Textversion
Wer bietet was Recht Markt Produkte Services Whitepapers Fachartikel Compliance-Kiosk Schwerpunkte Branchen Videothek Schulungen Literatur Governance Webinare Compliance-Lexikon Success Stories Specials Security-Telegramm SaaS / Cloud-Telegramm Compliance-Archiv Security & Safety
Home Markt Hintergrund

Markt


Hintergrund Hinweise & Tipps Interviews Invests Kommentare, Meinungen, Stellungnahmen Nachrichten Personen Studien, Umfragen, Untersuchungen Meinungsumfragen Unternehmen

Events / Veranstaltungen Datenschutzerklärung Newsletter Marktübersichten Stellenanzeigen - Jobsuche Compliance-Shop Shopping-Portal & Shopping Mall Impressum Kontakt: Pressemitteilungen Links RSS: Compliance-Magazin.de-News Feed abonnieren RSS: IT SecCity.de-News Feed abonnieren Geschäftsbedingungen Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen Compliance-Magazin für Mobile Devices Sitemap Suche Mediadaten

Compliance-Risiken beim Cloud Computing


Compliance rückt in den Mittelpunkt der Unternehmensorganisation - Compliance-Managern droht Gefahr aus dem Ausland
Datenschutz und Datensicherheit spielen bei Einführung neuer und dem Ausbau bestehender IT-Systeme häufig nur eine untergeordnete Rolle spielen


Anzeige

(23.05.11) - Nach den jüngsten Datenskandalen müssen sich alle Unternehmen die Frage stellen, ob sie ihre gesetzlichen Pflichten bei der IT-Sicherheit einhalten. Diese Forderung stellte jetzt der Münchner Noerr-IT-Rechtsexperte Dr. Thomas Thalhofer anlässlich des Compliance Day der Kanzlei in München. Zu der traditionellen Veranstaltung konnte Prof. Dr. Thomas Klindt, Leiter der internationalen Noerr Compliance Group, über 200 Fachleute aus dem In- und Ausland begrüßen. Im Mittelpunkt stand neben Compliance- und Haftungsrisiken auch die Bedeutung einer effizienten Compliance-Organisation in internationalen Konzernstrukturen.

Thalhofer beobachtet seit langem, dass Datenschutz und Datensicherheit bei Einführung neuer und dem Ausbau bestehender IT-Systeme häufig nur eine untergeordnete Rolle spielen. "Der Diebstahl von Daten verursacht aber nicht nur Reputationsschäden, sondern zieht enorme Kosten nach sich", warnte Thalhofer. Noch größer sei die Gefahr beim Bezug von Software, Infrastruktur und Datenbankkapazitäten über das Internet im Rahmen des Cloud Computing, bei dem nicht nur die Server eines Unternehmens, sondern auch die Übertragungswege Risiken ausgesetzt sind und die Daten vieler verschiedener Unternehmen auf einem Server liegen.

Lesen Sie zum Thema "Cloud Computing" auch: SaaS-Magazin.de (www.saasmagazin.de)

Die wesentlichen Risiken bei Compliance-Verstößen im IT-Bereich sieht Thalhofer in Klagewellen von durch Datenverluste geschädigten Kunden sowie einer möglichen persönlichen Haftung von Vorständen und Geschäftsführern für dem Unternehmen durch Compliance-Verstöße entstandene Schäden.

Softwarelizenzen: Verwaltung ist Pflicht
Neben der Sicherheit beim Cloud Computing zählt das Lizenzmangement der im Unternehmen eingesetzten Softwareprodukte zu den für IT-Verantwortliche wichtigsten Compliance-Aufgaben, berichtete Prof. Dr. Joachim Schrey, IT-Rechtsexperte bei Noerr in Frankfurt. Die Pflicht zur Verwaltung der Lizenzen im Rahmen eines Managementsystems ergibt sich laut Schrey aus dem Handelsrecht und der allgemeinen Risikomanagementverpflichtung der Unternehmensführung und ist alles andere als ein Selbstzweck. "Softwarehersteller fahnden konsequent nach unlizenzierten Versionen ihrer Software und sichern sich die Möglichkeiten zur Lizenzüberprüfung im Rahmen von Lizenz-Audits vertraglich ab", warnte Schrey. Verstöße gegen das Lizenzverträgen zugrundeliegende Urheberrecht können zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.

