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Rechtliche Aspekte des Lizenzmanagements


10 Tipps: Effektiver Umgang mit Softwarelizenzen in Unternehmen
Funktionierende Lizenzmanagement kann Compliance-Defizite beseitigen


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(01.09.11) - Ein strukturierter Umgang mit Softwarelizenzen schützt Unternehmen nicht nur vor juristischen Konsequenzen einer Unterlizenzierung oder Mehrausgaben durch Überlizenzierung. Lizenzmanagement ist letztlich auch ein Prozess für den verantwortungsvollen Umgang mit Unternehmenswerten. Um IT-Leiter, CIOs und IT-Administratoren bei der Erhaltung dieser Werte zu unterstützen, hat Aagon Consulting zehn Tipps für den effektiven Umgang mit Softwarelizenzen in Unternehmen zusammengestellt.

1. Bestimmen Sie einen verantwortlichen Lizenzmanager
Der erste Schritt zu einem funktionierenden Lizenzmanagement ist nicht der Kauf eines entsprechenden Werkzeugs, sondern die Ernennung eines verantwortlichen Lizenzmanagers. Dessen Aufgabe besteht vornehmlich darin, die für das Lizenzmanagement notwendigen Prozesse im Unternehmen zu etablieren, laufend zu überprüfen und in Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung gegebenenfalls anzupassen. Da diese Aufgabe vornehmlich kaufmännische und organisatorische Komponenten hat, muss ein Lizenzmanager nicht zwangsläufig aus der IT-Abteilung stammen oder einen entsprechend technischen Hintergrund besitzen. Beispielsweise könnte auch ein Mitarbeiter aus dem Einkauf, der sich auf Vertragsmanagement spezialisiert hat, ein guter Kandidat für einen Lizenzmanger sein.

2. Konsolidieren Sie Ihre Software
Je kleiner die Programmvielfalt in einem Unternehmen ist, desto einfacher ist auch das Management der jeweiligen Lizenzen. Natürlich darf die Konsolidierung von Software nicht auf Kosten der Produktivität gehen. Doch allein die Anzahl von unterschiedlichen PDF-Tools auf ein Mindestmaß zu begrenzen, erspart der Systemadministration und dem Support bereits beträchtlich Arbeit. Wenn dann beispielsweise statt fünf verschiedener Anwendungen zur Bildbearbeitung nur eine Version einer Software zum Einsatz kommt, lassen sich nicht nur deren Lizenzen durch Mengenrabatte günstiger beschaffen. Die IT-Abteilung kann für diese Software auch besseren Support leisten, da sie eben nur noch eine Grafiksoftware unterstützen muss. Und auch der Lizenzmanager wird dies begrüßen, da er sich nur in die Nutzungsbedingungen eines Grafiksoftware-Herstellers einarbeiten muss.

3. Zentralisieren Sie die Beschaffung von Software
Software sollte im Unternehmen grundsätzlich nur von einer zentralen Stelle aus beschafft werden. Dies vermeidet einerseits, dass sie über Umwege wie Spesenabrechnungen in das Unternehmen gelangt. Andererseits hat nur ein zentraler Software-Beschaffer effektiv die Möglichkeit zu prüfen, ob noch freie Lizenzen im Unternehmen vorhanden sind oder eventuell alternative Software in Frage kommt. Zudem lässt sich so auch die Verwaltung und Kontrolle der Lizenznachweise und Datenträger deutlich vereinfachen.

4. Achten Sie auf eine korrekte Lizenzierung
Dieser Punkt ist wohl einer der schwierigsten im gesamten Lizenzmanagement-Prozess. Die hohe Kunst besteht darin, die für die jeweilige Unternehmenssituation beste Lizenzform zu wählen – die dabei nicht zwangsweise immer die mit dem günstigsten Preis ist. Zwei Beispiele: Für Microsoft Exchange gibt es Lizenzen auf Benutzer-Basis oder Gerätebasis. Wählt ein Unternehmen die Gerätebasis und möchte dann zusätzlich auch per Smartphone auf Exchange zugreifen, werden plötzlich weitere Gerätelizenzen fällig. Beispiel zwei: Bei Microsoft Office mögen manche Unternehmen versucht sein, günstige Home & Business-Lizenzen zu kaufen.

Was sie dabei gerne übersehen ist, dass es hier einen Lizenzschlüssel pro Installation gibt und die Software zudem von dem jeweiligen Datenträger installiert werden muss. Eine automatische Verteilung von Software mit einem Unternehmensschlüssel ist bei dieser Lizenz explizit untersagt. Zudem muss die IT-Administration alle Lizenzschlüssel dokumentieren und gemeinsam mit den Datenträgern archivieren. Der enorme Mehraufwand für die Einzelinstallationen sowie für die Administration der Datenträger und Lizenzschlüssel kann dann den im Vergleich zur Volumenlizenz günstigeren Einkaufspreis schnell mehr als zunichtemachen.

