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Praxisrelevante Umsatzsteuer-Themen im Diskurs


International VAT Meeting 2011: Steuerpflichtige werden bei Reihengeschäften von der EU allein gelassen
Umsatzsteuerliche Behandlung ist komplex und die Umsetzung in der EU ist nicht einheitlich


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(05.04.11) - Reihengeschäfte gehören im internationalen Warenverkehr zunehmend zum Alltag. Sie entwickeln sich jedoch für Unternehmen mehr und mehr zum Problem, denn die umsatzsteuerliche Behandlung ist komplex und die Umsetzung in der EU ist nicht einheitlich. An Praxisbeispielen diskutieren Experten aus zehn EU-Staaten und der Schweiz in Düsseldorf am 05.04.2011 beim "International VAT Meeting 2011" dieses und weitere aktuell wichtige Umsatzsteuer-Themen.

Reihengeschäfte erscheinen in der praktischen Abwicklung einfach, ihre tatsächliche umsatzsteuerliche Behandlung ist jedoch äußerst kompliziert und führt vielfach zu Fehlern in der Handhabung. Risiken sind vorprogrammiert. Unter Reihengeschäften versteht man Vorgänge, bei denen mehr als zwei Unternehmen über dieselben Gegenstände Umsatzgeschäfte abschließen und diese Gegenstände bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmen an den letzten Abnehmer gelangen.

Probleme treten dabei insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften auf, wenn also neben Deutschland noch andere Länder involviert sind. Schnell kann es dazu kommen, dass ein deutsches Unternehmen einen Umsatz im Ausland bewirkt, mit allen umsatzsteuerlichen Folgen. "Die Problematik wird dadurch verstärkt, dass selbst in den EU-Staaten die Behandlung von Reihengeschäften nicht deckungsgleich ist, was zu unbefriedigenden Inkongruenzen führt", so Joachim Strehle, Partner bei der WTS.

Vorrangig ist die Bestimmung des Leistungsortes jeder einzelnen Lieferung in der Kette. Es kommt darauf an, welcher Lieferung im Rahmen von Reihengeschäften die Beförderung bzw. Versendung zugeordnet werden kann. Durch Vereinbarungen der Parteien über die Transportbedingungen (Incoterms) oder den gezielten Einsatz von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern können sich jedoch Gestaltungsspielräume ergeben. Diese sollten von den Unternehmen genutzt werden. Sodann stellt sich die Frage der Anwendung von Steuerbefreiungen. Nur die Beförderungs- oder Versendungslieferung kann überhaupt in den Genuss einer Steuerbefreiung kommen – sei es als Ausfuhrlieferung oder als innergemeinschaftliche Lieferung. Bei allen anderen Lieferungen ist grundsätzlich von einer Steuerpflicht auszugehen.

Ein weiteres kniffliges Thema, das beim "International VAT Meeting 2011" der WTS diskutiert wird, ist die Abgrenzung von Werklieferungen und Werkleistungen. Auch hier sind die landestypischen Unterschiede beachtlich. Es stellt sich die Frage, ob die Erfüllung eines Werkvertrags als Werklieferung oder als Werkleistung zu behandeln ist. Die Abgrenzung ist mitunter wichtig für die Bestimmung des Leistungsorts, die Anwendung von Steuerbefreiungen und auch der Steuerschuldnerschaft.

Die WTS-Tagung gibt Unternehmen abschließend die Möglichkeit, lokale Probleme und Schwierigkeiten bei grenzüberschreitenden Umsatzgeschäften mit Spezialisten aus den Kernländern der EU und der Schweiz zu diskutieren. Im Fokus stehen neben konkreten Fällen aus der Praxis auch Fragen zu Vereinfachungsregelungen bei Konsignationslagern, der Entwicklung bei den elektronischen Rechnungen sowie der Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens. (WTS Steuerberatungsgesellschaft: ra)

WTS Steuerberatungsgesellschaft: Steckbrief

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Immer wichtig: Verschlüsselung vertraulicher Daten Ein verlorener Laptop stellt ebenso wie ein abhandengekommener USB-Stick oder ein Hacker-Angriff einen Datenschutzverstoß dar. Ein erfolgreicher Datenschutzvorfall bringt enorme finanzielle Risiken mit sich: für das Unternehmen, die Betroffenen, aber auch für Lieferanten und Kunden.