Compliance und Finanzierungsverträge: Facherübgreifende Kontrolle erforderlich
Dass das Thema Compliance heute zu den zentralen Fragen der Unternehmensorganisation zählt, machte der gemeinsame Vortrag von Markus Hammes, Treasurer bei der Phoenix Solar AG, und Noerr-Partner Sebastian Bock deutlich, der sich mit dem Zusammenhang zwischen Compliance und Finanzierungsverträgen beschäftigte. So habe die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Zinsswaps gezeigt, wie eng verzahnt Haftungsfragen und Vertragsmanagement im Finanzierungsbereich seien. "Umfassende Vertragswerke für Unternehmenskredite, Anleihen oder Derivate fordern fächerübergreifendes Monitoring von Treasurern, Rechtsabteilungen und Rechnungswesen", sagte Bock.

Berichtswesen im Konzern: Haftungsfalle für Manager
Mit dem Thema Unternehmensorganisation beschäftigte sich auch Noerr-Partner Dr. Laurenz Wieneke aus Frankfurt, der auf die Compliance-Risiken bei der funktionalen Berichterstattung im Konzern hinwies. "Bei fast allen Unternehmensgruppen ist zu beobachten, dass die Berichtswege und die gesellschaftsrechtliche Struktur nicht übereinstimmen", so umschrieb er das Problem. "Konzerne entstehen halt nicht am Reisbrett und gerade eine stetige Optimierung der Prozesse führt häufig zu solchen rechtsforminkongruenten Leitungsstrukturen."

Welche Risiken das mit sich bringen kann, bekommen etwa Manager der zweiten und dritten Ebene zu spüren, wenn eine ganze Unternehmensgruppe in Schieflage gerät. Dann werden Geschäftsführer und Aufsichtsräte von Konzernuntergesellschaften für Versäumnisse zur Verantwortung gezogen werden, für die sie "funktional" gar nicht zuständig waren. Corporate Compliance hilft, angemessene Strukturen zu finden und solche Risiken zu vermeiden.

Compliance-Managern droht Gefahr aus dem Ausland
Aber nicht nur Manager und Geschäftsführer sehen sich bei nicht regelkonformem Verhalten zivil- und strafrechtliche Risiken ausgesetzt. Auch den in vielen Konzernen speziell zur Überwachung eingesetzten Compliance-Managern droht häufig das Risiko der persönlichen Haftung. Dr. Christian Pelz, Strafrechtsexperte bei Noerr in München, machte in seinem Vortrag auf eine besondere Gefahr bei internationalen Konzernstrukturen aufmerksam. So kann sich ein deutscher Compliance-Manager strafbar machen, wenn eine Tätigkeit im Ausland erlaubt, nach deutschem Recht aber verboten ist - zum Beispiel wenn ein in England legales Kundenbindungssystem nach deutschem Recht unzulässige Regelungen enthält. "Weiß der deutsche Compliance-Manager davon, macht er sich aufgrund einer Spezialität des deutschen Rechts strafbar", sagte Pelz. Danach sind in Deutschland auch Mitwirkungshandlungen an nach deutschem Recht verbotenen, aber im Ausland begangenen Taten strafbar. Als Ausweg empfiehlt Pelz Konzernen, im Ausland eigene Compliance-Verantwortliche zu benennen. (Von Matthias Schulte, Noerr LLP: ra)

Noerr LLP: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

- Anzeigen -


Meldungen: Markt / Hintergrund

Gibt es im Baubereich eine "Parallel-Justiz"? Am 11. und 12. Mai 2012 kommen Baujuristen aus Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Anwaltschaft zum 4. Baugerichtstag in Hamm zusammen. Dort diskutieren sie über aktuelle baurechtspolitische Themen und erarbeiten Resolutionen mit dem Ziel, die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Bauen zu verbessern.

Immer wichtig: Verschlüsselung vertraulicher Daten Ein verlorener Laptop stellt ebenso wie ein abhandengekommener USB-Stick oder ein Hacker-Angriff einen Datenschutzverstoß dar. Ein erfolgreicher Datenschutzvorfall bringt enorme finanzielle Risiken mit sich: für das Unternehmen, die Betroffenen, aber auch für Lieferanten und Kunden.

Compliance-Risiken in Joint Ventures Bei der Eingehung von internationalen Kooperationen sehen sich Unternehmen neuen Korruptionsrisiken ausgesetzt. "Die klassische Bestechung hat ausgedient, neue und subtilere Formen der verdeckten Bestechung sind auf dem Vormarsch", sagte Prof. Dr. Thomas Klindt auf dem Noerr Compliance Day, zu dem jetzt der Leiter der Noerr Compliance Group rund 200 Fachleute aus dem In- und Ausland begrüßen konnte. Thematisch im Mittelpunkt standen die vielfältigen Compliance-Risiken in Joint Ventures - nach dem Iran-Embargo der EU auch drängende Fragen zur Abwicklung von mit iranischen Partnern geschlossenen Verträgen.

