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Wie läuft Wirtschaftsspionage ab?


Für "Spione" können alle denkbaren Informationen eines Unternehmens interessant sein
Besonders gefährdet sind Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, Kundendaten, Personaldaten und Know-how in der Fertigung und Produktion


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(11.11.11) - 74 Prozent der Fälle von Wirtschaftsspionage gehen laut einer aktuellen Studie der KPMG auf mangelhafte interne Kontrollen zurück. "Exklusive Einblicke in die Praxis der Wirtschaftsspionage" gab es auf einer Iron Mountain-Unternehmensveranstaltung Ende Oktober in Frankfurt. Als Experten diskutierten Klaus Dieter Matschke, einer der renommiertesten deutschen Ermittler und Berater für Unternehmenssicherheit, der Leiter des Referats Spionageabwehr / Wirtschaftsschutz beim Verfassungsschutz Baden-Württemberg, Walter Opfermann, sowie Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer von Iron Mountain Deutschland über das Thema. Neben den Methoden, die Mitarbeiter, Konkurrenten oder Geheimdienste einsetzen, um an fremde Daten oder Know-how zu gelangen, stand dabei auch der Schutz gegen Wirtschaftsspionage im Fokus der Veranstaltung.

Immer mehr Unternehmen sind von Wirtschaftsspionage betroffen. Der dabei entstehende Schaden ist immens und in vielen Fällen existenzgefährdend. Nach der SiFo-Studie der Steinbeis-Hochschule 2009/10 war 2009 bereits jedes sechste Unternehmen von Daten- oder Know-how-Diebstahl betroffen. Bei den forschungsintensiven Unternehmen wurde sogar jedes vierte Unternehmen Opfer. Dabei handelt es sich nur um die dokumentierten Fälle. Um Imageschäden zu vermeiden, werden viele Fälle nicht publik gemacht.

Für "Spione" können dabei alle denkbaren Informationen eines Unternehmens interessant sein. Besonders gefährdet sind Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, Kundendaten, Personaldaten und Know-how in der Fertigung und Produktion. Durch die zunehmende Vernetzung in Zeiten des Internets sind sprachliche, räumliche oder geografische Hürden kaum noch vorhanden. Auch bei den Methoden zur Wirtschaftsspionage sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Sie reichen vom Einsatz von professionellen Spionen, Hackern, Trojanern oder Lauschangriffen über das gezielte Einschleusen von Mitarbeitern in fremde Firmen bis hin zum Wühlen im Müll eines Unternehmens.

Risiko eigener Mitarbeiter
In 70 Prozent der Fälle (Quelle: SiFo-Studie 2009/10 der Steinbeis-Hochschule Berlin) kommen die Täter aus den Reihen des betroffenen Unternehmens selbst. Die Gründe dafür sind vielfältig: Häufig reicht es aus, dass ein einzelner Mitarbeiter unzufrieden ist und Informationen an die Konkurrenz weiterleitet. In drei Viertel der Fälle (Quelle: KPMG-Studie zu Wirtschaftskriminalität, 2011) konnten sich die Täter dabei mangelhafte interne Kontrollen zunutze machen. Das überrascht nicht, treffen doch nur 58 Prozent (Quelle: SiFo-Studie 2009/10 der Steinbeis-Hochschule Berlin) der forschungsintensiven und lediglich ein Drittel (Quelle: SiFo-Studie 2009/10 der Steinbeis-Hochschule Berlin) der anderen Unternehmen umfangreiche Schutzvorkehrungen für ihre geschäftskritischen Daten. Dem Thema "Wirtschaftsspionage" wird nach wie vor zu wenig Bedeutung beigemessen und das, obwohl sich 43 Prozent der Unternehmen (Quelle: Universität Texas) nicht mehr von einem schweren Datenverlust erholen. Besonders gefährdet sind nicht nur Großkonzerne, sondern auch mittelständische Unternehmen. Viele Mittelständler gehen fälschlicherweise davon aus, dass ihre Daten und ihr Know-how für andere Unternehmen uninteressant seien.

Schutzmöglichkeiten
Absoluten Schutz gegen Wirtschaftsspionage gibt es nicht. Wichtig ist es, dass Unternehmen sich mit den Gefahren auseinandersetzen. Das Thema sollte deshalb in den Zuständigkeitsbereich des Top-Managements fallen. Darüber hinaus empfiehlt sich die Unterstützung durch einen externen Dienstleister, der sich auf den Schutz von Informationen spezialisiert hat.

