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Auslandskorruption in OECD-Ländern


Transparency-Bericht zeigt internationalen Stillstand bei der Strafverfolgung der Auslandsbestechung
Whistleblower-Schutz: Deutschland wird nach wie vor der Schutz von Hinweisgebern nicht geregelt


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(31.05.11) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International hat den diesjährigen Bericht zum Stand der Strafverfolgung der Auslandsbestechung in OECD-Ländern veröffentlicht. Zum ersten Mal in sieben Jahren hat sich die Strafverfolgung nicht verbessert. Wie im vergangenen Jahr wird in sieben OECD-Ländern eine aktive Verfolgung der Auslandsbestechung festgestellt: Dänemark, Deutschland, Großbritannien, Italien, Norwegen, Schweiz und USA. In neun OECD-Ländern wird die Verfolgung als moderat bewertet und in 21 OECD-Ländern gibt es kaum oder keine Verfolgung. Zu diesen 21 Ländern gehören Australien, Griechenland, Kanada und Portugal.

Huguette Labelle, Vorsitzende von Transparency International, forderte die Teilnehmer des OECD-Ministertreffens, das am 25./26. Mai stattfindet, auf, Maßnahmen gegen inaktive Mitgliedsstaaten einzuleiten, um der Umsetzung des wegweisenden Übereinkommens neuen Schwung zu verleihen: "Nur bei einer aktiven Strafverfolgung ist hinreichende Abschreckung gewährleistet. Die gemeinsame Verpflichtung aller OECD-Länder, Auslandsbestechung auszumerzen, wird untergraben, wenn zahlreiche Länder das Übereinkommen nicht spürbar anwenden. So wird Korruption ermöglicht, unter der nicht nur die Ärmsten der Armen, sondern auch ehrliche Unternehmen leiden."

Transparency fordert von den Regierungsvertretern, die in dieser Woche am 50. OECD-Ministertreffen teilnehmen, ein 12-Monatsprogramm mit den folgenden Schritten:

>> Regierungen, die Auslandsbestechung nicht oder kaum verfolgen, müssen Maßnahmenpläne und Zeitpläne zur Umsetzung vorlegen.
>> Der OECD-Generalsekretär und der Vorsitzende der zuständigen Arbeitsgruppe müssen sich mit den Regierungsspitzen dieser Länder treffen, um diese Pläne zu besprechen.
>> Eine vollständige Prüfung zum aktuellen Sachstand muss beim nächsten OECD-Ministertreffen im Mai 2012 erfolgen.
>> Die zuständige Arbeitsgruppe muss eine Liste der Regierungen veröffentlichen, die die Auslandsbestechung nicht oder kaum verfolgen. Dieses wäre auch ein klares Signal an Unternehmen, dass Geschäftsbeziehungen in diesen Ländern einer erhöhten Due Diligence unterliegen müssten.

Zur Situation in Deutschland wird im Bericht bemängelt, dass nach wie vor der Schutz von Hinweisgebern nicht geregelt ist. Transparency setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Hinweisgeber in Unternehmen keine arbeitsrechtlichen Nachteile erleiden dürfen, wenn sie sich an zuständige Stellen wenden, weil sich in ihrem Unternehmen nichts ändert. (Transparency: ra)

Den gesamten Bericht in englischer Sprache (2 MB) können Sie hier herunterladen:
http://www.transparency.de/fileadmin/pdfs/Themen/Internationales/OECD_Progress_Report_2011.pdf
(Transparency: ra)

Transparency International: Kontakt und Steckbrief

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Spürbare Kostensenkung beim Rechnungsversand Seit dem Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetz am 1. Juli 2011 planen viele Unternehmen ihre Fakturierungsprozesse nachhaltig zu verschlanken und gleichzeitig die Prozesskosten signifikant zu senken. Zu verdanken ist dies einem Aspekt des Gesetzes, der in der öffentlichen Diskussion seinerzeit nur wenig Beachtung fand: Rechnungen, die auf elektronischem Wege übermittelt werden, sind denen, die per klassischer Briefpost zugestellt werden, gleichgestellt. darauf weist das Unternehmen retarus hin.

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Vorratsdatenspeicherung in Polen Die polnischen Behörden hätten laut Angaben der Piratenpartei im vergangenen Jahr 1.856.888 Mal die Vorratsdaten der Bürger abgefragt. Bei einer Bevölkerung von 38,5 Millionen Menschen sei somit bereits jeder zwanzigste Bürger direkt durch eine Abfrage betroffen gewesen. Die Zahlen würden deutlich machen, dass die Möglichkeit, Datensammlungen durchführen zu können, auch zu steigenden Begehrlichkeiten bezüglich des Zugriffs durch die Behörden führe.

Zeitnahe Betriebsprüfung: Vor- und Nachteile Erstmals werden bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für eine zeitnahe Betriebsprüfung verbindlich festgelegt. Die Betriebsprüfung kann nur für die Prüfungszeiträume durchgeführt werden, zu denen dem Finanzamt vollständige Steuererklärungen vorliegen. Gegenwartsnah ist eine zeitnahe Betriebsprüfung nur, wenn die anfängliche Bereitschaft von Unternehmen und Finanzbehörde zu Effizienz und Kooperation während der gesamten Prüfungsdauer aufrecht erhalten und aktiv in der Praxis umgesetzt wird.

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Compliance in der Umbruchphase Compliance-Manager und Compliance-Officer