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Der "Wutbürger" in der Finanzkrise


"Occupy"-Bewegung: Spielbälle des wirtschaftlich-politischen Systems? Wer darf entscheiden, was systemrelevant ist?
Zahlreiche Menschen hätten dagegen den Eindruck, dass zurzeit nur bestimmte Organisationen und Institutionen der Finanzbranche geschützt würden, weil sie "systemrelevant" seien


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(21.12.11) - Die von vielen "Occupy"-Demonstrantinnen und –Demonstranten vermutete Einseitigkeit bei wichtigen Entscheidungen zur Finanzkrise lässt auch bei vielen Bürgerinnen und Bürgern ein "Gerechtigkeitsdefizit" aufkommen, das den Keim zur Erosion staatlicher Legitimität in sich trage, befürchtet der Wirtschaftswissenschaftler und Psychologe Prof. Dr. Jürgen Weibler von der FernUniversität in Hagen.

Eine "Re-Formation" der Markwirtschaft und eine "Re-Demokratisierung" der Politik: Das fordern die Demonstranten der "Occupy!"-Bewegung in letzter Konsequenz nach Ansicht von Prof. Dr. Jürgen Weibler, FernUniversität in Hagen. Es gehe ihnen nicht um die Abschaffung von Marktwirtschaft und Demokratie, im Gegenteil. Sie wollten das System wieder durchschaubar und von Auswüchsen und Maßlosigkeiten "gereinigt" haben – eine Art "neue soziale Marktwirtschaft".

Seit Monaten demonstrieren in aller Welt Menschen, weil sie sich als Spielbälle von Politik und Finanzwirtschaft sehen: "Occupy Wall-Street!" Für den Betriebswirt und Psychologen Prof. Weibler ist es eine ganz neue Dimension, dass auch Menschen aus der Mittelschicht immer wieder auf die Straße gehen, weil sie sich ihrem eigenen politischen und wirtschaftlichen System ausgeliefert fühlen: "Im Ausmaß abgeschwächt, aber immerhin, sehen wir in letzter Zeit auch in Deutschland demonstrierende Bürgerinnen und Bürger, oft zum ersten Mal im Leben."

Die Anonymität dieses Systems ist für Weibler "fast kafkaesk" geworden – man könne für das, was geschehe, keine einzelne Person mehr verantwortlich machen. Angegriffen würden deswegen Symbole des Systems: Investmentbanker, Investoren, einzelne Firmen oder auch Politiker. Die Demonstrierenden forderten ein Wirtschaftssystem, in dem der Mensch im Mittelpunkt stehe, so der Inhaber des Lehrstuhls für BWL, insb. Personalführung und Organisation. Und besonders engagierte, gut ausgebildete junge Menschen wollten wieder Berufsperspektiven haben, die in vielen Ländern fehlen.

Zahlreiche Menschen hätten dagegen den Eindruck, dass zurzeit nur bestimmte Organisationen und Institutionen der Finanzbranche geschützt würden, weil sie "systemrelevant" seien. Doch was heiße das überhaupt? Kaum jemand hinterfrage das genauer, kritisiert Weibler: Für welches System sei die Institution relevant? Wer dürfe entscheiden, was systemrelevant ist?

Die öffentliche Wahrnehmung sei mehrheitlich: "Die wirklich wichtigen Entscheidungen werden von kleinen elitären Zirkeln getroffen, zu denen sogar nur ganz wenige Mitglieder in der Bundesregierung gehören – und diese sprechen vor allem mit Spitzen der Finanzbranche." Andere gesellschaftliche Kräfte würden nicht offensiv einbezogen, manchmal hingegen sogar ausgetrickst. Denn statt durch Argumente und Transparenz zu überzeugen, versuche die "Entscheidungselite", Bewusstsein durch Sprache zu lenken und Diskussionen zu verhindern, etwa durch das Schöpfen oder wiederholte Benutzen von Wörtern wie "systemrelevant" oder "alternativlos". Es gebe, so Weibler, jedoch z.B. "keine belastungsfesten Modelle, die eindeutig zeigten, wie der Zusammenbruch einer Bank oder die Herauslösung eines Landes aus einem Verbund das System verändert und welche Folgen dann für andere Bereiche entstehen." Diese Vagheit und vermutete Einseitigkeit bei Entscheidungen lasse ein Gerechtigkeitsdefizit aufkommen, das den Keim zur Erosion staatlicher Legitimität in sich trage. Dies sei deshalb fatal, weil der Staat zukünftig mehr denn je auf eben diese Legitimität angewiesen sei. (FernUniversität in Hagen: ra)

Unter http://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/presse/medieninformationen/2011-12-05-weibler-wutbuerger.doc
ist ein ausführlicher Text hierzu zu finden

FernUniversität in Hagen: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.

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Meldungen: Europäische Kommission

Kein Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken Die Europäische Kommission hat die geplante Gründung von Trelleborg Vibracoustic, einem Joint Venture zwischen dem deutschen Unternehmen Freudenberg und dem schwedischen Unternehmen Trelleborg in der Geschäftssparte Kfz?Antivibrationssysteme nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Kommission kam zu dem Schluss, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, insbesondere da eine Reihe von starken Wettbewerbern weiterhin auf dem Markt präsent sein wird. Die Verbraucher werden folglich weiterhin aus einer ausreichend großen Zahl von Anbietern auf allen betroffenen Märkten auswählen können.