Compliance-Risiken in Joint Ventures Bei der Eingehung von internationalen Kooperationen sehen sich Unternehmen neuen Korruptionsrisiken ausgesetzt. "Die klassische Bestechung hat ausgedient, neue und subtilere Formen der verdeckten Bestechung sind auf dem Vormarsch", sagte Prof. Dr. Thomas Klindt auf dem Noerr Compliance Day, zu dem jetzt der Leiter der Noerr Compliance Group rund 200 Fachleute aus dem In- und Ausland begrüßen konnte. Thematisch im Mittelpunkt standen die vielfältigen Compliance-Risiken in Joint Ventures - nach dem Iran-Embargo der EU auch drängende Fragen zur Abwicklung von mit iranischen Partnern geschlossenen Verträgen.

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Betrüger: Anrufe angeblicher Verbraucherschützer "Wir müssen immer dreister werdenden Telefonabzockern endlich das Handwerk legen", forderte Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk. "Ich fordere deshalb die Einführung der so genannten Bestätigungslösung. Das heißt: Eine Zahlungspflicht kommt auf einen Werbeanruf hin nur zustande, wenn der Kunde den Vertragsschluss nachher schriftlich bestätigt. Nur so können wir den Verbraucher noch effektiver gegen unerlaubte Telefonwerbung und unbeabsichtigte mündlich geschlossene Verträge am Telefon schützen."

Spürbare Kostensenkung beim Rechnungsversand Seit dem Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetz am 1. Juli 2011 planen viele Unternehmen ihre Fakturierungsprozesse nachhaltig zu verschlanken und gleichzeitig die Prozesskosten signifikant zu senken. Zu verdanken ist dies einem Aspekt des Gesetzes, der in der öffentlichen Diskussion seinerzeit nur wenig Beachtung fand: Rechnungen, die auf elektronischem Wege übermittelt werden, sind denen, die per klassischer Briefpost zugestellt werden, gleichgestellt. darauf weist das Unternehmen retarus hin.

EU-Ausschuss entscheidet Ende April über Basel III Kleine und mittelständische Hightech-Unternehmen könnten bald schwieriger an Kredite kommen. Grund sind die strengen Vorgaben für Banken, die nach dem Abkommen "Basel III" jetzt in europäisches Recht umgesetzt werden sollen. Das befürchtet der Bitkom und fordert eine Überarbeitung der regulatorischen Compliance-Anforderungen. "Ohne weitere Anpassungen beschränken die Basel-III-Vorgaben den Spielraum für Banken bei der Kreditvergabe an kleine und mittelständische Unternehmen und verteuern solche Kredite", sagt Heinz Paul Bonn, Bitkom-Vizepräsident und Mittelstandsbeauftragter.

Vorratsdatenspeicherung in Polen Die polnischen Behörden hätten laut Angaben der Piratenpartei im vergangenen Jahr 1.856.888 Mal die Vorratsdaten der Bürger abgefragt. Bei einer Bevölkerung von 38,5 Millionen Menschen sei somit bereits jeder zwanzigste Bürger direkt durch eine Abfrage betroffen gewesen. Die Zahlen würden deutlich machen, dass die Möglichkeit, Datensammlungen durchführen zu können, auch zu steigenden Begehrlichkeiten bezüglich des Zugriffs durch die Behörden führe.

Zeitnahe Betriebsprüfung: Vor- und Nachteile Erstmals werden bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für eine zeitnahe Betriebsprüfung verbindlich festgelegt. Die Betriebsprüfung kann nur für die Prüfungszeiträume durchgeführt werden, zu denen dem Finanzamt vollständige Steuererklärungen vorliegen. Gegenwartsnah ist eine zeitnahe Betriebsprüfung nur, wenn die anfängliche Bereitschaft von Unternehmen und Finanzbehörde zu Effizienz und Kooperation während der gesamten Prüfungsdauer aufrecht erhalten und aktiv in der Praxis umgesetzt wird.

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Einigung über Glücksspielstaatsvertrag Investieren ohne Atomstrom