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Lebensmittelklarheit.de ein Internetpranger?


Verstößt Lebensmittelklarheit.de gegen verfassungsrechtliche Prinzipien?
BDSI kritisiert: Das Portal missachte die Kriterien Transparenz, Fairness, Neutralität und Objektivität und stelle selbst die Produkte unter einen Täuschungsvorwurf, die nach Recht und Gesetz hergestellt sind


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(20.12.11) - Die Redaktion "Klartext Online" analysiert in einem Hintergrundbericht die Auswirkungen des Verbraucherportals "Lebensmittelklarheit.de" auf den Verbrauchermarkt und die Lebensmittelindustrie. Die Meinung über das Portal ist naturgemäß geteilt. Was die Verbraucher begrüßen, ärgert Industrieverbände, die als Sprecher der Lebensmittelindustrie auftreten.

"Verbraucher beschweren sich seit Jahren bei den Verbraucherzentralen der Bundesländer, dass sie sich durch die Kennzeichnung von Lebensmitteln in die Irre geführt fühlen, dass die Aufmachung häufig etwas suggeriere, was nicht der tatsächlichen Beschaffenheit des Produktes entspricht. Dass etwa Früchte abgebildet seien, das Produkt aber keine Früchte enthielte.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat daher vor rund vier Monaten das Internetportal Lebensmittelklarheit.de gegründet. Verbraucher senden ihre Beschwerden ein, das Portal prüft die Meldung und bittet den Hersteller um eine Stellungnahme. Dazu hat er sieben Tage Zeit. 100 Tage nach Start der Plattform zieht das Bundesverbraucherministerium eine positive Zwischenbilanz: Bisher seien über 3.800 Produktmeldungen eingegangen und die Lebensmittelwirtschaft, die das Portal zu Beginn scharf kritisiert habe, reagiere immer häufiger konstruktiv auf die Kritik der Kunden.

BDSI sieht Verstoß gegen verfassungsrechtliche Prinzipien
Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) beklagt gravierende Mängel und sieht sogar einen Verstoß gegen verfassungsrechtliche Prinzipien. Das Portal missachte die Kriterien Transparenz, Fairness, Neutralität und Objektivität und stelle selbst die Produkte unter einen Täuschungsvorwurf, die nach Recht und Gesetz hergestellt sind. Das benachteilige die betroffenen Unternehmen. Der BDSI lehnt es daher ab, dass Hersteller und Produkte namentlich genannt werden und fordert im Namen der Süßwarenindustrie, dass das Portal zukünftig nicht mehr Internetpranger ist. Das Lebensmittelrecht müsse Maßstab sein, wenn man Lebensmittel beurteilt, und nicht die gefühlte Täuschung einzelner.

BVL: Unternehmen brauchen Schutz vor medienwirksamen Wirtschaftsschelten
Auch der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVL) vermisst Neutralität sowie Objektivität und beklagt in einem Positionspapier, dass das Portal Produkte wertet und medienwirksam Wirtschaftsschelten verteile. Wenn Unternehmen ihre Lebensmittel nach den Vorgaben kennzeichneten, die vorher auf nationaler oder europäischer Ebene vereinbart worden sind, sei es nicht richtig, dass sie sich anschließend dafür auf einem Internetportal rechtfertigen müssten, dass zudem auch noch die Steuerzahler finanzierten. Und sind die Kennzeichnungsregeln zu komplex und unverständlich, so sei es Aufgabe der Politik, dies zu ändern. Aufgabe des Portals müsse es vielmehr sein, mit Informationen dazu beizutragen, dass Verbraucher ausgewogen über die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln diskutieren können.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU): Befürchtungen der Kritiker unbegründet
"Die überwältigende Resonanz zeigt, dass es richtig und wichtig war, dieses Portal zu fördern", zeigt sich Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner in einer Presseerklärung überzeugt. Die Befürchtungen der Kritiker hätten sich als unbegründet erwiesen. Die meisten Hersteller nähmen die Hinweise der Verbraucher ernst, 27 hätten die Aufmachung ihrer Produkte bereits geändert. Am häufigsten meldeten Verbraucher Produkte, deren Werbung etwas vorgaukelt, was der Inhalt nicht hält. Sie ärgerten sich außerdem über ungenaue Herkunftsangaben."
(Redaktion: Klartext Online: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

Kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung von Trelleborg Vibracoustic, einem Joint Venture zwischen dem deutschen Unternehmen Freudenberg und dem schwedischen Unternehmen Trelleborg in der Geschäftssparte Kfz?Antivibrationssysteme nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, insbesondere da eine Reihe von starken Wettbewerbern weiterhin auf dem Markt präsent sein wird. Die Verbraucher werden folglich weiterhin aus einer ausreichend großen Zahl von Anbietern auf allen betroffenen Märkten auswählen können.

Kostengünstiger Weg zur Emissionsminderung Die Emissionen von Treibhausgasen aus Industrieanlagen, die am EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) teilnehmen, sind im letzten Jahr um mehr als 2 Prozent zurückgegangen, wie aus den Informationen hervorgeht, die die Register der Mitgliedstaaten bereitgestellt haben.

Zuckerpreise und der Zuckerknappheit Nach einer eingehenden Prüfung hat die Europäische Kommission den geplanten Kontrollerwerb über das britische Unternehmen ED&F MAN, das als weltweit zweitgrößter Zuckerhändler und in der Zuckerherstellung tätig ist, durch das deutsche Unternehmen Südzucker, Europas größten Zuckerhersteller, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass ED&F MAN ihre Beteiligungen an der Zuckerraffinerie Brindisi, der größten und modernsten Produktionsanlage in Italien, veräußert.

Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung, beispielsweise über die Rolle von Kalzium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem, sind inzwischen ein äußerst wirksames Verkaufsargument. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU erwarten deshalb, dass die Angaben über die von ihnen gekauften Produkte korrekt sind, vor allem wenn es um deren angeblichen gesundheitlichen Nutzen geht.

Wettbewerb auf dem Online-Einzelhandelsmarkt Die Europäische Kommission hat den Erwerb von Flevo Deelnemingen III B.B. durch Koninklijke Ahold N.V. (beide Niederlande) nach der EU?Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.

Out: Sektorspezifisches Kartellrecht Die Leitlinien über die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen laufen im September 2013 aus. Daher hat die Europäische Kommission die Stakeholders des Seeverkehrs aufgefordert, sich dazu zu äußern, wie sie sich die künftige Anwendung der Leitlinien vorstellen. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt vorerst die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich sind. Die Stellungnahmen müssen bis zum 27. Juli 2012 eingehen.

Freier Verkehr audiovisueller Inhalte Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).

Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.

Recht auf faires Verfahren "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.

De-minimis-Verordnung zu DAWI Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

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Der "Wutbürger" in der Finanzkrise Keine Transparenzregeln für Parteisponsoring