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Bewertende Smiley-Kennzeichnung


Ein Bündnis von neun Verbraucherverbänden fordert Symbol für Lebensmittelbetriebe
Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Gaststätten sollten verpflichtend durch Aushang am Eingang des jeweiligen Betriebs veröffentlicht werden


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(15.03.11) - Ein bewertendes Smiley-System soll als Erkennungsmerkmal für einwandfreien Umgang mit Lebensmitteln zunächst in Gaststätten Einzug halten – dafür sprechen sich neben der Verbraucherzentrale NRW acht weitere Verbraucherverbände in Nordrhein-Westfalen aus. "Verbraucher bekommen durch ein einfaches, aber differenzierendes Smiley-Symbol wichtige Informationen, die dabei helfen, ganz gezielt ein Restaurant auszuwählen, das einen hohen Hygienestandard pflegt.

Da Hygienemängel in der Gastronomie meist vom Gast nicht offen erkennbar sind, gibt ihm ein Smiley als Erkennungszeichen die nötige Sicherheit. Zusätzlich kann das Symbol von einwandfrei geführten Betrieben als Werbemittel eingesetzt werden", zählt Elke Wieczorek, Vorsitzende des Landesverbands Rheinland des DHB - Netzwerk Haushalt, die Vorzüge einer einfachen und verbindlichen optischen Kennzeichnung auf.

"Mehr Transparenz in Gaststätten eröffnet Verbrauchern eine bewusstere Entscheidung beim Restaurantbesuch und kann den Qualitätswettbewerb in der Gastronomie entscheidend verbessern", appelliert deshalb Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, an NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel, die bisher freiwillige Smiley-Kennzeichnung in Nordrhein-Westfalen zugunsten einer verpflichtenden Einführung eines abgestuften Smiley-Systems aufzugeben: "Hier müssen die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Landesregierung von Juli 2010 umgesetzt werden. Das Land NRW sollte beim Thema Smiley erneut als Vorreiter fungieren und dessen bindende Installation auf Bundesebene über die Verbraucherschutzminister der Länder vorantreiben. Es gibt eine breite gesellschaftliche Unterstützung für einen solchen Schritt."

Mängel unter anderem bei der Hygiene und Kennzeichnung von Inhaltsstoffen beanstanden die Behörden in jedem dritten Gastronomiebetrieb seit Jahren. Das bislang freiwillige Kennzeichnungssystem in Nordrhein-Westfalen, das lediglich mit einem positiv "lächelnden" Smiley-Symbol auf mustergültig arbeitende Gaststätten- und Bäckereibetriebe hinweist, war nach Ansicht der Verbraucherverbände ein erster Schritt, der aber von den Gastronomen zu halbherzig umgesetzt wurde, um für mehr Transparenz zu sorgen. "Knapp vier Jahre nach der landesweiten Einführung sind inzwischen nur 415 Betriebe in 14 Modellkommunen mit dem Positiv-Smiley ausgezeichnet. Damit beträgt die Akzeptanz der Gaststättenbetreiber gerade mal zwei Prozent", so Müller.

Diese traurige Bilanz steht im krassen Gegensatz zu den Wünschen der Verbraucher: Laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale NRW im April vergangenen Jahres unter 1000 Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen sprachen sich 70 Prozent der Befragten für eine optische Kennzeichnungspflicht in Gaststätten aus, durch die sie bei einem Restaurantbesuch rasch und unkompliziert über die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle informiert werden.

Um dem Anliegen der Verbraucher nach mehr Transparenz über die verwendeten Produkte und die Arbeitsweise in der Gastronomie zu entsprechen, sollten sämtliche Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Gaststätten verpflichtend durch Aushang am Eingang des jeweiligen Betriebs veröffentlicht werden. Zur raschen Erfassung der Ergebnisse sollte der Aushang zusätzlich mit einem bewertenden Smiley (positiv bis negativ) versehen sein. Wie dies in der Praxis umgesetzt und akzeptiert wird, zeigt etwa das Kennzeichnungsmodell in Dänemark.

Die Einführung eines gesetzlichen Smiley-Systems muss nach Ansicht der Verbraucherverbände nicht nur für Gaststätten, sondern für alle mit Lebensmittel hantierenden Betriebe – also auch für Handel und Handwerk – verbindlich geregelt werden.

Die Smiley-Initiative der Verbraucherzentrale NRW besteht aus einem Zusammenschluss des Landesverbandes Rheinland und des Landesverbandes Westfalen des DHB - Netzwerk Haushalt, des Westfälisch Lippischen Landfrauensverbandes, der Arbeiterwohlfahrt Niederrhein, des Landesintegrationsrates, des Katholischen Arbeitnehmerbundes - Diözesanverband Köln, des Landesverbandes NRW des Familienbundes der Katholiken sowie des Landesverbandes Westfalen des Deutschen Evangelischen Frauenbundes. (Verbraucherzentrale NRW: ra)

Verbraucherzentrale NRW: Kontakt und Steckbrief

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