Denn der Schutz von Daten ist eine umfangreiche Aufgabe, der eine klare Strategie zugrunde liegen muss:

>> Analyse der eigenen Daten:
Nicht alle Informationen sind für dritte gleich wertvoll. Unternehmen sollten einen besonderen Fokus auf den Schutz ihrer geschäftskritischen Daten legen.

>> Notfallplan für den Fall eines schweren Datenverlusts: Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie auch in diesem Fall schnellen Zugang zu ihren geschäftskritischen Daten haben, um den laufenden Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten.

>> Ausgewogene Schutzmaßnahmen und feste Regeln: Dabei geht es nicht um übertriebene Überwachung oder Misstrauen gegenüber den Mitarbeitern. In vielen Unternehmen fehlen schlicht klare Regeln für den Umgang mit Unternehmensinformationen. Beispielsweise ist nur in wenigen Unternehmen die Social-Media Nutzung der Mitarbeiter geregelt. Auch für den Umgang mit mobilen Geräten gibt es häufig keine Guidelines, obwohl viele Mitarbeiter diese sowohl privat als auch dienstlich nutzen.

>> Sensibilität in der Belegschaft schaffen: Viele Mitarbeiter sind sich der Gefahr nicht bewusst. Geschäftsreisende plaudern beispielsweise gerne für Mitreisende gut hörbar über geschäftkritische Informationen ihres Unternehmens.

"Ein Großteil der Unternehmen hat beim Schutz vor Wirtschaftsspionage Nachholbedarf. Dabei kann ein externer Dienstleister bei der Implementierung geeigneter Maßnahmen helfen. Ob Großunternehmen oder KMU – Unternehmen jeder Größe profitieren sofort von höchsten Sicherheitsstandards, die sie eigenständig nicht oder nur mit höchstem Aufwand gewährleisten können," sagt Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer von Iron Mountain Deutschland. (Iron Mountain: ra)

Iron Mountain: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

Kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung von Trelleborg Vibracoustic, einem Joint Venture zwischen dem deutschen Unternehmen Freudenberg und dem schwedischen Unternehmen Trelleborg in der Geschäftssparte Kfz?Antivibrationssysteme nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, insbesondere da eine Reihe von starken Wettbewerbern weiterhin auf dem Markt präsent sein wird. Die Verbraucher werden folglich weiterhin aus einer ausreichend großen Zahl von Anbietern auf allen betroffenen Märkten auswählen können.

Kostengünstiger Weg zur Emissionsminderung Die Emissionen von Treibhausgasen aus Industrieanlagen, die am EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) teilnehmen, sind im letzten Jahr um mehr als 2 Prozent zurückgegangen, wie aus den Informationen hervorgeht, die die Register der Mitgliedstaaten bereitgestellt haben.

Zuckerpreise und der Zuckerknappheit Nach einer eingehenden Prüfung hat die Europäische Kommission den geplanten Kontrollerwerb über das britische Unternehmen ED&F MAN, das als weltweit zweitgrößter Zuckerhändler und in der Zuckerherstellung tätig ist, durch das deutsche Unternehmen Südzucker, Europas größten Zuckerhersteller, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass ED&F MAN ihre Beteiligungen an der Zuckerraffinerie Brindisi, der größten und modernsten Produktionsanlage in Italien, veräußert.

Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung, beispielsweise über die Rolle von Kalzium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem, sind inzwischen ein äußerst wirksames Verkaufsargument. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU erwarten deshalb, dass die Angaben über die von ihnen gekauften Produkte korrekt sind, vor allem wenn es um deren angeblichen gesundheitlichen Nutzen geht.

Wettbewerb auf dem Online-Einzelhandelsmarkt Die Europäische Kommission hat den Erwerb von Flevo Deelnemingen III B.B. durch Koninklijke Ahold N.V. (beide Niederlande) nach der EU?Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.

Out: Sektorspezifisches Kartellrecht Die Leitlinien über die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen laufen im September 2013 aus. Daher hat die Europäische Kommission die Stakeholders des Seeverkehrs aufgefordert, sich dazu zu äußern, wie sie sich die künftige Anwendung der Leitlinien vorstellen. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt vorerst die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich sind. Die Stellungnahmen müssen bis zum 27. Juli 2012 eingehen.

Freier Verkehr audiovisueller Inhalte Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).

Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.

Recht auf faires Verfahren "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.

De-minimis-Verordnung zu DAWI Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

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Starker Verkaufs- und Provisionsdruck Soziale Netzwerke brauchen rechtliche Vorgaben