Kostengünstiger Weg zur Emissionsminderung Die Emissionen von Treibhausgasen aus Industrieanlagen, die am EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) teilnehmen, sind im letzten Jahr um mehr als 2 Prozent zurückgegangen, wie aus den Informationen hervorgeht, die die Register der Mitgliedstaaten bereitgestellt haben.

Zuckerpreise und der Zuckerknappheit Nach einer eingehenden Prüfung hat die Europäische Kommission den geplanten Kontrollerwerb über das britische Unternehmen ED&F MAN, das als weltweit zweitgrößter Zuckerhändler und in der Zuckerherstellung tätig ist, durch das deutsche Unternehmen Südzucker, Europas größten Zuckerhersteller, nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage geknüpft, dass ED&F MAN ihre Beteiligungen an der Zuckerraffinerie Brindisi, der größten und modernsten Produktionsanlage in Italien, veräußert.

Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteletiketten und in der Werbung, beispielsweise über die Rolle von Kalzium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem, sind inzwischen ein äußerst wirksames Verkaufsargument. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU erwarten deshalb, dass die Angaben über die von ihnen gekauften Produkte korrekt sind, vor allem wenn es um deren angeblichen gesundheitlichen Nutzen geht.

Wettbewerb auf dem Online-Einzelhandelsmarkt Die Europäische Kommission hat den Erwerb von Flevo Deelnemingen III B.B. durch Koninklijke Ahold N.V. (beide Niederlande) nach der EU?Fusionskontrollverordnung genehmigt. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben angesichts der geringen Marktpräsenz der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwirft.

Out: Sektorspezifisches Kartellrecht Die Leitlinien über die Anwendung des EU-Kartellrechts auf Seeverkehrsdienstleistungen laufen im September 2013 aus. Daher hat die Europäische Kommission die Stakeholders des Seeverkehrs aufgefordert, sich dazu zu äußern, wie sie sich die künftige Anwendung der Leitlinien vorstellen. Die Generaldirektion Wettbewerb vertritt vorerst die Auffassung, dass besondere kartellrechtliche Leitlinien für den Seeverkehr nicht mehr erforderlich sind. Die Stellungnahmen müssen bis zum 27. Juli 2012 eingehen.

Freier Verkehr audiovisueller Inhalte Die Europäische Kommission einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vorgelegt. Die AVMD-Richtlinie soll den freien Verkehr audiovisueller Inhalte ermöglichen und bezieht auch wichtige ordnungspolitische Ziele ein, z. B. Verbot der Aufstachelung zum Hass, Schutz Minderjähriger vor schädlichen Inhalten und Förderung europäischer audiovisueller Werke. Die wichtigsten in dem Bericht behandelten Fragen sind Werbepraktiken und die Notwendigkeit weiterer Leitlinien für Connected-TV (d. h. internetfähiges Fernsehen).

Harmonisierung der Zollpraktiken und -verfahren In der EU und den USA anerkannte vertrauenswürdige Händler können sich im Ergebnis des unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung bei ihren transatlantischen Geschäften über geringere Kosten, vereinfachte Verfahren und eine größere Vorhersehbarkeit freuen. Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika vereinbarten formal, ihre sicheren Händler gegenseitig anzuerkennen und diesen Unternehmen dadurch die Möglichkeit zu geben, von schnelleren Kontrollen und einem geringeren Aufwand bei der Zollabfertigung zu profitieren. Zusätzlich wird die gegenseitige Anerkennung auch die Sicherheit der Ein- und Ausfuhren verbessern, da sich die Zollbehörden auf die tatsächlichen Risikobereiche konzentrieren können.

Recht auf faires Verfahren "Sie haben das Recht … - über ihre Rechte belehrt zu werden". Dies wird bald für alle, die in der EU festgenommen werden oder in Haft sind, Wirklichkeit werden. Die Justizminister der EU-Mitgliedstaaten haben heute auf Vorschlag der Europäischen Kommission eine neue Richtlinie verabschiedet, die Verdächtigen und Beschuldigten das Recht auf Belehrung in Strafverfahren zuerkennt. Nach der "Richtlinie über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren" müssen Personen, die einer Straftat verdächtigt werden, in einer ihnen verständlichen Sprache über ihre Rechte belehrt werden.

De-minimis-Verordnung zu DAWI Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, nach der Beihilfen von bis zu 500.000 EUR je Unternehmen und Dreijahreszeitraum von den EU-Beihilfevorschriften ausgenommen sind, sofern sie als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) gewährt werden. Ausgleichsleistungen dieser Größenordnung gelten als unproblematisch, weil sie zu gering sind, um Handel oder Wettbewerb zu beeinträchtigen. Die Verordnung ist die letzte Komponente des neuen DAWI-Beihilfenpakets, dessen Hauptteil im Dezember 2011 verabschiedet wurde.

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Viele Mängel: "Beipackzetteln" für Kapitalanlagen Lebensmittelklarheit.de ein Internetpranger?