Da jeder Softwarehersteller bei den Lizenzbedingungen sein eigenes Süppchen kocht, ist großen Unternehmen hier zu raten, an Lizenzschulungen der großen Hersteller wie Microsoft oder Adobe teilzunehmen. Kleinen und mittelständischen Unternehmen helfen bei solchen Fragen hingegen auf Lizenzfragen spezialisierte Software-Asset-Management-Partner (SAM) weiter.

5. Integrieren Sie Ihr Lizenzmanagement in Ihr Client-Management
Zu einem einheitlichen Prozess für die Beschaffung von Software gehört ein einheitlicher und zentral gesteuerter Prozess für deren Installation. Dieser lässt sich am besten mit einem professionellen Clientmanagement-System (CMS) umsetzen. Die Inventarisierungsfunktion des CMS liefert dabei regelmäßig aktuelle Daten über alle im Unternehmen installierte Software. Das Lizenzmanagement stellt diese dann in Form einer Lizenzbilanz oder eines Compliance-Checks den im CMS hinterlegten Lizenzpaketen gegenüber und weist Über- und Unterlizenzierungen aus. Getrennte Systeme für Inventarisierung, Softwareverteilung und Lizenzmanagement führen zwangsläufig zu Reibungsverlusten, redundanten oder fehlenden Daten sowie einem Mehraufwand in der Administration. Achten Sie bei der Auswahl zudem darauf, dass das Clientmanagement-System alle PCs in Ihrem Unternehmen abdeckt – also auch mobile und externe Geräte wie Notebooks oder Heimarbeitsplätze.

6. Weisen Sie Open-Source- und Gebrauchtsoftware gesondert aus
Bedenken Sie, dass der Einsatz von Open-Source-Software oder Shareware in Unternehmen kostenpflichtig sein kann. So setzen viele Firmen beispielsweise die Datenbank MySQL ein und vergessen dabei, dass für dieses Produkt im kommerziellen Umfeld eine Lizenzpflicht besteht. Daher sollte ein Lizenzmanager auch die Lizenzbedingungen von Open-Source-Software prüfen und diesen Softwaretyp im Lizenzmanagement separat ausweisen. Ähnliches gilt für gebrauchte Software: Da die Rechtslage bei gebraucht beschaffter Software noch unklar ist, empfiehlt es sich auch hier, diese Lizenzen gesondert im Lizenzmanagement auszuweisen. So lässt sich das Risiko einer potentiellen Nachlizenzierung besser bewerten.

7. Bewahren Sie Lizenznachweise und Datenträger zentral und sicher auf
Lizenznachweise und Datenträger von Software haben nichts im Bürozimmer des Anwenders oder gar in dessen Homeoffice verloren. Verwahren Sie stattdessen alle mit einer Lizenz verbundenen Unterlagen zentral und an einem sicheren Ort auf. Dieser sollte nur autorisierten Personen aus der EDV und gegebenenfalls dem Einkauf zugänglich sein. Achten Sie auch darauf, dass dieser Ort speziell vor Feuer geschützt ist. Bewahren Sie dort dann sowohl alle Datenträger und Lizenzschlüssel sowie weitere Nachweise über die Beschaffung von Software wie etwa Rechnungskopien in Papierform auf. Zusätzlich empfiehlt es sich, diese Dokumente zu digitalisieren und im Clientmanagement-System bei den jeweiligen Lizenzpaketen zu hinterlegen. So haben Lizenzmanager, Einkauf und Administratoren immer sofortigen Zugriff auf alle Lizenzinformationen.

8. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter
Jedem Mitarbeiter eines Unternehmens muss klar sein, warum Lizenzmanagement für das Unternehmen und damit auch für seinen Job wichtig ist. Dies soll auch verhindern, dass Mitarbeiter selber Software mitbringen und auf ihren Rechnern installieren – und das Unternehmen gegebenenfalls dafür haftet. Softwarelizenzen sind Unternehmenskapital und Unternehmenswerte. Ein verantwortlicher Umgang damit muss von oben gelebt werden und kommt letztlich allen Mitarbeitern zu Gute.

