor der alltäglichen Buchhaltung nicht halt. Martin Ziemba, Vorstandsmitglied des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e. V. erklärt: "Elektronische Rechnungen sind gleichwertig zu Papierrechnungen." Auch Ein- und Ausgangsrechnungen sind hiervon betroffen. "Dies führt unter anderem dazu, dass die Schriftform vieler Rechnungen, die für die Einkommenssteuererklärung aufbewahrt werden müssen, durch eine elektronische Fassung der Rechnung ersetzt werden kann", erläutert Ziemba die Konsequenzen.

Asset-Deal und Share-Deal Jedem Gesellschafter-Geschäftsführer sollte regelmäßig bekannt sein, dass im Falle eines Betriebsübergangs im Sinne von § 613a BGB sowohl eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer als auch eine Kündigung unwirksam ist. Doch die alles entscheidende Frage, ob tatsächlich ein Betriebsübergang vorliegt, kann regelmäßig ohne die Hinzuziehung eines rechtlichen Beraters nicht beantwortet werden, da insbesondere die Anzahl der zu dieser Thematik ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen für den juristischen Laien nicht zu überblicken sind.

Was man beachten muss: Verträge unter Verwandten Wenn man sich gegenseitig innerhalb der Familie etwas Gutes tun kann, dann wird man das in aller Regel auch machen. Das gilt für immaterielle Güter ebenso wie für materielle. Dabei kann der Fiskus eine positive Rolle spielen. Erkennt er doch Verträge unter Verwandten grundsätzlich dann an, wenn sie auch unter Fremden abgeschlossen sein könnten. Das gilt zum Beispiel für Darlehen innerhalb der Familien, für Arbeitsverträge und schließlich auch für Mietverträge. So bietet die Vermietung von Wohneigentum an Kinder oder Eltern durchaus Sparpotenzial, von dem beide Seiten profitieren: die eine von günstigeren Mieten und die andere von einer geringeren Steuerbelastung.

Längerer Arbeitsweg kann günstiger sein Arbeitnehmer können auch dann den längeren Weg zur Arbeit steuerlich geltend machen, wenn sie dadurch keinen erheblichen Zeitvorteil gegenüber der kürzesten Strecke haben. Grundsätzlich kann für die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte immer nur der kürzeste Weg berücksichtigt werden. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn eine andere Verbindung "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig genutzt wird. Der Ansicht der Finanzämter, die längere Strecke müsse mindestens eine Zeitersparnis von 20 Minuten einbringen, ist jetzt der Bundesfinanzhof mit zwei Urteilen (Az. VI R 19/11 und Az. VI R 46/10) entgegengetreten. Darauf wies der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein jetzt hin.

Compliance-Leitfaden für Social Enterprises Axway stellte einen Leitfaden für Social Enterprises vor. Darin erfahren CIOs, welche wichtigen Schritte sie bei der Einbindung sozialer Technologien in die Wege leiten sollten, um für ein hohes Maß an Sicherheit, Compliance und Visualisierung ihrer geschäftlichen Interaktionen zu sorgen.

Finanzierung von "Steuersparimmobilien" Nicht nur in den klassischen Schrottimmobilienfällen der Neunziger Jahre, sondern gerade auch bei den seit dem Jahr 2002 vielfach vertriebenen sogenannten "Steuersparimmobilien" besteht oftmals dringender Handlungsbedarf. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der auf Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg, raten: "Bei Unregelmäßigkeiten bezüglich ihrer Steuersparimmobilien sollten betroffene Anleger frühzeitig qualifizierten Rat suchen."

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