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Umgang mit Lebensmitteln


Vom Smiley zur Ampel: Einfache und verbindliche Lebensmittelkennzeichnung nötig
Transparenz ist oberstes Gebot: Flankiert werden sollte die Kennzeichnung vor Ort mit einer parallel freigeschalteten Übersicht im Internet


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(28.03.11) - Ampel ist in, Smiley ist out – künftig soll nach Willen einer Arbeitsgruppe der Länder ein rot, gelb und grün abgestuftes System statt des lächelnden Gesicht-Symbols den Umgang mit Lebensmitteln in der Gastronomie und andere verarbeitender Betriebe anzeigen – und zwar für alle Bundesländer verbindlich. Darauf hat sich eine Arbeitsrunde der jeweiligen Länderegierungen geeinigt.

"Ganz gleich, ob ein lächelndes oder ein betrübt dreinschauendes Gesicht oder ein farbig abgestuftes Kontrollbarometer anzeigt, wie mit Vorgaben bei Lebensmitteln umgegangen wird – Hauptsache, das Kennzeichnungssystem erfüllt seine Funktion, ist informativ, transparent, leicht verständlich und für alle verbindlich", begrüßt Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, dass die Diskussion um die Einführung einer aussagekräftigen Lebensmittelkennzeichnung wieder Fahrt aufnimmt.

Aus Sicht Müllers entscheidet die Berücksichtigung der folgenden fünf Kriterien maßgeblich den Erfolg der Kennzeichnung:

>> Die künftige Kennzeichnung muss leicht erkennbar sein, aber dennoch über ein eindeutig abgestuftes Anforderungsprofil – von "erfüllt" über "teilweise erfüllt" bis"unzureichend erfüllt" – verfügen.

>> Test, Vergabe und Zeitpunkt von Nachkontrollen liegen allein in der Hand der amtlichen Lebensmittelkontrollbehörden. Verstöße sind mit empfindlichen Strafen zu ahnden.

>> Die geplante Einführung muss für alle Betriebe gelten: Der Einzug einer Ampel in die Gastronomie kann indes nur ein erster Schritt sein: Nach Restaurants, Imbissbuden und Kantinen müssen nach und nach auch Bäckereien, Metzgereien, Supermärkte und auf Wochenmärkte mit dem dreifarbigen Kennzeichnungssystem ausgestattet werden.

>> Die Kennzeichnung muss direkt ins Auge springen: Das rot-gelb-grüne Signal gehört an die Eingangstür und mit zur Speisekarte.

>> Transparenz ist oberstes Gebot: Flankiert werden sollte die Kennzeichnung vor Ort mit einer parallel freigeschalteten Übersicht im Internet, sodass sich Verbraucher etwa vor der Wahl eines Restaurants oder eines Lebensmittelhändlers ein Bild über den Umgang eines Betriebs mit Lebensmitteln machen können.

Die Verbraucherzentrale NRW und acht weitere Frauen- und Verbraucherverbände in Nordrhein-Westfalen – im einzelnen der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Niederrhein, der Deutsche Evangelische Frauenbund - Landesverband Westfalen, der DHB Netzwerk Haushalt - Landesverband Rheinland und Landesverband Westfalen, der Familienbund der Katholiken Landesverband NRW, die Landesarbeitsgemeinschaft NRW der Katholischen Arbeitnehmerbewegung, der Landesintegrationsrat NRW und der Westfälisch Lippische Landfrauenverband – hatten sich Anfang März für ein bewertendes und bindendes Kennzeichnungssystem für Lebensmittelbetriebe ausgesprochen. In einer Forsa-Umfrage der Verbraucherzentrale NRW hatten 70 Prozent von 1000 Befragten für eine Kennzeichnungspflicht plädiert.

Weitere Informationen zur Kennzeichnung für Lebensmittelbetriebe finden Verbraucherinnen und Verbraucher unter www.vz-nrw.de/smiley .
(Verbraucherzentrale NRW: ra)

Verbraucherzentrale NRW: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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