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Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie


Wissenschaftliche Untersuchung zeigt: Nachhaltigkeit im Handel wird immer wichtiger
Konsequente Einsatz von Unternehmenssoftware den Unterschied ausmachen


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(03.08.11) - Die Zeiten, in denen Nachhaltigkeit für Handelsunternehmen lediglich ein Randthema war, sind lange vorbei. Wie die gemeinsame Studie von SAP und dem Lehrstuhl für Logistikmanagement der Universität St. Gallen mit dem Titel "Nachhaltigkeit im Handel: Herausforderungen – Strategien – Umsetzung" zeigt, ist Nachhaltigkeit für sie längst unverzichtbarer und immer wichtigerer Teil ihres Kerngeschäfts und Differenzierungsmerkmal. In dem komplizierten Geflecht aus gesetzlichen Regelungen und einer hohen gesellschaftlichen Erwartungshaltung stehen Unternehmen in unterschiedlichen Handelssegmenten nach Ansicht der Autoren grundsätzlich vier verschiedene Strategieansätze zur Verfügung. Dabei kann der gezielte Einsatz von Softwarelösungen besonders in den Bereichen Nachhaltigkeitsreporting und CO2-Management den Unterschied ausmachen.

Neben der aktuellen internationalen wissenschaftlichen Forschung haben die Autoren Klaus Kriener und Christian Berg von SAP sowie Jörg Grimm vom Lehrstuhl für Logistikmanagement der Universität St. Gallen (LOG-HSG) die Nachhaltigkeitsreports von 36 führenden Handelsunternehmen – von WalMart bis zur Metro Group – analysiert. Dabei war es für die Autoren von Anfang an Ziel, für die sehr heterogene Handelsbranche nicht nur die relevanten Nachhaltigkeitsthemen und vielversprechende Strategieansätze zu bestimmen, sondern auch ganz praktische Handlungsempfehlungen für den Einsatz von IT abzuleiten.

Dass dies gelungen ist, bestätigt Prof. Dr. Wolfgang Stölzle, Ordinarius am LOG-HSG: "Die vorliegende Arbeit liefert unter anderem einen praktischen Mehrwert, indem sie eine wissenschaftliche Typologie von Nachhaltigkeitsstrategien auf den Handel überträgt und anhand von ausgewählten Handelsunternehmen demonstriert. Hilfestellungen für die Umsetzung der dargelegten Nachhaltigkeitsstrategien werden abschließend durch einen Überblick zu entsprechenden Softwarelösungen von SAP aufgezeigt."

Wie die Untersuchung zeigt, bestimmen nicht nur die gesetzlichen Regelungen auf nationaler und supranationaler Ebene den Handlungsspielraum der Händler. Die Stakeholder, ob Investoren, Konsumenten oder andere Unternehmen, erwarten von Handelsunternehmen in ganz besonderem Maße ein nachhaltiges Wirtschaften. Denn wie in kaum einer anderen Branche stellen Retailer ein Bindeglied zwischen dem Verbraucher und dem produzierenden Gewerbe dar, wodurch sie aus Sicht der Interessengruppen auch eine besondere Verantwortung in punkto Nachhaltigkeit tragen.

Dabei stehen für die unterschiedlichen Handelssegmente verschiedene Themen im Vordergrund: Während im Einzelhandel "Fair Trade", Produktinformationen, Transportoptimierung und Kühltechnologie Treiber der Nachhaltigkeitsbemühungen sind, beschäftigen sich Elektronikfachhändler primär mit Recycling, Energieeffizienz und Produktionsbedingungen. Bei Baumärkten und Modehändlern wiederum rangieren Themen wie Wassermanagement oder der umweltbewusste Einsatz von Chemikalien ganz oben auf der Prioritätenliste.

Abhängig vom Geschäftsmodell und Handelssegment haben die Autoren vier Strategietypen herausgearbeitet, die im wahrsten Sinne nachhaltigen Mehrwert versprechen sollen:

>> "Prozess- und Ressourcenoptimierung" – Vertreter dieser Strategie trimmen ihre Geschäftsprozesse fortlaufend auf effizienten Ressourceneinsatz. Dabei sollen die negativen sozialen und ökologischen Folgen der Geschäftstätigkeit und insbesondere auch die Kosten auf ein Mindestmaß reduziert werden.

>> "Prozesssicherung" – Für Unternehmen, die diesen Strategietyp verfolgen, stehen nicht die Kosten im Vordergrund. Sie versuchen, sich dadurch vom Wettbewerb zu differenzieren, dass ihre Geschäftsabläufe durch kontinuierliche, proaktive und öffentlichkeitswirksame Verbesserung höchsten Nachhaltigkeitskriterien genügen.