9. Schließen Sie eine Betriebsvereinbarung und Mitarbeitervereinbarung ab
Jedes Unternehmen sollte eine Betriebsvereinbarung und/oder Mitarbeitervereinbarungen für die private Nutzung des Arbeitsplatz-PCs und des Internets abschließen. Dort empfiehlt es sich auf Grund der aktuellen Rechtslage in Deutschland, den Mitarbeitern die private Nutzung des PCs und des Internets zu untersagen. Wer dies nicht tut, läuft Gefahr, seinen Angestellten gegenüber als Anbieter von Telekommunikationsdiensten aufzutreten. Dies wiederum kann zu Einschränkungen bei dem zulässigen Zugriff auf die unternehmenseigenen Geräte und Daten führen, was wiederum das Client- und Lizenzmanagement erschwert oder gar unmöglich macht. Um Mitarbeiter durch solche Maßnahmen nicht zu demotivieren, können Unternehmen beispielsweise dedizierte Kiosk-PCs in den Pausenräumen aufstellen, an denen privates Surfen ausdrücklich gestattet ist.

10. Lassen Sie Ihren Lizenzstatus durch die Hersteller zertifizieren
Wer sein Lizenzmanagement allein oder mit Hilfe eines SAM-Partners in Ordnung gebracht hat, kann sich dies von den großen Softwareherstellern zertifizieren lassen. Den Zertifizierungsprozess selbst wickelt ebenfalls ein SAM-Partner ab. Ein entsprechendes Zertifikat beispielsweise von Microsoft bestätigt dann, dass das Lizenzmanagement eines Unternehmens effektiv aufgestellt ist und dass das Unternehmen aus Sicht dieses Herstellers korrekt lizenziert ist. Mit einem solchen Zertifikat ist man dann für ein Jahr vor Lizenz-Audits zumindest des ausstellenden Herstellers sicher. Gleichzeitig wirken solche Zertifikate positiv in der Außendarstellung, haben Signalwirkung auf andere Hersteller, die keine Zertifizierung anbieten, verbessern das eigene Risikomanagement und können sich auch positiv auf das Kreditranking eines Unternehmens auswirken. Schließlich ist ein solches Zertifikat auch eine positive Bestätigung für die eigenen Mitarbeiter. Denn sie erhalten damit einen offiziellen Nachweis, dass die ihnen auferlegten Einschränkungen dem eigenen Unternehmen tatsächlich zu Gute kommen. (Aagon Consulting: ra)

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Meldungen: Markt / Hinweise & Tipps

Neues Telekommunikationsgesetz in Kraft Das neue Telekommunikationsgesetz ist in Kraft getreten. "Die Novelle trägt dazu bei, den Ausbau schneller Internetzugänge überall in Deutschland voranzutreiben", sagt Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. So werden Gas- und Stromversorger verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Internetkabel gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Dadurch werden unnötige Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden. Aber auch für Verbraucher ergeben sich Änderungen. Neue Regeln für Verträge und Tarife sorgen für einheitlichere Rechte der Kunden.

Insolvenzverfahren im Insolvenzverfahren Wird über das Vermögen eines Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist es nicht selten, dass das schuldnerische Unternehmen zunächst durch den Verwalter fortgeführt wird. Damit geht in der Regel die Bitte des Verwalters einher, das schuldnerische Unternehmen doch möglichst weiterhin zu beliefern, um eine Betriebsfortführung nicht zu gefährden. "Bei Weiterbelieferung des schuldnerischen Unternehmens ist jedoch äußerste Vorsicht geboten", erklärt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. "Es ist nämlich keineswegs so, dass man sich sicher sein kann, dass die Rechnungen auch tatsächlich bezahlt werden. Neben den Rechnungen, die man vor dem Insolvenzverfahren erteilt hat, besteht nämlich weiter die Gefahr, auch noch die Rechnungen für solche Lieferungen als uneinbringlich ausbuchen zu müssen, die erst auf Veranlassung des Insolvenzverwalters vorgenommen wurden. Und das, obwohl es sich dabei um vorrangig zu befriedigende 'Masseverbindlichkeiten' handelt."

Verschiedene Steueränderungen 2012 Ein Unternehmen gilt bei einer Betriebsunterbrechung oder Betriebsverpachtung im Ganzen bis zur ausdrücklichen Aufgabeerklärung als fortgeführt. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner, weist darauf hin, dass bei Betriebsaufgaben ab dem 05. November 2011 die Betriebsaufgabeerklärung ab dem vom Steuerpflichtigen gewählten Zeitpunkt anerkannt wird, wenn sie spätestens drei Monate danach dem Finanzamt vorliegt. Darüber hinaus macht Steuerberaterin Rau-Franz auf weitere Steueränderungen 2012 aufmerksam.