Zahlungsprozesse SEPA-konform gestalten Die Umstellung auf SEPA (Single European Payment Area) wird grundlegend in die Zahlungs- und Abrechnungsprozesse der Unternehmen eingreifen. Innerhalb der nächsten zwei Jahre müssen alle Zahlungsprozesse SEPA-konform gestaltet werden. Die Managementberatung Mücke, Sturm & Company hat analysiert, welche Prozesse entlang des Kundenlebenszyklus zwingend überarbeitet und angepasst werden müssen, um die SEPA-Anforderungen in den operativen Betrieb zu überführen. "Der Umstellungsaufwand wird in der Wirtschaft kritisch gesehen, er bietet aber gleichzeitig die Chance, lang gewünschte Systemanforderungen innerhalb des Umstellungsprozesses endlich zu realisieren", macht Michael Kaut, Partner bei Mücke, Sturm & Company, deutlich.

Betrüger: Anrufe angeblicher Verbraucherschützer "Wir müssen immer dreister werdenden Telefonabzockern endlich das Handwerk legen", forderte Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk. "Ich fordere deshalb die Einführung der so genannten Bestätigungslösung. Das heißt: Eine Zahlungspflicht kommt auf einen Werbeanruf hin nur zustande, wenn der Kunde den Vertragsschluss nachher schriftlich bestätigt. Nur so können wir den Verbraucher noch effektiver gegen unerlaubte Telefonwerbung und unbeabsichtigte mündlich geschlossene Verträge am Telefon schützen."

Spürbare Kostensenkung beim Rechnungsversand Seit dem Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetz am 1. Juli 2011 planen viele Unternehmen ihre Fakturierungsprozesse nachhaltig zu verschlanken und gleichzeitig die Prozesskosten signifikant zu senken. Zu verdanken ist dies einem Aspekt des Gesetzes, der in der öffentlichen Diskussion seinerzeit nur wenig Beachtung fand: Rechnungen, die auf elektronischem Wege übermittelt werden, sind denen, die per klassischer Briefpost zugestellt werden, gleichgestellt. darauf weist das Unternehmen retarus hin.

EU-Ausschuss entscheidet Ende April über Basel III Kleine und mittelständische Hightech-Unternehmen könnten bald schwieriger an Kredite kommen. Grund sind die strengen Vorgaben für Banken, die nach dem Abkommen "Basel III" jetzt in europäisches Recht umgesetzt werden sollen. Das befürchtet der Bitkom und fordert eine Überarbeitung der regulatorischen Compliance-Anforderungen. "Ohne weitere Anpassungen beschränken die Basel-III-Vorgaben den Spielraum für Banken bei der Kreditvergabe an kleine und mittelständische Unternehmen und verteuern solche Kredite", sagt Heinz Paul Bonn, Bitkom-Vizepräsident und Mittelstandsbeauftragter.

Vorratsdatenspeicherung in Polen Die polnischen Behörden hätten laut Angaben der Piratenpartei im vergangenen Jahr 1.856.888 Mal die Vorratsdaten der Bürger abgefragt. Bei einer Bevölkerung von 38,5 Millionen Menschen sei somit bereits jeder zwanzigste Bürger direkt durch eine Abfrage betroffen gewesen. Die Zahlen würden deutlich machen, dass die Möglichkeit, Datensammlungen durchführen zu können, auch zu steigenden Begehrlichkeiten bezüglich des Zugriffs durch die Behörden führe.

Zeitnahe Betriebsprüfung: Vor- und Nachteile Erstmals werden bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für eine zeitnahe Betriebsprüfung verbindlich festgelegt. Die Betriebsprüfung kann nur für die Prüfungszeiträume durchgeführt werden, zu denen dem Finanzamt vollständige Steuererklärungen vorliegen. Gegenwartsnah ist eine zeitnahe Betriebsprüfung nur, wenn die anfängliche Bereitschaft von Unternehmen und Finanzbehörde zu Effizienz und Kooperation während der gesamten Prüfungsdauer aufrecht erhalten und aktiv in der Praxis umgesetzt wird.

Mehr Rechtsschutz bei Bestellungen im Internet Bayerns Verbraucher können sich seit dem 2. April 2012 an eine Online-Schlichtungsstelle wenden, wenn es bei einer Bestellung im Internet Probleme gibt und sie sich mit dem beteiligten Unternehmen nicht einigen können. Das internetgestützte Schlichtungsverfahren unter www.online-schlichter.de steht dank der Förderung des Bayerischen Justiz- und Verbraucherschutzministeriums nun auch für Bayern kostenlos zur Verfügung.

Druckbare Version

Verbreitung rechtsextremistischer Propaganda Überwachung privilegierter IT-User