>> "Nachhaltige Produktpositionierung" – Hierbei wird Innovation nicht auf Prozess-, sondern auf Produktebene betrieben und die nachhaltigen Produkte als eine Art "Visitenkarte" für den Marktauftritt des Unternehmens genutzt.
"Innovative Kostenoptimierung" – Durch Neuerungen am Produkt, zum Beispiel durch Ökodesign oder den Einsatz umweltfreundlicher Materialien sollen die ökonomischen und ökologischen Kosten der Produkte minimiert und dadurch in umkämpften Märkten Kostenführerschaft erzielt werden.

Für all diese Strategietypen kann der konsequente Einsatz von Unternehmenssoftware den Unterschied ausmachen, wie Kriener, Berg und Grimm exemplarisch anhand des Sustainability-Portfolios der SAP AG darstellen. Wie die Untersuchung zeigt, gilt dies insbesondere für die Bereiche CO2-Management und das Nachhaltigkeitsreporting. So ermöglicht SAP Business Objects Sustainabiltiy Performance Management beispielsweise das systematische, konzernweite Management von Nachhaltigkeitsindikatoren über alle Bereiche im Unternehmen hinweg.

Dabei kann das Reporting an Standardkriterien wie denen der Global Reporting Initiative oder dem Dow Jones Sustainability Index ausgerichtet werden. Aber auch für die Bereiche Environment, Health and Safety, den operativen Betrieb und das Energiemanagement, die Lieferkettensteuerung, das Produktlebenszyklusmanagement und Recycling sollen passgenaue Softwarelösungen unmittelbaren Mehrwert versprechen. So raten die Autoren den Handelsunternehmen auch, die Vielfalt an Möglichkeiten verstärkt in Betracht zu ziehen.

"Es besteht überhaupt kein Zweifel, dass Nachhaltigkeit für Handelsunternehmen geschäftskritischer Teil ihrer Geschäftsstrategie geworden ist", sagt Stefan Gruler, globaler Leiter für den Einzelhandel bei SAP. "Die vorgelegte Studie belegt eindrucksvoll, wie der gezielte Einsatz von Software Händlern bei der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie helfen kann. Wir sind bei SAP mit unseren Produkten in diesem zunehmend wichtigen Bereich hervorragend aufgestellt". (SAP: ra)

SAP: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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Meldungen: Europäische Kommission

Kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung von Trelleborg Vibracoustic, einem Joint Venture zwischen dem deutschen Unternehmen Freudenberg und dem schwedischen Unternehmen Trelleborg in der Geschäftssparte Kfz?Antivibrationssysteme nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, insbesondere da eine Reihe von starken Wettbewerbern weiterhin auf dem Markt präsent sein wird. Die Verbraucher werden folglich weiterhin aus einer ausreichend großen Zahl von Anbietern auf allen betroffenen Märkten auswählen können.

Kostengünstiger Weg zur Emissionsminderung Die Emissionen von Treibhausgasen aus Industrieanlagen, die am EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) teilnehmen, sind im letzten Jahr um mehr als 2 Prozent zurückgegangen, wie aus den Informationen hervorgeht, die die Register der Mitgliedstaaten bereitgestellt haben.

Zuckerpreise und der Zuckerknappheit Nach einer eingehenden Prüfung hat die Europäische Kommission den geplanten Kontrollerwerb über das britische Unternehmen ED&F MAN, das als weltweit zweitgrößter Zuckerhändler und in der Zuckerherstellung tätig ist, durch das deutsche Unternehmen Südzucker, Europas größten Zuckerhersteller, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass ED&F MAN ihre Beteiligungen an der Zuckerraffinerie Brindisi, der größten und modernsten Produktionsanlage in Italien, veräußert.

Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung, beispielsweise über die Rolle von Kalzium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem, sind inzwischen ein äußerst wirksames Verkaufsargument. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU erwarten deshalb, dass die Angaben über die von ihnen gekauften Produkte korrekt sind, vor allem wenn es um deren angeblichen gesundheitlichen Nutzen geht.

Wettbewerb auf dem Online-Einzelhandelsmarkt Die Europäische Kommission hat den Erwerb von Flevo Deelnemingen III B.B. durch Koninklijke Ahold N.V. (beide Niederlande) nach der EU?Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.

Out: Sektorspezifisches Kartellrecht Die Leitlinien über die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen laufen im September 2013 aus. Daher hat die Europäische Kommission die Stakeholders des Seeverkehrs aufgefordert, sich dazu zu äußern, wie sie sich die künftige Anwendung der Leitlinien vorstellen. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt vorerst die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich sind. Die Stellungnahmen müssen bis zum 27. Juli 2012 eingehen.

Freier Verkehr audiovisueller Inhalte Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).

Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.

Recht auf faires Verfahren "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.

De-minimis-Verordnung zu DAWI Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

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