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Compliance ist mehr als Anti-Korruption


Compliance-Themen haben heute ein enormes Bedrohungspotenzial für Unternehmen
Datenschutzes innerhalb von Compliance-Programmen: Gesetzgeber habe durch ungenaue Formulierungen viele Unsicherheiten hervorgerufen


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(30.06.11) - Das Thema Compliance ist in deutschen Unternehmen aktueller denn je. Auf einer Konferenz der British Chamber of Commerce Germany (BCCG) bei Oppenhoff & Partner in Köln diskutierten die Teilnehmer intensiv über Risiko-Abschätzung, Konzeption von Compliance-Programmen und Wege, diese insbesondere in international tätigen Unternehmen zu implementieren. Die Referenten gaben dabei einen Überblick über aktuelle Entwicklungen, u.a. im Bereich Datenschutz und beim neuen IDW-Standard EPS 980.

Nach der Begrüßung durch Dr. Hanno Goltz, Mitglied des Board & Council der BCCG und Partner bei Oppenhoff & Partner, spannte Michael Abels den wirtschaftspolitischen Rahmen. Abels, Mitglied der Compliance Gruppe von Oppenhoff & Partner, warnte vor einer zu engen Fokussierung: "Compliance ist mehr als Anti-Korruption". Er betonte das enorme Bedrohungspotenzial, das Compliance-Themen heute für Unternehmen hätten, auch aufgrund zunehmender Aktivitäten der Staatsanwaltschaften: "Die Verantwortung für Compliance kann nicht alleine beim Compliance Officer liegen; hierfür sind unternehmerische Entscheidungen gefordert." Bei der Aufklärung von Verstößen dürfe es keinen Ermessenspielraum geben, so Abels.

Jochen Rafalzik, Group Compliance Officer bei der Weidmüller Holding AG & Co. KG, bezeichnete als besondere Herausforderung für die Compliance-Organisation seines Unternehmens die Expansion in die BRIC-Staaten. Weidmüller ist ein weltweit führender Anbieter von Lösungen für elektrische Verbindungen sowie Übertragung und Wandlung von Energie, Signalen und Daten. Rafalzik beschrieb Risikoanalyse, Prävention durch intensive Schulung, Kommunikation und Kontrolle durch externe Prüfer als wichtige Bausteine seines Compliance-Programms. "Interne Akzeptanz werden durch das Selbstverständnis und das entsprechende Handeln bestimmt", so Rafalzik: "Wir geben auch geschäftrelevante Themen ins Management des Unternehmen zurück.

"Compliance der Compliance"
Die Bedeutung des Datenschutzes innerhalb von Compliance-Programmen beschrieb Dr. Jürgen Hartung, Partner und Datenschutzexperte bei Oppenhoff & Partner. Hartung sagte, der Gesetzgeber habe durch ungenaue Formulierungen viele Unsicherheiten hervorgerufen, und die bisherigen Entwürfe zum Arbeitnehmerdatenschutzgesetz würden keine Besserung versprechen. Die Vorgaben seien wichtig insbesondere für Systeme, mit denen Mitarbeiter und Externe verdächtige Beobachtungen melden könnten (sog. Whistleblowing), sowie für die Möglichkeit, in bestimmten Fällen den E-Mail-Verkehr der Mitarbeiter zu kontrollieren. "Personenbezogene Daten sollten minimiert werden", so die Empfehlung des Experten, "innerhalb von Konzernen sollten zwischen den einzelnen Gesellschaften Rollen und Leistungen, Rechte und Pflichten schriftlich vereinbart werden."

Das Vorgehen bei der Risikoeinschätzung, die am Anfang eines Compliance-Programms stehen sollte, beschrieb Oppenhoff-Partner Dr. Marc Hilber. Er unterschied dabei zwischen dem Brutto-Risiko, z.B. dass Mitarbeiter im Vertrieb unrechtmäßig vorgehen, vom Nettorisiko, dass nach Implementierung geigneter Maßnahmen verbliebe. Dabei, so Hilber, seien finanzielle und Reputationsrisiken, insbesondere aber auch der Unrechtsgehalt der rechtswidriger Handlungen einzubeziehen. Hilber empfahl, auf Grundlage der Risikoeinschätzung Prioritäten zu setzen: "Man kann nicht alle Bereiche mit potentiellen Problemen mit der gleichen Intensität angehen".