Fondsbeteiligung & elektronische Datenübermittlung In dem Bestreben nach Vereinfachung im Steuerverfahren forciert die Finanzverwaltung seit geraumer Zeit in allen Bereichen die Datenübermittlung auf elektronischem Wege. Für Steuerpflichtige und deren Berater geht dies jedoch selten mit einer Erleichterung einher. Darauf weist der SteuerberaterVerband e. V. Schleswig-Holstein hin. Nun müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 auch Steuerpflichtige, die "Gewinneinkünfte" erzielen, ihre Einkommensteuererklärung mittels Internet übermitteln. Auf dem ersten Blick trifft diese Pflicht Gewerbetreibende und Freiberufler im Hauptberuf. Aber auch in dieser Neuerung steckt die Tücke im Detail.

Achtung bei der elektronischen Rechnung Der elektronische Verkehr gewinnt immer mehr an Bedeutung und hat insbesondere als E-Mail-Korrespondenz und in anderen Formen der Kommunikation die herkömmlichen Geschäftsformen verdrängt oder ersetzt. Diese Entwicklung macht auch vor der alltäglichen Buchhaltung nicht halt. Martin Ziemba, Vorstandsmitglied des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e. V. erklärt: "Elektronische Rechnungen sind gleichwertig zu Papierrechnungen." Auch Ein- und Ausgangsrechnungen sind hiervon betroffen. "Dies führt unter anderem dazu, dass die Schriftform vieler Rechnungen, die für die Einkommenssteuererklärung aufbewahrt werden müssen, durch eine elektronische Fassung der Rechnung ersetzt werden kann", erläutert Ziemba die Konsequenzen.

Asset-Deal und Share-Deal Jedem Gesellschafter-Geschäftsführer sollte regelmäßig bekannt sein, dass im Falle eines Betriebsübergangs im Sinne von § 613a BGB sowohl eine Schlechterstellung der Arbeitnehmer als auch eine Kündigung unwirksam ist. Doch die alles entscheidende Frage, ob tatsächlich ein Betriebsübergang vorliegt, kann regelmäßig ohne die Hinzuziehung eines rechtlichen Beraters nicht beantwortet werden, da insbesondere die Anzahl der zu dieser Thematik ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen für den juristischen Laien nicht zu überblicken sind.

Was man beachten muss: Verträge unter Verwandten Wenn man sich gegenseitig innerhalb der Familie etwas Gutes tun kann, dann wird man das in aller Regel auch machen. Das gilt für immaterielle Güter ebenso wie für materielle. Dabei kann der Fiskus eine positive Rolle spielen. Erkennt er doch Verträge unter Verwandten grundsätzlich dann an, wenn sie auch unter Fremden abgeschlossen sein könnten. Das gilt zum Beispiel für Darlehen innerhalb der Familien, für Arbeitsverträge und schließlich auch für Mietverträge. So bietet die Vermietung von Wohneigentum an Kinder oder Eltern durchaus Sparpotenzial, von dem beide Seiten profitieren: die eine von günstigeren Mieten und die andere von einer geringeren Steuerbelastung.

Längerer Arbeitsweg kann günstiger sein Arbeitnehmer können auch dann den längeren Weg zur Arbeit steuerlich geltend machen, wenn sie dadurch keinen erheblichen Zeitvorteil gegenüber der kürzesten Strecke haben. Grundsätzlich kann für die Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte immer nur der kürzeste Weg berücksichtigt werden. Etwas anderes gilt ausnahmsweise, wenn eine andere Verbindung "offensichtlich verkehrsgünstiger" ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig genutzt wird. Der Ansicht der Finanzämter, die längere Strecke müsse mindestens eine Zeitersparnis von 20 Minuten einbringen, ist jetzt der Bundesfinanzhof mit zwei Urteilen (Az. VI R 19/11 und Az. VI R 46/10) entgegengetreten. Darauf wies der Steuerberaterverband Schleswig-Holstein jetzt hin.

Compliance-Leitfaden für Social Enterprises Axway stellte einen Leitfaden für Social Enterprises vor. Darin erfahren CIOs, welche wichtigen Schritte sie bei der Einbindung sozialer Technologien in die Wege leiten sollten, um für ein hohes Maß an Sicherheit, Compliance und Visualisierung ihrer geschäftlichen Interaktionen zu sorgen.

Finanzierung von "Steuersparimmobilien" Nicht nur in den klassischen Schrottimmobilienfällen der Neunziger Jahre, sondern gerade auch bei den seit dem Jahr 2002 vielfach vertriebenen sogenannten "Steuersparimmobilien" besteht oftmals dringender Handlungsbedarf. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der auf Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg, raten: "Bei Unregelmäßigkeiten bezüglich ihrer Steuersparimmobilien sollten betroffene Anleger frühzeitig qualifizierten Rat suchen."

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Langzeitarchivierung und Sicherheit Kunden könnten finanzielle Schäden erleiden