"Komplexität verringern"
Dr. Christian Wagemann aus der Corporate Functions Compliance der Deutsche Bank AG stellte deren Compliance-Programm vor. Konsistenz, Kontinuität und Aktualität seien die Eckpfeiler. Besondere Herausforderung sei es in den vergangenen Jahren gewesen, die zahlreichen regulatorischen Änderungen durch die Finanzmarktgesetzgebung zu implementieren. Wagemann empfahl, Bewusstsein und Vorbilder für gute Compliance zu schaffen und Gemeinsinn zu wecken: "Unsere Erfahrung zeigt, dass uns gute Lösungen in Beratung und Risikomanagement gelingen, wenn wir Komplexität verringern und praktische Lösungen aufzeigen".

Heinz Wustmann von Deloitte & Touche stellt den neuen Compliance Standard EPS 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer vor. Wustmann, Mitglied des Arbeitskreises, der den Standard entwickelt hat, sagte, dass die Zertifizierung ziel- und situationsgerecht Konzept, Implementierung und Wirksamkeit von Compliance Programmen untersuche. Wichtig sei eine gute Vorbereitung der Prüfung, u.a. bei der Auswahl des Prüfers. "Die Zertifizierung kann für ein Unternehmen konkret bedeuten, dass es Haftungsrisiken reduzieren oder Einsparungen bei der D&O Versicherung erzielen kann. Schließlich hilft die Prüfung, das Compliance Programm sinnvoll weiter zu entwickeln."

Abschließend diskutierten die Referenten und Teilnehmer der Konferenz, Vertreter von mittelständischen Unternehmen und Konzernen, insbesondere über die Frage, wie sich die Compliance-Programme in die Unternehmensrealität integrieren und mit dem Unternehmensziel Gewinnerzielung vereinbaren lassen. Auf Frage von Moderator Dieter Fockenbrock, Chefkorrespondent des Handelsblattes, betonten die Referenten, dass auch global tätige Unternehmen weltweit gesetzmäßig handeln könnten. Dazu gehöre eben unter Umständen auch, einen lukrativen Vertrag nicht abzuschließen. (Oppenhoff & Partner: ra)

Oppenhoff & Partner: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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Meldungen: Europäische Kommission

Kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung von Trelleborg Vibracoustic, einem Joint Venture zwischen dem deutschen Unternehmen Freudenberg und dem schwedischen Unternehmen Trelleborg in der Geschäftssparte Kfz?Antivibrationssysteme nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, insbesondere da eine Reihe von starken Wettbewerbern weiterhin auf dem Markt präsent sein wird. Die Verbraucher werden folglich weiterhin aus einer ausreichend großen Zahl von Anbietern auf allen betroffenen Märkten auswählen können.

Kostengünstiger Weg zur Emissionsminderung Die Emissionen von Treibhausgasen aus Industrieanlagen, die am EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) teilnehmen, sind im letzten Jahr um mehr als 2 Prozent zurückgegangen, wie aus den Informationen hervorgeht, die die Register der Mitgliedstaaten bereitgestellt haben.

Zuckerpreise und der Zuckerknappheit Nach einer eingehenden Prüfung hat die Europäische Kommission den geplanten Kontrollerwerb über das britische Unternehmen ED&F MAN, das als weltweit zweitgrößter Zuckerhändler und in der Zuckerherstellung tätig ist, durch das deutsche Unternehmen Südzucker, Europas größten Zuckerhersteller, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass ED&F MAN ihre Beteiligungen an der Zuckerraffinerie Brindisi, der größten und modernsten Produktionsanlage in Italien, veräußert.

Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung, beispielsweise über die Rolle von Kalzium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem, sind inzwischen ein äußerst wirksames Verkaufsargument. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU erwarten deshalb, dass die Angaben über die von ihnen gekauften Produkte korrekt sind, vor allem wenn es um deren angeblichen gesundheitlichen Nutzen geht.

Wettbewerb auf dem Online-Einzelhandelsmarkt Die Europäische Kommission hat den Erwerb von Flevo Deelnemingen III B.B. durch Koninklijke Ahold N.V. (beide Niederlande) nach der EU?Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.

Out: Sektorspezifisches Kartellrecht Die Leitlinien über die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen laufen im September 2013 aus. Daher hat die Europäische Kommission die Stakeholders des Seeverkehrs aufgefordert, sich dazu zu äußern, wie sie sich die künftige Anwendung der Leitlinien vorstellen. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt vorerst die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich sind. Die Stellungnahmen müssen bis zum 27. Juli 2012 eingehen.

Freier Verkehr audiovisueller Inhalte Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).

Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.

Recht auf faires Verfahren "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.

De-minimis-Verordnung zu DAWI Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

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Bilanz: Ein Jahr Pfändungsschutzkonto Verstoß gegen die Pauschalreiserichtlinie?